STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7041 Thema: Durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) nach 20-jähriger Teilhabe am Arbeitsleben in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Erwerbsminderungsrente , die Beschäftigte nach 20 Jahren Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt erhalten, soll vielen Menschen mit Behinderung eine von der Grundsicherung unabhängige Lebensführung ermöglichen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit Behinderung erhalten im Freistaat Sachsen eine Erwerbsminderungsrente nach 20-jähriger Tätigkeit in einer Werkstatt? Frage 2: Wie hoch ist der durchschnittlich ausgezahlte Betrag der Erwerbsminderungsrente nach 20-jähriger Tätigkeit in einer WfbM in Sachsen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Bei den Fragen handelt es sich um rein statistische Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung. ln der Vergangenheit wurden solche Fragen - soweit Daten ermittelt werden konnten - von der Staatsregierung beantwortet, ohne dass diese dazu verpflichtet war. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-16/1054 ~sden, (J/"'ezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt . Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Frage 3: Wie viele Menschen sind damit unabhängig von Leistungen der Grundsicherung geworden? Frage 4: Wie viele Menschen müssen dennoch Leistungen der Grundsicherung beziehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Staatsregierung verfügt über keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. SACHSEN Die Träger der Sozialhilfe erheben zwar gemäß § 128d Nr. 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) für die Bundesstatistik Daten zum Einkommen aus Renten wegen Erwerbsminderung. Sie erfassen aber nicht, wie viele Personen wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente unabhängig von Leistungen der Grundsicherung geworden sind und wie viele Personen neben dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung eine Erwerbsminderungsrente nach der besonderen Wartezeit von 20 Jahren erhalten. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-12-06T14:11:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes