SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 O 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7057 Thema: Digitalpakt#D Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Bundesbildungsministerin Johanna Wanka stellte vor einigen Wochen den 'Digitalpakt #D, vor. Geplant ist alle 40.000 Schulen in Deutschland auf die digitale Bildung vorzubereiten. Der Bund will dafür fünf Milliarden Euro für IT und Hardware zur Verfügung stellen. Die für Schulpolitik zuständigen Länder sollen sich verpflichten, pädagogische Konzepte, Aus- und Fortbildung von Lehrer_innen sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird digitale Bildung an den sächsischen Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen derzeit umgesetzt? Der Begriff „Digitale Bildung" zielt auf die Herausforderungen der Digitalisierung und die Reaktionen seitens der Bildung ab und wird im schulischen Bereich durch „Medienbildung" abgedeckt. Diese ist Aufgabe aller Fächer und umfasst auch Teile der „lnformatischen Bildung" und den zunehmenden Einsatz digitaler Arbeitsmittel im Bildungsprozess. Medienbildung ist, wie im „Eckwertepapier zur Medienerziehung" (Comenius-lnstitut 2004) ausgewiesen , eine integrative Aufgabe, die verbindlich , differenziert und systematisch in den Lehrplänen verankert ist. Orientierung gibt auch der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 8. März 2012 „Medienbildung in der Schule". Die Umsetzung der „lnformatischen Bildung" verläuft an den Schularten wie folgt: Seite 1 von 4 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/7/3 Dresden , Jj . Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Grundschulen: STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SJ\CHsEN Im Rahmen einer informatischen Vorbildung erwerben die Schüler Erfahrungen mit dem Computer als Medium und Werkzeug. Sie eignen sich elementare Bedienfertigkeiten an und nutzen diese bei der Lösung von Aufgaben . Die Schüler erwerben elementare Kenntnisse zum sachgerechten, kritischen Umgang mit vielfältigen Medien. In den Lehrplänen sind die Ziele und Aufgaben dazu in den Fächern konkret ausgewiesen und mit Querverweisen auf fachübergreifende Kompetenzen, hier Medienkompetenz, versehen. Mittelschulen: Im Bildungsauftrag der Mittelschulen ist die informatische Bildung explizit verankert und mit der Entwicklung der Fähigkeit, Informationen zu beschaffen und zu bewerten sowie moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sachgerecht, situativ-zweckmäßig und verantwortungsbewusst zu nutzen, umschrieben. Den Rahmen zur Vermittlung bildet in der Klassenstufe 5 mit zwei Wochenstunden und in der Klassenstufe 6 mit einer Wochenstunde das Fach Technik und Computer. Anschließend gibt das Pflichtfach Informatik mit einer Wochenstunde von Klassenstufe 7 bis 10 diesen Rahmen vor. Gymnasien: Den Rahmen zur Vermittlung der informatischen Bildung bildet auch hier das Fach Technik und Computer in den Klassenstufen 5 und 6 mit Stundenanteilen wie in der Mittelschule. In Klassenstufe 7 und 8 stellt das Pflichtfach Informatik diesen Rahmen. In Klassenstufe 9 und 10 erfolgt die informatische Bildung im Umfang von einer Wochenstunde integriert im gesellschaftswissenschaftlichen, künstlerischen , naturwissenschaftlichen und sportlichen Profil. Berufsbildende Schulen: Eine Aufgabe berufsbildender Schulen ist es, allgemeine Bildung zu vertiefen und die Schüler und Auszubildenden zu lebenslangem Lernen zu befähigen. Die Vertiefung vorhandener informatischer Bildung ist Bildungsauftrag aller Schularten des berufl ichen Schulwesens. Über den allgemeinbildenden Anspruch hinaus ist informatische Bildung an berufsbildenden Schulen immer auch fachrichtungs- oder berufsspezifisch geprägt Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Fragen 9 und 10 sowie 15 und 16 der Drs. 6/3539 verwiesen . Frage 2: Wie werden Lehrer_innen in Sachsen im Themenbereich digitale Bildung ausgebildet bzw. weitergebildet? Die Ausbildung der Lehrer erfolgt in der 1. Phase an Hochschulen und in der 2. Phase in Lehrerseminaren. Die Prüfungsinhalte der ersten und zweiten Staatsprüfung sind durch die Lehramtsprüfungsordnungen (LAPO) geregelt. Studieninhalte orientieren sich an den Standards für die Lehrerbildung der KMK. Aspekte der Medienbildung mit Blick auf digitale Medien finden sich für die 1. Phase in der LAPO 1 in dem jeweiligen bildungswissenschaftlichen Bereich unter Erziehungswissenschaften oder beispielsweise der allgemeinen Sonderpädagogik sowie in den Studien- und Prüfungsinhalten bestimmter Fächer. Exemplarisch sei auf Musik, Kunst, Deutsch, Chemie und die Fremdsprachen verwiesen (vgl. bspw. § 25 II 2. d) , § 44 II 1. e) , § 71 111 . e) LAPO 1). Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN In den Standards für die Lehrerbildung, Bildungswissenschaften (Beschluss der KMK vom 16. Dezember 2004 i. d. F. vom 12. Juni 2014), finden sich unter 2.2 inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in den Bildungswissenschaften . Hier wird Medienbildung als Umgang mit Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten für die 2. Phase verankert. Die Universitäten bieten darüber hinaus umfassende medienpädagogische, allgemein- und fachdidaktische Angebote zum Lehren und Lernen mit digitalen Medien an. Zur universitären Ausbildung wird weiterhin auf die Antwort zu Frage 2 der Drs. 6/5104 verwiesen. Die Fortbildungskonzeption des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus beschreibt „Medienerziehung, informatische Bildung und Neue Medien im Unterricht" als einen Lehrerfortbildungsschwerpunkt. Dieser spiegelt sich im Fortbildungskatalog der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstitutes wider. Es werden Fortbildungen speziell zu ausgewählten Inhalten der Medienbildung (z. B. Einsatz digitaler Medien, Datenschutz, Urheberrecht etc.) angeboten. Die 13 Medienpädagogischen Zentren (MPZ) gewährleisten die Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmedien sowie von Medientechnik für Bildungseinrichtungen. Die MPZ bieten vielfältige regionale Fortbildungsveranstaltungen an , die im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung (SCHILF) von den Schulen genutzt werden . In Abstimmung mit dem Sächsischen Bildungsinstitut hat die Sächsische Bildungsagentur eine Fortbildungskonzeption für das pädagogische Personal an den MPZ entwickelt. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Fragen 17 bis 23 der Drs. 6/3539 sowie Punkt II. 4 des Berichtes zur Drs. 6/4834 verwiesen. Frage 3: In welcher Art und Weise existieren bereits pädagogische Konzepte für die sächsischen Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen im Bereich Lernen mit digitalen Medien? Fundierte Konzepte sind das „Eckwertepapier zur Medienerziehung" (Comenius-lnstitut 2004), das „Eckwertepapier zur informatischen Bildung" (Comenius-lnstitut 2004) sowie der Beschluss der KMK vom 8. März 2012 „Medienbildung in der Schule". Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen bzw. Umsetzungsschritte sind geplant, um den Digitalpakt#D in Sachsen zu implementieren? Der Digitalpakt#D ist vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Angebot an die Länder zu verstehen , dessen Details gemeinsam ausgehandelt werden sollen. Derzeit gibt es seitens des BMBF noch keine konkrete Untersetzung der Bildungsoffensive . Das BMBF strebt nach hiesiger Kenntnis keine bilateralen Lösungen Nerhandlungen an, sondern den Einbezug aller Länder an. Frage 5: Wie viel Geld erhält Sachsen I erhalten sächsische Schulen aus dem Digitalpakt#D und in welcher Art sollen diese vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel konkret eingesetzt werden? Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Unter Verweis auf die Antwort zur Frage 4 können zu diesem Punkt noch keine Aussagen gemacht werden . Mit freundlichen Grüßen /(ik_ Brunhild Kurth Seite 4 von 4 2016-12-05T12:28:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes