STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6996 Thema: Unterstützung der Arbeit der Mykologen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Die Mykologen und deren Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Pilzvergiftungen, sie fördern die Tätigkeit von Pilzberatern und Pilzsachverständigen. Sie organisieren entsprechende Weiterbildungen und qualifizieren geeignete Personen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der DgfM. Sie setzen sich für die Belange des Naturschutzes ein und sehen in dessen Förderung eine wesentliche Aufgabe. Innerhalb Sachsens versteht sie sich in den die Pilzkunde betreffenden Fragen als Ansprechpartner für staatliche Stellen, Institute, Schulen und Hochschulen, Vereine und für die Öffentlichkeit." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele staatlich anerkannte Pilzberater gibt es in Sachsen? ln Sachsen sind 134 Pilzsachverständige auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt ehrenamtlich tätig. Frage 2: Wie sind die Mykologen in Sachsen organisiert? Frage 3: Wie finanzieren sich diese? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Für die Pilzberatung und -aufklärung gibt es keinen bundesrechtlichen oder landesrechtliehen Auftrag. Die Bestellung von ehrenamtlichen Pilzberatern ist insoweit eine kommunale Angelegenheit im Bereich der freiwilligen Aufgaben . Es liegt im Ermessen der Kommunen, inwieweit eine Unterstützung Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-16/980 ~sden, (17 Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN der Pilzsachverständigen (z. B. Aufwandsentschädigung, Versicherungsschutz) erfolgt. Frage 4: Welche Förderung erfolgt durch den Freistaat? (Höhe und Zweck der Mittelverwendung) Frage 5: Wie hat sich diese in den letzten Jahren entwickelt und welche Höhe wird im Haushalt 2017 veranschlagt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) unterstützt die Arbeit der in den Kommunen tätigen Pilzberater durch finanzielle Zuwendungen , z. B. an die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. (DGfM) und den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), zur ausschließlichen Verwendung für die Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von in Sachsen tätigen Pilzberatern. ln den Jahren 2013 bis 2016 wurden jeweils 10.000,00 EUR Haushaltsmittel in den Haushaltplan eingestellt. Davon wurden im Jahr 2013: Jahr 2C14: Jahr 2015: Jahr 2016: verausgabt. 5.400,00 EUR 9.300,00 EUR 10.000,00 EUR 376,55 EUR (Stand 07 .11.2016) Für die HH-Jahre 2017 und 2018 ist das Haushaltsaufstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Wir planen eine Unterstützung wie zuvor. Da die Pilzberater ehrenamtlich tätig sind, ist beabsichtigt, ab 2017 Mittel im Rahmen der Qualifizierung von Ehrenamtlichen aus dem Titel 08 05 I 633 52 "Zuschüsse zur Förderung des Ehrenamtes" abzusichern. n Grüßen \] , Barbara Seite 2 von 2 2016-12-06T14:10:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes