STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Klotzbücher, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7055 Thema: Die Einbeziehung der sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden in den Bewertungsprozess der Freihandelsab¬ kommen CETA und TTIP durch die Staatsregierung Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/23 Dresden, 0 7. DEZ. 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach der Unterzeichnung CETAs steht der Ratifizierungsprozess durch die nationalen Kammern bevor. Mit Thüringen hat die erste Lan¬ desregierung angezeigt keine Zustimmung für CETA zugeben.1 Auch die sächsische Landesregierung wird in den nächsten Wochen eine Entscheidung fällen müssen, wie ihr Abstimmungsverhalten im Bun¬ desrat sein wird. Die Folgen für den Freistaat sowie die Kommunen können verheerend sein. Nach einer Internet-Mitteilung des Vereins "attac" gibt es in der Europäischen Union mindestens 2.000 Städte, Gemeinden und Regionen die sich gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP positioniert wurden.2 Da das Innenministerium gleichzeitig die Rechtsaufsichtsbehörde für die Landkreise, Städte und Gemeinden ist müssten die Beschlüsse zu Freihandelsabkommen überprüft worden sein. Grundlage dafür ist der Infobrief, mit dem Titel: "Befassungs- und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsab¬ kommen" (Aktz.: WD 3 - 3000 - 035/15). Gemäß der großen Anfrage der Fraktion: DIE LINKE (Drs.-Nr.: 6/1092), unter dem Kapitel V, Frage 4 wurde die Staatsregierung befragt, ob sie die Kommunen etc. in den Meinungsbildungsprozess mit einbezogen habe. Sie verneinte dies, mit der Aussage, dass dies noch nicht ge¬ schehen sei. Diese Anfrage klärt, ob und inwieweit dies geschehen ist oder geschehen wird. ihttps://www.neues-deutschland.de/artikel/1030457.kein-ja-zu-ceta-auch-austhueringen .html 2 http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/bereits-2000-ceta-und-ttipfreie -zonen-in-der-eu" Seite 1 von 3 Zertifikat seit 2006 audlt borufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 1 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltesteile Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UHD VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Hat die Staatsregierung oder haben Teile der Staatsregierung ein Kon¬ sultationsverfahren o.a. angestoßen um die Landkreise, Städte und Gemeinden in ihr Entscheidungsverfahren bzgl. der sächsischen Hal¬ tung im Bundesrat zum Freihandelsabkommen CETA einzubinden? Der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge hat für die Kommunen höchste Bedeu¬ tung und muss aus Sicht der Staatsregierung daher umfassend gewährleistet sein. Die Staatsregierung teilt die Auffassung der Bundesregierung (Antwort auf die Kleine An¬ frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, BT-Drs. 18/9193 zum Thema: „Die Auswirkungen von CETA auf die kommunale Daseinsvor¬ sorge, insbesondere die Wasserwirtschaft"), dass Deutschland im Rahmen der CETA- Vorschriften den Spielraum behält, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung aufrecht zu erhalten und auch zukünftig zu er¬ greifen. Auch wird sichergestellt, dass die Rücknahme von Liberalisierungen, die inner¬ staatlich vorgenommen wurden, möglich ist. Die Staatsregierung begrüßt, dass in Ziffer 4 (Öffentliche Dienstleistungen) des Gemeinsamen Auslegungsinstruments zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten eine ausdrückliche Klarstellung aufge¬ nommen wurde, die die Auffassung der Bundesregierung bekräftigt. Da die Entscheidungs - und Regelungsbefugnis der Kommunen durch CETA nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht infrage gestellt und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht Rechnung getragen wird, ist die Einleitung eines Konsultationsverfahrens derzeit nicht geboten. Frage 2: In welchen Dialogformen verständigt sich die Staatsregierung mit den Städten, Landkreisen und Gemeinden zu den Sachsen betreffenden Fragen der Freihandelsabkommen CETA und TTIP? (Bitte Übersicht nach CETA und TTIP geordnet beifügen.) Frage 3: Nimmt die Staatsregierung Positionen aus den Kommunen, wie sie z.B. in Beschlüssen oder Resolutionen der Städte, Landkreise und Gemein¬ den zum Ausdruck gebracht werden, zur Kenntnis? Frage 4: Wenn ja, erstellt die Staatsregierung eine Übersicht bzw. Evaluation zu diesen Positionen (z.B. zu Beschlüssen oder Resolutionen) der Städte, Landkreise und Gemeinden? (Wenn ja, bitte beifügen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Fragen und Anliegen der kommunalen Spitzenverbände bzw. der Städte, Landkreise und Gemeinden beantwortet die Staatsregierung mit entsprechenden Informationen zum Sachstand der Verhandlungen allgemein und im Besonderen bezüglich der öffent¬ lichen Daseinsvorsorge zu den genannten Freihandelsabkommen CETA und TTIP, Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Übersichten bzw. Evaluationen zu den vorgetragenen Positionen werden nicht erstellt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-12-08T08:04:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes