STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7050 Thema: Vorkommnisse von sog. „Antanzaktionen" in Leipzig und weiteren Orten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der jüngeren Vergangenheit kam es vermehrt zu sog. Antanzaktionen ' besonders in der Leipziger Südvorstadt. Die Straftaten, die hauptsächlich Diebstahl, Raub und Sexualdelikte ausmachten, hätten sich in diesem Bereich seit dem letzten Jahr verdoppelt — die gegründete Sonderkommission/Ermittlungsgruppe ‚Antänzer' habe für den Zeitraum Februar 2016 bis September 2016 306 Straftaten erfasst, heißt es in einem auf Polizeiangaben gestützten Medienbericht. Die Gastwirte seien besorgt, dass in diesem Zusammenhang Umsätze zurückgingen. In Dresden warnt ein Hinweis am Eingang der Hofkirche vor Diebstählen . Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von sog. „Antanzaktionen" in Leipzig und anderen sächsischen Städten sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte jahresweise Aufschlüsselung für den Zeitraum 2012 bis 2016, nach Straftat, bei dem das Opfer einen „Antanzhintergrund" angab, für Leipzig, Dresden, Chemnitz und nach Landkreisen) Für die Jahre 2015 bis 2016 (Stand 11. November 2016) liegt für die Stadt Leipzig die nachfolgende deliktspezifische Sonderauswertung von Straftaten im Sinne der Fragestellung vor: 2015 Raubstraftaten Diebstahlsdelikte Verdacht sexuell motiviert 90 224 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/4/35 Dresden, . Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 2016 Raubstraftaten 66 Diebstahlsdelikte 226 Verdacht sexuell motiviert 37 7= 1 Freistaat SACHSEN Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung liegen weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik noch im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen statistisch auswertbar vor. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 10. November 2016 wären dies für den Freistaat Sachsen insgesamt 608.588 Vorgänge . Dazu wäre es notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen weit über ein Jahr währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Anzeigen oder Beschwerden über sog. „Antanzaktionen" von Gastwirten in Leipzig und anderen sächsischen Städten bei den Kommunen oder der Polizei eingingen? (Bitte jahresweise Aufschlüsselung für den Zeitraum 2012 bis 2016, nach Anzeigen, bei denen Gastwirte eine sog. „Antanzaktion" vor oder im eigenen Lokal angaben, für Leipzig, Dresden, Chemnitz und nach Landkreisen) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat '3WI SACHSEN mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die berufliche Tätigkeit des Anzeigenerstatters wird als recherchefähiges Kriterium nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 10. November 2016 wären dies für den Freistaat Sachsen insgesamt 608.588 Vorgänge. Dazu wäre es notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen weit über ein Jahr währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen . Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 3: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der durch die Sonderkommission „Antänzer" ermittelten Zunahme von Straftaten in diesem Bereich? Die sächsische Polizei bekämpft dieses Straftatenphänomen zum einen repressiv, z. B. durch die Einrichtung der Ermittlungsgruppe „Umarmer/Antänzer" in der Polizeidirektion Leipzig, und zum anderen präventiv, z. B. durch Aufklärung zum Phänomen mit proaktiver Öffentlichkeitsarbeit beispielsweise in regionalen Medien, durch Flyer etc. Frage 4: Hat die Staatsregierung Kenntnis von einer Zunahme von Diebstählen in oder vor der Dresdner Hofkirche seit 2015? Wenn ja, in welchem Umfang? Im B reie der Dresdner Hofkirche (Areal Schloßstraße, Schloßplatz, Theaterplatz, ChiaVerigässe, Sophienstraße, Hofkirche) ist die Anzahl der Diebstähle im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesunken .' Mit freu dlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-12-06T12:59:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes