STAATSM1N1STERIUM DES INNERN r g, 11 ef, •2 Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7070 Thema: Autocorso am 9. November 2016 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 08.11.2016 um 10 Uhr teilte Nicos Chawales auf Facebook einen Post, der aufrief einen Autokorso um, UNSEREN TriUMfP gehörig zu feiern' vom Rathaus in Dresden zum Sächsischen Landtag (im Aufruf als ,SED Parteizentrale' benannt) durchzuführen. Als politische Botschaft schlug er Plakate mit der Aufschrift ,Direkte Demokratie statt Parteienkartelle' vor. Der geteilte Beitrag erschien auf Facebook zum ersten Mal am Abend des 07.11.2016. Beim tatsächlich dann stattfindenden Autocorso am 9. November fuhren 13 PKW mit Luftballons, laufender Musik und Dauerhupen unter anderen an der Synagoge in der St. Petersburger Straße vorbei. Die Dresdner Neuen Nachrichten schreibt zu Chawales als ,Initiatoren der Aktion' am 09.11.2016: ,Der Wortführer der asylfeindlichen Gruppe ,Strehlen wehrt sich gegen Politikversagen' ist der Polizei bestens bekannt. Chawales hatte in der Vergangenheit öffentlich bekundet, dass er auch vor Mord nicht zurückschrecken würde, wenn Deutschland weiter viele Flüchtlinge aufnimmt . Zudem teilte er bei Facebook ein Bild, das Oberbürgermeister Dirk Hilbert geköpft zeigt. Nach Ansicht seiner Gegner vertritt Chawales antisemitische Ansichten und gehört zur Reichsbürgerbewegung .' Die Polizeidirektion Dresden berichtete später, dass 15 Personen sich auf die Wilsdruffer Straße begeben hätten und den Corso so stoppen. Der Corso wurde in der Folge umgeleitet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/4/42 Dresden, 2. Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage1: Wurde der benannte Corso bei den Behörden der Stadt Dresden als Versammlung angezeigt? Wenn ja: Wie wurde er beauflagt und auf welcher Rechtsgrundlage fand er statt? Der Autokorso wurde gemäß § 14 Abs. 3 des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG) der zuständigen Versammlungsbehörde am 9. November 2016 gegen 15:00 Uhr telefonisch angekündigt und um 16:24 Uhr schriftlich angezeigt. Ein Bescheid wurde aufgrund der kurzfristigen Anzeige nicht erlassen. Die Durchführung des Autokorso bedurfte keiner besonderen, auf einer bestimmten Rechtsgrundlage beruhenden behördlichen Erlaubnis, denn Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetztes (GG) gewährleistet das Recht, sich ohne Erlaubnis zu versammeln. Frage 2: Haben die 15 protestierenden Personen auf der Wilsdruffer Straße versucht eine spontane Versammlung anzuzeigen? Wenn ja: Wieso wurde dem nicht stattgegeben ? Durch die Personen wurde die spontane Versammlung vor Ort angezeigt. Eine Spontanversammlung bedarf keiner stattgebenden behördlichen Entscheidung, denn Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, sich ohne Erlaubnis zu versammeln. Auf Grund der mit dem Versammlungsort „auf der Fahrbahn" verbundenen Blockierung der angezeigten Aufzugsstrecke des Fahrzeugkorsos wurde diese spontane Versammlung örtlich auf den Gehwegbereich in Sicht- und Hörweite des Autokorsos beschränkt. Frage 3: War den Behörden bekannt, dass seit dem 07.11.2016 in den sozialen Medien zu diesem Autocorso aufgerufen wurde? Wenn ja: Was wurde daraufhin unternommen ? Der Aufruf in den sozialen Medien zu diesem Fahrzeugkorso wurde der Polizeidirektion Dresden am 9. November 2016 bekannt. Nach Gefahrenprognose und Abstimmung mit der Versammlungsbehörde der Stadt Dresden wurde durch die Polizeidirektion Dresden ein Polizeieinsatz geplant und durchgeführt. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über extrem rechte Bestrebungen der Organisatorinnen und Teilnehmenden am Autocorso am 09.11.2016 in Dresden ? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Gegen wie viele Personen wurde im Zusammenhang mit dem Autocorso und Protesten dagegen aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe , politischer Einordnung aufschlüsseln) Deliktsgruppe: Tatort Ermittlungsverfahren/ Straftat Anzahl Tatverdächtige Verstoß gegen das Säch- 01067 Dresden, 1/13 sische Versammlungs- Wilsdruffer Str. 23 gesetz gemäß § 22 SächsVerG f Die Oliti che Einordnung/Motivation ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Mit freu dlichen Grüßen V Markus Ulbi Stand: 28.11.2016 Seite 3 von 3 2016-12-09T10:16:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes