SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 O 09 1 O 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7078 Thema: Straftaten an sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen stehen im Sinne der Anfrage nicht zur Verfügung . Recherchiert wurde im Datenbestand des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen mit Stand 17. November 2016 nach allen erfassten Straftaten in sächsischen Schulbereichen. Für die einzelnen Schuljahre wurden die Daten für jeweils vom ersten bis zum letzten Schultag einschließlich den darauffolgenden Schulferien herangezogen. Dies beinhaltet die Tatzeiträume vom 26. August 2013 bis 31 . August 2014 (Schuljahr 2013/2014), 1. September 2014 bis 23. August 2015 (Schuljahr 2014/2015), 24. August 2015 bis 6. August 2016 (Schuljahr 2015/2016) und 7. August 2016 bis 31. Oktober 2016 (laufendes Schuljahr 2016) . Als Tatörtlichkeiten wurden die Katalogwerte „Grundschule", „Mittelschule", „Oberschule", „Gymnasium", „Berufsschule", „Sonstige Schule" (z. B. Förder- oder Waldorfschulen) und „Schulhof" eingesetzt. Zu beachten ist, dass auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen in einzelnen Deliktbereichen Daten, die älter als 24 Monate sind , nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen könnten . Dadurch ist ein Vergleich der jeweiligen Schuljahre untereinander nicht zulässig . Frage 1: Wie viele zur Anzeige gebrachte Straftaten wurden an sächsischen Schulen (aufgeschlüsselt nach Schulart) in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 sowie im laufenden Schuljahr (Stand 31. Oktober 2016) verübt? Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/7/8 Dresden, ZJ3 . Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Bei der Aufstellung der erfassten Straftaten nach Schulart sind Mehrfachnennungen vorhanden, da in einigen Datensätzen mehrere Katalogwerte eingesetzt wurden . Erfasste Straftaten an sächsischen Schulen nach Schuljahren und erfassten Tatörtlichkeiten : Tatörtlichkeiten Schuljahre 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016 Grundschule 485 468 535 92 Mittelschule 741 517 336 52 Oberschule 4 323 745 180 Gymnasium 409 320 429 81 Berufsschule 370 331 327 76 Sonstige Schule 744 740 638 160 Schulhof 758 718 822 202 Frage 2: Welche Deliktbereiche kommen am häufigsten vor? Die häufigsten Delikte an Schulen sind Diebstähle, Sachbeschädigungen und Körperverletzungsdelikte . Frage 3: Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob es an sächsischen Schulen in den letzten 5 Jahren Straftaten gegeben hat, die nicht zur Anzeige gebracht wurden? Frage 4: Wenn ja, was sind die Hauptgründe dafür, dass Straftaten nicht zur Anzeige gebracht wurden? Frage 5: Wie viele der ggf. nicht zur Anzeige gebrachten Straftaten richteten sich gegen die körperliche Unversehrtheit von Lehrerinnen und Lehrer? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Dazu liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen 4ld2(;JL Seite 2 von 2 2016-12-05T12:30:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes