STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat Up SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/707 Thema: Tempo 30 auf Ortsdurchfahrt B 2 in Bad Düben Ortsteil Wellaune (Landkreis Nordsachsen) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/1 Dresden, 3 ;*Ti; Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Medienberichten hat das Landratsamt Nordsachsen Ende 2014 für den Bad Dübener Ortsteil Wellaune die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Regelung in den Nachtstunden erteilt. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) hat das Landratsamt nun aufgefordert, die Geschwindigkeitsreduzierung, die den lärmgeplagten Anwohnern Entlastung bringen soll, wieder aufzuheben.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ‘.Nltlilikal ! eii 2COO audit berufundramilie Frage 1: Mit welcher Begründung wurde durch das LASuV wann die verkehrsrechtiiche Anordnung für die Tempo-30-Regelung in den Nachtstunden in Wellaune abgelehnt? Die Ablehnung einer Beschränkung auf 30 km/h auf der B 2 erfolgte mit Schreiben des LASuV als Straßenbaubehörde vom 20. November 2014 insbesondere wegen des guten Straßen- und Ausbauzustandes der B 2, deren Funktion als Bundesstraße sowie der 1993 als freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers an Wohngebäuden umgesetzten passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster, Lüftungseinrichtungen). Die Dimensionierung des passiven Lärmschutzes wurde mit der Prognoseverkehrsmenge von 14.784 Kfz/24 h (Lkw-Anteil 8,9 %) vorgenommen. Dieses Verkehrsaufkommen wird heute nicht erreicht. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Seite 1 Von 3 Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Zur verkehrlichen Anordnung durch die untere Verkehrsbehörde (Landratsamt Nordsachsen) hätte es wegen der Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Bundesstraße nach der Verwaltungsvorschrift des SMWA über Zustimmungspflichten für die Anordnung zur Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie über die nicht im Katalog der Verkehrszeichen enthaltenen zugelassenen Zusatzzeichen (VwV StVO-Zustimmungspflichten) der förmlichen Zustimmung des LASuV als höhere Verkehrsbehörde bedurft. Frage 2: Welche Verkehrszählungen und Lärmschutzgutachten wurden wann, durch wen beauftragt und dienten als Grundlage für die Entscheidung des LASuV? Verkehrszählungen und Lärmschutzgutachten, welche als Grundlage für die Entscheidung des LASuV dienten, wurden nicht beauftragt. Im Ergebnis des Gespräches mit Vertretern des Landratsamtes Nordsachsen und der Polizeidirektion Leipzig am 28. Januar 2015 hat das LASuV allerdings die Beauftragung einer schalltechnischen Untersuchung für die Ortsdurchfahrt Wellaune zugesagt, um die Lärmpegel nach dem bundeseinheitlich vorgeschriebenen Berechnungsverfahren gebäudebezogen zu ermitteln und den in den „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ festgelegten Richtwerten gegenüberzustellen. Zuvor wird das LASuV eine Verkehrszählung in der Ortsdurchfahrt Wellaune durchführen, um aktuelle und als Berechnungsgrundlage geeignete repräsentative Verkehrsdaten zu ermitteln. Frage 3: Welche Ergebnisse hatten die o.g. Gutachten und Verkehrszählungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Wie hoch ist der Anteil des anteiligen Schwerlastverkehrs der Längenklassen LKW und Lastzüge auf der Ortsdurchfahrt durch Wellaune im Verhältnis zu anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern nach der letzten Verkehrszählung? (Angabe bitte in Prozent für den Messzeitraum 0-6 Uhr, 15-19 Uhr sowie 0-24 Uhr) Bundesweit werden Straßenverkehrszählungen (SVZ) im 5-Jahres-Rhythmus durchgeführt. Nach den Ergebnissen der SVZ 2010 betrugen der Durchschnittliche Tägliche Verkehr (DTVMo-so) auf der Bundesstraße 2 an der nächstgelegenen Zählstelle Rotes Haus (ca. 3 km südlich Wellaune) 4.769 Kfz/24 h und der Schwerverkehrsanteil 9,8 % (tags 9,3 % / nachts 15,1 %). An der Zählstelle Muldebrücke Bad Düben auf der B 2 (ca. 3 km nördlich Wellaune) wurden ein DTVMo-so von 10.257 Kfz/24 h und ein Schwerverkehrsanteil von 7,6 % (tags 7,3 % / nachts 10,8 %) ermittelt. Zähldaten zu den in der Frage angeführten Zeiträumen von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr liegen für das Jahr 2010 nicht explizit vor. Die Ergebnisse der in diesem Jahr stattfindenden SVZ wird der Bund voraussichtlich im III. Quartal 2016 herausgeben. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSM1N1STER1UM Freistaat SACHSEN Nach der im September 2012 vom LASuV im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens für die Planung der Ortsumgehung Wellaune mittels Seitenradargerät auf der B 2 am nördlichen Ortseingang durchgeführten einwöchigen Verkehrszählung betrug der DTVmo-so 9.033 Kfz/24 h. Der Anteil von Lkw und Lastzügen lag bei 9,6 %. In den Zeiträumen von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr lagen diese Anteile bei 15,8 % bzw. 7,5 %. Mit den Angaben der SVZ 2010 sind diese Daten allerdings nur bedingt vergleichbar, weil die Fahrzeugarten hier nur nach „Längenklassen“ bestimmt werden und die automatische Zuordnung durch das Seitenradargerät gegenüber der manuellen Fahrzeugzuordnung zu oft zu den großen Fahrzeugklassen hin erfolgt. Frage 5: Welchen Stellenwert misst die sächsische Staatsregierung der Unfallprävention in Wellaune bei? Die Auswertung der polizeilichen Verkehrsunfalldaten hat ergeben, dass sich im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 auf der B 2 im Bereich der Ortslage Wellaune ein Verkehrsunfall mit leichtem Sachschaden und ohne Personenschaden ereignete. Auch nach den Beobachtungen der für die Verkehrssicherheit zuständigen Behörden gibt es im Bereich der Ortsdurchfahrt Wellaune keine Verkehrssicherheitsdefizite. Die Unfallprävention mit dem Ziel der dauerhaften Erhaltung und weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein besonderes Anliegen der Sächsischen Staatsregierung, dem durch Maßnahmen in allen Bereichen Rechnung getragen wird. In straßenbaulicher Hinsicht wird sich mit der Umsetzung des derzeit in der Planung befindlichen Straßenbauvorhabens B 2, Ortsumgehung Wellaune, im Bereich der Ortsdurchfahrt die Verkehrsbelastung deutlich reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3