STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/4/21 Dresden^ovember2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kuge, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6999 Thema: Opfer von Gewaltdelikten aufgrund von Zugehörigkeit zu LSBTTIQ Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen sind seit 2012 Opfer von Gewaltdelikten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung (LSBTTIQ) geworden? (Bitte aufschlüssein nach Jahren, Tatort und Delikten) Frage 2: Wie viele Migranten sind seit 2012 Opfer von Straftaten aufgrund einer Mehrfachdiskriminierung in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung (LSBTTIQ) und ihrer Herkunft geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Tatort und Delikten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STTU1\/1 DES INNERN Freistaat SACtiSETN Wie viele Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Gewaltdelikten geworden sind und wie viele Migranten Opfer von Straftaten aufgrund einer Mehrfachdiskriminierung in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung und ihrer Herkunft geworden sind, wird statistisch nicht erfasst. Weder stellt die sexuelle Orientierung eines Opfers noch das Motiv des Täters ein recherchefähiges Erfassungskriterium dar. Lediglich im Sachverhalt der Ermittlungsvorgänge könnten sich daraus Hinweise ergeben, wenn die Tat damit in Zusammenhang steht. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch nach den angefragten Kriterien ausgewertet werden. Die Anzahl der Verfahren und der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden, auf jeden Fall müssten mehrere tausend Ermittlungsverfahren ausgewertet werden. Dazu wäre es notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Wochen währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kemaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsjijegierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebni ^ dasg eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs' de^ parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-11-21T10:10:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes