STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 I 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6957 Thema: Position der Staatsregierung zu neuen rechtlichen Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 wurde auch die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zum Thema gemacht . Der Freistaat Bayern brachte einen Antrag ein, der die Einschränkung der Jugendhilfeleistungen für diese Gruppe zum Ziel hatte. Im Ergebnis heißt es im diesbezüglichen Beschluss: ,Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung im Dialog mit den Ländern, rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart "Jugendwohnen" bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben werden."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Position vertritt und vertrat die sächsische Staatsregierung im o.g. Sachverhalt auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen der Länder? Frage 2: Wie wird diese Positionierung begründet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: E Freistaat ~SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-0141.51-16/1043 .q~sden, L'~ovember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen hat dem Beschluss zugestimmt und mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt folgende Erklärung abgegeben. "Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen -Anhalt setzen sich für eine stärkere Steuerungsmöglichkeit der Länder bei den Kosten der Jugendhilfe ein. Insbesondere sollte Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, Landesrahmenverträge mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Leistungserbringern zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abzuschließen. Dabei sollen die Vereinbarungen der örtlichen Träger diesen Rahmenvereinbarungen entsprechen. Als weitere Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich der Kosten setzen sich die protokollerklärenden Länder für den Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit (einschließlich Jugendwohnen) und der Unterbringung in Gast- und Pflegefamilien ein. Zudem ist gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Regelfall auf die Versorgung von Minderjährigen konzentrieren." Ausschlaggebend für die Zustimmung zum Beschluss der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder war insbesondere die Erwägung, dass in Umsetzung des gefassten Beschlusses der gesetzlich vorgesehene Umfang der Jugendhilfe für unbegleitete ausländische Minderjährige nicht eingeschränkt, sondern vielmehr die Angebotsstruktur flexibilisiert und so die Bedarfsgerechtigkeit der Angebote gestärkt werden soll. Maßgeblich für die zu gewährenden Schutzmaßnahmen und Leistungen bleibt dabei weiterhin der individuell festzustellende Bedarf der Kinder und Jugendlichen. Für die Zustimmung tragend war darüber hinaus die Erwägung, dass die zu ergreifenden Maßnahmen weder mittelbar noch unmittelbar hinsichtlich Art, Umfang und Ausgestaltung der Leistungen und Schutzmaßnahmen zu einer Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen und damit zu einer "Zweiklassengesellschaft " in der Kinder- und Jugendhilfe führen. Bei Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, wie für alle anderen Kinder und Jugendliche auch, ist zu beachten, dass diese bedarfsentsprechend und somit geeignet und notwendig sind. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Maßnahmen und Leistungen, die über das Geeignete und Notwendige hinausgehen. Weniger betreuungsintensive Leistungen der Jugendsozialarbeit einschließlich des sog. Jugendwohnans gehen dabei den betreuungsintensiven Hilfen nach dem Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Achten Buches Sozialgesetzbuch vor, ohne bei individuell weitergehendem Bedarf darüber hinausgehende Leistungen einzuschränken . ln Umsetzung des Beschlusses soll die Steuerungskompetenz der Länder gestärkt werden, weil diese auf Grund der Erstattungsregelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch hinsichtlich der Leistungen und Schutzmaßnahmen für unbegleitete ausländi- Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~SACHsEN sehe Minderjährige auch den wesentlichen Teil der Leistungskosten zu erstatten haben . Aus sächsischer Sicht sollte der Bund gesetzlich sicherstellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Regelfall auf die Versorgung von Minderjährigen konzentrieren. Jungen Volljährigen soll in der Übergangsphase nach Vollendung des 18. Lebensjahres Hilfe zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortlichen Lebensführung auch künftig im engen Rahmen gewährt werden können und so die Nachhaltigkeit der bisherigen Hilfen gewährleistet werden. Frage 3: Welche Schritte werden jetzt folgen, um den Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen der Länder umzusetzen? Das weitere Vorgehen ist dem Beschluss der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder selbst zu entnehmen. Danach wird die Bundesregierung gebeten, rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Dialog mit den Ländern zu erarbeiten. Die Ressortzuständigkeit hierfür liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-11-30T12:57:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes