STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach'10 05 10 I 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/6968 Thema: Herdenschutzförderung, De-minimis-Regelung, Ermittlungen bei illegalen Wolfstötungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen haben die Obergrenze der Wolfpräventionsförderung bereits erreicht bzw. nahezu erreicht? lm Freistaat Sachsen gab es bisher noch keinen Fall, in dem die Förderung der Wolfsprävention die Förderobergrenze erreicht hätte. Derzeit wird auf die Antwort eines Nutztierhalters zu bereits erhaltenen de-minimisrelevanten Zahlungen gewartet, um zu prüfen, ob es sich erstmals um einen solchen Fall handeln könnte. Frage 2: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Landwirte und im besonderen Schäfer, die die Fördergrenze der De-minimis-Regelung erreicht haben, beim Schutz ihrer Tiere weiterhin zu unterstützen? Der Freistaat Sachsen hat die beihilferechtliche Genehmigung der Präventionsmaßnahmen bei der EU beantragt. Nach erfolgter Genehmigung werden Mittel, die für Präventionsmaßnahmen bewilligt werden, nicht mehr auf das De-minimis-Konto der Begünstigten angerechnet. Dresden, OV. il,, lo4n s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. November2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t708 ù&tñffi&¡g&bMhM6&údùddúñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente - -ó -ñ - Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: lst der Freistaat Sachsen befugt über die De-minimis-Regelung hinaus Fördergelder zu bewilligen, wenn nicht, welche lnstitutionen können weitere Mittel bewilligen bzw. haben bereits Mittel bewilligt (bitte auflisten)? Solange für die Förderung von Präventionsmaßnahmen keine beihilferechtliche Genehmigung vorliegt, ist der Freistaat Sachsen nicht befugt, über die De-minimis-Regelung hinaus Fördergelder zu bewilligen. Auch andere lnstitutionen, die öffentliche Mittel vergeben, können keine über die De-minimis-Regelung hinausgehenden Mittel bewilligen. Zusätzliche Mittel könnten nur von privaten lnstitutionen bereitgestellt werden. Wie unter Frage 2 dargestellt, kann der Freistaat Sachsen über die De-minimis- Regelung hinausgehende Mittel bewilligen, wenn die entsprechende beihilferechtliche Genehmigung der Maßnahmen durch,die Europäische Kommission vorliegt. Frage 4: Welche Erkenntnisse über das Lernverhalten der Wölfe in Bezug auf die Schutzmaßnahmen gibt es und wie werden diese in die Praxis des Herdensch utzes ei ngebracht? Die Lernfähigkeit von Wölfen ist in vielerlei Richtung bekannt. Aktuelle Untersuchungen von Prof. Dr. Kurt Kotrschal am Wolf Science Center der Universität Wien zeigen das eindrucksvoll. Oft reicht Wölfen ein Lernprozess/eine Erfahrung, um daraus eine nachhaltige Fähigkeit zu entwickeln. Beim Üben¡vinden von Herdenschutzmaßnahmen konnte beispielsweise festgestellt werden, dass nach einem einmaligen Überspringen des stromführenden Euronetzzaunes dieses Verhalten kurzzeitig wiederholt in dem Gebiet des entsprechenden Wolfsrudels festgestellt werden musste. Das Anbringen des Flatterbandes über dem Zaun führte zur sofortigen Einstellung des Überspringens. Auch das Einsetzen von Herdenschutzhunden in Herden, bei denen der Wolf zuvot den Zaun übersprungen hatte, führte bisher zur sofortigen Unterbindung der Übergriffe. ln der Praxis des Herdenschutzes werden diese Erkenntnisse insofern berücksichtigt, dass der empfohlene Grundschutz seit dem Jahr 2009 aus stromführenden Zäunen (mindestens 90 Zentimeter hoch) bestehen sollte. Werden diese Zäune durch den Wolf übersprungen, wird als ,,Eskalationsstufe" vorübergehend ein Flatterband 20 bis 30 Zentimeter über dem Zaun empfohlen, alternativ kann der Einsatz von Herdenschutzhunden erfolgen. Werden auch diese zusätzlichen Schutzvorkehrungen überwunden, kann die Entnahme des Wolfes unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sinnvoll und möglich sein, um zu verhindern, dass diese erlernte Fähigkeit an andere Tiere des Rudels weitergegeben wird. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl# Frage 5: lnwieweit stellt die Staatsregierung eine ausreichende Expertise bei Ermittlungen nach SS 292 ff. StGB sicher, insbesondere welche Behörden und sonstigen Expert*innen werden bei illegalen Wolfstötungen in die Ermittlungen eingebunden? lllegale Wolfstötungen im Sinne der Kleinen Anfrage fanden bislang nur im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Görlitz statt. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt in Görlitz berichtet, wurden die polizeilichen Ermittlungen bei den illegalen Wolfstötungen der letzten zwei Jahre durch das Landeskriminalamt Sachsen vorgenommen. ln die Ermittlungsarbeit wurde das ,,LUPUS lnstitut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland" als Sachverständiger einbezogen. Mit der pathologischen Untersuchung wurde das ,,Leibniz-lnstitut fur Zoo- und Wildtierforschung (lZW) im Forschungsverbund Berlin e. V." beauftragt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Seite 3 von 3 2016-12-05T09:26:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes