STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERTM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS24-1053/6/4 Dresden, // November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6993 Thema: Zahlungen gemäß § 10 Abs. 2 SächsFlüAG am 15.08.2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie hoc^i ist der Betrag der Zahlungen gemäß § 10 Absatz 2 SächsFlüAG, die der Freistaat Sachsen an die Landkreise und Kreisfreien Städte am 15.08.2016 ausgezahlt hat (bitte Auflistung nach den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5216 w""d verwiesen. Darüber hinaus wurden bis zum 15. August 2016 wie folgt weitere Erstattungen gemäß § 10 Abs. 2 SächsFlüAG vorgenommen: Stadt fieip^ig Landlyei^/ Mittelsachsen Mit fr?unjbllichen Grüßen Markus Ulbig 1.732,47 EUR 244,76 EUR Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. 2016-11-21T10:14:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes