SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STMTSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 617087 Thema : Öffentlich-rechtlicher Rundfu nk Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zu einer Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Auf Fragen, die außerhalb ihrer Zuständigkeit liegen, muss sie nicht eingehen. Die Staatsregierung übt derzeit die Rechtsaufsicht über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) gemäß $ 37 des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk aus. Danach kann sie von diesem nur dann lnformationen einfordern, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom lnstitut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung des MDR mit daraus folgenden lnformationsrechten waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Beantwortung dieser Großen Anfrage nicht erkennbar. Für die weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht ihr mangels eigener Rechtsaufsicht selbst diese (eingeschränkte) Möglichkeit der lnformation nicht offen. Um dem lnformationsersuchen der Abgeordneten des Landtages dennoch Rechnung zu tragen, hat die Staatsregierung über die o.g. Möglichkeiten hinaus sowohl den MDR als auch die weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten um eine Zuarbeit für die Beantwortung der Fragen gebeten. Soweit innerhalb der Beantwortung einzelner Fragen keine oder Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europa' angelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.1 -01 42.50/1 56/2990- 201715991 Dresden, . Janua¡2017 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staat¡kanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 190 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 keine abschließende Zuarbeit erfolgte und entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten auch nicht eingefordert werden konnte, wird in der Beantwortung der jeweiligen Frage dieser Sachverhalt durch Hinweis auf diese Vorbemerkung deutlich gemacht. Soweit nicht anders vermerkt, liegen der Staatsregierung in diesen Bereichen auch keine weiteren Kenntnisse vor. A" Verfassungsrechtliche Grundlagen Frage 1: Welche Aufgabe hat der Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. I GG? Der Rundfunk hat durch seine Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. Frage 2= Kann dieser Auftrag gemäß Art. 5 Abs. I GG nur vom öffentlichrechtlichen Rundfunk wahrgenommen werden? Nein. Das Grundgesetz gibt keine Modelle für die Rundfunkordnung vor, sondern nur ein Ziel: die Freiheitlichkeit des Rundfunkwesens. Der Rundfunk muss seine Aufgabe, der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu dienen, erfüllen können. Diese Aufgabe ist modellunabhängig (vgl. BVerfGE 83, 316). Frage 3: Welche Aufgabe und Funktion hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute noch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im bestehenden dualen Rundfunksystem dafür zu sorgen, dass ein dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechendes Programm für die gesamte Bevölkerung angeboten wird, das im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern standhalten kann (vgl. BVerfGE 90, 60 (92)). Frage 4: Sind alternative Rundfunkmodelle zur Ausgestaltung des öffentlichrechtlichen Rundfunks verfassungsrechtlich derzeit möglich? (Bitte die Antwort begründen.) Die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht im Hinblick auf das Normziel des Art. 5 Abs. 2 GG im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit einer gesetzlichen Ausgestaltung (Gesetzesvorbehalt) und der Abschirmung des Programms gegenüber staatlichem Einfluss (Gebot der Staatsferne). Entscheidend für die Zulässigkeit alternativer Rundfunkmodelle zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfte die in seiner Organisation angelegte Sicherung einer professionellen journalistischen Autonomie bei gleichzeitiger eigenständiger Rückbindung an die Gesellschaft und ihre Meinungsströmungen sein. (vgl. Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht,2. Auflage, $ 11 Rz. a0). Frage 5: Trifft es zt), dass die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach wie vor mit der Gefahr des Marktversagens begründet wird? Wenn ja, was versteht die Staatsregierung unter einem Marktversagen im Rundfunkbereich? 2 SACHSISCHE STAATSKANZLEI lm Grundsatz ja. Zwar gibt das Grundgesetz keine Modelle für die Rundfunkordnung vor (s.o.), allerdings erscheint das Duale System des Nebeneinanders von öffentlichrechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern angesichts der immanenten Vielfaltsdefizite des privaten Rundfunks ein realistischer Weg, um der in Frage 2 dargestellten Zielsetzung zur Vermeidung eines Marktversagens im Rundfunkbereich gerecht zu werden (vgl. auch Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, Präambel RStV, Rz. 22). Dabei hat sich die Auslegung des Begriffs des ,,Marktversagens" im Rundfunkbereich am dienenden Charakter der Rundfunkfreiheit zu orientieren. Frage 6: Wie definiert die Staatsregierung die ,,Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk"? Grundversorgung stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine ,,Mindestversorgung" dar (BVerfGE 74, 297 (325f.). Sie stellt auch keine Zuständigkeitsverteilung zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk im Hinblick auf Unterhaltungs- und lnformationsprogramme dar. Vielmehr umfasst der mit der Grundversorgung angesprochene ,,klassische Auftrag" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben seiner demokratiesichernden Funktion auch seine kulturelle Verantwortung (BVerfGE 73, 118 (157). Dabei umfasst die kulturelle Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur Hochkultur, sondern auch Unterhaltung. Frage 7: Wie definiert die Staatsregierung den ,,Funktionsauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks"? Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird aus dem Grundversorgungsauftrag abgeleitet und umfasst neben seiner Rolle für die Meinungsund Willensbildung, neben Unterhaltung und lnformation auch seine kulturelle Verantwortung (vgl. BVerfGE 119, 181 (218)). Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlich-rechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 (158 f ., 171); 74, 297 (325); 83, 238 (297, 316); 90, 60 (90)). Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird u.a. im Rundfunkstaatsvertrag und in den Anstaltsgesetzen der Länder konkretisiert. Frage 8: Gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? (Bitte die Antwort begründen?) Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des dualen Systems hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab (BVerfGE 90, 60 (91). Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]; 74,297 þ2af .l;83, 238 [298 f.]). Diese umfasst auch die zur Erfüllung Freistaat SACHSEN 3 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 des Rundfunkauftrags benötigten finanziellen Mittel. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie ist zugleich Finanzierungsgarantie. lhr entspricht ein ebenfalls aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgendes Recht der Anstalten, die zur Erfüllung ihrer Funktion nötigen Mittelzu erhalten (vgl. BVerfGE 87, 181 [198]). Frage 9: Was bedeutet die Weiterentwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Die Weiterentwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beinhaltet u.a. seine Teilhabe an neuen technischen Entwicklungen. Auch das Anbieten neuer Dienste wie z.B. Online-Abrufdienste ist Bestandteil der Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks. ln seinem sog. ,,Baden-Württemberg-Beschluss" hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass der Rundfunkbegriff insoweit dynamisch und entwicklungsoffen zu verstehen sei (BVerfGE 74, 325f .). Frage l0: Wie definiert die Staatsregierung den öffentlichen Auftrag des MDR im Span nu ngsfeld der ständ ig fortschreitenden Dig ital isieru ng? Die Digitalisierung prägt auch in Deutschland die Entwicklung der Medienlandschaft. Technologien und Rezeptionsgewohnheiten ändern sich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich diesen Entwicklungen anpassen, um auch weiterhin seinen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konturierten Funktionsauftrag erfüllen zu können. lnsbesondere umfasst der öffentliche Auftrag des MDR vor diesem Hintergrund auch die Nutzung neuartiger Technologien, Verbreitungsformen und programmbezogener Dienstleistungen. Die Staatsregierung ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass im lnteresse einer möglichst hohen Beitragsstabilität bei der Hinzunahme neuer Angebote der MDR grundsätzlich das Gebot der Austauschentwicklung beachten sollte. Frage I l: Mit welcher konkreten Handlungsstrategie will die Staatsregierung den vom Bundesverfassungsgericht wiederholt konkretisierten öffentlichen Auftrag in Form einer sog. Vollversorgung der Bevölkerung mit Nachrichten, Bildung, Unterhaltung und Sport dahingehend konkretisieren und damit begrenzen, dass der MDR zunehmend auf Expansion angelegt ist, indem insbesondere neue digitale Sparten- Sender aufgelegt werden? Die Staatsregierung venrueist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.2016 in Rostock zu TOP 1.3, Ziffer 2. Danach dürfen neue Angebote nur bei Anpassung von bestehenden Angeboten beauftragt werden. B. Verfahren bei Anderung der Rundfunkstaatsverträge Frage 12: Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen von 2014 bezeichnete vier Handlungsfelder: 1. öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur dort auftreten, wo privatwi rtschaft I i che An ge bote klare Def izite aufweisen, 4 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 2. vollständiger Verz¡cht auf Werbefinanzierung beim öffentliche Rundfunk,3. der Gesetzgeber soll sich für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder durch eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden,4. größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen. Zu welchen dieser Punkte wurden bisher welche Lösungsansätze gefunden? Vorab ist festzuhalten, dass ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung den Ländern keine Vorgaben für medienpolitisches Handeln zu geben vermag. Demzufolge geht eine Fragestellung fehl, die von der Staatsregierung enruartet, sich die in dem Gutachten bezeichneten Handlungsfelder als Maxime für ihr medienpolitisches Handeln zu Eigen zu machen. Dennoch soll hier kurz inhaltlich auf die Frage nach ,,Lösungsansätzen" zu den angeführten 4 Zitfern Stellung genommen werden: Ziffer I widerspricht dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung formulierten Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen Angebot breit gefächert zu sein hat und keinesfalls nur Lücken des privaten Angebots aufzufüllen hat. Zu Ziffer 2 ist anzumerken, dass das Ausmaß der gegenwärtigen Werbefinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht als .. verfassungskonform anerkannt wurde. Die Werbefinanzierung mindert im Ubrigen die Belastung der Beitragszahler. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats mag einen Werbeverzicht fordern, die politische Entscheidung hierüber obliegt jedoch den Ländern, die in ihrer ganz übenrviegenden Mehrheit eine andere Auffassung haben. Die in Ziffer 3 angeregte Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt widerspricht dem aus Art. 5 GG abgeleiteten Prinzip der Staatsferne der Rundfunks. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Finanzierung der Landesrundfunkanstalten aus Haushaltsmitteln aus diesem Grund stets abgelehnt. Die Rechtmäßigkeit des gegenwärtigen Rundfunkbeitrags, der an das Vorhandensein einer Wohnung anknüpft, wurde mehrfach obergerichtlich bestätigt. Die Länder sehen gegenwärtig aus diesem Grund keine Veranlassung, den Rundfunkbeitrag in Frage zu stellen. Zu ZiÍÍer 4: Bereits heute werden in den Geschäftsberichten der Anstalten, den KEF-Berichten und neuerdings auch in den Produzentenberichten Kenngrößen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht. Frage 13: Welche einzelnen Verfahrensschritte werden zur Anderung von Rundfunkstaatsverträgen durch einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchlaufen? (Bitte die einzelnen Schritte aufzählen und kurz beschreiben.) 1. Auftrag der Ministerpräsidenten an die Rundfunkkommission, den Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu entwickeln2. Auftrag der Rundfunkkommission an die Arbeitsebene, den Staatsvertragstext zu erstellen - in diesem Zusammenhang erfolgt auch die Durchführung von Anhörungen/Konsu ltationen betroffener Kreise durch die Arbeitsebene3. Abstimmung des Textes in der Rundfunkkommission 4. Vorlage des endgültigen Staatsvertragstextes an die Ministerpräsidenten: Bei Zustimmung erfolgt die politische Einigung über den Text, die lnaussichtnahme der Unterzeichnung, die Freigabe zur Vorunterrichtung der Landtage 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEI ln diesem Fall: Vorunterrichtung der Landtage und Kabinettsverfahren mit dem Ziel der Zustimmung zur Unterzeichnung des Staatsvertrages durch den jeweiligen Ministerpräsidenten Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Ministerpräsidenten Normprüfung und Kabinettsverfahren über die Einbringung des Gesetzes zum Staatsvertrag (Zustimmungsgesetz) in die jeweiligen Landtage Zuleitung an den Landtagspräsidenten (LT-Drucksache) Ausschussbefassung ggf. mit Durchführung einer Anhörung im federführenden Fachausschuss des Landtags, Empfehlung des Fachausschusses ans Plenum, dem Staatsvertrag zuzustimmen/nicht zuzustimmen Beschlussfassung zum Staatsvertrag im Plenum Bei Zustimmung: Nach Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten und des zuständigen Staatsministers erfolgt die Ausfertigung durch den Landtagspräsidenten, die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt, die Zeichnung und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde sowie schließlich das I n krafttrete n des Ru ndf un kä nderu n gsstaatsvertrages. Freistaat SACHSEN 5. b 7 8 I 10 11 Frage l4: Wer ist / wird an den einzelnen Verfahrensschritten jeweils beteiligt? Hier kann auf Frage 13 venruiesen werden. Frage l5: Wer entscheidet über die Erweiterung des Angebotes der öffentlichrechtlichen Ru ndfu nkanstalten? Der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist im Rundfunkstaatsvertrag sowie in den Landesrundfunkgesetzen bzw. (bei Mehrländeranstalten) in Staatsverträgen der betreffenden Länder festgelegt. Änderungen / Enrueiterungen des linearen Angebots sind grundsätzlich vom Gesetzgebet zu beauftragen. Für Telemedien gilt das in $ 11 f RStV niedergelegte Verfahren. Frage 16: Welche Aufgabe hat die Rundfunkkommission bei der Erarbeitung ei nes neuen Rundfu nkänderungsstaatsvertrages? Die Rundfunkkommission hat bei der Erarbeitung Rundfunkänderungsstaatsvertrages den entsprechenden Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder umzusetzen ernes Auftrag neuen der Frage 17: Welche Gremien unterstützen die Rundfunkkommission bei ihrer Arbeit? Die Rundfunkkommission wird bei ihrer Arbeit nicht von Gremien, aber von den jeweiligen Fachreferaten unterstützt. Daneben ist die Auswertung von Anhörungen betroffener Kreise eine wichtige lnformationsquelle. Schließlich berichten die Mitglieder der Rundfunkkommission regelmäßig in den Fachausschüssen der Landtage über ihre Arbeit und nehmen Anregungen der Ausschussmitglieder entgegen. Frage l8: Welche Arbeitsgruppen hat die Rundfunkkommission seit 2010 eingesetzt? 6 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die Rundfunkkommission hat seit 2010 folgende Arbeitsgruppen eingesetzt bzw. sich an ihnen beteiligt: AG Beitragsstabilität AG Medienkonzentration AG Werbung und Sponsoring Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz Frage l9: Welche anderen Verfahren zur Konsensbildung in der Rundfunkkommission gibt es? Neben Arbeitsgruppen zu einer bestimmten Thematik können zur Klärung vorher einvernehmlich festgelegter Unterfragen Sonderarbeitsgruppen eingesetzt werden. Umgekehrt können bestimmte Fragestellungen auch im Plenum der Rundfunkkommission erörtert und einem Konsens zugeführt werden. Frage 20: Was ist der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Kons u ltationsverfa h ren? Bei einem offenen Konsultationsverfahren ist der Teilnehmerkreis im Gegensatz zum geschlossenen Konsultationsverfahren nicht begrenzt. Frage 2l: Welches Gremium hat entschieden, dass der ,,Bericht über das Konsultationsverfahren zum ,,Jugendangebot von ARD und ZDF" veröffentlicht wird? Die Rundfunkkommission der Länder hat am 16. September 2015 den Bericht über das offene Konsultationsverfahren zum "Jugendangebot von ARD und ZDF" zur Kenntnis genommen und die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt beauftragt, den Bericht auf der lnternetseite des Landes Sachsen-Anhalt zu veröffentlichen. Frage 22:Welches ,,Angebotskonzept von ARD und ZDF" hat es im offenen Konsultationsverfahren zum ,,Jugendangebot von ARD und ZDF" gegeben? Gegenstand des Konsultationsverfahrens war das am 19.06.2015 auf der lnternetseite des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlichte gemeinsame Angebotskonzept von ARD und ZDF zum Jugendangebot zur Vorlage an die Rundfunkkommission der Länder. Frage 23: Befragt die Rundfunkkommission vor der Erstellung eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages Sachverständige? Sind diese Befragungen öffentl ich oder n ichtöffentlich? Die Rundfunkkommission und ihre Beauftragte befragen regelmäßig vor Erstellung eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages Sachverständige. Die Anhörungen finden sowohlöffentlich als auch nichtöffentlich statt. 7 SÄcHSìSCHE STAATSKANZLEI Frage 24: Wer entscheidet über die Veröffentlichung der Ergebnisse der Sachverständigenbefragung und des Prozessverlaufs zur Erstellung eines neuen Ru ndfu n kä n deru n gsstaatsvertrages? Die Rundfunkkommission entscheidet im Regelfall über die Veröffentlichung der Ergebnisse der Sachverständigenbefragung und aktueller Sachstände von Staatsvertragsverhandlungen der Landesregierungen. Daneben entscheiden die Fachausschüsse der Landtage über die Veröffentlichung der Ergebnisse der von ihnen d u rchgef ü h rten Sachverstä nd igen befrag u ng e n. Frage 25: Welche. Funktionsträger haben ein schriftliches oder mündliches Anhörungs-oder Außerungsrecht aufgrund welcher Rechtsnorm in diesen Gremien? Die Mitglieder der Rundfunkkommission ergeben sich aus den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen der Landesregierungen und den dort festgelegten Zuständigkeiten für Medienpolitik. Die Bestimmung der für Medien zuständigen Fachausschüsse der Landtage und ihrer Mitglieder richtet sich nach den jeweiligen Geschäftsordnungen der Landtage. Frage 26: Finden die lnteressen der privaten Anbieter in Gutachten, Stellungnahmen oder Anhörungen vor der Erarbeitung eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages ebenfalls Berücksichtigung? Heute müssen wir feststellen, dass die Ministerpräsidenten in der Rundfunkkommission unter Ausschluss der Bevölkerung und der Landtage die Rundfunkänderungsstaatsverträge ausarbeiten und dann abschließen. Erst dann werden die Rundfunkänderungsstaatsverträge an die Landtage weitergeleitet. Die Landtage haben aber nicht das Recht, den Wortlaut der Verträge zu ändern oder zu ergänzen. M¡t der Mehrheit der Regierungsparteien werden die Ru ndfu nkänderungsstaatsverträge endlich in den La ndtagen ratifiziert. Ja. Die lnteressen der privaten Anbieter finden regelmäßig Berücksichtigung. Sie sind Teil unserer dualen Rundfunkordnung. Frage 272 Entspricht dieses Vorgehen zur Erstellung neuer Rundfunkänderungsstaatsverträge trotzdem noch einem transparenten staatlichen Handeln? Ja. Transpatenz staatlichen Handelns wird in diesem Zusammenhang vor allem durch öffentliche Konsultationen zu den Textentwürfen und durch öffentliche Plenardebatten in den Landtagen erzeugt. Das Verfahren ergibt sich im Übrigen aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der neben dem Demokratieprinzip prägend für unser Staatswesen ist, vgl. Art. 20 Abs. 2 GG. Es ist Aufgabe der Exekutive, Staatsverträge auszuhandeln (Abschlusskompetenz). Die Legislative hat hingegen die Aufgabe zu prüfen und zu entscheiden, ob dem von der Exekutive ausgehandelten Staatsvertrag zugestimmt und er in innerstaatliches Recht umgesetzt werden soll (Transformationskompetenz). Freistaat SACHSEN SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 28: Welche Auswirkungen hat die derzeitige Verfahrensweise auf die Akzeptanz der Rundfunkstaatsverträge bei der Bevölkerung? Den Rundfunkänderungsstaatsverträgen liegen häufig Gutachten zugrunde. ARD und ZDF waren die Auftraggeber des Gutachtens von Prof. Kirchhoff über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welches die Grundlage für den Beitragsstaatsvertrag bildete. Das ZDF ist der Auftraggeber des Gutachtens zu dem Thema ,,Legitimation und Auftrag des öffentlichrechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud". Das Gutachten begründet, warum Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks länger in den Mediatheken bleiben sollen und weitere spezielle Angebote extra für das Netz herzustellen sind. Es ist absehbar, dass diese Forderungen im nächsten Ru ndfu n kä nderu n gsstaatsvertrag u m gesetzt werden. Die derzeitige Verfahrensweise entspricht rechtsstaatlichen Vorgaben. Nach Auffassung der Staatsregierung sichert ein rechtsstaatliches Vorgehen die Akzeptanz der Bevölkerung. Frage 29: Haftet den Gutachten, die ARD und ZDF in Auftrag gegeben haben und deren Kernpunkte in spätere Rundfunkstaatsverträge aufgenommen werden, der Makel der Parteilichkeit der Gutachter an? Die Gutachten, die ARD und ZDF in Auftrag gegeben haben, dienen zut Verdeutlichung der Auffassung von ARD und ZDF. Derartige Gutachten werden von den Ländern bei der Aushandlung von Staatsverträgen als eine von mehreren Positionierungen bei der politischen Entscheidungsfindung zur Kenntnis genommen. lhre Berücksichtigung in späteren Rundfunkstaatsverträgen ist keinesfalls zwingend. Frage 30: Sind der Staatsregierung auch andere Rechtsgebiete bekannt, auf denen lnteressenvertreter die Kernpunkte der Regelungen für ihre Gebiete durch Erstellung von Rechtsgutachten wesentlich mitgestalten? Es ist gerade bei komplexen Regelungsmaterien nicht außergewöhnlich, dass die betroffenen Kreise ihre Auffassung gutachterlich untermauern. Beispiele hierfür finden sich u.a. in den Bereichen Energie, Bankenwesen und Wettbewerbsrecht. Die Staatsregierung weist aber das Vorhandensein des von der Fragestellung insinuierten unreflektierten ,,Einflüsterns" von Rechtsnormen durch Gutachten strikt von sich. Frage 3l: Gibt es eigene Gutachten der Rundfunkkommission der Länder, die ähnlich dem Kirchhof-Gutachten Einfluss auf Rundfunkänderungsstaatsverträge hatten oder haben werden? Wenn ja, welche und wo wurden sie wann veröffentlicht? (Bitte in der Antwort alle Gutachten seit 2010 angeben.) Die Staatsregierung verneint einen Einfluss des Kirchhof-Gutachtens auf Rundfunkänderungsstaatsverträge. lm Übrigen hat die Rundfunkkommission folgende Gutachten in Auftrag gegeben: 1.) Gutachten DIW econ ,,Evaluation des Rundfunkbeitrages" (Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse veröffentlicht auf der Website der Staatskanzlei Rheinland- Pfalz) I SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 2.) Gutachten Hans-Bredow-lnstitut ,,Konvergenz und regulatorische Folgen" (veröffentlicht auf der Website des Hans-Bredow-lnstituts) Frage 32: Verhindert die Nähe zwischen der exekutiven und der vierten Gewalt im Staate eine effektive Aufgabenerfüllung der jeweiligen Gewalt? Verändert es die Unabhängigkeit beider Gewalten? Wenn ja, wie? Eine derartige Nähe existiert nicht. Daher können die beiden folgenden Fragen von der Staatsregierung nicht beantwortet werden. Frage 33: Wie steht die Staatsregierung zu dem Vorstoß von Horst Seehofer und dem CSU-Grundsatzprogramm, nach dem ARD und ZDF fusioniert werden sollen? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. C. Vergleich öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk Frage 34: Welches Alleinstellungsmerkmal rechtfertigt die Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber privaten Anbietern? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt höheren Vielfaltsanforderungen als der private Rundfunk, vgl. insoweit insbesondere die Formulierungen von $ 11 Abs. 1 Satz 1 RStV (,,Umfassender Überblick") und $ 25 Abs. 1 RStV (,,im Wesentlichen"). Frage 35: Welches Verhältnis besteht zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Rundfunkanbietern? Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag, so sind in einer dualen Rundfunkordnung reduzierte Vielfaltsanforderungen an den privaten Rundfunk zulässig. Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. hierzu nur BVerfGE73,118 (157 f.). Frage 36: Nehmen die privaten Anbieter derzeit Aufgaben gemäß Art. 5 Abs. I GG wahr? Wenn ja, welche? Der private Rundfunk nimmt bereits aktuellAufgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 GG wahr. Er ist Teil der dualen Rundfunkordnung, unterliegt aber aus den eben genannten Gründen reduzierten Vielfaltsanforderungen. lm Gegensalz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann er sich deshalb stärker auf massenattraktive Angebote konzentrieren. Frage 37: lst es denkbar, dass private Anbieter zukünftig Aufgaben gemäß Art. 5 Abs. I GG wahrnehmen? Wenn ja, welche und warum? Vergleiche Frage 36 10 SACHsISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 38: Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk der privaten Fernsehkonkurrenz noch standhalten? Wenn ja, wie und wodurch? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im dualen Rundfunksystem eine zentrale Bedeutung für die Sicherung der Meinungsvielfalt zu. Kommerzielle Rundfunkveranstalter unterliegen vielfaltsverengenden Zwängen. Um Werbezeiten zu verkaufen, müssen sie massenattraktive Programme ausstrahlen, die möglichst kostengünstig hergestellt werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch Beitragsfinanzierung in die Lage versetzt, ein vielfältiges und hochwertiges Programmangebot herzustellen, das sich am Markt nicht finanzieren ließe. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Frage 39: lst das System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch zeitgemäß? (Bitte die Antwort begründen.) Ja. Das System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht den Aufbau einer dualen Rundfunkordnung, die privaten Sendeunternehmen kommerzielle Handlungsspielräume ermöglicht und gleichzeitig eine umfassende öffentliche Meinungsbildung sichert. Dieser grundsätzliche Befund ändert nichts an der aus Sicht der Staatsregierung bestehenden Notwendigkeit, Auftrag und Struktur des öffentlichrechtlichen Rundfunks weiter zu optimieren. Frage 40: Womit wird die Auffassung, dass die Grundversorgung mit Rundfunk Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten noch zeitgemäß ist, begründet? Welchen Einfluss haben die geänderten Rahmenbedingungen bei Technik, Nutzerverhalten, Wettbewerbssituation und Demografie auf den Auftrag des öffentl ich-rechtlichen Rundfunks? Das Bundesverfassungsgericht hat im dualen Rundfunksystem die Aufgabe der Grundversorgung mit Rundfunk den öffentlich-rechtlichen Anstalten zugeordnet, die erhöhten Vielfaltsanforderungen unterliegen und aufgrund ihres damit verbundenen Finanzierungsprivilegs auch finanziell dazu in der Lage sind. Zur Frage der Zeitgemäßheit der Grundversorgung durch öffentlich-rechtliche Anstalten wird auf die entsprechenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 25.03.2014 zum ZDF-Staatsvertrag (BVerfGE 136, I (28ff)) verwiesen. Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterliegt einer durch geänderte Rahmenbedingungen vorgezeichneten Dynamik. lhm ist nach der Präambel des Rundfunkstaatsvertrages u.a. Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk zu gewährleisten. Frage 41: Hält die Staatsregierung das rein private Medienangebot für qualitativ unzureichend und in Bezug auf die Vielfalt mangelhaft? a. Wenn ja, aus welchem Grund? 11 SÄcHSìSCHE STAATSKANZLEI b. Welche konkreten Qualitätsmängel bestehen? Ja. Systembedingt muss sich der private Rundfunk auf lnhalte konzentrieren, die am Markt insbesondere durch Werbung refinanzierbar sind. Es bestehen Qualitätsmängel, die bei der Nachrichtenberichterstattung durch eine boulevardorientierte Themenwahl zu Lasten ,,schwierigerer" Themen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur auffallen. Frage 42: Warum bieten die öffentlich-rechtlichen Sender Programme mit gleichen Inhalten wie die Privatsender an? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfassend und keinesfalls nur komplementär zum privaten Rundfunk zu verstehen. Er umfasst neben lnformation, Bildung und Beratung auch Unterhaltung. Dabei soll auch die Unterhaltung einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen, vgl.S 11 Abs. I a.E. RStV. Deutlich wird diese Differenzierung beispielsweise in der unterschiedlichen Gewichtung sogenannter ,,Boulevardthemen" in den tagesaktuellen Nachrichten der privaten und öffentl ich-rechtlichen Sender. Frage 43: Wie erklärt die Staatsregierung, dass die privaten Anbieter dieselben Programme mit deutlich geringerem finanziellem Aufirand produzieren können? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Freistaat SACHSEN Frage 44: Spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Ansicht Staatsregierung die entscheidende Rolle für die Meinungsbildung Bevölkerung? Wenn ja, warum? der der Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt aufgrund der im Vergleich zum privaten Rundfunk vorhandenen Breite seines Angebots nach wie vor eine unverzichtbare Rolle für die Meinungsbildung der Bevölkerung. Dies ergibt sich aus seiner Rolle als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung und dem vom Bundesverfassungsgericht formulierten Leitbild des mündigen und informierten Bürgers, der für die Funktionsfähigkeit einer Demokratie von entscheidender Bedeutung ist. Frage 45: lst die Erhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heute eine politische oder verfassungsrechtliche Entscheidung? (Bitte die Antwort begründen.) Die deutschen Länder haben sich Mitte der 80er Jahre für eine duale Rundfunkordnung entschieden. An diese Entscheidung ist aus vom Bundesverfassungsgericht hergeleiteten Gründen das verfassungsrechtliche Erfordernis einer Bestands- und Entwicklungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geknüpft (vgl. BVerfGE 83,238 (297)). 12 SACHSìSCHE STAATSKANZT,EI D. Rechtsaufsicht der Staatsregierung Die Verantwortung der Staatsregierung zeigt sich insbesondere bei der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht gegenüber dem MDR nach S 37 MDR- Staatsvertrag. Die sächsische Staatskanzlei hat wieder turnusmäßig seit dem 01.Juli 2015 den ,,Vorsitz". Gegenstand der Rechtsaufsicht ist die Einhaltungder Bestimmungen des MDR-Staatsvertrages und der allgemeinen Rechtsvorschriften. Frage 46: Aus welchen konkreten Quellen informiert sich die jeweils zuständige Staatsregierung über die Tätigkeit des MDR im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Rechtsaufsicht? Die Quellen, aus denen sich die jeweilige Sächsische Staatsregierung über die Tätigkeit des MDR im Rahmen der Wahrnehmung ihrer turnusmäßigen Rechtsaufsicht über die Tätigkeit des MDR informiert, sind u.a.: a) regelmäßig stattfindende rechtsaufsichtliche Gespräche mit Vertretern der juristischen Direktion des MDR b) regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Rundfunkrates des MDR c) andere Medien (2.8. Tageszeitungen, elektronische Medien) d) lnformationen durch Dritte (2.8. Wettbewerber) Frage 47: ln wie vielen Fällen wurde die Staatsregierung bei ihrem letzten und dem aktuellen Turnus der jeweils zweijährigen Rechtsaufsicht entsprechend tätig? (Bitte in der Antwort die jeweiligen Fälle - differenziert nach fehlender Einhaltung der Bestimmungen des MDR-Staatsvertrags und der allgemeinen Rechtsvorschriften - auflisten und die ergriffenen Maßnahmen - auch bloße Hinweise - kurz skizzieren und anhand von S 37Abs. 2 und 3 MDR- Staatsvertrag entsprechend qual ifizieren.) Die Staatsregierung ist bei ihrem letzten und dem aktuellen Turnus ihrer Rechtsaufsicht in folgenden Fällen tätig geworden: a) letzter Turnus (01.07.2009 bis 30.06.2011): rechtsaufsichtliche Prüfung der lnternetangebote KiKaninchen und KiKa.plus gem. S 11 f Abs. Vll RStV; Maßnahme: Mitteilung an MDR, dass aus rechtsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken entgegenstehen b) aktueller Turnus (01.07.2015 bis 30.06.2017): rechtsaufsichtliche Prüfung der Weiterbeschäftigung eines Stasi-belasteten Sportreporters durch den MDR; Maßnahme: Prüfung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften insbesondere des Einigungsvertrages durch Freistaat SACHSEN l3 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 den MDR; Erörterung des Sachverhalts im Rahmen eines rechtsaufsichtlichen Gesprächs; im Ergebnis konnte insbesondere aufgrund der Kooperation des Betroffenen keine Verletzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe festgestel lt werden. auf Veranlassung des Sächsischen Rechn u ngshofes rechtsaufsichtliche Prüfung der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts unterhalb des EU- Schwellenwertes durch den MDR; Maßnahme: Veranlassung einer Auswertung des MDR über die Anwendung des öffentlichen Vergaberechts seit 2008; aufgrund der Auswertung Verständigung mit MDR über grundsätzliche Anwendung des öffentlichen Vergaberechts auf Ausschreibungen unterhalb des EU-Schwellenwertes im nicht-programmbezogenen Bereich Prüfung der Anwendbarkeit des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes auf den MDR im Rahmen der Rechtsaufsicht; Maßnahme: Mitteilung an den MDR, dass das Sächsische Frauenförderungsgesetz nicht auf den MDR anwendbar ist. rechtsaufsichtliche Prüfung des MDR-Telemedienkonzepts in der vom MDR Rundfunkrat in seiner Sitzung vom 20.06 .2016 genehmigten Fassung ; Maßnahme: Mitteilung an MDR, dass aus rechtsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken entgegenstehen. Frage 48: ln wie vielen Fällen bediente sich die Staatsregierung dabei externer Unterstützung durch wen zu welchen Kosten? (Bitte in der Antwort die jeweiligen Gutachter, Experten etc. und die jeweiligen Honorare konkret auflisten.) Die Staatsregierung bediente sich bei der Bearbeitung der genannten Fälle nicht externer U nterstützung Frage 49: Wie sind der Staatsregierung genannten Fälle jeweils bekannt geworden? Die genannten Fälle sind der Staatsregierung durch regelmäßige Überprüfung der einschlägigen Berichterstattung sowie durch externe Hinweise bekannt geworden. Frage 50: Geht die Staatsregierung davon aus, dass ihr mit den genannten Fällen alle noch nicht anderweitig gerügten und bereits geahndeten Verstöße des MDR gegen die Bestimmungen des MDR-Staatsvertrages und die allgemeinen Rechtsvorschriften bekannt wurden oder ist hier gespiegelt an der Kontrolldichte der Staatsregierung und der internen MDR-Aufsichtsgremien mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen? Wenn ja, lässt sich diese anhand der Erfahrungen anderer Länder bei der Rundfunkaufsicht näher quantifizieren? Die Fragestellung insinuiert eine geringe Kontrolldichte der Staatsregierung und der MDR-Aufsichtsgremien. Die Staatsregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie rechnet deshalb nicht mit einer hohen Dunkelziffer. Frage 5l: Kontrolliert die Staatsregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht systematisch die Tätigkeit des MDR entsprechend S 37Abs.l MDR- Staatsvertrag? Wenn ia, wie (bitte Kontrollkonzept kurz skizzieren) oder verlässt sie sich weitgehend auf die MDR-internen Kontrollgremien, auf Hinweise 14 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Dritter, etwa des Sächsischen Rechnungshofes, der Polizeibehörden oder von privaten Dritten? Ja. Neben den bereits in Frage 46 aufgezeigten Quellen findet auf politischer und auf Fachebene ein regelmäßiger lnformationsaustausch zwischen den MDR- Staatsvertragsländern statt. Zum Kontrollkonzept der Staatsregierung gehört auch die Einbeziehung von den MDR betreffenden lnformationen aus den verschiedenen Ausschüssen der Landtage. Frage 52: Wie reagierte der MDR jeweils in den genannten Fällen auf entsprechende Hinweise und Maßnahmen? Wurden diese akzeptiert? Wenn nein, warum nicht und hat sich die Staatsregierung damit zufrieden gegeben? Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat des MDR haben nach $$ 20,26 MDR- Staatsvertrag die programmtechnische Aufsicht bzw. die Aufsicht über die Geschäftsfü hru ng des I ntendanten wahrzu nehmen. Der MDR hat in den genannten Fällen auf die entsprechenden Hinweise und Maßnahmen sachlich reagiert und diese akzeptiert. Frage 53: Lässt sich die Staatsregierung über die von ihr entsandten Mitglieder und/oder im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtsaufsicht nach S 37 MDR- Staatsvertrag regelmäßig über Beanstandungen des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates des MDR nach SS 20 Abs.l und 2, 26 Abs.l MDR- Staatsvertrag unterrichten? Wenn ja, in welcher Form? Die Staatsregierung lässt sich regelmäßig über Beanstandungen des Rundfunkrates und des Venrualtungsrates des MDR nach den $$ 20Abs. 1 und 2,26 Abs. 1 MDR- Staatsvertrag mündlich und schriftlich unterrichten. Frage 54: Kontrolliert die Staatsregierung die jeweilige Reaktion des MDR darauÍ? Wenn ja, wie und wie oft in den zurückliegenden arei Jahren? Ja, z.B. im Rahmen der regelmäßigen rechtsaufsichtlichen Gespräche mit dem MDR oder durch Einziehung von Erkundigungen bei den Mitgliedern der MDR- Aufsichtsgremien. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den vergangenen z¡,tei Jahren keine Beanstandung des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates nach $$ 20 Abs. I und 2,26 Abs.1 MDR-Staatsvertrag stattfand. Frage 55: Entsendet die Staatsregierung regelmäßig Vertreter zu den Sitzungen des Rundfunkrates? Wenn nein, warum nicht? Wenn ia, wie oft in den zurückliegenden zwei Jahren? Die Staatsregierung entsendet grundsätzlich zu jeder Sitzung des Rundfunkrates Vertreter. Der Vertreter der Staatsregierung gem. S 19 Abs. 1 Ziffer 1 MDR- Staatsvertrag nahm in den vergangenen zwei Jahren an 15 von insgesamt 15 Sitzungen des Rundfunkrates teil. Frage 56: Sind Rundfunkrat und/oder Verwaltungsrat mit den Fällen rechtsaufsichtlicher Beanstandungen der Staatsregierung in dem letzten und Freistaat SACHSEN 15 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 aktuellen Turnus ihrer Rechtsaufsicht vorab befasst gewesen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? (Bitte in der Antwort zu den genannten Fällen diesbezüglich jeweils konkret Stellung nehmen.) Nein. Die in Frage 47 aufgeführten Fälle konnten im Vorfeld von Maßnahmen nach $ 37 Abs. 4 MDR-Staatsvertrag geklärt werden. Frage 57: Wie bewertet die Staatsregierung die Tätigkeit von Rundfunkrat und Ven¡valtungsrat des MDR in den zurückliegenden drei Jahren im Lichte der Kritik des Sächsischen Rechnungshofes an der Tätigkeit des MDR in diesem Zeitraum? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. E. Überprüfung durch die Landesrechnungshöfe Frage 58: Wie oft überprüfen die Landesrechnungshöfe die Wirtschaftsführung des MDR gemäß $ 35 Abs. I MDR-Staatsvertrag? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Prüfungen der Landesrechnungshöfe unterliegen sowohl inhaltlich als auch zeitlich keiner Regelmäßigkeit. So wurden seit 2010 acht Prüfungen unterschiedlichster Themen der Wirtschaftsführung von den Landesrechnungshöfen beim MDR und seinen Tochtergesellschaften durchgeführt bzw. begonnen. Darüber hinaus wird den Rechnungshöfen der Prüfbericht zum MDR-Jahresabschluss überlassen, der u. a. eine betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach $ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthält. Die Rechnungshöfe erhalten darüber hinaus den jährlichen MDR-Beteiligungsbericht und die Prüfungsberichte über Jahresabschlüsse von MDR-Tochterunternehmen inkl. Marktkonform itätsprüfung. Frage 59: Wie gehen der Veruvaltungsrat, der lntendant und die Ministerpräsidenten der Länder mit den Ergebnissen der Prüfung um? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die lntendantin des MDR nimmt in der Regel Stellung zu den überlassenen Prüfungsberichten der Landesrechnungshöfe. ln den MDR-Stellungnahmen wird auch der Umgang mit den Prüfungsergebnissen behandelt. Die Prüfungsberichte der Landesrechnungshöfe werden u. a. direkt dem MDR- Venrualtungsrat übermittelt, der diese dann inkl. der MDR-Stellungnahme in seinen regulären Sitzungen berät. 16 SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die Ministerpräsidenten unterrichten die Landtage der Staatsvertragsländer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, $ 35 Abs. 2 S. 2 MDR-SIV. Frage 60: Sind die Prüfungsergebnisse der Landesrechnungshöfe bindend oder stellen sie lediglich eine Empfehlung dar? Die Prüfergebnisse der Landesrechnungshöfe stellen lediglich Empfehlungen dar. Frage 6l: Enthalten die Ergebnisse der Prüfungen auch konkrete Handlungsanweisungen oder Handlungsempfehlungen? Die Prüfergebnisse können konkrete Handlungsempfehlungen enthalten, wobei dem Grundsatz der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rechnung zu tragen ist. Frage 62: Warum gibt es kein Prüfungsrecht der Landesrechnungshöfe bei MDR - Beteiligungsgesellschaften wie z.B. der Kinderfilm GmbH? Die Prüfrechte der Landesrechnungshöfe sind gem. S 16c Abs. 3 RStV in die Satzungen der relevanten MDR-Beteiligungsgesellschaften aufgenommen worden. Zuletzt geschah das im Jahr 2014 für die Kinderfilm GmbH, Erfurt, bei der damit auch ein entsprechendes Prüfrecht besteht. F. Ru ndfu n k-/Fernse h-/Hörfu n k- u nd Venraltu n gs räte Frage 63: Wann und wo werden die Tagesordnungen der Sitzungen des Rundfunkrates des MDR, des Fernsehrates, des Hörfunkrates sowie derjeweiligen Verwaltungsräte des ZDF, Deutschlandradio und MDR veröffentlicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Tagesordnungen des MDR-Rundfunkrates werden i. d. R. eine Woche vor der Sitzung unter www. md r-rundfu nkrat. de veröffentlicht. ZDF: Die Tagesordnung des Fernsehrates wird gemäß $ 22 Abs. 6 Satz 2 ZDF- Staatsvertrag eine Woche vor der Sitzung im lnternetangebot des ZDF-Fernsehrates (Unternehmensseite) veröffentlicht. Die Tagesordnung des Venrvaltungsrates wird gemäß SS 25 Abs. 6 i.V.m. 22 Abs.6 Satz 2 ZDF-Staatsvertrag eine Woche vor derSitzung im lnternetangebot des ZDF-Venrualtungsrates (Unternehmensseite) veröffentlicht. Deutschlandradio: Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hörfunkrats von Deutschlandradio werden, sobald sie feststehen, im lnternet auf der Gremienseite veröffentlicht. 17 SACHSìSCHE STAATSKANZLE¡ Frage 64: Welche Aufwandsentschädigung erhalten die Rundfunkräte des MDR/ Fernsehräte des ZDF I Hörfunkräte des Deutschlandradios jeweils aufgrund welcher Rechtsgru ndlage? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Mitglieder des MDR-Rundfunkrates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 673,41 Euro (vgl. hierzu Art. 1 4 MDR-Satzung). ZDF: Die Fernsehratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich in dem Gremium. Sie erhalten gemäß S 24 ZDF-Satzung Reisekosten, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung erstattet. Dabei beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf 520 Euro monatlich. Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig. Die Höhe der Aufiruandsentschädigung ist im lnternetangebot des ZDF-Fernsehrates (Unternehmensseite) veröffentlicht. Deutschlandradio: Die Mitglieder des Hörfunkrates von Deutschlandradio erhalten eine monatliche Aufi,vandsentschädigung in Höhe von 300 Euro. Rechtsgrundlage ist ein Beschluss des Veruvaltungsrats vom 27. September 20Q1. Ab dem 1 . September 2017 soll nach dem neuen $ 19a Abs. 6 Deutschlandradio-Staatsvertrag gelten: ,,Die Mitglieder des Hörfunkrates und des Veruvaltungsrates haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder und Ersatz von Reisekosten mit Ausnahme des Tagegeldes." Frage 65: Wird den Rundfunkräten/Fernsehräten/Hörfunkräten jeweils ein Sitzungsgeld gezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Mitglieder des MDR-Rundfunkrates erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen und Ausschüssen ein Sitzungsgeld in Höhe von 56,14 Euro (vgl. hierzu Art. 14 MDR-Satzung). ZDF: Die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates erhalten 150 Euro je Sitzungstag. Die Höhe des Sitzungsgeldes ist im lnternetangebot des ZDF-Fernsehrates (Unternehmensseite) veröffentlicht. Deutschlandradio: Den Mitgliedern des Hörfunkrats von Deutschlandradio wird kein Sitzungsgeld gezahlt. Frage 66: Erhalten die Vorsitzenden des Rundfunkrates / Fernsehrates I Hörfunkrates jeweils eine höhere Aufi¡vandsentschädigung? Wenn ja, in welcher Höhe? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Freistaat SACHSEN 18 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 MDR: Der/die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates erhält eine erhöhte monatliche Aufi¡vandsentschädigung in Höhe von 981,94 Euro (vgl. hierzu Att. 14 MDR-Satzung). ZDF: Ðerldie Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates erhält das Doppelte, die Stellvertreter der Vorsitzenden und die Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils das Eineinhalbfache des Betrages. Deutschlandradio: Der/die Vorsitzende des Hörfunkrates erhält eine erhöhte monatliche Aufiryandsentschädigung in Höhe von 600 Euro und die/der Stellvertreter sowie die Ausschussvorsitzenden jeweils 450 Euro. Frage 67: Erhalten die Vorsitzenden des Rundfunkrates / Fernsehrates / Hörfunkrates jeweils ein höheres Sitzungsgeld? Wenn ja, in welcher Höhe? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Der/die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates erhält ein erhöhtes Sitzungsgeld in Höhe von 112,28 Euro pro Tag der von ihm/ihr geleiteten Sitzung (vgl. hierzu Art. 14 MDR-Satzung). ZDF: Die Vorsitzenden der Fernsehräte erhalten kein höheres Sitzungsgelt. Deutschlandradio: Den Mitgliedern des Hörfunkrats von Deutschlandradio wird kein Sitzungsgeld gezahlt. Frage 68: Wie oft haben die Rundfunkräte des MDR / Fernsehräte des ZDF I Hörfunkräte des Deutschlandradios pro Jahr jeweils durchschnittlich getagt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2013 aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR-Rundfunkrat hat in den Jahren 2013,2014, und 2016 jeweils sieben Mal und im Jahr 2015 acht Mal getagt. Der ZDF-Fernsehrat hat gemäß $ I Abs. 1 der ZDF-Satzung in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils vier Mal im Jahr getagt. Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat entsprechend $ 22 Abs. 3 Deutschlandradio- Staatsvertrag in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils viermal getagt. Frage 69: Mit welcher Begründung sind die Gremiensitzungen des MDR- Rundfunkrates I ZDF - Fernsehrates / Deutschlandradio-Hörfunkrates nicht öffentlich? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 19 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 MDR: Gemäß Artikel 5 Absatz 4 der MDR-Satzung sind die Sitzungen nicht öffentlich. ZDF: Der ZDF-Fernsehrat tagt gemäß $ 22 Abs. 5 ZDF-Staatsvertrag öffentlich Deutschlandradio: Die Sitzungen des Hörfunkrates von Deutschlandradio sind öffentlich. Ausnahmen gelten bei entsprechendem Beschluss des Hörfunkrats für Personalangelegenheiten oder Angelegenheiten, die ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis betreffen, sowie auf Antrag eines Mitglieds. Ab dem 1. September 2017 soll nach $ 22 Abs.5 Deutschlandradio-Staatsvertrag gelten: ,,Die Sitzungen des Hörfunkrates sind öffentlich. ln begründeten Ausnahmefällen kann der Hörfunkrat den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Personalangelegenheiten, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes vertraulich sind, und Angelegenheiten, in welchen die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter unvermeidlich ist, sind stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Die Sitzungen der nach Absatz 2 Satz 2 gebildeten Ausschüsse finden grundsätzlich nichtöffentlich statt." Frage 70: Stehen den Rundfunkräten / Fernsehräten / Hörfunkräten Mitarbeiter zu? Wenn ja, wie hoch ist das jährliche Budget pro Rundfunkrat / Fernsehrat / Hörfunkrat und Mitarbeiter? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Den einzelnen Rundfunkratsmitgliedern steht kein Budget für eigene Mitarbeiter zur Verfügung. ZDF: Die Fernsehräte bekommen von ZDF-Seite keine Mitarbeiter gestellt. Die Geschäftsstelle des Fernsehrates am Sitz der Anstalt unterstützt die Vorsitzenden des Fernsehrates und seiner Ausschüsse in ihrer Geschäftsführung. Deutschlandradio: Den Mitgliedern des Hörfunkrats von Deutschlandradio sind keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Sender zugeordnet. Frage 71: Existiert für die Gremien Rundfunkrat/FernsehraUHörfunkrat jeweils eine Geschäftsstelle mit eigenem Personal? Wenn ja, wie viele Stellen umfassenjeweils die Geschäftsstellen? Wie hoch ist das jährliche Budget? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Zur Unterstützung des Rundfunkrates bei der Erfüllung seiner Aufgaben gibt es im MDR die Struktureinheit ,,Gremienbüro". lm Gremienbüro unterstützen zwei feste Mitarbeiter die Arbeit der Gremien (Rundfunk- und Venvaltungsrat zusammen). Das jährliche Budget der Geschäftsstelle (Personal- und Sachauf,uand) beläuft sich auf rund 150.000 Euro (p. a.). Das Weisungsrecht obliegt gem. Art. 4 sowie Art. 16 MDR- Satzung den Vorsitzenden von Rundfunk- bzw. Venraltungsrat vgl. Artikel 4 der MDR- Satzung. 20 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 ZDF: Für die beiden Aufsichtsgrem¡en Fernsehrat und Veruvaltungsrat besteht eine gemeinsame Geschäftsstelle mit eigenem Personal. Dafür stehen insgesamt zehn Stellen zur Verfügung. Für Personal- und Sachaufiruand der Geschäftsstelle war im Haushaltsplan 2016 ein Betrag von 1.087.976 Euro vorgesehen. Dieser Betrag ist im lnternetangebot des ZDF-Fernsehrates und des ZDF-Venvaltungsrates (U nternehmensseiten ) veröffentlicht. Deutschlandradio: Für die Erledigung der administrativen Aufgaben des Hörfunkrates ist das Gremienbüro des Deutschlandradios zuständig, dessen Arbeit anteilig von einer Sachbearbeiterin der lntendanz geleistet wird. Die Personalkosten sind in den Gesamtpersonalkosten des Deutschlandradios enthalten. Für das Gremienbüro gibt es kein gesondertes Budget. Frage 72: Welche Aufirandsentschädigung erhalten die Venraltungsräte des MDRÍZDF/ Deutschlandradio jeweils aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Pauschale, Fahrtkosten, Sitzungsgeld und sonstigen konkret benannten Zuwendungen) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Mitglieder des MDR-Venrualtungsrates erhalten eine monatliche Auf,ruandsentschädigung von 673,41 Euro sowie für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 56,14 Euro. Reisekosten werden erstattet (vgl. hierzu Art. 14 MDR-Satzung). Der/die Vorsitzende des MDR- Venraltungsrates erhält eine erhöhte monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 981,94 Euro sowie ein erhöhtes Sitzungsgeld in Höhe von 112,28 Euro pro Tag der von ihm/ihr geleiteten Sitzung (vgl. hierzu Art. 14 MDR-Satzung). ZDF: Die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates arbeiten ehrenamtlich in dem Gremium. Sie erhalten gemäß $ 19a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag i.V.m. S 24 ZDF-Satzung Reisekosten, Sitzungsgelder und Aufiruandsentschädigung erstattet. Dabei beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf 780 Euro monatlich. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die Stellvertreter des Vorsitzenden und die Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils das Eineinhalbfache des Betrages. Das Sitzungsgeld liegt bei 150 Euro je Sitzungstag. Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig. Die Höhe der Aufiruandsentschädigung ist im lnternetangebot des ZDF-Yerwaltungsrates ( U nternehmensseiten ) veröffentlicht. Deutschlandradio: Die Mitglieder des Venvaltungsrats von Deutschlandradio erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 450 Euro, die/der Vorsitzende 900 Euro und die/der Stellvertreter 675 Euro. Rechtsgrundlage ist ein Beschluss des Venvaltungsrats vom 27. September 2Q01. Ab dem 1. September 2017 soll nach dem neuen S 19a Abs. 6 Deutschlandradio-Staatsvertrag gelten: ,,Die Mitglieder des Hörfunkrates und des Verwaltungsrates haben Anspruch auf eine Aufiryandsentschädigung, Sitzungsgelder und Ersatz von Reisekosten mit Ausnahme des Tagegeldes." 21 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 73= Wie konkret nehmen die Veruvaltungsräte des MDR I ZDF I Deutschlandradio ihre Aufgaben jeweils wahr? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Entsprechend der in Staatsvertag und Satzung festgelegten Aufgaben und Regelungen nehmen die Venvaltungsräte diese wahr. lm Jahr 2016 tagte der MDR- Verwaltungsrat fünf Mal. ZDF: Gemäß S 11 Abs. 9 Satz 3 der ZDF-Satzung wird einmal jährlich für den Venrvaltungsrat eine Aufstellung der Sitzungspräsenz seiner Mitglieder im Veruvaltungsrat und in seinen Ausschüssen veröffentlicht. Deutschlandradio: Die Ven¡valtungsräte des Deutschlandradio nehmen ihre Aufgaben entsprechend der in Staatsvertag und Satzung festgelegten Regelungen wahr. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venuiesen. Frage 74: Gegenüber wem sind die Venraltungsräte des MDR I ZÐFl Deutschlandradio jewei ls berichtspflichtig? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Mitglieder des MDR-Veruvaltungsrates haben die lnteressen des MDR zu fördern. Sie sind gem. S 25 Abs. 2 MDR-Staatsvertrag bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. ZDF: Die Mitglieder des ZDF-Veruvaltungsrates sind gemäß S 19a Abs. 1 ZDF- Staatsvertrag Sachwalter der lnteressen der Allgemeinheit. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Deutschlandradio: Die Mitglieder des Venrualtungsrats gehören einem mit eigenen Zuständigkeiten ausgestatteten Organ der rechtlich selbständigen und unabhängigen Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio an. Das Handeln des Organs unterliegt der Rechtsaufsicht nach $ 3 1 Deutschlandradio-Staatsvertrag. Frage 75: Wer legt die Maximen der Aufsichtspflichten der Verwaltungsräte des MDR / ZDF I Deutschlandradio fest? Die Aufsichtspflichten der Venvaltungsräte werden durch die entsprechenden Staatsverträge (MDR-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio- Staatsvertrag) vorgegeben. Folglich legen die Länder, entsprechend ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Rundfunkrechts, durch Staatsverträge in allen betroffenen Staatsvertragsländern die Maximen fest. Frage 76: Wer kontrolliert die Arbeit der Verwaltungsräte des MDR I ZDF I Deutschlandradio? 22 SACHS'ISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Eine Kontrolle der Tätigkeit der Veruvaltungsräte erfolgt im Rahmen der Rechtsaufsicht durch die Regierungen der Staatsvertragsländer unter Berücksichtigung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten und des Gebots der Staatsferne. Frage 77: ln welcher konkreten Art wird das Risikomanagementsystem der Verwaftungsräte des MDR I ZDF / Deutschlandradio durch externen Sachverstand unterstützt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Der Venvaltungsrat hat im Rahmen seiner Aufgaben die Möglichkeit, bei Bedarf externe Expertise einzuholen. S 26 Abs. 3 Salz 2 MDR-Staatsvertrag sieht vor, dass der Ven¡raltungsrat einzelne Vorgänge untersuchen und hierfür auch besondere Sachverständige beauftragen kann. ZDF: Die Gremien entscheiden autonom über die Hinzuziehung externen Sachverstandes. Deutschlandradio: Der Venvaltungsrat stützt sich bei seiner Arbeit neben der regelmäßigen Berichterstattung durch den lntendanten an den Venrualtungsrat auf den jährlichen Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses und Prüfberichte der zuständigen Rechnungshöfe. Frage 78: Haben die Veruvaltungsräte des MDR / ZDF I Deutschlandradio Mitarbeiter? Wenn ja, wie viele Mitarbeiter pro Verwaltungsrat? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Den einzelnen Venvaltungsratsmitgliedern des MDR stehen keine eigenen Mitarbeiter zur Verfügung. ZDF: Die ZDF-Venvaltungsräte bekommen von ZDF-Seite keine Mitarbeiter gestellt. Eine Geschäftsstelle des Venvaltungsrates am Sitz der Anstalt unterstützt den Vorsitzenden in der Geschäftsführung und die Gremien in ihrer Arbeit. Siehe hierzu auch Antworl zu Frage 7 1. Deutschlandradio: Den Mitgliedern des Venrualtungsrats von Deutschlandradio sind keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Sender zugeordnet. Eine Mitarbeiterin der lntendanz ist anteilig im Gremienbüro beschäftigt und als solche für alle Hörfunkratsund Ven¡valtungsratsmitglieder zuständig (siehe Antwort auf Frage 71). Frage 79: Sofern die Verwaltungsräte Mitarbeiter beschäftigen können: Welches Budget wird jährlich für Mitarbeiter von Veruvaltungsräten des MDR I ZDF I Deutschlandradio jewei ls zur Verfü gu ng gestel lt? Für die Antwort auf Frage 79 wird auf die Antworten auf Frage7 l und 78 venruiesen. 23 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Frage 80: Warum ist die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Gremium wie dem Rundfunk- / Fernseh- / Hörfunk oder den Venvaltungsräten von MDR / ZDF I Deutschlandradio nicht zeitlich limitiert? Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG am Gebot der Vielfaltssicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen (Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zur Ausgestaltung der ZDF- Aufsichtsgremien, Az. 1 BvF 1111 und 1 BvF 4111). Für die Erfüllung dieser verfassungsrechtlichen Anforderungen ist es nicht erforderlich, die Amtszeit der Mitglieder zeitlich zu limitieren. Geboten ist lediglich, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Bestimmung der entsendeberechtigten Verbände oder sonstiger Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft eine Form der Dynamisierung vorsieht und einer Versteinerung der Gremien vielfaltssichernd entgegenwirkt (BVerfG vom 25. März 2014, Rn. 74). Die in $ 19 Abs. 1 Ziffer 16 des MDR-Staatsvertrages vorgesehene Möglichkeit der Landtage der MDR-Staatsvertragsländer, für jeweils eine Amtsperiode Organisationen zu bestimmen, denen ein Sitz im MDR Rundfunkrat zusteht, entspricht einem der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Lösungsansätze gegen die Versteinerung der Gremien. Für die Gremien des ZDF gibt es eine zeitliche Begrenzung: Gemäß $ 19a Abs. 2 Satz2 ZDF-Staatsvertrag kann ein Mitglied dem Fernsehrat und dem Venrualtungsrat zusammen insgesamt in höchstens drei Amtsperioden angehören. Der Deutschlandradio-Staatsvertrag in der Fassung des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sieht ebenfalls in dem neu eingeführten $ 19a Abs.2 eine Begrenzung der Amtsperioden auf höchstens drei vor. Frage 81: Nach welchen Kriterien lassen sich die ,,Staatsferne" bar. ,,Staatsnähe" der Mitglieder des Rundfunk- / Fernseh- / Hörfunkrates bestimmen? Wer als staatliches und staatsnahes Mitglied zu gelten hat, bestimmt sich nach Ausführung des BVerfG nach eíner funktionalen Betrachtungsweise (BVerfG vom 25. Mär22014, Rn. 58). Zu den Kriterien siehe unten Frage 82. Frage 82: Wie definiert die Staatsregierung die ,,Staatsnähe" banr. ,,Staatsferne" der Mitglieder des Rundfunk- / Fernseh- / Hörfunkrates? Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Länder in den ZDF-Staatsvertrag durch 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in $ 19a Abs. 3 ZDF-Staatsvertrag eine Neuregelung zur Definition ,,staatsnaher" Mitglieder aufgenommen. Frage 83: Gibt es für ehemalige staatsnahe Mitglieder des Rundfunk- / Fernseh- / Hörfunkrates nach dem Ausscheiden aus ihren öffentlichen Ämtern eine Übergangszeit, nach deren Ablauf sie zu den staatsfernen Mitgliedern des Rundfunk- / Fernseh- / Hörfunkrates zählen? Wenn ja, wie lang ist diese Übergangszeit? Freistaat SACHSEN 24 SÄcHSìScHE STAATSKANZLEI Der ZDF-Staatsvertrag sieht eine Karenzzeit von 18 Monaten vor. Der Deutschlandradio-Staatsvertrag in der Fassung des 2Q. Rundfunkänderungsstaatsvertrages enthält ebenfalls eine Karenzzeitvon 18 Monaten, für sein Inkrafttreten ist noch die Ratifizierung in allen 16 Bundesländern erforderlich. Frage 84: Wie viele ehemals staatsnahe und jetzt als staatsfern klassifizierte Mitglieder hat der Rundfunk- / Fernseh- / Hörfunkrat? MDR-Rundfunkrat: Freistaat SACHSEN ZDF-Fernsehrat: Deutsch land radio-Hörfu nkrat: Von den staatsfernen Mitgliedern ist ein Mitglied als zuvor staatsnah einzuordnen. Von den staatsfernen Mitgliedern sind dreials zuvot staatsnah einzuordnen. Von den staatsfernen Mitgliedern ist keiner als zuvor staatsnah einzuord nen. Frage 85: G¡bt es eine einheitliche Handhabung für ,,staatsferne" Mitglieder im Rundfunkrat des MDR, im Hörfunkrat? ,,staatsnahe" und Fernseh- und im Eine einheitliche Handhabung zur Beurteilung der Staatsferne ergibt sich aus $ 19a Abs. 3 S. 1 ZDF-Staatsvertrag anhand der dort aufgezählten Personengruppen, vgl. auch Antwortzu Frage 82. Frage 86: Gemäß $ 2l Abs. 4 DLR-Sw soll bei der Entsendung der Vertreter in den Hörfunkrat Frauen angemessen berücksichtigt werden. Wird die in $ 2l Abs. 4 S. 3 DLR-StV festgesetzte Verfahrensweise, wonach auf jeden Mann eine Frau und auf jede Frau ein Mann folgen soll, bisher erfolgreich umgesetzt? Die Regelung in S 21 Abs. 4 Deutschlandradio-Staatsvertrag wird umgesetzt. Gegenwärtig sind 19 von derzeit 39 gesetzlichen Mitgliedern des Hörfunkrats Frauen. Frage 87: Gemäß $ 2l Abs. 4 ZDF-StV soll bei der Entsendung der Vertreter in den Fernsehrat Frauen angemessen berücksichtigt werden. Wird die in $ 2l Abs. 4 S. 3 DLR-StV festgesetzte Verfahrensweise, wonach auf jeden Mann eine Frau und auf jede Frau ein Mann folgen soll, bisher erfolgreich umgesetzt? Gemäß $ 21 Abs. 4 ZDF-Staatsvertrag sind bei der Entsendung der Mitglieder Frauen und Männer angemessen zu berücksichtigen. Sofern ein neues Mitglied entsandt wird, muss einem männlichen Mitglied eine Frau und einem weiblichen Mitglied ein Mann folgen. lm Rahmen der Neukonstituierung des ZDF-Fernsehrates im Jahr 2016 wurde diese Vorgabe umgesetzt. G. Programm Frage 88: Wie viele Radio- und Fernsehprogramme werden derzeit von den öffentlich - rechtlichen Rundfunkanbietern in Deutschland angeboten? 25 SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Aktuell werden von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern 21 Fernseh- und 67 Radioprogramme angeboten. Frage 89: Wie viele Radio- und Fernsehprogramme werden derzeit von den privaten Rundfunkanbietern in Deutschland angeboten? (Bitte die Antwort nach Bezahlfernsehen und frei verfügbaren Angeboten aufschlüsseln.) Aktuell werden von privaten Rundfunkanbietern in Deutschland 152 Fernsehprogramme, davon 84 Pay-TV-Programme, und 238 Radioprogramme angeboten Frage 90: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Ergebnissen der Marktforschung, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk überwiegend von den älteren, gebildeten Nutzern und vornehmlich in Westdeutschland konsumiert wird? Der Staatsregierung ist die Annahme, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk übenrviegend von den älteren, gebildeten Nutzern und vornehmlich in Westdeutschland konsumiert wird, nicht bekannt. Frage 9l: Wie wird der Programmbedarf ermittelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der Programmbedarf folgt aus dem Programmauftrag, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in $ 11 RSIV festgelegt ist und in Form von repräsentativen deutschlandweiten Umfragen ermittelt wird. Frage 92: Wie und von wem werden die Programmschwerpunkte bestimmt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: lnnerhalb der ARD bestimmt die ständige Fernsehprogrammkonferenz die Programmschwerpunkte nach Einbringung durch die zuständigen ARD-Koordinatoren. Für das ZDF erfolgt die Festlegung der Programmschwerpunkte durch den lntendanten zusammen mit den Direktoren des Programms und die Hauptabteilung Programmplanung. Über die MDR-Programmschwerpunkte entscheiden die zuständigen Programmd irektoren nach Absti m m ung m it ihren Hauptredaktionsleitern. Frage 93: Wie wird der Begriff ,,Programmautonomie" von der Staatsregierung definiert? Programmautonomie ist die Freiheit von staatlicher Einflussnahme bei der Programmgestaltung. Freistaat SACHSEN zo SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 94: Welches Grem¡um übt die Programmautonomie aus? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Programmautonomie obliegt den Rundfunkanstalten als Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Die konkrete Ausübung ist dabei nicht an ein Gremium gebunden sondern folgt dem Aufbau der jeweiligen Rundfunkanstalt. Frage 95: Welche Aufsichtsgremien sind für die Programmautonomie zuständig? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Für die Antwort auf Frage 95 wird auf die Antwort auf Frage 92 venviesen Frage 96: Welche Kontrolle üben die Aufsichtsgremien im Bereich der Program mautonomie aus? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Zuständigkeiten der Aufsichtsgremien sind in den jeweiligen Staatsverträgen abgebildet. Frage 97: Wie groß ist der Programmanteil gemäß S 5 Abs. I GG am Gesamtprogramm von ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio? (Die Antwort bitte nach Sendeanstalt und Jahren seit 2000 aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die in Art. 5 Abs. 1 GG niedergelegte Meinungs- und Rundfunkfreiheit ist Grundlage und Ansporn des gesamten Programmangebots von ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio. Es gibt keinen lnhalt von Programmen bzw. Angeboten, der nicht unter Art. 5 Abs. 1 GG fällt. Frage 98: Welche Programminhalte gehören zu diesem Programmanteil und wie hoch sind dafür die Kosten? Für die Antwort auf Frage 98 wird auf die Antwort auf Frage 97 venryiesen Frage 99: Welche Schwerpunkte bildeten die Programmbereiche Unterhaltung, Politik, Kultur und Sport bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR seit 2006?(Bitte die Antwort nach Jahren und dem jeweiligen Programmbereichen aufschlüsseln.) 27 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Für DAS ERSTE können die Schwerpunkte in den Programmbereichen Unterhaltung, Politik, Kultur und Sport den auf den lnternetseiten der ARD in den Dokumenten ARD- Bericht und ARD Leitlinien bis zum Jahr 2006 entnommen werden. Exemplarisch aufgeführt werden können die folgenden Schwerpunkte: Siehe Anlage Für das ZDF liegen die Schwerpunkte in der Unterhaltung in den vergangenen Jahren ZDF v.a. Comedy- und Kabarettprogramme sowie informierend-unterhaltende Formate wie beispielsweise ,,Bares für Rares". Seit dem Ende von ,,Wetten, dass" liegt in der ,,großen" Show der Fokus auf familienorientierter Spiel-Unterhaltung. ln der Politik gehört neben der täglichen, ausführlichen nachrichtlichen Berichterstattung über lnnenund Außenpolitik die Diskussion und die Hintergrundberichterstattung in politischen Gesprächssendungen, Magazinen und Dokumentationen zum kontinuierlichen Kern des Angebots. Hinzukommen ausführliche Schwerpunktberichte zu aktuellen Entwicklungen. So waren die Finanzkrise, das Atom-Unglück in Japan, die Flüchtlingskrise u.a.m. Gegenstand ausführlicher Berichterstattung. Kultur-Angebote haben verschiedene Dimensionen. Neben werktäglicher und wöchentlicher Berichterstattung über den laufenden Kulturbetrieb werden kulturelle Ereignisse in Nachrichten sowie Konzert- und Bühnenproduktionen berichtet bzw. wiedergegeben. Dokumentationen und Magazine geben vertiefende Einblicke in die Menschheits- und Naturgeschichte, in Lebensmodelle und Alltagsstrukturen, in Wissenschaft und Technik und stellen moderne Bildungsangebote dar. Die Sportberichterstattung führt kontinuierlich drei Dimensionen fort: Wettbewerbs- und Ereignis-Live-Ubertragungen, Hintergrundberichte und Analysen zu Sportgeschehen und Sportpolitik (2.8. Doping) sowie Breitensport-Berichterstattung. Eine Aufschlüsselung der Profile und lnhalte der einzelnen Sendungen von Deutschlandradio, aus denen auch ihre Zuordnung zu den Programmkategorien hervorgeht, finden sich auf den Webseiten www.deutschlandfunk.de, wwr,ry.deutschlandradiokultur.de und www.dradiowissen.de unter ,Sendungen'. Einen Gesamtuberblick liefern die unter www.deutschlandradio.de veröffentlichten Rechenschaftsberichte ,,Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des nationalen Hörfunks" oder,, Deutschlandrad io - eine Leistu ngsbilanz" . Frage 100: Wie und durch wen wird über die Sendezeit für die jeweiligen Programme entschieden? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Entscheidung erfolgt durch die programmverantwortlichen Mitarbeiter der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten. Frage l0l: Der Anteil an Erstsendeminuten von ARD, ZDF und MDR sinkt seit 2005 kontinuierlich und wird regelmäßig durch Wiederholungen ersetzt. Wie erklärt sich diese Entwicklung? 28 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Das Verhältnis der Erstsendeminuten zu Wiederholungen ist dem Bereich der grundgesetzlich garantierten Programmautonomie zuzuordnen. Von einer Beantwortung ist daher abzusehen. Frage 102: Die ARD, das ZDF sowie die Dritten Programme zeigen hinsichtlich der Erstsendeminuten einen deutlichen Vorrang für den Programmbereich ,,Politik und Gesellschaft". a. Womit wird diese Priorität begründet?b. Wie zeigt sich die Entwicklung in diesem Programmbereich seit 2005? (Bitte die Antwort nach Sendezeiten für das jeweilige Jahr aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: a) Der Schwerpunkt im Programmbereich ,,Politik und Gesellschaft" entspricht dem besonderen Programmauftrag des ö.-r. Rundfunks zur umfassenden lnformation über das politische und gesellschaftliche Geschehen in Deutschland und in der Welt. Dieser Bereich wird zudem von den kommerziellen TV- Programmen wenig berücksichtigt, da diese Sendungen viel Personal und eine breite lnfrastruktur erfordern und sich kommerziell nur sehr eingeschränkt refinanzieren lassen. b) Die Entwicklung gestaltet sich für DAS ERSTE und den MDR wie folgt (Angaben in tausend Minuten): MDR Fernsehen Das Erste2005 180 147 2006 159 141 2007 159 142 2008 175 146 2009 176 1492010 171 1532011 175 1572012 166 152 2013 165 154 2Q14 158 153 2015 156 155 lm ZDF-Hauptprogramm entfielen 2005 auf die Kategorie lnformation 260.799 Min. (49,6%), 2015 insgesamt 226.256 Min. (43,0%). Eine Aufschlüsselung nach Jahren hat das ZDF nicht übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 103: Bedienen die öffentlich-rechtlichen Sender Programmangeboten verschiedene Nutzergruppen? Wenn Nutzergruppen werden mit welchen Programmangeboten bedient? mit ihrenja, welche Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 29 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedienen mit ihrem Angebot entsprechend dem umfassenden Gru ndversorg ungsauftrag unterschiedliche Altersgru ppen. Mit den ARD-/ZDF-Gemeinschaftsangeboten Kinderkanal und funk werden beispielsweise Kinder und Jugendliche bis 30 Jahren angesprochen. ZDF neo richtet sich an ein familienorientiertes Publikum von Mitte 20 bis ca. 50. ZDFinfo zielt auf ein informationsinteressiertes Publikum mittleren Alters. PHOENIX akzentuiert für ein mittelaltes bis älteres Publikum v.a. die Ereignisberichterstattung. 3sat und ARTE sprechen mit unterschiedlichen Schwerpunkten Kulturinteressierte an. lm Übrigen werden breitere, nicht voneinander zu differenzierende Nutzergruppen angesprochen. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 104: Wie und wonach werden die Einschaltquoten durch wen ermittelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Einschaltquoten in Deutschland werden durch das Marktforschungsinstitut GfK im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) ermittelt. Die Basis der Ermittlung ist das AGF/GfK Fernsehpanel, eine repräsentative Stichprobe, die die Bevölkerung in Deutschland abbildet. (Seit dem 01.07.2012 besteht das AGF- Fernsehpanel aus 5.000 täglich berichtenden Haushalten, in denen fast 10.500 Personen leben.) Frage 105: Sagen die reinen Einschaltquoten bereits etwas über die lnteressen der Zuschauer aus? Die Einschaltquoten beschreiben die Nutzungsdauer und Nutzungsreichweite der Programmangebote. Als solche sind sie ein lndiz für die inhaltlichen lnteressen der Zuschauer. Frage 106: Gibt es andere Kriterien zur Ermittlung der Zuschauerinteressen? Wenn ja, welche und wie werden die Zuschauerinteressen ermittelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Weitere Formate zut Ermittlung von Zuschauerinteressen sind repräsentative deutschlandweite Umfragen und qualitativen Studien (2.8. auf Basis von Gruppendiskussionen, Leitfaden-lnterviews oder Themen-Workshops). lhre Ergebnisse erlauben ebenfalls Rückschlüsse auf die Zuschauerinteressen. Frage 107: Gibt es Untersuchungen, Umfragen, Studien o.ä., die sich mit den Fragen beschäftigt haben, ob die Anzahl der Menschen, die nicht fernsehen zunimmt und aus welchen Gründen sie nicht mehr fernsehen? Falls ia, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen o.ä. gekommen? 30 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Ergebnisse aus der kontinuierlichen Bewegtbildforschung der AGF (siehe hierzu die Antwort auf Frage 104) erlauben auch Rückschlüsse auf Seherverhältnisse und Nutzungswerte. lm Ergebnis ist hierbei festzustellen, dass die Nutzung von Bewegtbild kontinuierlich zunimmt. Frage 108: Welche Quote ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt zuringend? Sind 38% die höchste Quote des Marktanteils und welche Sendungen erreichen diese? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Eine Quotenvorgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk existiert nicht. Frage 109: Ab welcher Quote wird bei den öffentlich-rechtlichen Sendern sowie bei den privaten Sendern jeweils umstrukturiert? Für die Antwort auf Frage 109 wird auf die Antwort auf Frage 108 venrviesen Frage 110: Ab welcher Quote wird bei den öffentlich-rechtlichen Sendern und bei den privaten Sendern jeweils ein Format eingestellt? Für die Antwort auf Frage 1 10 wird auf die Antwort auf Frage 108 venruiesen Frage 111: Nach welchen Kriterien vergeben ARD, ZDF und MDR die Programmaufträge an abhängige und unabhängige Produzenten? (Die Antwort bitte nach Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Vergabe von Programmaufträgen erfolgt nach programmlichen Kriterien und wird für ARD und MDR in den jährlich veröffentlichten Produzentenberichten dargestellt. Die Kriterien für die Vergabe von Programmaufträgen seitens des ZDF sind im ZDF- Transparenzportal veröffentlicht (https : //www. zd f . d e/zdf u n te rn e h m e n ). Frage 112: Welche Programme wurden überuviegend von abhängigen und welche von unabhängigen Firmen seit 2012 produziert? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF und MDR jeweils nach Jahren aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Aufteilung der Produktionen ist für die ARD und den MDR den Prod uzentenberichten der vorgenannten Rundfunkanstalten zu entnehmen. 31 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Für das ZDF kann festgestellt werden, dass im Zeitraum von 2012 bis 2016 mehr als 213 der Auftragsproduktionen von unabhängigen Produktionsfirmen produziert wurden. Eine Aufschlüsselung nach Jahren hat das ZDF nicht übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 113: Wie viel Sendezeitausfall wurde seit 2012 bei ARD, ZDF und MDR jeweils verzeichnet? Durch welche Programme wurden diese Fehlzeiten ersetzt?(Bitte die Antwort nach Sendeminuten, Programmen und Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Beantwortung dieser Frage folgt für ARD und MDR aus der beigefügten Anlage zu Frage 113. Das ZDF definiert Sendezeitausfälle als Programmablaufveränderungen aufgrund ungeplanter technischer Störungen. lm genannten Zeitraum hatte das ZDF 56 Störungen, davon 16 Störungen mit einer Länge von mehr als 30 Sekunden. Störungen werden generell mit einer Störungs-Animation aufgefangen oder durch lnsertierungen in das laufende Programm begleitet. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. Frage 114: Wie viele Programmbeschwerden gab es bei ARD, ZDF und MDR seit 2012? Welche Programmbereiche waren betroffen? (Bitte die Antwort nach Anzahl für das jeweilige Programm, Rundfunkanstalt und Jahr aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR hat zwischen 2012 und 2016 95 Programmbeschwerden verzeichnet (2012- 2013: 60; 201 4: 5; 2015-201 6: 30). Als Programmbeschwerden im Sinne von $ 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung wurden behandelt: 2012 2013 2014 2015 2016 257 109 125 118 103 Beschwerden Beschwerden Beschwerden Beschwerden Beschwerden Die ARD hat keine Auswertung ihrer Programmbeschwerden übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 115= Wie erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Programmangebot den Kultur- und lntegrationsauftrag? 32 setnem SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Seinen Kulturauftrag erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem umfangreichen und qualitätsvollen Angebot an Sendungen mit kulturellen und bildenden lnhalten in seinem Hauptprogramm. Frage ll6: Was umfasst der Kulturauftrag und wie wird er jeweils bei ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio umgesetzt? Für die Antwort auf Frage 1 16 wird auf die Antwort auf Frage 1 15 veruviesen Frage ll7: Was umfasst der lntegrationsauftrag und wie wird er jeweils bei ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio umgesetzt? Für die Antwort auf Frage 117 wird auf die Antwort auf Frage 1 15 verwiesen. Frage ll8: Gemäß S I S.2 MDR-StV trägt der MDR zur Verwirklichung derfreiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen förderte und fördert der MDR die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Stärkung des Zusammenhaltes im Sendegebiet des MDR erfolgt durch die Bereitstellung regional ausgerichteter lnformations-, Kultur-, Beratungs-, Sport- und Unterhaltungsangebote in Hörfunk, Fernsehen und Telemedien und die darin vorgenommene lnformation über unterschiedlichen Sichtweisen, Probleme und Entwicklungen in den jeweiligen Regionen des Sendegebietes. Als konkrete Beispiele können dabei die für die Gemeinschaftsprogramme der ARD produzierten Sendungen FAKT und TTT, aber auch beliebte Unterhaltungsangebote wie Serien ,,ln aller Freundschaft" und,,Weissensee" benannt werden. Frage ll9: Gemäß S 5 Abs. 3 ZDF-StV trägt das ZDF zur Veruvirklichung derfreiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen förderte und fördert der MDR die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der ZDF-Staatsvertrag begründet keine Verpflichtungen für den MDR. Für den MDR wird insoweit auf die Antwort zu Frage 118 ven¡viesen. Frage 120: Wurden bei ARD, ZDF und/oder MDR extra Programme für Asyl bewerber geschaffen ? 33 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 a. Wenn ja, welche Programme m¡t welchen lnhalten und welchen Zielen? b. Für welche Asylbewerbergruppen? c. Wie viel Geld haben diese Sonderprogramme gekostet? (Bitte die Antwortjeweils nach Jahr, Programm und Rundfunkanstalt aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Gesonderte Programme für Asylbewerber wurden nicht geschaffen. Frage 121= Wie aktuell sind außerhalb der Nachrichten jeweils die Sendeformate beiARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio berichten aktuell, aber auch hintergründig, über Geschehnisse aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Sport. Die Aktualität der einzelnen Formate ist den Angaben zu den Produktionsjahren zu entnehmen. Frage 122: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Gäste bei Sendungen mit Zuschauerbeteiligung beiARD, ZDF und MDR? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die mit der Vermarktung der Tickets beauftragten Agenturen vergeben diese nach Eingang der Reservierungen ohne die Anwendung bestimmter Kriterien. Die Ticketagenturen sind allerdings gebeten, auf eine gute Durchmischung der Altersstruktur zu achten und nicht zu große Ticketkontingente an einzelne Besteller zu vergeben. Frage 123= lst die Teilnahme an Sendungen mit Zuschauerbeteiligung kostenpflichtig? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Teilnahme an Sendungen mit Zuschauerbeteiligung ist in der Regel kostenpflichtig Frage 124: Wenn ja, in welcher Höhe werden Einnahmen erzielt und wofür werden diese verwendet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Einnahmen an dem Verkauf von Tickets für Sendungen mit Zuschauerbeteiligung variieren im Einzelfall und fließen den jeweiligen Etats der Sender zu. Eine 34 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Aufschlüsselung nach den Sendungen mit Zuschauerbeteiligung haben ARD, ZDF und MDR nicht übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage 125: Der MDR orientiert sich nach eigenen Angaben bei den Angeboten zu religiösen und ethischen Fragen an der Lebenswirklichkeit im Sendegebiet: Anhand welcher Daten wird die Lebenswirklichkeit im Sendegebiet ermittelt? Wie und zu welchem Stichtag wurden die Daten ermittelt? Findet eine regelmäßige Erhebung der Daten zur Lebenswirklichkeit im Sendegebiet statt? Wenn ja, durch welche lnstitution? Wenn nein, wie gewährleistet der MDR sodann die Orientierung an der Lebenswirklichkeit im Sendegebiet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Konkretisierung der sich aus dem Programmauftrag ergebenden programmlichen Vorgaben erfolgt durch die Programmdirektoren und ihre Mitarbeiter im Rahmen der Programmautonomie des Senders. Frage 126: Mit welchen konkreten Bildungseinrichtungen hat der MDR eine Zusammenarbeit aufgebaut? ln welcher Form? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR kooperiert mit Bildungseinrichtungen verschiedener Ebenen: Universitäten und Hochschulen, Schulen, Bildungsinstitutionen der Länder sowie privaten Akademien. Form und lnhalt der Zusammenarbeit werden durch die Direktionen bestimmt und nicht zentral gesteuert. Einmal jährlich wird der Stand der Aktivitäten für die Geschäftsleitung erfasst. 2016 umfasste der Bericht rd. 20 Hochschulen und Universitäten, hauptsächlich in den drei Staatsvertragsländern, private bzw. gemeinnützige Bildungseinrichtungen wie die Sächsische \A/VA, die Evangelische Akademie Thüringen, die DPFA, die Fernseh-Akademie Mitteldeutschland (FAM) oder die Leipzig School of Media. Frage 127: In welcher Form findet eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinstituten in den drei Staatsvertragsländern statt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das Spektrum der Zusammenarbeit mit den Lehrerinstituten reicht von der Vergabe von Forschungsprojekten über die Betreuung von Diplom- bzw. Masterarbeiten, die Nachwuchsarbeit für das Sorbische Radio ,,Satkula", die Betreuung von Praktikanten und Volontären bis hin zu Lehraufträgen oder Praxisworkshops vor Ort. Frage 128: Welche konkreten bildungsrelevanten lnhalte konnten durch die Zusammenarbeit mit den Lehrerinstituten ln 2014 und 2015 entwickelt werden? Freistaat SACHSEN 35 5ÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Eine Ubersicht aller bildungsrelevanten lnhalte hat der MDR nicht übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. H. Berichterstattung Die Berichterstattung gemäß Art. 5 Abs. I GG ist ein wesentlicher Grund für die ausgeprägte Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber privaten Ru ndfu nka nbietern. Frage 129= Welche wesentlichen Unterschiede in der Qualität der Berichterstattung sieht die Staatsregierung aktuell beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Vergleich zu den privaten Anbietern? Mit dem Verständnis, dass die Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistete Rundfunkfreiheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere auch eine programmliche Unabhängigkeit im Sinne einer verfassungsrechtlich gesicherten Programmautonomie bedeutet, die für den gesamten publizistischen Prozess gilt, ist die Qualität der Berichterstattung einer Bewertung durch die Staatsregierung entzogen. Frage 130: Woran lässt sich Ru ndfu nkprogramme messen? die Qualität der öffentlich-rechtlichen Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Qualität der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme lässt sich anhand verschiedener lnstrumente messen. Die gängigsten sind 1. Die Abbildung der Programmprofile in Programmstrukturanalysen und lnhaltsanalysen (2.8. die Anteile von lnformation und Unterhaltung). 2. Nutzerbefragungen. 3. Die Anzahl von Preisen, die von verschíedenen Jurys und Komitees für herausragende Produktionen verliehen werden. Frage 131= Wie wird die ,,Vielfalt der Berichterstattung" definiert und sichergestellt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgewogenheit verpflichtet . Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zut Überparteilichkeit. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll insgesamt ausgewogen sein. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen. 36 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Die Sicherung der Programmvielfalt bei der Herstellung des Programms obliegt insbesondere dem lntendanten sowie den Programmmitarbeitern, die wiederum auf die Unterstützung der Medienforschung und anderen Beratern zurückgreifen können. Ergänzend tragen die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, siehe hierzu die Antwort zu Frage 95, Vielfalt der Meinungen der Bürger Rechnung und wachen darüber, dass diese Vielfalt in den jeweiligen Programmangeboten möglichst umfassend abgebildet ist. Frage 132:. Wie und wodurch wird eine weltanschauliche und politische Neutra I ität des öffe ntl ich-rechtl i che n Ru ndf u nks gewäh rleistet? Für die Antwort auf Frage 132 wird auf die Antwort auf Frage '131 venruiesen. Frage 133: Wie wird eine objektive und neutrale Berichterstattung der öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten garantiert? Für die Antwort auf Frage 133 wird auf die Antwort auf Frage 131 venruiesen Frage 134= Wie wird die ,,Ausgewogenheit" bei der Berichterstattung und Programmerstellung sichergestellt? Wie wird in diesem Zusammenhang die ,,Ausgewogenheit" definiert? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Den rundfunkrechtlichen Begriff der Ausgewogenheit hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ersten Rundfunkentscheidung von 1961 thematisiert, indem es ausgeführt hat, das Art. 5 GG Gesetze fordert, durch die die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen so organisiert werden, dass alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluss haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und die für den lnhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich machen, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseítiger Achtung gewährleisten (BVerfGE 12, 205 ff.). Dabei bedeutet Ausgewogenheit, dass im Programm alle Auffassungen zu Wort kommen können, in den Programmen allen Meinungsrichtungen Raum gegeben wird. Sichergestellt wird diese Ausgewogenheit unter anderem dadurch, dass in der Berichterstattung unterschiedliche Sichtweisen zu einem Thema aufscheinen oder etwa bei lnterviews die politischen Gesprächspartner mit in der Gesellschaft vertretenen Gegen positionen konfrontiert werden. Frage 135: Welchen Freiraum gibt die Programmautonomie den Sendeanstalten im Hinblick auf die Berichterstattung? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der durch die Programmautonomie gewährte Freiraum findet innerhalb der durch die publizistischen, ethisch-moralischen und gesellschaftlichen Standards sowie die Freistaat SACHSEN 37 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 rechtlichen Vorgaben der Sachlichkeit, Objektivität, Ausgewogenheit, Unabhängigkeit und Fairness gesetzten Grenzen statt. Frage 136: Welche Konsequenzen ziehen Verantwortlichen aus den zahlreichen Berichterstattung und seitens ARD und ZDF? die Staatsregierung Voruvürfen über und die einseitige Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 137: Wie erklärt die Staatsregierung die Situation, dass in den alternativen Medien im Hinblick auf bestimmte Berichterstattungen der öffentlich-rechtlichen Sender zunehmend von einer,,staatlich gesteuerten Propaganda" geredet wird? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 138: Wird in den Nachrichtensendungen von ARD, ZDF und MDR deutlich zwischen lnformationen und Kommentaren unterschieden? Wenn ja, wie wird der Unterschied verdeutlicht? Wenn nein, warum nicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Kommentare werden von ARD, ZDF und MDR als solche benannt und bspw. durch die Vorankündigung oder Einblendung von "Kommentar", "Meinung" oder "Zwischenrufl' entsprechend gekennzeichnet. Frage 139: Welche Quellen dienen als Grundlage der Berichterstattungen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Quellen für die Berichterstattung sind vielfältig und umfassen sämtliche Mög lichkeiten der seriösen I nformationsbeschaffung. Sie lassen sich grob in vier Gruppen einteilen: 1. Eigene Recherche, lnterviews und Aufnahmen 2. Berichterstattung von Korrespondenten 3. Meldungen und Videomaterial der nationalen und internationalen Nachrichtenagenturen 4. Themenanregungen auf Grundlage der Auswertung von nationalen und internationalen Print-, Hörfunk- und Online- Angeboten anderer Medienanbieter. Frage 140: ln welchem Verhältnis stehen die Quellen zueinander? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 38 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Alle Quellen werden unabhängig voneinander nach allgemein gültigen journalistischen Kriterien wie Plausibilität, Zuverlässigkeit und Relevanz geprüft. Welche Quellen für den jeweiligen journalistischen lnhalt tatsächlich genutzt werden, hängt von der entsprechenden Sendung ab. So stützt sich eine stündliche Nachrichtensendung im Radio stärker auf Nachrichtenagenturen oder Live-Berichterstattung als etwa ein investigatives wöchentliches Fernsehmagazin, in dem Augenzeugen oder langfristige Recherchen ein größeres Gewicht haben. Frage l4l: Welche Recherchezeiten stehen für den lnformationsjournalismus zur Verfügung? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Festgelegte Recherchezeiten gibt es nicht. Diese variieren nach der thematischen Anforderung. Sie reichen in der aktuellen Berichterstattung von mehreren Tagen bis zu wenigen Stunden - je nach Ereignislage und zeitlichem Abstand zwischen dem Ereignis und der Berichterstattung darüber. Die Recherche investigativer Themen kann sich über Monate, ja sogar Jahre hinziehen. Auch für die schnellste Form der Berichterstattung - die Nachrichten - wird bei unklarer Faktenlage ausreichend Recherchezeit zur Verfüg u ng gestellt. Frage 142: Welche Recherchemittel werden bei ARD, ZDF und MDR vor allem genutzt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: ARD, ZDF und MDR nutzen alle verfügbaren Recherchemittel, sofern sie den in der Antwort auf Frage 139 und 140 beschriebenen Anforderungen entsprechen. Frage 143: Wie wird eine Quelle verifiziert? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Quellen werden durch Prüfung verifiziert, z. B. durch Bewertung ihrer Seriosität, Vergleich mit anderen Quellen oder die Bestätigung durch Nachfragen bei Dritten. Es gelten dig Grundsätze des unabhängigen Nachrichtenjournalismus, also die nochmalige Uberprüfung der zut Verfügung stehenden lnformationen anhand mindestens einer weiteren Quelle (,,Zwei-Quellen-Prinzip"). Frage 144: Nach welchen Nachrichtenwerten erfolgen bei ARD, ZDF und MDR bei den Nachrichtensendungen die Auswahl, Reihung/Platzierung, Gewichtung (in Sendeminuten) sowie Genrezuordnung (Bericht, Interview, Kommentar usw.) der Ereignisse? 39 SÄCHSIsCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Themen werden nach Aktualität und Bedeutung des Ereignisses gewichtet. Es werden aber auch eigenständige Schwerpunkte gesetzt. Die Auswahl und Platzierung der Berichterstattung über ein Thema orientiert sich an folgenden journalistischen Kriterien: Neuigkeitswert, gesellschaftliche und politische Relevanz, Gesprächswert. Die Gewichtung in Sendeminuten hängt von der journalistischen Gesamtbewertung ab. Der lnformationswert beinhaltet u. a. die Betroffenheit des Publikums, die Nähe (2. 8. geographisch oder emotional) zum Sachverhalt, den Nutzwert, den Gesprächswert und die Relevanz im Sinne der Folgenschwere eines Themas. Je mehr dieser Kriterien ein Thema erfüllt, umso höher ist die Platzierung und desto stärker ist sein Gewicht in der Berichterstattung. Das mit Abstand größte Gewicht nehmen Berichte und Nachrichten in Bild oder Schriftform ein. Erst im Weiteren können meinungsstarke Genres wie lnterview oder Kommentar folgen. Eine Aufschlüsselung nach Sendeminuten haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage 145: Welche Rolle spielen lnfografiken, Diagramme, Tabellen usw.? Für welche Themen werden sie eingesetzt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Anhand von lnfografiken, Diagrammen, Tabellen usw. werden Sachverhalte verdeutlicht, Zusammenhänge gezeigt und Zusatzinformationen gegeben. Frage 146: Welche Rolle spielen Greenscreen / Bluescreen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Greenscreens und Bluescreens dienen der visuellen Gestaltung, indem sie die Einbindung von Hintergrundbildern ermöglichen. Virtuelle Studioelemente werden vor allem beim Wetterbericht eingesetzt. Frage 147:Wa¡um und wann erfolgen Moderationen vor bzur. hinter dem Tisch? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 40 SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die Präsentation moderierter Sendungen hängt von Faktoren wie Veränderung von Rezeptionsgewohnheiten, Publikumsgeschmack und technischen Entwicklungen ab. Die verschiedenen Moderationspositionen im Studio tragen den Erfordernissen einer abwechslungsreichen Nachrichtenpräsentation Rechnung. Über die Gestaltung einer Sendung entscheidet die zuständige Redaktion. Frage 148: Wer achtet auf die Standards der deutschen Sprache? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Leitlinie ist der Duden mit seinen Regeln für die deutsche Rechtschreibung und Grammatik. Darauf achten die Redaktionen, die für die jeweiligen Sendungen verantwortlich sind. Grundsätzlich gilt dabei ein Vier- Augen-Prinzip zwischen dem Autor eines Beitrages/einer Nachricht und dem verantwortlichen Redakteur. Frage 149= G¡bt es Verständlichkeitstests? Wenn ja, welche kommen zur Anwendung? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Verständlichkeit ist das oberste Gebot der Berichterstattung. Für Verständlichkeit gibt es Regeln, die auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. Dies sind im Hörfunk z. B. die Regeln der Hörverständlichkeit oder im Fernsehen die gelungene Text- und Bildkomposition. Das gesamte tägliche redaktionelle Bemühen gilt der Einhaltung dieser Regeln und damit einer verständlichen Berichterstattung. Ob dies gelingt, wird im Alltag mannigfaltig überprüft. Es beginnt beim Gegenlesen der Nachrichten durch Kollegen, bei der Abnahme von Manuskripten durch leitende Redakteure, es setzt sich fort beim Austausch mit Hörern und Zuschauern an den verschiedenen Kontaktpunkten und reicht bis zu Tests mit Zielgruppen und Publikumsbefragungen durch die Medienforschung. Darüber hinaus achten die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darauf, dass die Angebote von Hörfunk, Fernsehen und Telemedien sprachlich und inhaltlich verständlich sind. Frage 150: Gibt es Richtlinien zur Nutzung von Fremdworten, Dialektworten, Anglizismen usw.? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es gibt Richtlinien zur Nutzung von Fremdworten, Dialektworte, Anglizismen etc. Diese werden der allgemeinen Sprachentwicklung besonnen und behutsam angepasst. Verständlichkeit ist auch dort das wichtigste Kriterium. 41 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage l5l: Welche Standards zu Text, Ton, Bild, Grafik und Musik existieren und wie werden bzw. wurden sie angewendet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die spezifischen Standards einer Sendung werden von der zuständigen Redaktion gesetzt - auf Grundlage von Kriterien wie Ausgewogenheit, Vielfalt, journalistische Sorgfalts- und Wahrheitspflichten, Jugendschutz. Musik ist außer der Sendungskennung kein Stilelement von Nachrichtensendungen. Frage 152: Nach welchen Qualitätskriterien erfolgen die Vor-, Verlaufs- und Nachkontrolle der publizistischen Produkte? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Vor Ausstrahlung einer Sendung erfolgt eine Abnahme durch den zuständigen Programmverantwortlichen auf Basis gültiger journalistischer Qualitätskriterien. Die Kontrolle der Einhaltung journalistischer Qualitätskriterien in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgt d urch d ie zuständ igen Aufsichtsgrem ien. Frage 153: Weshalb benötigt der MDR zttÍ Gewährleistung seines Grundversorgungsauftrages den Einsatz sog. anlassbezogener,,Netzreporter"? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR erfüllt seinen Programmauftrag mit zeitgemäßen Mitteln. Der Einsatz von Netzreportern erfolgt im Rahmen von großen Unterhaltungs-Events für eine netzaffine Berichterstattung neben den klassischen Sendungen in Hörfunk und Fernsehen. Ziel ist, den Nutzern vor und nach den Shows einen Blick hinter die Kulissen zu ermöglichen und weiterführende lnformationen bereitzustellen. Die Netzreporter arbeiten ausschließlich mit Smartphones bzw. modernen und flexiblen Produktionsmitteln. Damit ist sichergestellt, dass diese Form der Vor-Ort- Berichterstattung auch wirtschaftlich vertretbar ist. Frage 154: Welche Nachrichtensendungen produzieren ARD, ZDF und MDR? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Für das ARD-Gemeinschaftsprogramm werden folgende Nachrichtensendungen im Sinne von ,,Newssendungen" produziert: ,,Morgenm agazin",,,Mittagsmagazin",,,Brisant", ,,Tagesschau",,,Tagesthemen" und,,Nachtmagazin". Das ZDF produziert die Nachrichtensendungen heute, heute+, heuteXpress, heute-in Deutschland, heute-in Europa. 42 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Für das MDR Fernsehen werden die Nachrichtensendungen ,,MDR-Aktuell", ,,Thüringenjournal", ,,Sachsenspiegel" und ,,Sachsen-Anhalt heute" produziert. Frage 155: An welchen Orten werden mit wie vielen Mitarbeitern jeweils die Nachrichtensendungen von ARD, ZDF und MDR jeweils produziert? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Nachrichtensendungen werden an allen Standorten der ARD-Landesrundfunkanstalten sowie deren Auslandsstudios sowie des ZDF produziert, ohne dass sich die Zahl der hiermit befassten Mitarbeiter aufgrund der für die Beantwortung dieser Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist im Falle von ARD und ZDF hierbei genau eingrenzen lässt. Für den MDR kann festgestellt werden, dass in der Redaktion MDR Aktuell TV sind pro Tag zwischen 50 und 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt sind, die mittelbar und unmittelbar am Entstehen der Sendungen mitwirken. Eine weitergehende Übersicht der mit der Produktion von Nachrichtensendungen befassten Mitarbeitern haben ARD, ZDF und MDR nicht übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 156: Gibt es in und zwischen den Sendeanstalten eine Zusammenarbeit? Wenn ja, in welchen Bereichen und wie ist die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: lm Programmbereich bestehen zwischen ARD und ZDF zahlreiche Kooperationen. So veranstalten ARD und ZDF gemeinsam die vier Partnerkanäle 3sat, Arte, KiKa und Phoenix sowie das Online-Angebot funk. Die wichtigsten Kooperationen in den Hauptprogrammen sind das Morgenmagazin und das Mittagsmagazin, die im wöchentlichen Wechsel produziert und in beiden Hauptprogrammen ausgestrahlt werden. Ferner gibt es lange und erfolgreiche Kooperationen im Sportbereich, wo ARD und ZDF teilweise gemeinsame Rechte eruverben und sich dann in der Ausstrahlung abwechseln (vom Wintersport, über Olympische Spiele bis zu Fußball-WM und Fußball- EM). Bei letztgenannten Sportgroßereignissen arbeiten ARD und ZDF auch im Produktionsbereich eng zusammen und nutzen gemeinsam ein Studio sowie produktionelles Equipment. Ferner gibt es Kooperationen im Venrualtungs-, lT- und Beschaffungsbereich. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen. l. Sportberichterstattung 43 SÄCHSIsCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 157: Gehört die Sportberichterstattung zur Grundversorgung? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Begründung? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Ja. Siehe hierzu BVerfGE 97, 228 (257): ,,Die lnformationsfunktion des Fernsehens beschränkt sich nicht auf politische lnformationen im engeren Sinn. Die Meinungsbildung erhält ebenso von anderen Gegenständen des öffentlichen lnteresses Nahrung, ohne dass objektive Kriterien für Relevanz oder lrrelevanz vorgegeben werden könnten. Deswegen gehört zut lnformation im Sinn des klassischen Rundfunkauftrags, der im Rundfunksystem insgesamt erfüllt werden muss, die gegenständlich uneingeschränkte lnformation über alle Lebensbereiche unter Zugrundelegung publizistischer Kriterien (vgl. BVerfGE 12,205 [260]; 35,2021222 f .l;57, 295 [319]; 73, 118 U57 f.l; 74, 297 [325]). I .l Der Sport bietet ldentifikationsmöglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung. Eine umfassende Berichterstattung, wie sie von Art. 5 Abs. I Satz 2 GG gefordert wird, lässt sich daher unter Verzicht auf Sportereignisse nicht venvirklichen." Frage 158: Wie erklärt die Staatsregierung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender regelmäßig einen Bieterwettbewerb um die Ausstrahlung von Sportereignissen gewin nen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es ist nicht zutreffend, dass die öffentlich-rechtlichen Sender regelmäßig einen Bieteruvettbewerb um die Ausstrahlung von Sportereignissen gewinnen. ln den letzten vier Jahren haben die öffentlich-rechtlichen Sender Bieterwettbewerbe um die Olympischen Spiele 2018 bis 2024, um Fußballländerspiele der Herren- Nationalmannschaft 2014 bis 2018 sowie um 2018 bis 2Q22 verloren, ebenso Rechte um die NFL, um dieU21 EM 2015, um Wimbledon 2014bis 2016 und um die Handball- Weltmeisterschaft 2015 bis 2017 verloren, um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen. Schon die EU Kommission hat im Rahmen ihres Beihilfebeschlusses vom 24.04.20Q7 festgestellt, dass die Sportrechte im deutschen Fernsehmarkt gleichmäßig verteilt seien und sich ARD und ZDF wettbewerbsgemäß verhalten. Frage 159: Herrscht in dieser Hinsicht ein freier Wettbewerb auf dem Markt? Ja, siehe Antwort zuZiff . 158 Frage 160: Wie haben sich die Kosten für die Sportberichterstattung insgesamt und in den nachfolgend beispielhaft aufgezählten Sportgroßereignissen in den letzten fünfzig Jahren entwickeln? a. Olympische Sommer - und Winterspiele b. Fu ßbal l-Europameisterschaften c. Fu ßbal l-Weltmeisterschaften d. DFB-Pokal-Spiele 44 SÄcHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 c. UEFA Champions League d. UEFA Europa League Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Soweit die Antwort Lizenzsummen für Sportrechte betrifft, haben sich diese gemäß den jeweiligen Marktverhältnissen entwickelt. lm Ubrigen handelt es sich bei Lizenzsummen um Geschäftsgeheimnisse, die wettbewerbsrechtlich dem Geheimnisschutz unterliegen und die vertraglich Gegenstand von Vertrau I ichkeitsverein barungen sind. Frage 161: Wie viele Mitarbeiter entsendeten ARD und ZDF jeweils zu den Olympischen Sommerspielen 2016 nach Rio de Janeiro sowie zur Fu ßballeuropameisterschaft 20 I 6 nach Frankreich? Unter Berücksichtigung der Angaben von ARD und ZDF kann hierzu wie folgt Stellung genommen werden: Olympische Spiele Rio 2016: insgesamt rund 480 Mitarbeiter (ARD und ZDF) UEFA EURO 2016 Frankreich: insgesamt rund 500 Mitarbeiter (ARD und ZDF) Frage 162: Welche Kosten fielen für die Berichterstattung zu den Olympischen Sommerspielen 2016 und der Fußballeuropameisterschaft 2016 beiARD und ZDFjeweils an? Für die Antwort auf Frage 162 wird auf die Antwort auf Frage 160 venruiesen Frage 163: Warum verschweigen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Gehälter der sog. Sportexperten und Sportkommentatoren? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Vertragsdaten sind aus wettbewerbsrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und vertraglichen Gründen vertraulich zu halten. Frage 164: Gehört die Entscheidung der Programmdirektoren Sportereignisse ins Programm aufzunehmen zur Programmautonomie der Sender? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Ja Frage 165: Führen diese Entscheidungen der Programmdirektoren zu den Sportgroßereignissen zu Beitragserhöhu ngen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 45 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Frage 166: Wer überprüft.. wie und in welchem Umfang Program mentscheidu ng fü r die Ubertragu ng von Sportgroßerei gn issen? 5 FreistaatSACHSEN Sportrechtekosten fließen in die allgemeinen Programmkosten ein. Sie sind durch die von der KEF geprüfte und festgestellte bedarfsgerechte Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfasst. die Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es handelt sich um Entscheidungen im Rahmen der Programmautonomie der Rundfunkanstalten. Diese sind ihren Gremien (Rundfunkrat und Venivaltungsrat) gegenüber verantwortlich und unterliegen deren Prüfung. Frage 1672 Die ARD hat 0,56 € für die Sportberichterstattung pro Beitragszahler zur Verfügung. Werden die Kosten für die Übertragung der Sportgroßereignisse ebenfalls aus diesem Anteil gedeckt? Wenn nein, warum nicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Ja, die Kosten werden aus diesem Anteil gedeckt. Frage 168: Wie hoch ist der Gebührenanteil für die Sportberichterstattung beim ZDF? Zu dieser Frage hat die Staatsregierung vom ZDF keine lnformationen erhalten lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. J. Jugendangebot l. Deutschlandradio Frage 169: Mit dem Sender DR Wissen will das Deutschlandradio die Zielgruppe ,,junge Erwachsene" am Morgen und am frühen Abend erreichen. Welche Altersgruppe genau spricht der Sender dabei an? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: DRadio Wissen definiert sich als das junge lnfoangebot von Deutschlandradio. Unter ,,jungen Erwachsenen" werden Studentinnen und Studenten bzw. Menschen in Ausbildung, die kurz vor dem Sprung ins Berufsleben stehen, verstanden. 46 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 170: Aus welchem Grund hat das Deutschlandradio den Projektantrag zur Ausweitung des Programms DR Wissen zurückgezogen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der Grund für das Zurückziehen ist im Wesentlichen darin zu sehen, dass ein Teil der mit dem Projektantrag beantragten Mittel zur Ausweitung des Programms von DRadio Wissen statt über diesen Weg im 20. KEF Bericht über eine Nachmeldung in eine Aufstockung des angemeldeten Programmbedarfs überführt wurden. Frage l7l: Liegen der Staatsregierung die Erkenntnisse darüber vor, wie oft junge Menschen im Alter von l4 bis 29 Jahre Radio hören? a. Wenn ja, wie hoch waren die Hörerzahlen im Zeitraum von 2005 bis 2015? b. Wenn nein, wie beabsichtigt man dies zu ermitteln? Die Radionutzung durch junge Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahre wird in der Media Analyse der ag.ma (Arbeitsgemeinschaft Media Analyse), die die offizielle Reichweitenstudie für den Hörfunk darstellt, abgebildet. Die Media Analyse 2016 ll besagt, dass bundesweit 71o/o der 14-29 Jährigen und in Sachsen 71,60/o an einem durchschnittlichen Tag (Montag bis Freitag) Radio hören (vergleiche Tabelle 2 in der Anlage). Nachstehende Tabelle, die ebenfalls der Media Analyse entnommen wurden, zeigt darüber hinaus, dass bundesweit 73o/o der 14-29 Jährigen und in Sachsen 81% den Hörfunk mehrmals die Woche einschalten. Mo-So ma 2016 Radio ll BRD gesarnt Sachsen 1+29 J. 1+29 J. in o/o in o/o Radio hören Radio hören mehrmals die Woche 73,0 81,0 mindestens einmal im Monat 9,8 7,8 seltener 9,2 4,5 nle 8,0 6,7 keine Angabe Eine Aufschlüsselung nach Hörerzahlen nach Zahlen seit 2005 Staatsregierung nicht vor und soll auch nicht ermittelt werden. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. liegt der Frage 172= lst es sinnvoll, vor dem Hintergrund der verbreiteten lnternetnutzung weiter in die Entwicklung neuer Radioprogramme zu investieren? (Bitte die Antwort begründen.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 47 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die Weiter- und Neuentwicklung von Radioprogrammen ist u.a. deshalb richtig, da Hörfunkprogramme auch im lnternet verbreitet werden (können) und auf diesem Weg die Frequenzknappheit entfällt. Es können so besser verschiedene lnteressengruppen mit passgenauen Angeboten versorgt werden Frage 173: Gibt es Studien, Untersuchungen, Umfragen o.ä. zu der Frage, in welchen Situationen und an welchen Orten derzeit noch Radio gehört wird? Derartige Studien gibt es. Ein Beispiel ist die Media Analyse Radio der Arbeitsgemeinschaft Med ia Analyse. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venryiesen. ll. Funk - das junge Angebot von ARD und ZDF Die Länder haben den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das Jugendangebot in $ llg Rundfunkstaatsvertrag definiert. Es sollen Inhalte bezogen auf die Lebenswirklichkeit und lnteressen junger Menschen angeboten werden. Frage 174: Wer genau ermittelt wie die Lebenswirklichkeit und lnteressen der jungen Generation? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Lebenswirklichkeit und lnteressen der jungen Generation wird durch die Auswertung der insoweit verfügbaren Studien ermittelt. Diese werden zudem durch zusätzliche quantitative und qualitative Studien der ARD und ZDF Medienforschungen ergänzt. Darüber hinaus werden regelmäßig Workshops mit unterschiedlichen Teilen der Zielgruppe veranstaltet. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. Frage 175: Wie spiegeln sich diese Erkenntnisse in den lnhalten der Angebote wider? Die BBC ist auf Drittplattformen wie YouTube oder Facebook bisher nur sehr zurückhaltend aktiv. Sie will ihre Marke nicht verwässern und ihre Konkurrenten wie YouTube nicht noch zusätzlich mit ihren eigenen lnhalten unterstützen. Das junge Angebot von ARD und ZDF nutzt jedoch verschiedene Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitter, lnstagram und Snapchat sowie eine eigene App um ihre verschiedene Formate, die eigens dafür produziert werden, über jeweils eigene Kanäle bar. Accounts zu senden. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet, von einer Bewertung wird daher abgesehen. 48 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 176: Welche Argumente sprechen für die von der BBC und wetche fürdie von ARD und ZDF gewählte Verfahrensweise? Welche Vorteile erhofft man sich von der Präsenz auf den diversen Social-Media-Plattformen für dasjunge Angebot? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Drittplattformen-Strategie von funk wurde gewählt, um lnhalte auf eine Art und Weise an die 14- bis 29-Jährigen heranzutragen, die ihrem Mediennutzungsverhalten entspricht. Ähnl¡ct'r wie die AeC nat funk eþene Ausspielwege wie einã App und website auf denen alle lnhalte in einem eigenen Player verfügbar sind. Frage 177: Warum wurde mit FUNK ein zusätzliches Content-Netzurerk für Webformate und internationale Serien geschaffen, obwohl es bereits z.B. mit YouTube Videoprotale gibt, die sehr ähnliche lnhalte anbieten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: funk ist kein Videoportal. Alle funk lnhalte sind originär für funk produziert. Frage 178: Wie viele freie, feste bzur. projektbezogene Mitarbeiter arbeiten derzeit für das junge Angebot von ARD undZDF? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: ln der Zentrale arbeiten 7 feste und 30 freie Mitarbeiter. Frage 179: Das Jahresbudget von FUNK soll 45 Mio. Euro betragen. Wofür wird das Geld konkret eingesetzt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das Budget wird für Produktion und Distribution der lnhalte eingesetzt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen Frage 180: Wie und mit welcher Begründung lassen sich die derzeitigen Formate auf die einzelnen Altersgruppen der 14- bis l6-Jährigen, der 17- bis lg- Jährigen, der 20- bis 24-Jährigen und der 2s- bis 2g-Jährigen zuordnen? Die Zuordnung ist Ausfluss der der Programmautonomie und einer Beantwortung durch die Staatsregierung mithin entzogen. 49 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage l8l: Wie und mit welcher Begründung lassen sich die derzeitigen Formate den einzelnen Segmenten (lnformation, Unterhaltung und Orientierung) zuordnen? Die Zuordnung ist Ausfluss der der Programmautonomie und einer Beantwortung durch die Staatsregierung mithin entzogen. Frage 182: Wer bestimmt und überwacht die lnhalte der angebotenen Formate? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Programmhoheit liegt bei der Programmgeschäftsführung. funk wird von den Kontrollgremien von ARD und ZDF üben¡racht. Frage 183: Welche Kriterien sind und waren ausschlaggebend für die Auswahl der angebotenen Formate? Die Zuordnung ist Ausfluss der der Programmautonomie und einer Beantwortung durch die Staatsregierung mithin entzogen. Frage 184: Fällt das junge Angebot unter den klassischen Begriff des öffentlich- rechtlichen Rundfunks? (Bitte die Antwort begründen) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die lnhalte von funk vertreten den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Sie sind lediglich in die Sprache seiner Zielgruppe übersetzt und an ihr Mediennutzungsverhalten angepasst. Frage 185: Entspricht das junge Angebot von ARD und ZDF den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 5 Abs. I GG? (B¡tte die Antwort begründen) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Ja, funk entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 5 Abs. 1 GG. Bei funk gibt es keine Zensur und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist gewährleistet. Frage 186: Warum muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk für atle Altersgruppen Rundfunkangebote zur Verfügung stellen, wenn bereits jetzt die Altersgruppe der 14 bis 29-jährigen ihr lnformationsbedürfnis außerhalb des öffentl ich-rechtlichen Ru ndfu nks befriedigt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 50 SACHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den gesetzlichen Auftrag, lnformations-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote für alle Menschen in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Dies wurde in der aktuellen Fassung des Rundfunkstaatsvertrages explizit für funk untermauert. K. Programmkosten Frage 187: Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender erfolgt durch das sog. Kostenerstattungsprinzip, wonach die erforderlichen Kosten durch den Rundfunkbeitrag erstattet werden. Durch welches konkrete Konzept will die Staatsregierung verhindern, dass die Kosten des MDR periodisch steigen, was ã,vangsläufig zu einer Steigerung der Beiträge führen wird? Die Staatsregierung hat keinen Einfluss auf die lnflationsrate. Dessen unbenommen behandelt die Staatsregierung die Frage der Beitragsstabilität schon in der zweiten Legislaturperiode federführend unter den Ländern im Rahmen der ehem. AG Beitragsstabilität und dezeit in der AG Auftrag und Strukturoptimierung. Frage 188: Sind der Staatsregierung Konzepte bekannt, die verhindern sollen, dass die Kosten von ARD und ZDF weiter ansteigen? Der Staatsregierung sind solche Konzepte bekannt. Frage 189: Wie viele Sendungen mit einem Auftragswert von bis zu 50.000 EUR wurden seit 2013 als Auftragsproduktionen von ARD, ZDF und MDR jeweils vergeben? (Bitte die Antwort nach Rundfunkanstalten, Jahren, Genre und in absoluten sowie relativen Zahlen aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Beantwortung erfolgt gemeinsam mit Frage 191, siehe dort. ZDF: Angaben zu den durchschnittlichen Kosten, aufgeteilt nach den verschiedenen Genres, finden sich hierzu unter Programmprofile und Kosten auf der ZDF- Unternehmensseite (https://www.zdf .delzdfunternehmen/zdf-programmprofile-undkosten -uebersicht-1OO.html). lm Übrigen ist das ZDF éeinen Gremien rech e n sch afts pf I i chti g . Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venriesen Frage 190: Bei wie vielen dieser Auftragsproduktionen hat sich nach derjeweiligen Auftragserteilung durch ARD, ZDF oder MDR das Auftragsvolumen auf mindestens 50.001,00 EUR erhöht? (Bitte die Antwort nach Rundfunkanstalten, Jahren seit 2013 sowie nach absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln.) 51 SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI Der MDR und das ZDF haben folgende Angaben geliefert: MDR: Grundsätzlich sind Auftragsproduktionen Festpreisproduktionen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann sich der Preis erhöhen, aber auch verringern. ZDF: Sollte sich im Einzelfall der Leistungsumfang im Zuge der Dreherfordernissen verändern, erfolgt eine Vertragsanpassung. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage l9l: Wie viele Sendungen mit einem Auftragswert von über 50.000 EUR wurden seit 2013 als Auftragsproduktion jeweils von ARD, ZDF und MDR vergeben? (Bitte die Antwort nach Rundfunkanstalten, Jahren, Genre und in absoluten sowie relativen Zahlen aufschlüsseln.) Der MDR und das ZDF haben folgende Angaben geliefert: MDR: Die Programmkosten sind in der Anlage zur Frage 191 in Tabellenform ausgewiesen. Datenbasis hierfür ist der jährlich erstellte Produzentenbericht des MDR.Zu beachten ist, dass ab 2015 auch Lizenzen in die Auswertungen im Produzentenbericht einbezogen wurden, weshalb die Zahlen ab 2015 zum Teil höher ausfallen. Eine exakte Vergleichbarkeit zum MDR-Produzentenbericht ist nicht gegeben, weil dort auch Auftragsproduktionen auszuweisen sind, die lediglich Teil einer eigenproduzierten Sendung sind (2.8. ein Beitrag für das Magazin Brisant). Die Produzentenberichte des MDR sind auf der lnternetseite des MDR abrufbar unter http://www.mdr.de/unternehmen/zahlen-und-fakten/mdr-produzentenberichtzweitausendfuenfzehn - 1 00. htm I ZDF: Angaben zu den durchschnittlichen Kosten, aufgeteilt nach den verschiedenen Genres, finden sich hierzu unter Programmprofile und Kosten auf der ZDF- Unternehmensseite (https://www.zdf .delzdfunternehmen/zdf-programmprofile-undkosten -uebersicht-1O0.html). lm Übrigen ist das ZDF seinen Gremien rechenschafts pfl ichtig. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 192: Wie wird jeweils die Wirtschaftlichkeit der Programmerstellung von ARD, ZDF und MDR überprüft? Der MDR und das ZDF haben folgende Angaben geliefert MDR: Das Thema wird beispielsweise im Rahmen des KEF-Verfahrens geprüft. Dazu werden u.a. die anstaltsindividuellen Planungen einer indexierten Planung gegenübergestellt. Die Differenz erlaubt Aussagen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Auñruands- und Ertragspositionen, u.a. auch zum Programmaufwand. Zudem vergleicht die KEF auch entsprechende Produktions- und Programmerstellungsprozesse mittels Freistaat SACHSEN 52 SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Benchmarking. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit der Programmerstellung regelmäßig Gegenstand von Prüfungen der Rechnungshöfe und der internen Revisionen der Rundfunkanstalten. Zudem erfolgt auch in den Rundfunkanstalten über die Wirtschaftsplanung und deren Abrechnung ein Controlling der Programmbudgets. Und schließlich unterliegen auch die entsprechenden redaktionellen und produktionstechnischen Abläufe einem permanenten Controlling in den Rundfunkanstalten. ZDF: Verantwortlich für die Festsetzung des Finanzbedarfs des ZDF ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten (KE F). Die ZDF-Grem ien und Landesrech nungshöfe kontrollieren d ie Mittelvenruendung des ZDF. Weitere lnformationen finden Sie unter ,,Fragen und Antworten zum ZDF" (https://www.zdf .delzdfunternehmen/fragen-und-antworten-zum-zdf-zuschauerfragen- 100.html) auf der Website des ZDF. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen L. M DR-S¡ nfonieorchester und M DR-Rundfunkchor Frage 193: Was wird alles von der kulturellen Verantwortung des öffentlichrechtlichen Rundfu nks umfasst? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Wie ausgeführt, leitet sich der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Artikel 5 GG ab. ARD und ZDF sollen danach die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Dabei ist der Kulturbegriff weit zu verstehen. Dieser umfasst mehr als die klassische Hochkultur. Gem. $ 2 Abs. 2 Nr. 17 RStV ist unter Kultur insbesondere zu verstehen: Bühnenstücke, Musik, Fernsehfilme und Hörspiele, bildende Kunst, Architektur, Philosophie und Religion, Literatur und Kino. Diese Aufzählung ist offen für weitere Aspekte menschlichen Schaffens, das sich gerade im digitalen Zeitalter in immer neuen Erscheinungsformen manifestiert. Das bedeutet auch, dass die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht immer allen gefallen müssen. Es geht vielmehr darum, im Fernsehen, Radio und Online Angebote zu machen, bei denen möglichst alle etwas finden können, das sie interessiert. Das kann im Ersten sein, in den Dritten Fernsehprogrammen oder im Hörfunk. Das kann aber auch bei Arte, Phoenix, 3sat oder ARD-Alpha sein. Frage 194: Woraus ziehen die Klangkörper der Rundfunkanstalten ihre Legitimation? 53 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Seinem Programmauftrag entsprechend soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Kulturveranstalter sein. Orchester, Chöre und Bigbands der ARD bereichern nicht nur die Kulturlandschaft auf hohem Niveau, sie erfüllen auch zahlreiche integrative Aufgaben, z.B. die Heranführung von Schülern und Jugendlichen an klassische Musik. Frage 195: Warum gibt es ein MDR-Sinfonieorchester und einen MDR- Rundfunkchor? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das MDR-S|nfonieorchester (zu DRR-Zeiten das Leipziger Sinfonie-Orchester (LSO) und Rundfunk-Sinfonieorchester Leipzig, RSO Leipzig) ist eines der ältesten Rundfunkorchester weltweit und gleichzeitig das älteste Deutschlands, das am 6. Januar 1923 in Leipzig gegründet wurde. Abgesehen von der Unterbrechung im Zweiten Weltkrieg ist es seit 1924 größter Klangkörper und ständiger Repräsentant des Mitteldeutschen Rundfunks bzw. des Senders Leipzig des Rundfunks der DDR. Der Vorgänger des MDR Rundfunkchors war die 1924 entstandene Leipziger Oratorienvereinigung, ab 1934 unter dem Namen Chor des Reichssenders Leipzig, der bis 1942 bestand. 1946 wurde der Chor unter dem Namen Rundfunkchor Leipzig neu gegründet und zum 01.01.1992 vom Mitteldeutschen Rundfunk fortgeführt. Er ist damit der älteste der Rundfunkchöre der ARD. An diese Tradition hat der MDR bei seiner Neugründung im Jahr 1991 angeknüpft. Frage 196: Welche Zielgruppe sprechen das MDR-Sinfonieorchester und der MDR- Rundfunkchor jeweils an? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Klangkörper des MDR bieten allen Menschen unabhängig von Alter, Milieu und Einkommen die Möglichkeit, die ihre Konzerte im Konzertsaal, im Radio, im Fernsehen oder auf CD erleben zu können. Frage 197: Wie weit ist jeweils ihre Publikumsreichweite? Hierzu hat der MDR folgende Angaben geliefert: lm Kalenderjahr 2016 haben 42.500 Menschen die vom MDR veranstalteten Konzerte des MDR-Ensembles besucht. Hinzu kommen noch die Konzerte, die nicht in Eigenveranstaltung durchgeführt wurden. Damit ist von einer Publikumsreichweite im gehobenen vierstelligen Bereich auszugehen. 54 SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEì MDR Kultur, das etwa 50 Konzerte pro Jahr überträgt, erreicht bundesweit täglich 283.000 Hörer. Dazu kommen die Hörer, die MDR KULTUR über Livestream und On Demand erreicht. MDR KLASSIK sendet vier Sendeplätze pro Woche, die weitgehend mit Aufnahmender MDR-Klangkörper bestückt werden. Das ergibt ebenfalls rund 50 Konzertausstrahlungen in diesem Programm. Der Stream von MDR Klassik Radio hat durchschnittlich 140.000 Zugriffe pro Monat. Weitere Hörer erreicht MDR Klassik über DAB+. Der Webchannel Klassik in Concert, hat darüber hinaus etwa 480.000 Zugriffe im Jahr. Auch hier werden übenruiegend Produktionen unserer eigenen Klangkörper zum Einsatz gebracht. Frage 198: Welche Aufgaben hat das MDR-Sinfonieorchester? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der Auftrag des MDR-Sinfonieorchesters besteht in der Verbreitung, Vermittlung und Förderung von klassischer Musik und Kultur Das MDR-Sinfonieorchester versorgt insbesondere die Hörfunkprogramme MDR Kultur und MDR Klassik mit einem breitgefächertem Repertoire. Die Klangkörper des MDR fördern das musikalische Leben in Mitteldeutschland und schaffen ein vielfältiges kulturelles Angebot. Die Klangkörper des MDR sind ein wichtiger Musikvermittler und Motor für musikalische Bildung in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Durch musikpädagogische Angebote wie das Jugend-Musik-Netzwerk CLARA erreichte der MDR mit über 150 Probenbesuchen, Schulkonzerten, thematischen Workshops und sonstigen kreativen Projekten in der Spielzeit 2015116 mehr als 9.000 Kinder, Schülerinnen und Schüler. Die Arbeit von CLARA wurde mehrfach ausgezeichnet. Die Klangkörper des MDR fördern den musikalischen Nachwuchs durch Kooperationen mit den Musikhochschulen des Sendegebiets, mit städtischen Musikschulen, Fördervereinen. Dirigien¡vettbewerbe, Praktikantenstellen im Orchester, Coaching von Nachwuchsmusikerinnen und -musikern oder ein gemeinsames Orchester aus Mitgliedern des MDR Sinfonieorchesters und Musikschülerinnen und -schülern. Frage 199: Wie viele Auftritte und Konzerte gab das MDR Sinfonieorchester 2016? Nach Angaben des MDR hatte das MDR-Sinfonieorchester im Jahr 2016 68 Auftritte Frage 200: Wie viele dieser Auftritte und Konzerte des MDR Sinfonieorchesters fanden 2016 jeweils innerhalb des MDR-Sendegebietes, außerhalb des MDR- Freistaat SACHSEN 55 5ÄcHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Sendegebietes in e¡nem anderen Bundesland und wie viele fanden außerhalb Deutschlands statt? Nach lnformationen des MDR können hierzu folgende Angaben gemacht werden Sendegebiet: 63 Konzerte National: 0 Konzerte lnternational: 5 Konzerte Frage 201: Wie viele Musiker sind derzeit beim MDR-Sinfonieorchester beschäftigt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Zum Stichtag 31.12.2015 waren beim MDR 1 17 Musiker festangestellt. Frage 202:. Wie hat sich die Anzahl der beim MDR-Sinfonieorchester beschäftigen Musiker seit 2006 entwickelt? (Die Antwort bitte nach Jahren und Anzahl der Musiker aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Zum Stichtag Ende des Jahres waren beim MDR als Musiker festangestellt: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 131 130 127 124 121 123 123 123 124 Frage 203: Wie und woraus wird das MDR-Sinfonieorchester finanziert? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Finanzierung allgemein aus einem Anteil des Rundfunkbeitrages und zusätzlich durch die erzielten Erträge aus den einzelnen Konzerten. Frage 204:Wie hat sich die Finanzierung des MDR-Sinfonieorchesters seit 2006 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln.) vgl. Anlage zu den Fragen 2Q4 und 2Q3. SACHSISCHE STAATSKANZLEI Frage 205: Wofür erzielte das MDR-Sinfonieorchester seit 2006 Einnahmen in welcher Höhe? (Bitte die Antwort nach Jahren und Einnahmen aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das MDR Sinfonieorchester erzielt Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten als eigene Veranstaltungen und aus Erlösen, die das Orchester an anderen Orten einspielt. Frage 206: Wofür wurden und werden die Einnahmen des MDR- Si nfon ieorchesters verwendet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Einnahmen stehen dem MDR Sinfonieorchester in voller Höhe zur Finanzierung der Konzerte zur Verfügung. Frage 207: Welche Aufgaben hat der MDR Rundfunkchor? Die Aufgaben des MDR Rundfunkchors sind mit denen des MDR Sinfonieorchesters identisch (s. Frage 198). Frage 208: Wie viele Auftritte und Konzerte gab der MDR Rundfunkchor 2016? Nach Angaben des MDR hatte der MDR Rundfunkchor im Jahr 45 Auftritte. Frage 209: Wie viele dieser Auftritte und Konzerte des MDR Rundfunkchors fanden 2016 jeweils innerhalb des MDR-Sendegebietes, außerhalb des MDR- Sendegebietes in einem anderen Bundesland und wie viele fanden außerhalb Deutschlands statt? Der MDR hat hierzu folgende Angaben übermittelt: Sendegebiet: 39 Konzerte National: 3 Konzerte lnternational: 3 Konzerte Frage 210: Wie viele Sänger sind derzeit beim MDR-Rundfunkchor beschäftigt? Nach Angaben des MDR waren dort zum Stichtag 31.12.2015 72 Chorsänger beschäftigt. Frage 211=Wie hat sich die Anzahl der beim MDR-Rundfunkchor beschäftigen Sänger seit 2006 entwickelt? (Die Antwort bitte nach Jahren und Anzahl der Sänger aufschlüsseln.) Freistaat SACHSEN 57 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freìstaat SACHSEN5 Zum Stichtag Ende des Jahres waren beim MDR nach dessen Angaben als Chorsänger fest angestellt: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Frage 212=Wie und woraus wird der MDR-Rundfunkchor finanziert Siehe Antwort zu Frage Nr. 203. Frage 213: Wie hat sich die Finanzierung des MDR-Rundfunkchores seit 2006 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln.) vgl. Anlage zu den Fragen 204 und 203. Frage 214:Wofür erzielte der MDR-Rundfunkchor seit 2006 Einnahmen in welcher Höhe? (Bitte die Antwort nach Jahren und Einnahmen aufschlüsseln.) Analog Antwort zu Frage Nr. 205. Frage 215: Wofür wurden und werden die Einnahmen des MDR-Rundfunkchors verwendet? Analog Antwort zu Frage Nr. 206 Frage 216: Wie viele Rundfunkorchester gibt es bundesweit? Bundesweit gibt es nach Angaben der ARD 12 Rundfunkorchester Frage 217=Wie viele Rundfunkchöre gibt es bundesweit? Bundesweit gibt es nach Angaben der ARD I Rundfunkchöre. Frage 218: Wie werden die Rundfunkchöre und Rundfunkorchester finanzierl? Wie hoch ist der Anteil des Rundfunkbeitrages, der für die Rundfunkorchester und die Rundfunkchöre ausgegeben wird? (Bitte die Antwort nach Chören und Orchestern sowie nach Bundesländern aufschlüsseln und den Anteil sowohl in absoluten Zahlen (Geldbeträge) als auch in Prozenlzahlen angeben.) Die Klangkörper werden im Wesentlichen aus den Rundfunkbeiträgen und Eintrittsgeldern finanziert. Der Anteil des Rundfunkbeitrages in Mitteldeutschland, der 78 78 76 77 73 76 72 68 67 58 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 auf die ARD entfällt, betrug für die Jahre 2014 und 2015 im Durchschnitt nach Angaben der ARD 12,38 € pro Monat, wovon 0,48 € (3,9 %) für die Musikensembles verwendet wurden. Frage 219= Warum leisten sich noch so viele öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten eigene Orchester und/oder Ghöre? Siehe hierzu die Antwort zu Fragen 196 bis 198. Frage 220= Werden die Rundfunkklangkörper für das Rundfunkprogramm heute noch gebraucht? Wenn ja, wofür? Siehe hierzu die Antwort zu Fragen 196 bis 198. M. Werbung Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkopplung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen BVerfGE 90, 60 (90) l. Einnahmen Frage 221: Wte hoch waren jeweils die Einnahmen von ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio aus Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung seit 2010? Welcher Anteil ging jeweils auf Werbung, welcher auf Sponsoring und welcher auf Produktplatzierung zurück? (Bitte die Antwort jahresweise nach genannten Einnahmequellen getrennt auflisten und nach Rundfunkanstalten differenzieren) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Der MDR erzielt keine eigenen Einnahmen aus Werbung. Diese fallen vielmehr beider MDR-Werbung GmbH, einer 100-%-Beteiligung des MDR, an. Die MDR-Werbung GmbH erzielte in den genannten Jahren Werbe- und Sponsoringeinnahmen, jedoch keine Einnahmen aus Produktplatzierung: Umsatzerlöse MDRW in T€ 2010 IST 2011 IST 2012 IST 2013 IST 2014 IST 2015 IST - Fernsehen - Hörfunk - Sponsorinq 15.740 10.983 910 15.823 10.593 902 15.785 12.468 925 16.089 12.530 863 17.847 15.388 863 17.076 15.102 868 Umsatzerlöse 27.633 27.318 29.178 29.482 34.098 33.046 59 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Eine ausführliche Erläuterung zu den Erträgen aus Werbung und Sponsoring aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten findet sich auch im 20. KEF-Bericht, Kapitel 7, ziff .2, s. 209 ff. ZDF: Nachfolgende Tabelle zeigt die erzielten Nettoerträge des ZDF aus Werbung und Sponsoring. Erträge aus Produktplatzierung bestehen nicht. Nettoertraq in Mio. € Werbunq Sponsorinq Gesamt 2010 123 25 148 2011 126 20 146 2012 132 21 153 2013 136 11 147 2014 155 17 172 2015 143 9 152 2016 164 12 176 Deutschlandradio: Die SS 2 Abs. 2 und 3 Deutschlandradio-Staatsvertrag, 11 d Abs. 5 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag verbieten Deutschlandradio Werbung und Sponsoring. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venryiesen Frage 222: Wie hat sich das Verhältnis der durch Sponsoring erzielten Einnahmen im Verhältnis zu den Werbeeinnahmen entwickelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Anteil Sponsoringeinnahmen: 2010 IST 2011 IST 2012 IST 2013 IST 2014 IST 2015 IST Verhältnis 3,4o/o 3,4o/o 3,3o/o 3,ïvo 2,60/o 2,7o/o ZDF: Einnahmen aus Werbung und Sponsoring in Jahren mit Fußball EM oder WM und Olympia fallen tendenziell höher aus. Dies wirkt sich im Bereich Sponsoring aufgrund des geringeren Grundvolumens stärker aus als in der Werbung. Daher steigt der Anteil des Sponsoringertrags in den geraden Jahren in der Regel etwas an, wobei die Fußball EM aufgrund der Vermarktungsrechte der UEFA kaum noch zu vermarkten ist. lnsgesamt ist der Anteil des Sponsoringertrags, durch die Sponsoringeinschränkungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Sponsoringverbot nach 20 Uhr und an bundeseinheitlichen Feiertagen) seit 2013 bei zudem steigenden Werbeerträgen, gesunken. Nettoertrag in Mio. € Verhältnis in % Werbuno Soonsorinq Werbunq Soonsorinq 60 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 2010 123 25 83 17 Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venuiesen Frage 223= Wie hat sich das Verhältnis der durch Produktplatzierung erzielten Einnahmen im Verhältnis zu den Werbeeinnahmen entwickelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Laut $ 7 Abs. 7 Rundfunkstaatsvertrag sind Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken unzulässig. Demzufolge werden hieraus keine Einnahmen erzieht. ZDF: Das ZDF strahlt keine entgeltlichen Produktplatzierungen aus. Entgeltliche Produktplatzierungen sind - anders als in den Programmen der privaten Rundfunkunternehmen - in den Programmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unzulässig (vgl. SS 7 Abs.7, 15 RStV). Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 224: Welche Einnahmen hatten ARD, ZDF und MDR jeweils aus der staatf ichen Filmförderung seit 2010? (Bitte die Antwort pro Jahr und Rundfu nkanstalt aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Der MDR erzielt keine Einnahmen aus der staatlichen Filmförderung. ZDF: Das ZDF erhält keine Einnahmen aus der Filmförderung. Es leistet seinerseits Beiträge zur FFA und zu diversen Film- und Fernsehförderanstalten der Länder. Darüber hinaus beteiligt sich das ZDF mit separaten Koproduktionsbeiträgen an Kinound Fernseh-Koproduktionen und erhält im Gegenzug Venruertungsrechte für einen ei ngeschränkten Zeitraum nach den jeweils geltenden Förderregu larien. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen 2011 126 20 86 14 2012 132 21 86 14 11 93 72013 136 2014 155 17 90 10 2015 143 I 94 6 2016 164 12 93 7 61 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 ll. Werbegesellschaften Frage 225: Welche Förderung erhielt die Mitteldeutsche Medienförderungs- GmbH (MDM) seit 2010? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln.) Die Mitteldeutschen Medienförderung GmbH (MDM) erhält von ihren Gesellschaftern (die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Rundfunkanstalten MDR und ZDF) einen jährlichen Förderbeitrag, mit dem die Fördertätigkeit und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu bestreiten ist. Ausweislich der vorliegenden Jahresabschlüsse der MDM der Jahre 2010 bis 2015 wurden der MDM von den Gesellschaftern folgende Beträge bereitgestellt: 2010: 2Q11: 2012: 2013: 2014: 2015: 13.104 T€ 13.104T€. 13.354 T€ 14.354T€ 14.354T€. 14.854T€. Frage 226:. An wie vielen Werbegesellschaften sind ARD, ZDF und MDR mit welcher Quote beteiligt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2010 mit der entsprechenden Quote sowie nach Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR/ARD: Bei den ARD-Landesrundfunkanstalten wurde die Abwicklung der Werbung selbständigen Tochtergesellschaften übertragen, die jeweils in der Rechtsform einer GmbH firmieren. Wie die ARD-Rundfunkanstalten sind auch die ARD- Werbegesellschaften in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, der ARD- Werbung: Rundfunkanstalt Tochtergesellschaft Anteilsquote Bayerischer Rundfunk BRmedia GmbH 100o/o Hessischer Rundfunk hr werbung gmbh 1O0o/o Rundfunk Berlin Brandenburg RBB Media GmbH 100o/o Radio Bremen Radio Bremen Media GmbH 10Oo/o Mitteldeutscher Rundfunk MDR-Werbung GmbH 100% Norddeutscher Ru ndfunk NDR Media GmbH 10Oo/o 62 SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Saarländischer Rundfunk Werbefunk Saar GmbH 100o/o Südwestrundfunk SWR Media Services GmbH 100o/o Westdeutscher Rundfunk WDR mediagroup GmbH 100o/o Die Arbeitsgemeinschaft ARD-Werbung unterhält eine gemeinsame Vermarktungsgesellschaft, die ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH. Hieran sind die vorgenannten Tochtergesellschaften der ARD-Landesrundfunkanstalten zu je 11,11 o/o beteiligt. Die ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH hält 100% an den Stammeinlagen der AS&S Radio GmbH: Gesellschafter der AS&S Radio GmbH Anteilsquote ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH lOOo/o Die dargestellten gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse gelten seit 2010 unverändert. ZDF: ZDF Werbefernsehen GmbH, 100 o/o Frage 227:. Warum sieht die Staatsregierung keinen lnteressenkonflikt bei der Vermarktung von Werbung (Werberahmenprogramm) über Gesellschaften, an denen der MDR unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist? Für die Staatsregierung ist in dem Zusammenhang kein lnteressenkonflikt erkennbar. Frage 228: lnwieweit kann bei der Vermarktung von Werbung (Werberahmenprogramm) über Gesellschaften, an denen der MDR unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist eine transparente Darstellung der Werbeerträge erfolgen, da der Ertrag um den unbekannten Aufurand der Werbegesellschaft reduziert werden muss? Der MDR hat folgende Angaben übermittelt: Ðie Werbegesellschaften stellen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften jährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, auf. Die Jahresabschlüsse vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, was durch externe Wirtschaftsprüfer bislang immer bestätigt wurde. Jegliche Erträge und Aufwendungen der Werbegesellschaften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 63 SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Frage 229: lnwieweit wurde das bisherige System der Vermarktung von Werbung über Beteiligungsunternehmen evaluiert? Wann fand die letzte Evaluierung statt? Mit welchen Ergebnissen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Werbevermarktung über Tochtergesellschaften ist in $ 16 a Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Danach sind kommerzielle Tätigkeiten der Rundfunkanstalten (2.8. Werbung und Sponsoring) durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften zu erbringen. Die Landesrundfunkanstalten haben sich bei den Beziehungen zu ihren kommerziell tätigen Tochtergesellschaften marktkonform zt) verhalten. Dies wird unter anderem durch Wirtschaftsprüfer und Landesrechnungshöfe überprüft. Die Regelung im RStV folgt wettbewerbsrechtlichen europäischen Vorgaben. Eine Evaluierung durch den Gesetzgeber fand bisher nicht statt. Gleichwohl gab es bereits Prüfungen der Landesrechnungshöfe bei den Werbegesellschaften. ZDF:Seit die dem ZDF zut Verfügung stehende Werbezeit über ein Beteiligungsunternehmen vermarktet wird, ist die Ausschöpfung kontinuierlich gestiegen. ln den vergangenen Jahren blieb keine Werbezeit ungenutzt. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veniviesen Frage 230: Welche Selbstverpflichtungserklärungen bau. Ethikregeln haben ARD, ZDF und MDR für die Zusammenarbeit mit eigenen sowie mit fremden Werbegesellschaften entwickelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDRyARD'. Zur Gestaltung der Werbung selbst und deren Einbringung in das Programm enthält insbesondere der Rundfunkstaatsvertrag explizite Regelungen; er verbietet u. a. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art, irreführende oder den lnteressen der Verbraucher schadende Werbung und fordert eine klare Trennung von Werbung und Programm durch optische bzw. akustische Mittel. Daran anknüpfend hat die ARD zudem Richtlinien für die Werbung, die Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring erlassen. Diese Richtlinien gelten für die Zusammenarbeit mit eigenen und fremden Werbegesellschaften. ZDF: Die Fernsehwerbung ist umfassend und außerordentlich streng auf gesetzlicher Ebene geregelt (beispielsweise im Rundfunkstaatsvertrag, UWG oder Heilmittelwerbegesetz). Die vom Fernsehrat zudem verabschiedeten ZDF-Richtlinien 64 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe ven¡veisen u.a. auf die ,,Verhaltensregeln des deutschen Werberates für die Werbung mit und vor Kindern im Werbefunk und Werbefernsehen". Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage 231: Wie und auf welcher (rechtlichen) Grundlage wurde und wird die finanzielle Transparenz bei Werbegesellschaften der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit 201 0 kontrolliert? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Gemäß S 16d Abs. I Satz2 Rundfunkstaatsvertrag prüfen die Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses bei den Beteiligungsgesellschaften auch die Marktkonformität der kommerziellen Tätigkeiten. Die Rechnungshöfe werten die Berichte über die Prüfungen aus und teilen die Ergebnisse gemäß $ 14a Rundfunkstaatsvertrag dem jeweiligen lntendanten, dem jeweiligen Aufsichtsgremium der Rundfunkanstalt und den Beteiligungsunternehmen mit. Gemäß S 16d Abs. 2 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag ist auch eine Unterrichtung der jeweiligen Landesregierungen und der jeweiligen Landtage sowie der Kommission zur Uberprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten über die wesentlichen Ergebnisse durch die Rechnungshöfe vorgesehen. Die entsprechenden Prüfrechte der Rechnungshöfe sind in den Satzungen der betreffenden Gesellschaften mit öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung verankert. ZDF: Die finanzielle Transparenz und die Wettbewerbskonformität werden jährlich in einem eigenen Bericht durch die Wirtschaftsprüfer geprüft. Zudem waren diese Punkte Schwerpunkt der Prüfung der Jahre 2010 bis 2013 durch den Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz, der dazu einen umfangreichen Bericht vorgelegt hat; über die Prüfergebnisse wurden die rheinland-pfälzische Landesregierung, aber auch die Offentlichkeit unterrichtet. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venryiesen. Frage 232:. Wer legt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit eigenen und mit fremden Werbegesellschaften fest? Wo sind diese AGB veröffentlicht? Enthalten die AGB Kündigungsklauseln? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit eigenen und fremden Werbegesellschaften werden nicht 65 SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN einheitlich festgelegt. Die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rundfunkanstalten sind individuell gestaltet bzw. werden über entsprechende Geschäftsbesorg ungsverträge geregelt. Beim MDR existieren konkret folgende AGB: - Lieferungs- und Leistungsbedingungen für den MDR vom 01.10.2014 - AGB-tT, 03/2005 - Allgemeine Vertragsbedingungen des MDR für Produktionsleistungsverträge vom 01.1Q.2014 Gewöhnlich sind die AGB z.B. über das lnternet abrufbar. Link zu AGB der ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH: http:i/www.ard-werbung.de/tv/tarife-service/buchung-und-abwicklung/agbs/ Link zu AGB der MDR-Werbung GmbH: http:/iwww. mdr-werbung.de/nc/agb/?sword_list%5B%5D=AG B ZDF: Die Vorgaben für die Werbegesellschaft werden nicht in Form von AGB gemacht, sondern durch mehrere zwischen dem ZDF und der ZDF Werbefernsehen GmbH abgeschlossene Verträge, hier insbesondere den Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Verträge betreffen das Verhältnis zwischen ZDF und Beteiligungsunternehmen, wurden vom Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung geprüft, werden jedoch - wie bei Verträgen üblich - nicht veröffentlicht. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen Frage 233: Gibt es gemeinsame AGB der ARD-Sendeanstalten und des ZDF bei Verträgen mit eigenen und mit fremden Werbegesellschaften? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDRyARD: Nein, es gibt keine gemeinsame AGB der ARD-Sendeanstalten und des ZDF. ZDF: Es gibt für das Verhältnis zwischen ZDF und ZDF Werbefernsehen GmbH keine AGB (s. Frage 232). AGB gibt es dagegen von der ZDF Werbefernsehen GmbH für ihre Kunden. Frage 234: Sollte es bisher keine Evaluierung der bisherigen Praxis der Vermarktung von Werbung gegeben haben: Warum und mit welcher Begründung fand bisher keine Evaluierung statt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die gesetzliche Regelung nach $ 16 a Rundfunkstaatsvertrag besteht seit dem1. Juni 2009. Die bisher hierzu durchgeführten Prüfungen erbrachten keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Evaluierung. 66 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 ZDF: Siehe Antwort zu Frage 229. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen. Frage 235: Werden die Beteiligungen an Werbegesellschaften durch den MDR gehalten, um die Einnahmen aus Werbung zu verschleiern? Antwort MDR: Nein. Siehe auch Antwort 229. Entsprechende Daten sind jederzeit an verschiedenen Orten abrufbar, zum Beispiel im elektronischen Bundesanzeiger. Zudem werden die relevanten Werbeeinnahmedaten regelmäßig auch von der KEF im Rahmen der Finanzbedarfsfeststellung erhoben und ausgewertet. Frage 236: Welchen wirtschaftlichen Vorteilziehen ARD, ZDF und MDR aus ihren Beteiligungen an den Werbegesellschaften pro Jahr im Verhältnis zltr Beteiligung? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2010, Rundfunkanstalten und Werbegesellschaften aufschl üssel n.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Werbeerträge des MDR setzen sich aus den Kostenerstattungen und Gewinnausschüttungen der Werbetochter MDR-Werbung GmbH zusammen. Bei den Kostenerstattungen handelt es sich um die von der MDRW zu tragenden Aufiruendungen für das Abspielen und Ausstrahlen der Werbesendungen in der Werbung tragenden Hörfunk- und Fernsehprogrammen des MDR. Die Summe aus Kostenerstattungen und Gewinnausschüttungen geben den Netto-Zufluss beim MDR an: in T€ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kostenerstattung 1.372 538 0 2.436 3.404 4.174 Gewinnausschüt + tung an MDR (netto) 3.588 6.075 9.956 10.441 9.000 7.400 - Werbeerträge des MDR 4.960 6.6r3 9.956 12.877 12.404 11.574 Der MDR hält 100% des Stammkapitals der MDR-Werbung GmbH in Höhe von 2.560 T€. ZDF: Die ZDF Werbefernsehen GmbH akquiriert Werbe- und Sponsoringkunden im eigenen Namen, aber auf Rechnung des ZDF. Das ZDF hat daher den wirtschaftlichen Vorteil der Werbe- und Sponsoringerträge, der sich seit 2010 wie folgt entwickelt hat: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Werbe- 123,24 125.81 132,12 135,88 155,46 142,77 67 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 /Sponsoring erträge (Mio. €) 25,08 148,32 19,55 145,36 20,64 152,76 1 1,38 147,26 16,84 172,30 9,08 1 5 1 ,85 Zudem schüttete die ZDF Werbefernsehen GmbH ihren jährlichen Gewinn nach Abzug der ertragsabhängigen Steuern jeweils vollständig an das ZDF aus. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 237: Wie hoch sind die Kosten, die ARD, ZDF und MDR derzeit für die Organisation und Ausstrahlung von kommerzieller Werbung Dritter aufbringen müssen? Wie hoch ist der Anteil im Vergleich zu den übrigen Rundfunkanstalten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Es entstehen dem MDR keine zusätzlichen Kosten für die Organisation und Ausstrahlung von kommerzieller Werbung. Diese Kapazitäten benötigt der MDR unabhängig davon für die Ausstrahlung des eigenen Programms. Die Organisation kommerzieller Werbung (Akquisition, Handling u.a.) erfolgt bei der MDR-Werbung GmbH bzw. deren Beteiligungen. Die entsprechenden Kosten fallen damit auch dort und nicht beim MDR an. ZDF: Für die Akquisition der Werbe- und Sponsoringkunden und Organisation der Ausstrahlung der Spots sind bei der ZDF Werbefernsehen GmbH im Jahr 2015 Aufwendungen in Höhe von 5,70 Mio. € (Vorjahr: 5,90 Mio. €) angefallen. Die Kosten 2016 werden als Folge der Übernahme des Vertriebs durch eigene Mitarbeiter der ZDF Werbefernsehen GmbH anstelle der MF GmbH noch einmal deutlich geringer ausfallen. Für eine umfassende Betrachtung der Kosten der Werbung, die auch berücksichtigt, dass bei einem Wegfall der Werbemöglichkeit die Werbezeit mit eigenem Programm gefüllt werden müsste und damit zusätzlicher Programmaufi¡vand entstünde, kann auf die Sondergutachten der KEF veruviesen werden; darin wird ermittelt, um wieviel der Beitrag je Teilnehmer und Monat erhöht werden müsste, um einen Entfall der Werbemöglichkeit zu kompensieren. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage 238: Existiert ein Provisionsmodell bei der Vermarktung von Werbung für die Werbegesellschaften? Wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Gesellschaften, an denen ARD, ZDF und MDR unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 68 SACHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN MDR: Es existiert kein Provisionsmodell zwischen MDR und MDR-Werbung GmbH für die Vermarktung von Werbung. Der MDR erhält aus seiner Beteiligung an der MDR- Werbung GmbH die unter Frage 236 aufgeführten Erträge. Dabei erfolgt die Kostenverrechnung für die Nutzung von Programmflächen des MDR auf Grundlage des $ I Abs. 1 Satz 3 Körperschaftsteuergesetz. ZDF: Die ZDF Werbefernsehen GmbH erhält für die Akquisition von Werbe- und Sponsoringkunden eine erfolgsabhängige Provision, die in den vergangenen Jahren im Ergebnis zwischen 4,0 o/o und 4,5 Yo der Werbe- und Sponsoringerträge lag. Das Provisionsmodell ist degressiv ausgestaltet und reicht von einem Satz von 9 % bis zu einem Satz von 1,125 o/o. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. Frage 239: Gemäß S 2 Abs. 3 DLR-StV ist Sponsoring unzulässig. Ausgenommen sind gesponserte Beiträge, die die Körperschaft von ihren Mitgliedern übernimmt. Wie viele gesponserte Beiträge sind das pro Jahr? (Bitte die Antwort für die Jahre 2006 bis 2016 in absoluten als auch in Prozentzahlen angeben.) Antwort Deutschlandradio: Deutschlandradio folgt der Vorgabe von $ 2 Abs. 3 Deutschlandradio-Staatsvertrag. Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass die Körperschaft Deutschlandradio keine Beiträge venrvendet, in denen Sponsoring erkennbar ist, unabhängig vom jeweiligen Anbieter. Frage 240:. Gemäß S 29 DLR-StV. wird die Körperschaft aus Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert. lm Ubrigen deckt sie ihre Ausgaben durch sonstige Einnahmen. Was sind sonstige Einnahmen? ln welcher Höhe erhält Deutschlandradio derzeit sonstige Einnahmen? Welchen Anteil machen die sonstigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen von Deutschlandradio derzeit aus? Wie hat sich die Höhe der sonstigen Einnahmen seit 2010 entwickelt? Antwort Deutschlandradio Neben den Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag kann Deutschlandradio noch weitere Erträge und Einnahmen verzeichnen, z. B. Finanzerträge (siehe Tab. 154 im 20 KEF Bericht bzw. Tab. 117 im 19. KEF Bericht), Erträge aus Kostenerstattungen (siehe Tab. 164 im 20. Bericht bzw. Tab. 123 im 19. Bericht), Sonstige betriebl. Erträge (siehe Tab. 173 im 20. Bericht bzw. Tab. 130 im 19. Bericht) - darunter fallen u.a. Erträge aus Programmvenrertung und Lizenzen, Erträge aus Koproduktionen, Mieterträge, Erträge aus Auflösung von Rückstellungen, Erträge im Zusammenhang mit der Altersversorg ung, Beteiligungserträge und Sonstiges. Frage 241: Gemäß S 29 ZDF-StV deckt das ZDF seine Ausgaben aus dem Rundfunkbeitrag, durch Erträge aus der Werbung und sonstige Erträge. Was sind sonstige Einnahmen? ln welcher Höhe erhält das ZDF derzeit sonstige 69 SACHSISCHE STAATSKANZLEì l5 FreistaatSACHSEN Erträge? Welchen Anteil machen die sonst¡gen Erträge an den Gesamteinnahmen vom ZDF derzeit aus? Wie hat sich die Höhe der sonstigen Einnahmen seit 2010 entwickelt? Antwort ZDF: Zu den sonstigen Erträgen gehören außer den oben bereits eruvähnten Sponsoringerträgen Kostenerstattungen, Venrvertungserlöse, Mieten und Pachten, Zinserträge und eine Reihe weiterer Ertragspositionen wie Schadensvergütungen aus Versicherungen, Eintrittserlöse aus öffentlichen Veranstaltungen, Skonti, Rückstellungsauflösungen und Gewinnausschüttungen. Sie haben sich seit 2010 wie folgt entwickelt (einschließlich Sponsoring): Jahr 2010 20't1 2012 2013 2014 2015 Andere Erträge (Mio. €) 192,2 189,5 169,3 146,5 160,9 1 36,3 lll. Schleichwerbung Frage 242= Existieren nach dem Eklat aus 2005 mit der Produktionsfirma Bavaria-Film GmbH (Marienhof) für Produktionen von ARD, ZDF oder MDR sog. Compliance Regeln? Wenn ja, seit wann und mit welchen lnhalten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR/ARD: Seit 2008 hat der MDR einen Mitarbeiterkodex, der u.a. vorgibt, dass der MDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in einer besonderen Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, die ihn finanziert, steht. ...Die Mitarbeiter sind in einem besonderen Maß dazu verpflichtet, ihre Arbeit loyal und unbestechlich auszuüben, keinen Vorteil daraus zu ziehen und nicht sachfremden Beweggründen zu folgen. Glaubwürdigkeit, lntegrität und Unabhängigkeit sind in allen Arbeitsbereichen des MDR Leitwerie der Unternehmenskultur..." Die bereits seit 2000 bestehenden ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe wurden seitdem mehrfach überarbeitet. Sie sind im MDR als verbindliche Dienstanweisung in das eigene Regelwerk übernommen worden. Sie beinhalten ausführliche Regelungen zu Zulässigkeit und Voraussetzungen bzgl. Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe und insbesondere ein ausdrückliches Verbot von Schleichwerbung und Themenplatzierung: ,,8.7 Schleichwerbung isf die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten ernes Herstellers von Waren oder ernes Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ,bf und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder 70 SACHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt. 8.2 Schleichwerbung, Themenplatzierung und entsprechende Praktiken srnd unzulässig. 8.3 Zulässig ist die Erwähnung oder Darstellung von Produkten, wenn und soweit sie aus journalistischen oder künstlerischen Gründen, rnsbesondere zur Darstellung der realen Umwelt, zwingend erforderlich r'sf. Soweff gemäß Satz 1 Produkte erwähnt oder dargestellt werden, ist durch die Art der Darstellung nach Möglichkeit die Förderung werblicher /nferessen zu vermeiden (2. B. Marktübersichten statt Einzeldarstellungen, Vermeiden werbewirksamer Kameraführung und - rnsbesondere bei Serien - Wechsel der Produkte und unterschiedliche Ausstattung)." Gemäß der im MDR verbindlichen ,,Dienstanweisung Compliance" ist Compliance Bestandteil der Führungsverantwortung. Führungskräfte müssen lntegrität, insbesondere korrektes und rechtmäßiges Verhalten bewusst machen, fördern und vorleben. Sie haben in ihrem Verantwortungsbereich Compliance sicherzustellen. Das umfasst auch die Umsetzung der oben genannten Richtlinien. Dazu gehör1z.B. mögliche rechtliche Risiken im eigenen Bereich zu beurteilen. die Mitarbeiterinnen zu informieren. klare Regeln und Prozesse zu definieren und vorzugeben (organisieren). die Einhaltung der Regeln und Prozesse zu kontrollieren und auf Fehlverhalten angemessen zu reagieren. ZDF: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF unterliegen unabhängig von dem benannten Vorfall umfassenden Compliance Regeln (vgl. https://www.zdf .delzdfunternehmen/zdf-compliance-regeln-100.html). Hervorzuheben sind auch die gem. S 16f RStV i.V.m. S 20 Abs.1 ZDF-StV durch den Fernsehrat verabschiedeten ZDF-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe (https://www.zdf.de/assets/zdf-richtlinien-werbung-sponsoringg ewi n n s p ie le- 1 0 0 -o ri g inal? cb= 1 48 30 96 32 43 92 ). Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 243= Wer hat diese Gompliance Regeln entwickelt und in welcher Form werden diese Regelungen weiterentwickelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR/ARD: Entwickelt wurden die ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Prod uktionshilfe ARD-übergreifend. 71 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die ,,Dienstanweisung Compliance" wurde federführend von der Compliance- Beauftragten des MDR in Zusammenarbeit mit der Juristischen Direktion und der internen Revision entwickelt. Sie wird fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt. ZDF: Siehe Antwort zu Frage 242 Frage 244: Sollten keine Compliance Regeln entwickelt worden sein: Aus welchen konkreten Anhaltspunkten verzichteten jeweils ARD, ZDF und MDR auf die Einführung von solchen Regelungen? Siehe Antwort zu Frage 242 Frage 245: Wann werden Compliance Regeln zum Thema ,,Schleichwerbung und Produktplatzierung" erarbeitet? Von wem sollten sie erstellt werden? Siehe Antwort zu Frage 242 Frage 246: Welche sogenannten Placement-Agenturen haben Produktionsunternehmen, an denen jeweils ARD, ZDF, MDR beteiligt sind, kontaktiert, um das sogenannte Produkt-Placement anzubieten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR/ARD: Laut $ 7 Abs. 7 Rundfunkstaatsvertrag sind Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken unzulässig. ZDF: Siehe Antwort zu Frage 223 Frage 247: Durch welche konkrete Einflussnahme Staatsregierung, dass die Placement-Agenturen in u nerlau bte Produktplatzieru ngen verkaufen? verhindert die MDR-Produktionen Rechtsverletzungen unterliegen der Rechtsaufsicht. Frage 248:. ln wie vielen Fällen haben Unternehmen für ARD-/ZDF-IMDR- Produktionen ab 2010 eine sog. Exklusivausstattung der Requisiten geliefert?(Bitte die Antwort nach Jahren und nach Produktionen sowie Produktionsunternehmen aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: ZDF: Das ZDF schließt hinsichtlich der ,, Exklusiwerträge" ab. Lieferung von Requisiten keine Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. 72 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 249: ln wie vielen Fällen fand bei ARD-/ZDF-IMDR-Produktionen ab 2010 ein sog. Themen-Placement statt? (Bitte die Antwort nach Jahren und nach Produ ktionen sowie Produktionsu nternehmen aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Analog dem Produktplacement ist laut $ 7 Abs. 7 Rundfunkstaatsvertrag auch Themenplacement unzulässig. ZDF: Die Bildung von Themenschwerpunkten im Programm betrifft den Kern der Programmautonomie. Themenplacement im Sinne eines Verkaufs von Programmplätzen ist gemäß $ 7 Abs. 7 S. 1 RStV unzulässig und findet nicht statt. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage 250: Sind der Staatsregierung Fälle unerlaubter Schleichwerbung beim MDR bekannt? Nein Frage 251: Sollten keine Fälle unerlaubter Schleichwerbung bekannt sein: ln welcher Form findet eine Überwachung der Produktionen des MDR auf verbotene Schleichwerbu ng statt? Rechtsverletzungen unterliegen der Rechtsaufsicht. lV. Reduzierung und Abschaffung der Werbung Nordrhein-Westfalen setzt sich schon seit längerem für eine bundesweit einheitliche Reduzierung von Werbung im Fernsehen ein. Frage 252:. Welche Gründe werden für eine Reduzierung bzw. Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angegeben? Der private Rundfunk genießt kein Beitragsprivileg und muss sich u.a. aus der Werbevermarktung refi nanzieren. Frage 253: Was spricht gegen die Reduzierung oder Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Der Rundfunkbeitrag müsste bei einer Abschaffung der Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk deutlich angehoben werden. Außerdem können die Werbetreibenden gewisse Zielgruppen nur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erreichen. Werbestrategien funktionieren oft nur über sog. Pakete, d.h. die Werbung wird in Privatmedien und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaltet. 73 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 254: Wer würde bei einer bundesweiten Reduzierung oder Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Mehrkosten in welcher Höhe tragen, die ursprünglich über die Werbung finanziert wurden? Die Beitragszahler müssten laut dem 20. KEF-Bericht monatlich 1,23 Euro mehr bezahlen. Frage 255: Welchen Mehrwert für eine Akzeptanz des öffentlich rechtlichen Rundfunks sieht die Staatsregierung bei einer Reduzierung der der Abschaffung der Werbung für den öffentlich rechtlichen Rundfunk? Eine striktere Werberegelung dürfte angesichts des geringen Werbeanteils in den öffentlich-rechtlichen Programmen keine messbare Auswirkung auf die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben. Frage 256: Kann sich die Staatsregierung bei der entsprechenden Umstellung des Rundfunkangebotes, Werbung als alleinige Finanzierungsgrundlage vorstellen? (Bitte die Antwort begründen.) Werbung kann nicht die alleinige Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Für seine Unabhängigkeit darf er weder vom Staat noch von Werbeeinnahmen abhängig sein. Der Funktionsauftrag kann unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten, d.h. durch die Programmausrichtung auf bestimmte Zielgruppen für ein optimales Werbeumfeld, nicht realisiert werden. Uberdies würde eine solche Umstellung eine Existenzgefährdung der werbefinanzierten Privatsender bedeuten. Die vielfältige Medienlandschaft würde geschwächt. Frage 257: Wie berechnet die Staatsregierung das exakte Volumen des sog. Kompensationsbeitrages, der bei einem vollständigen Verzicht auf Werbung im öffentliche-rechtlichen Rundfunk zur Kostendeckung erforderlich sein würde, vor dem Hintergrund, dass die exakte Summe der Werbeeinnahmen aufgrund der intransparenten Abrechnungsstruktur über die Beteiligungsfirmen nicht genau beziffert werden kann? Der Kompensationsbetrag wurde zuletzt von der KEF in ihrem 20. Bericht berechnet. Frage 258: Könnte durch eine Ausweitung der Werbezeiten eine signifikante Senkung des Rundfunkbeitrages erreicht werden? (Bitte in der Antwort die durchgeführten Berechnungen angeben.) Eine Ausweitung der Werbung kommt für die Staatsregierung nicht in Betracht. Die Existenzgrundlage der Privatsender darf nicht verkleinert werden, die Vielfalt der Med ien landschaft darf nicht geschwächt werden. N. Neue Medien Frage 259: Wie steht die Staatsregierung zur Ausweitung der Werbung im öffentlich- rechtlichen Rundfunk zum Zwecke der Gebührensenkung, nachdem 74 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 die Werbewirtschaft nach eigenem Bekunden über die öffentlich-rechtlichen Programme Zugang zur Zielgruppe der Generation 50+ erhält? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 260: Wie bewertet die Staatsregierung die Situation, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk inzwischen nicht nur die Marktanteile an private Programme, sondern auch durch die stark zugenommene Nutzung der neuen Medien (insbesondere lnternet) insgesamt an Bedeutung verliert? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 261: Wie erklären sich vor diesem Hintergrund die Expansionspläne der öffentl ich-rechtlichen Ru ndfu nkanstalten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in ihren Angeboten durch gesetzliche Vorgaben beauftragt und zugleich begrenzt. Wie zu Frage 88 ausgeführt, ist in $ 11b RSIV die Anzahl der Fernseh- und Hörfunkprogramme festgeschrieben. Das neue Online-Angebot funk ist von den Ländern mit S 119'RSIV beauftragt worden. Voraussetzung hierfür war die Einstellung der digitalen Fernsehkanäle ZDFkultur und EinsPlus von der ARD. Zudem haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugesagt, funk aus dem Bestand durch Umschichtungen zu finanzieren. Frage 262: Besteht im Zeitalter der medialen Divergenz noch ein prinzipieller Unterschied anrischen klassischem Rundfunk und Fernsehen, Telemedien, Download-Portalen, NewsApps und der klassischen Presse? Wenn ja, an welcher Stelle? lm Zeitalter der medialen Divergenz werden die Schnittbereiche zwischen klassischem Rundfunk und Fernsehen, Telemedien, Download-Portalen, NewsApps und der klassischen Presse größer. Da es sich im Ergebnis aber um unterschiedliche Formen medialer Berichterstattung handelt, besteht auch weiterhin ein prinzipieller Unterscheid zwischen den einzelnen Ubertragungsformen, der im Wesentlichen dergestalt ist, dass es dem Zuschauer im Bereich der nicht-linearen Angebote möglich ist, über sein Fernsehgerät oder auch andere Empfangsgeräte audiovisuelle lnhalte zu beliebigen Zeitpunkten abzurufen, und damit eine größere Unabhängigkeit zu erlangen. Beispiele für das breite Spektrum der sich in diesem Zusammenhang neu ergebenden Möglichkeiten reichen von der um wenige Minuten zeitversetzten Rezeption einer Sendung bis zur wiederholten Nutzung einer vor längerer Zeit aufgezeichneten Fernsehproduktion. Frage 263= Wenn das Kriterium eines direktionalen Massenmediums gleichzeitiger Versendung von lnhalten nicht mehr das bestimmende Alleinstellungsmerkmal für Rundfunk und Fernsehen sein kann, was begründet 75 SACHSISCHË STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 dann das besondere Recht für die technisch und sachlich veraltete Organisationsform der öffentlich-rechtlichen Veranstalter? Der Versorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt auch bestehen, wenn künftig einzelne Angebote abseits der klassischen Empfangswege verbreitet werden. Hieraus rechtfertigt sich zugleich auch die Organisationsform der öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstalter, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das Bundesverfassungsgericht unlängst in seiner Entscheidung vom 25.03.2015 die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch und gerade vor dem Hintergrund konvergenter Entwicklungen im Medienbereich hervorgehoben hat. Frage 264: Welche Merkmale bestimmenden Begriff ,,trimediales Angebot" des öffentl ich-rechtlichen Ru ndfu nks? Der Begriff ,,trimediales Angebot" umfasst die Begriffe Fernsehen, Hörfunk und Online- Angebote. Frage 265= Welche und wie viele Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind derzeit im lnternet abrufbar? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das ZDF hält die Angebote ZDFmediathek, heute.de, tivi.de und unternehmen.zdf.de zum Abruf im lnternet bereit. Das Online-Angebot des MDR ist in dem Telemedienkonzept MDR Telemedien beschrieben. Das Deutschlandradio hält die Angebote deutschlandradio.de, deutschlandfunk.de, deutschlandradiokultur.de, dradiowissen.de nachrichtenleicht.de und deutschlandradiolab.de zum Abruf im lnternet bereit. Die ARD hat innerhalb der ihr für eine Zuarbeit zur Verfügung stehenden Zeit keine Übersicht ihrer Angebote im lnternet übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. Frage 266: Welche Kriterien bestimmen die Abgrenzung zwischen Presse und Rundfunkangeboten im lnternet? Die Kriterien für eine Abgrenzung zwischen Presse- und Rundfunkangeboten im lnternet sind nicht unumstritten. Nach einer weitverbreiteten Ansicht erfolgt aktuell eine Abgrenzung nach Kriterien der Linearität / Non-Linearität und/oder der sogenannten ,, Presseähnlichkeit". Frage 267: Welche Gefahren wären zu befürchten, wenn Meinungsmacht im Bereich des Rundfunks sich mit Meinungsmacht im Bereich der Presse verbindet? Die Verbindung von Meinungsmacht im Bereich des Rundfunks und Meinungsmacht im Bereich der Presse birgt wie alle Kumulationen von Meinungsmacht (gleich ob mono- 76 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 oder multimedial) grundsätzlich die Gefahr des Entstehens einer vorherrschenden Meinungsmacht. Frage 268: YouTube, Facebook oder Tuneln bilden sehr wichtige, wenn nicht sogar die zentralen Dreh- und Angelpunkte des derzeitigen Medienlebens. Planen ARD, ZDF und MDR mit jeweils eigenen Angeboten diesen Plattformen entgegenzutreten? Wenn ja, wie und mit welchen konkreten Angeboten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Aufgrund der rundfunkrechtlichen und finanziellen Restriktionen planen ARD, ZDF und MDR derzeit nicht, den in der Frage genannten Plattformen mit eigenen Plattformen entgegenzutreten. Frage 269: ln jüngerer Vergangenheit haben zahlreiche Verlage gegen Applikationen (der öffentlich-rechtlichen Sender BR24) ein gerichtliches Verfahren angestrengt: Wie bewertet der MDR die Ausweitung seines Angebotes auf derartige Applikationen im Spannungsverhältnis zur Presseähnlichkeit des lnhalts? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR wird die Vorgaben des BGH sowie des OLG Köln zur tagesschau-App bei seinen Apps berücksichtigen. Frage 270: Entwickelt der MDR weitere Applikationen? Wenn ja in welchem Bereich? Die Entwicklung weiterer Applikationen ist garantierten Programmautonomie zuzuordnen abzusehen. dem Bereich der grundgesetzlich Von einer Beantwortung ist daher Frage 271: Was versteht der MDR unter moderner, multimedialer sowie trimedialer Darstellungsform sowie unter multimedialer Darstellungsform im Bereich der Bildung und Wissensvermittlung? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Angebotsstrategie des MDR zielt auf eine vernetzte Angebotsfamilie ab. Dazu setzt der MDR die in seinem Telemedienkonzept MDR-Telemedien beschriebenen netzspezifischen Funktionen, Angebots- und Verbreitungsformen für die Gestaltung und das Ausspielen seiner Telemedienangebote ein. Frage 272:Wie oft kam der Drei-Stufen-Test bisher zur Anwendung? 77 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Beim MDR kam der Drei-Stufen-Test bislang neunmal zur Anwendung Frage 273: Welche Angebote wurden bisher dem Drei-Stufen-Test unterzogen? Folgende Angebote des MDR wurden dem Drei-Stufen-Test unterzogen Drei-Stufen-Test MDR-Online 201 0 Drei-Stufen-Test MDR Text 2010 Drei-Stufen-Test Hörfunkprogramme im lnternet 201 0 Drei-Stufen-Test kika.d e 201 0 Drei-Stufen-Test Kika -Text 2010 Drei-Stufen-Test Kikaplus 201 0 Drei-Stufen-Test www. kikaninchen.de 20 1 0 Drei-Stufen-Test MDR Telemedien 2016 Drei-Stufen-Test Kika Telemedien 201 6 Frage 274:Wie war jeweils das Ergebnis des Drei-Stufen-Tests? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunkrats hat die Telemedienkonzepte für MDR Telemedien und KiKA Telemedien genehmigt und festgestellt, dass die in den Telemedienkonzepten beschriebenen Angebote den Voraussetzungen des $ 11f Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags entsprechen und die Angebote vom Auftrag umfasst sind. l. Video-on-Demand im Spannungsfeld mit der Depublizierung Frage 275: Plant der MDR zur dauerhaften Kostensenkung den Einstieg in das sog. Video-on-Demand-Geschäft, bei dem die Zuschauer für bestimmte lnhalte bezahlen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR plant keinen Einstieg in das sog. Video-on-Demand Geschäft. Die kommerzielle Veruvertung obliegt laut Staatsvertrag allein den Venvertungstöchtern der öffentlich-rechtl ichen Rundfunkanstalten. Frage 276= Gibt es bereits ein wissenschaftliches Gutachten banr. einen Gutachtenauftrag zu dem Thema Video-on-Demand-Geschäft beim öffentlichrechtlichen Rundfunk? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit, kann folgende Antwort gegeben werden: Freistaat SACHSEN 78 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Für den kommerziellen Bereich gibt es kein entsprechendes Gutachten. Frage 277: Sieht die Staatsregierung eine Lösungsmöglichkeit des Spannungsfeldes zwischen Depublizierung - bei der lnhalte aus den Mediatheken nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden - und einer dauerhafter Bereitstellung von lnhalten unter Zuhilfenahme einer entgeltlichen Vi deo-o n- Dem a nd- P I attfo rm ? Die Staatsregierung hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, die Depublizierungspflicht aus dem Rundfunkstaatsvertrag zu streichen und wird sich auch weiter dafür einsetzen. Sie bevorzugt eine individuelle Regelung von Venueildauerkonzepten für einzelne Angebote im Rahmen sogenannter Drei-Stufen- Tests. Die Bereitstellung von lnhalten unter Zuhilfenahme einer entgeltlichen Video-on- Demand-Plattformen ist zuletzt sowohl bei Projekten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (,,Germany's Gold") als auch des privaten Rundfunks (,,Amazonas" an einem Veto des Bundeskartellamtes gescheitert und wird auch künftig an den hohen Hürden des Kartellrechts zu messen sein. ll. Social Media Frage 278: Wie viele YouTube Kanäle betreiben ARD, ZDF und MDR derzeit jeweifs? (Bitte die Entwicklung seit 1.1.2013 aufschlüsseln) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das ZDF betreibt aktuell zwölf YouTube-Kanäle, seit 2013 neu hinzugekommen sind dabei NEO MAGAZ¡N ROYALE (2014), Terra X Lesch & Co (2015), Schulz & Böhmermann (2015), ZDF heute-show (2016), ZDF Herzkino (2016) und ZDF Krimi (2016). Der MDR betreibt aktuell acht YouTube-Kanäle, von denen Jump, Sputnik, myMDR Klassik, MDR Figaro vor 2013 erstellt wurden. Hinzugekommen seit 2013 sind die YouTube-Kanäle MDR (2014), Zeitreise (2015), Festivalsommer (2015), Einfach Genial (2016). Die ARD hat keine Ubersicht der von ihr betriebenen YouTube-Kanäle übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 279: Welche konkreten lnhalte werden in den Kanälen angeboten? (Die Antwort bitte nach den Rundfunkanstalten aufschlüsseln Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die YouTube-Kanäle von MDR und ZDF werden täglich mit Ausschnitten und ganzen Sendungen aus dem Programm von MDR und ZDF sowie mit weiteren Videos, zum 79 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Beispiel Trailern von fiktionalen Programmen, aktualisiert. Die ARD hat keine Übersicht der von ihr in ihren YouTube-Kanälen angebotenen lnhalte übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen. Frage 280: Plant der MDR einen Ausbau der YouTube Kanäle in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Zulässigkeit neuer YouTube-Kanäle richtet sich für den MDR nach dem Telemedienkonzept MDR-Telemedien. Der MDR startet neue YouTube-Kanäle, wenn sie aus programmlichen Gründen erforderlich sind. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen. Frage 281: Wie viele Mitarbeiter sind ausschließlich mit der Bearbeitung des Materials für die YouTube Kanäle beschäftigt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: ln der Programmdirektion Leipzig ist derzeit eine Mitarbeiterin des MDR ausschließlich mit der Betreuung von YouTube-Angeboten beschäftigt. Frage 282: Wie viele Mitarbeiter wurden seit dem 1.1.2012 eigens für die Betreuung und/oder redaktionelle Bearbeitung der YouTube Kanäle eingestellt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Seit dem 1.1.2012 wurden für die Betreuung und/oder redaktionelle Bearbeitung der YouTube-Kanäle seitens des MDR keine neuen Mitarbeiter eingestellt. Frage 283:. Auf welcher verfassungsrechtlich ableitbaren Begründung betreiben ARD, ZDF und MDR eigene YouTube Kanäle? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der öffentlicherechtliche Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, aus der sich das Recht zur Teilhabe an neuen technischen und programmlichen Entwicklungen herleitet. Gem. S 11d RStV bieten die Rundfunkanstalten Telemedien an, die journalistischredaktionell veranlasst und journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Die Rundfunkanstalten konkretisieren gem. S 11d RStV die inhaltliche Ausrichtung ihrer Telemedien in Telemedienkonzepten, die einen Drei-Stufentest durchlaufen müssen. 80 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 284: Wie lässt sich das Betreiben von sog. YouTube Kanälen mit dem öffentlich- rechtlichen Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien vereinbaren? Für die Antwort auf diese Frage wird auf die Antwort zu Frage 283 ven¡viesen Frage 285: Mit welcher Begründung wird konkret die Videoplattform YouTube als Mittel zur Versorgung der Bevölkerung mit lnformationen genutzt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Videoplattform YouTube wird insbesondere deshalb als Mittel zur Versorgung der Bevölkerung mit lnformationen genutzt, da sich über Drittplattformen ausgewählte lnhalte für Nutzer zugänglich machen lassen, die keine Programmangebote direkt nutzen. Frage 286: Warum bedarf es einer Bereitstellung von sog. ,,Sendungshighlights" im YouTube Kanal, soweit schon die sog. Mediatheken von ARD, ZDF und MDR mit Sendungen sowie zusätzlichen Angeboten existieren? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: YouTube gilt nach Google als größte Suchmaschine im World Wide Web. Durch Bereitstellung seiner lnhalte auf YouTube können auch programmferne Nutzerschichten erreicht werden. Zudem verweisen dort publizierte Sendungshighlights auf lnhalte im jeweiligen Online-Angebot der einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hin und eröffnen damit die Möglichkeit, neue Nutzerschichten zu gewinnen. Frage 287: Wie viele Mitarbeiter betreuen hauptberuflich das Facebook-Profil und/oder das Twitter-Profil des MDR? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR hat diverse Facebook- und Twitter-Profile. Diese werden von vier festangestellten Mitarbeitern und freien Mitarbeitern in variierender Anzahl betreut. Frage 288: Wie viele Meldungen pro Tag werden durchschnittlich über das Profil des MDR bei dem Kurzmitteilungsdienst Twitter veröffentlicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Freistaat SACHSEN 81 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Uber den Hauptaccount des MDR werden pro Tag durchschnittlich 15 bis 20 Tweets und Retweets abgesetzt. Frage 289: Wie viele Kommentare werden pro Tag durchschnittlich auf dem Facebook- Profil des MDR über den Kurzmitteilungsdienst Twitter veröffentlicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Auf dem Facebook-Profil des MDR werden keine Kommentare über den Ku rzm ittei I u n g sd ienst Twitte r veröffentl icht. Frage 290: Wie oft findet eine statistische Auswertung der Besucherzahlen und Aktivitäten auf den Profilen der sozialen Medien statt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach geteilten und kommentierten Mitteilungen und Zeitabständen der statistischen Erfassung.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Den Social-Media-Mitarbeitern des MDR stehen die statistischen Daten der Sozialen Netzwerke permanent zur Verfügung. Eine detaillierte Auswertung der Besucherzahlen und Aktivitäten gibt es monatlich von der Markt- und Medienforschung. Diese steht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Frage 291: Wie viele Mitarbeiter des MDR sind hauptberuflich im Bereich ,,Soziale Medien" beschäftigt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR hat diverse Facebook- und Twitter-Angebote. Diese werden von 4 festangestellten Mitarbeitern und mehreren freien Mitarbeitern betreut. Frage 292: M¡t welcher verfassungsrechtlich ableitbaren Begründung unterhalten ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR Twitter und Facebook- Profile? Für die Antwort auf diese Frage wird auf die Antwort zu Frage 283 veruviesen. Frage 293: Wie ordnet sich die Präsenz von ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR im Rahmen von Twitter und Facebook mit dem verfassungsrechtlich umrissenen Auftrag einer medialen Grundversorgung der Bevölkerung ein? Für die Antwort auf diese Frage wird auf die Antwort zu Frage 283 venruiesen O. Personal / Mitarbeiter 82 SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Frage 294: Nach welchen Kriterien der beruflichen Qualifikation wurden und werden die Mitarbeiter bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgewählt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Kriterien für die Auswahl der festangestellten Mitarbeiter des MDR (im folgenden kurz ,,Mitarbeiter"), die den tariflichen Regelungen unterfallen, sind unter Ziffer 3.2 desVergütungsstrukturtarifvertrages geregelt (siehe https:i/rundfunk.verd i. de/sender/m itteldeutscher-rundfunk/tarifvertraege). ZDF: Die Einstellung beim ZDF erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 295: Nach welchen Kriterien wurden und werden die lntendanten ausgewählt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Gemäß $ 30 Abs. 1 MDR-StV wird der lntendant vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Venrualtungsrates für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Es ist die Aufgabe der Gremien, einen für dieses Amt qualifizierten Kandidaten vorzuschlagen bzw. zu wählen. ZDF: Nach S 26 ZDF-Staatsvertrag wird der lntendant vom Fernsehrat auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl sind mindestens drei Fünftel der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder erforderlich. Aufgaben des lntendanten darf nur wahrnehmen, wer a) seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, b) unbeschränkt geschäftsfähig ist, c) unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann, d) die Fähigkeit besitzt, öffentliche Amter zu bekleiden und die Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen sowie e) Grundrechte nicht venruirkt hat. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 296: Wie und womit werden die extrem hohen Gehälter der lntendanten u nd M oderatore n der öffentl ich-rechtl iche n Sender gerechtferti gt? Freistaat SACHSEN 83 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Bezüge der lntendantinnen und lntendanten entsprechen dem Aufgabenzuschnitt und der wirtschaftlichen Verantwortung, die sie in ihren Management-Positionen für tausende von festen und freien Mitarbeitern sowie Haushaltsbudgets in zehnstelliger Höhe tragen. Selbst im Vergleich innerhalb der Eigenbetriebe der öffentlichen Hand, also von Landes- und Kommunaleinrichtungen(2.8. Energie- und Wasserversorger, Verkehrsbetriebe, Wohnungsbaubetriebe, Sparkassen mittlerer Großstädte) liegen die Bezüge der lntendanten eher im unteren bis mittleren Bereich. Bei Moderatoren ist zu unterscheiden zwischen festangestellten Mitarbeitern und freien Mitarbeitern. Die Bezüge festangestellter Moderatoren orientieren sich an den einschlägigen tarifvertraglichen Vereinbarungen. Freie Moderatoren bewegen sich auf einem Arbeitsmarkt, dessen Spitzenkräfte für ihre Leistungen auch Spitzenhonorare einfordern. ln Einzelfällen greift auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf diese Spitzenkräfte zu, wenn sie als Publikumslieblinge und Sympathieträger eine Alleinstellung haben und so einen wesentlichen Beitrag zur Profilierung ambitionierter öffentl ich-rechtl icher Prog ra m m p rojekte leisten. Das Gehalt der MDR-lntendantin entspricht der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und Arbeitsbelastung. ZDF: Die Gehälter der lntendanten und Moderatoren sind im Vergleich zu anderen Medien und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen angemessen. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 297: Wie viele Moderatoren beschäftigen derzeit ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: lm Monat Dezember 2016 wurden im MDR 153 Moderatoren (Radio und Fernsehen) in freier Mitarbeit beschäftigt. ZDF: Moderatoren werden nicht kontinuierlich, sondern überwiegend programm- und produktionsbezogen also einzelvertraglich verpflichtet. 2016 hat das ZDF mit rund 40 Moderatoren einen Rahmenvertrag geschlossen. Deutschlandradio: Für Deutschlandradio ist dies nicht zu beantworten, da im Deutsch landfunk beispielsweise das Prinzip, Redakteur am Mikrofon' gilt. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen 84 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 298: Was verd¡enen derzeit jeweils die Intendanten und Moderatoren monatlich beim ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio im Vergleich zu 2006 und r996? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Das Jahresgehalt der lntendantin des MDR beträgt 275.000,00 €. Moderatoren beim MDR sind in der Regel freie Mitarbeiter. Freie Mitarbeiter beziehenkein festes Monatsgehalt. Die Honorierung erfolgt auf der Basis einzelhonorarvertraglicher Vereinbarungen. Die Höhe der monatlichen Honorierung ist auch von der Anzahl der Einsätze abhängig. ZDF: Das ZDF hat bereits seit einigen Jahren auf freiwilliger Basis das I nte nd a ntengeha lt veröffentl i cht. lm zum 1. Januar 2016 novellierten ZDF-Staatsvertrag ($ 30a Abs.5) wurde u. a. festgelegt, dass das ZDF im Geschäftsbericht das lntendantengehalt zu veröffentlichen hat. Deutschlandradio: Es gibt bei Deutschlandradio keine angestellten Journalistinnen und oder Journalisten, die ausschließlich als Moderatoren zum Einsatz kämen. Das Gehalt der Journalistinnen und Journalisten hat sich seit 1996 mit den tariflichen Steigerungen entwickelt. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 299: Welche berufliche Qualifikationen (Fachabschlüsse, Akademische Abschlüsse) können die Führungskräfte (2.8. Abteilungsleiter etc.) vonreisen?(Bitte die Antwort für ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio getrennt aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die Führungskräfte im MDR haben sich aufgrund ihrer Berufserfahrung und ihrer bisherigen Leistungen für Führungsaufgaben qualifiziert. ln aller Regel verfügen sie über fachspezifische Studienabschlüsse. ZDF: Ðie Einstellung beim ZDF erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Führungskräfte verfügen über die erforderlichen fachlichen und praktischen Qualifikationen. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. 85 ,, iî;äì,ïi'T I $iÄËiisnu Frage 300: Warum werden überwiegend Männer als Führungskräfte gewählt? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 301: Welche und wie viele Fachkräfte sind gegenwärtig in den Bereichen Programm, Produktion, Venaraltung und Technik tätig? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio getrennt aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Für die Mitarbeiter des MDR ergibt sich folgende Verteilung: Programm und Produktion Venrualtung Technik Programmbezogen (81%) Programm einschl. Online Produktion und Technik: 1 .158 402 520 ZDF : Program m unterstützend (1 9Vo) Adm inistration ( I ntendanz/JustitiarialService/l nfrastruktur): 650 MA 1.474Mp. 1.330 MA Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 302: Werden beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Leiharbeiter tätig? a. Wenn ja, wie viele waren jeweils bei ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio seit 2010 beschäftigt?b. ln welchen Bereichen waren sie tätig? c. Über welchen Zeitraum erstrecken sich die Leiharbeitsverhättnisse im Durchschnitt? Ja a) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Beim MDR handelt es sich um 320 Einsatzkräfte in 362 Einsätzen zwischen 01.01 .2010 und 31 .12.2015. ZDF: Die Zahlen variieren nach Bedarf Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 b) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: ln allen Bereichen des MDR. ZDF:Vor allem in den Bereichen Produktion/Technik und lT. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. c) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Der Mittelwert der Vertragslaufzeiten innerhalb des Auswertungszeitraumes beträgt 609 Tage. ZDF: Das ZDF beachtet die gesetzliche Obergrenze der Beschäftigungsdauer Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 303: Zur Erfüllung welcher Programmaufträge werden die sog. ,,freien M itarbeiter" ei ngesetzt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, umfassend und in möglichster Breite und Vollständigkeit zu informieren und dadurch die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu gewährleisten. Die Tätigkeit freier Mitarbeiterinnen ist für die Erfüllung dieses Programmauftrages unerlässlich. ZDF: Freie Mitarbeiter werden vor allem in programmgestaltenden Funktionen eingesetzt. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. Frage 304: Wie viele freie Mitarbeiter waren seit 2012 bei ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio tätig und wie viele sind derzeit tätig? (Bitte die Antwort nach Jahren u nd Ru ndfu nkanstalten aufschlüssel n.) 87 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: lm Dezember 2016 waren mit Stand 20j22016 im MDR 1.421 freie Mitarbeiter beschäftigt. Die Anzahl der freien Mitarbeiter, die mindestens einmal im jeweiligen Jahr beauftragt wurden, belief sich im MDR pro Jahr auf: 2012: 6.032 2013: 5.922 2014: 5.761 2015: 5.815 2016 (Stand 20.12.16): 5.340 ZDF 2012:1861 FTE / 4.136 MA 20131765 FTE / 3.878 MA 20141748 FTE / 3.840 MA 2015 1723 FTE / 3.804 MA 2016 ca. 1714 FTE|Anzahl MA noch nicht verfügbar Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venrviesen. Frage 305: Welche Verträge werden mit freien Mitarbeitern geschlossen und welchen lnhalt haben diese Verträge (keine Befristungen bzw. Befristungen über welchen Zeitraum)? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Freie Mitarbeiterinnen werden im MDR grundsätzlich nur auf der Grundlage von befristeten Einzelhonorarverträgen beschäftigt. ln den Verträgen ist Art und Umfang der Leistung, Honorarhöhe und der Enuerb von Rechten geregelt. Es handelt sich um M itwirkenden- bzw. U rheberverträge. Als Rahmen können darüber hinaus im MDR befristete Honorarrahmenverträge geschlossen werden. Eine besondere Art stellen die Honorarrahmenverträge nach dem Bestandsschutztarifvertrag dar. ZDF: Unterschiedliche Vertragsformen und Laufzeiten, je nach betrieblichen und program m lichen Erfordernissen. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen Freistaat SACHSEN 88 SACH5ISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Frage 306: Was verd¡ent ein freier Mitarbeiter durchschnittlich im Monat? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio getrennt aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Das individuelle monatliche Honorar ist abhängig von der ausgeübten Tätigkeit und der Anzahl der Einsätze der freien Mitarbeiter im MDR. ZDF: Die Leistungsvergütung für freie Mitarbeiter beträgt 109,5 Mio. € (2015), somit wird durchschnittlich ein Honorar in Höhe von rd. 2.400¡- € monatlich je freiem MA gezahlt. (nicht künstlerische FM ./. SV-Beträge lt. HHPlan / FM MA) Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venrviesen Frage 307: Was ist der Grund für immer mehr Teilzeitbeschäftigte beim öffentlich- rechtlichen Rundfunk? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Die Teilzeitbeschäftigung beruht in den meisten Fällen auf den persönlichen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der MDR berücksichtigt im Rahmen der Antragsprüfung gemäß $ I Teilzeit- und Befristungsgesetz auch die betrieblichen Belange. ZDF: Das ïeilzeit- und Befristungsgesetz gibt einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Deutschlandradio: Unterstützung der Arbeitsform Teilzeit nach einschlägigen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetze, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der ausdrückliche Wunsch der Beschäftigten. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen. Frage 308: Wie viele befristete Arbeitsverträge gab es beim MDR seit 2012? (Bitte die Antwort nach Anzahl für das jeweilige Jahr aufschlüsseln.) MDR: 2012 2013 2014 2015 85 83 91 109 89 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 309: Wie viele dieser Verträge wurden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt? (Bitte die Antwort nach Anzahl für das jeweilige Jahr aufschlüsseln MDR 2012 2013 2014 2015 13 10 10 16 Frage 310: In welchen Tätigkeitsbereichen wurden befristete Arbeitsverträge seit 2012 beim ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio geschlossen? (Bitte die Antwort nach Anzahl für den jeweiligen Tätigkeitsbereich und das jeweilige Jahr aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR Programm und Produktion 2012 56 2013 53 2014 65 2015 71 Venrvaltung 2012 20 2013 20 2Q14 16 2015 28 Technik 2012 I 2013 10 2014 10 2015 10 ZDF: ln allen Bereichen bestehen befristete Arbeitsverhältnisse. Grundlage jeweils ein Sachgrund, wie z.B. Elternzeit, Pflegezeit, befristete Verrentungen durch die Deutsche Rentenversicherung oder konkretes Projekt. 2012:233 FTE 2013: 1 13 FTE 2014:109 FTE 2O15:91 FTE SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Deutschlandradio: ln allen Tätigkeitsbereichen, sie erfolgen in der Regel aufgrund von Vertretungen wie z.B. Elternzeit, Teilzeit, Abordnungen oder Projektarbeit. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. Frage 3ll: Aus welchem Grund wurde die journalistische Ausbildung von 18 auf 24 Monate erhöht? Welche Zusatzkosten sind dadurch entstanden? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Die Einführung der trimedialen Produktionsweise beim MDR und der damit einhergehende medienübergreifende Einsatz machte es erforderlich, das Redaktionsvolontariat des MDR an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dazu wurde der Anteil medienübergreifender Ausbildungsinhalte erhöht. Umfang und Qualität der journalistischen Grundlagenausbildung wurden beibehalten. Die Mehrkosten für die Verlängerung des Redaktionsvolontariats in Höhe von rd. 150 T€ p. a. (2A15) werden von den beteiligten Direktionen solidarisch getragen und z. T. durch die Programmbeiträge der Volontäre kompensiert. ZDF: Der letzte Volontariatsjahrgang des ZDF hatte eine Ausbildungszeit von 18 Monaten. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venrviesen MDR Frage 312: Wie viele Mitarbeiter hat der MDR derzeit? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des MDR belief sich zum Stichtag 31.12.2015 auf 2.080. Mitarbeiter des K|KA und der MDRW werden gesondert geführt. Frage 313: Wie viele Ausbildungsplätze bietet der MDR pro Jahr an? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: lm Bereich der Berufsausbildung nach BB|G schreibt der MDR durchschnittlich 13 freie Plätze für die kaufmännische Ausbildung und 6 in den technischen Berufen aus. lnsgesamt bildet der MDR 55-57 Auszubildende nach dem BBiG aus. Darüber hinaus stellt der MDR zweiAusbildungsplätze für ein Duales Studium bereit. 91 SACHSIsCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 314: Wie viele Ausbildungsplätze sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils unbesetzt geblieben? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: 2015 ein Ausbildungsplatz nach BBiG (Kauffrau f. Büromanagement), infolge kurzfristiger Absage der Bewerberin vor Ausbi ld u ngsbeg in n. 2016 wurden alle angebotenen Plätze besetzt. Frage 315: Wie viele Arbeitsstellen sind derzeit beim MDR aus welchen Gründen nicht besetzt? (Bitte die Antwort in absoluten und relativen Zahlen sowie nach Organisationseinheit aufschl üssel n.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Zum Stichtag 31 .12.2015 galten I der 2.009 Planstellen des MDR als tatsächlich nicht besetzt. Programm und Produktion 4Venrualtung 3Technik 1 50,0o/o 37,50/o 12,50/o Neben dem Umstand, dass Planstellen erst kurz vor dem genannten Stichtag frei wurden, kann ein weiterer Grund für die Nichtbesetzung in strukturellen Überlegungen liegen, die erst nach dem Stichtag zur Besetzungsabsicht führen. Frage 316: Wie viele Mitarbeiter arbeiten beim MDR in Teilzeit? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012und in absoluten und relativen zahlen angeben.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: MDR 2012 2013 2014 2015 182 203 208 231 9,00/o g,gvo 10,10/o 11,|Vo Frage 317: Welche Art Schutz erfahren die im Jahr 2014 vorhandenen 416 bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen beim MDR? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Soweit diese weiterhin unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Gewährung von Bestandsschutz für arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen des MDR (BTV) fallen, haben sie Anspruch auf Beschäftigung in einem Umfang, durch welchen die im Honorarrahmenvertrag (BTV) zugesagte Angebotsgarantie erreicht wird. 92 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 318: Wie viele bestandsgeschützte arbeitnehmerähnliche Personen sind derzeit beim MDR beschäftigt? Der MDR hat folgende Angaben geliefert Es sind 414 bestandsgeschützte freie Mitarbeiter derzeit beschäftigt Frage 319: Welche konkreten Unterschiede bestehen zu den festangestellten Mitarbeitern des MDR? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Festangestellte Mitarbeiter des MDR arbeiten im Rahmen eines Arbeitsvertrages. Freie Mitarbeiter, also auch BTV-Mitarbeiter, sind weisungsfrei und werden auf der Basis von Einzelhonorarverträgen tätig. Frage 320: Mit welcher Gruppe Arbeitnehmer sind die bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen vergleichbar? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Es besteht keine Vergleichbarkeit. Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen sind rechtlich voneinander zu unterscheidende Personenkreise. Frage 321: Welche eigenen MDR-Tarifverträge gibt es Der MDR hat folgende Angaben geliefert: lm MDR gelten derzeit folgende Tarifverträge ¡ Tarifvertrag für Freie Mitarbeiterinnen des MDR r Tarifvertrag über die Mindestvergütungen für arbeitnehmerähnliche Personen des MDR o Tarifvertrag über die Urheberrechte freier Mitarbeiter des MDR o Tarifvertrag über die Urheber- und venuandten Schutzrechte der Mitwirkenden des MDR¡ Tarifvertrag über die Gewährung von Bestandsschutz für arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen des MDR o Manteltarifvertrag für den MDR nebst Anlagen . Klangkörpertarifvertrag . Vergütungsstrukturtarifvertrag . Vergütungstarifvertrag o Klangkörpervergütungstarifvertrag . Elfter Änderungsvertrag zum Vergütungstarifvertrag für Orchester- und Chormitglieder o Tarifvertrag zlJt Ersatzversorgung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer o Versorgungstarifvertrag¡ Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) 93 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 o Tarifvertrag Höherversorgung, Entgeltumwandlung, Direktversicherung . larifvÇrtrag zwischen den ARD-Anstalten, DW, DLR, und ver.di, DJV und DOV zu Anderungen bei betrieblichen Versorgungsleistungen, freiwilliger Höherversorg ung u. Direktversicherung . Tarifvertrag zum Versorgungsausgleich Frage 322: Welche Regelungen enthalten diese MDR-Tarifverträge bezüglich Arbeitszeit, Krankheit, Altersversorgung und Unkündbarkeit? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Für die festangestellten Mitarbeiter enthält der Manteltarifvertrag entsprechende Regelungen. https://rundfunk.verdi.de/sender/mitteldeutscher-rundfunk/tarifvertraege Für freie Mitarbeiter enthält der Tarifvertrag für Freie Mitarbeiterinnen des MDR Regelungen zu Leistungen im Krankheitsfall und zut Beendigung der Tätigkeit arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter. Die Beendigung des dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses der bestandgeschützten freien Mitarbeiter wird in Zilfer 5 des Tarifvertrages über die Gewährung von Bestandsschutz geregelt. Die Altersversorgung freier Mitarbeiter wird nicht tarifvertraglich geregelt. Regelungen zut Dauer von Tages- und Schichtleistungen finden sich im Tarifvertrag über die Mindestvergütungen für arbeitnehmerähnliche Personen des MDR (Verg ütu ngstabellen). Frage 323: Mit welcher Begründung existiert ein eigener Tarifvertrag für die bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen beim MDR? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Dieser Tarifvertrag ist das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen der Tarifparteien, eine den spezifischen Erfordernissen des Rundfunks gerecht werdende besondere Rechtsform sozialer Absicherung für dauerhaft beschäftigte arbeitnehmerähnliche Personen in nicht programmgestaltenden Tätigkeiten zu schaffen. Dieser Personenkreis genießt aufgrund langjähriger und umfangreicher Beschäftigung beim MDR einen besonderen Schutz. Frage 324: Sind die bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen sozialabgabenpfl ichtig? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Es besteht bei Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten grundsätzlich Sozialversicherungspflicht. Frage 325: Welchen wirtschaftlichen Vorteil aus Sicht der Beitragszahler macht d ie G ruppe der bestandsgeschützten arbeitnehmerähn lichen Personen aus? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: 94 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die Abführung von SV-Beiträgen stützt die Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung. Frage 326: Wie viele Mitarbeiter haben ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem MDR? (Bitte die Antwort nach Geschlecht, Alter, Befristungsgrund und Befristu ngsdauer aufsch lüsseln.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert Befristete Arbeitsverhältnisse beim MDR (31.12.2015): Weiblich Männlich 62 47 bis 30 Jahre 30 zwischen 30 bis 40 Jahren 38 zwischen 40 bis 55 Jahren 33 über 55 Jahre I Angaben zum Befristungsgrund werden systemseitig nicht erfasst Frage 327= Wle viele arbeitsrechtliche Verstöße von Mitarbeitern wurden seit 2O 12 aktenku nd i g gemacht? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Derartige Daten werden systemseitig nicht erfasst. Frage 328: Wie viele arbeitsrechtliche Abmahnungen wurden seit 2012 ausgesprochen? (Bitte die Antwort nach Organisationseinheit und Jahren aufschlüsseln Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Derartige Daten werden systemseitig nicht erfasst. Frage 329: Wie viele Mitarbeiter haben ihren Arbeitsvertrag mit dem MDR gekündigUaufgelöst? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 und nach Positionen/Organisationsei nheiten aufschlüssel n.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: MDR Kündigung AN 2012 02013 22014 4 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEì l5 FreistaatSACHSEN 2015 5 Aufhebungsvertrag mit dem MDR 2012 2013 2014 2015 Eine Aufschlüsselung auf Positionen oder Organisationseinheiten könnte aufgrund des geringen Datenvolumens zu Rückschlüssen auf einzelne Personen führen. Sie wird deshalb aus datenschutzrechtlichen Belangen nicht vorgenommen. Frage 330: Wie vielen Mitarbeitern wurde eine ordentliche Kündigung ihres Arbeitsvertrages ausgesprochen? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 und nach Kündigungsgründen sowie Positionen/Organisationseinheiten aufschlüsseln.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Systemseitig werden ordentliche und außerordentliche Kündigungen nicht getrennt erfasst. Deshalb kann nur eine Gesamtzahl genannt werden. 2012 2013 2014 2015 2016 Die Kündigungsgründe werden systemseitig nicht erfasst Eine Aufschlüsselung auf Positionen oder Organisationseinheiten könnte aufgrund des geringen Datenvolumens zu Rückschlüssen auf einzelne Personen führen. Sie wird deshalb aus datenschutzrechtlichen Belangen abgelehnt. Frage 331: Sofern Kündigungen seitens des MDR ausgesprochen worden sind: ln wie vielen Fällen fand ein arbeitsgerichtliches Kündigungsschutzverfahren statt? (Bitte die Antwort in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Jahr Anzahl 2012 2 2013 1 2014 I 2015 0 2016 1 4 7 3 8 2 1 1 2 1 96 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Frage 332: Wie viele Kündigungen wurden vom Arbeitsgericht als unwirksam angesehen? (Bitte die Antwort in Jahren seit 2012 sowie nach Kündigungsgrund aufschlüsseln.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Jahr Anzahl/Grund 2012 1 - außerordentliche Kündiqunq 2013 keine 2014 keine 2015 keine 2016 Verfahren noch nicht beendet Frage 333: ln wie vielen Fällen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wurde ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen? (Bitte die Antwort nach Jahren selt 2012 sowie nach der Organisationseinheit des gekündigten Mitarbeiters aufschlüsseln.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Jahr Anzahl 2012 1 2013 3 2014 1 2015 kein Verqleich 2016 Verfahren noch nicht beendet Frage 334: Wie hoch ist der Krankenstand der Mitarbeiter des MDR durchschnittlich? (Bitte die Antwort nach Krankheitstagen pro Mitarbeiter seit 2012 und nach Organisationsei nheit aufschlüsseln.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Die durchschnittliche jährliche Krankheitsquote (- Anteil krankheitsbedingter Abwesenheitstage gemessen an den jeweiligen Soll-Arbeitstagen - in o/o) stellt sich für den MDR wie folgt dar: Freistaat SACHSEN 2012 2013 2014 2015 5,580/o 5,590/o 5,50% 5,620/o Statistische Angaben zu Krankheitstagen einzelner Mitarbeiter des MDR werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben. Frage 335: Wie viele langfristig erkrankte Mitarbeiter (Erkrankung länger als 6 Wochen) hat der MDR in seiner Belegschaft? 97 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Derartige Daten werden zu Abrechnungszwecken zwat systemseitig erfasst, werden aber aus datenschutzrechtl ichen Gründen n icht statistisch ausgewertet. Frage 336: Wie viele Uberlastungsanzeigen (vereinbarte Arbeitsleistung kann nicht durch Mitarbeiter in vorgegebener Zeit erreicht werden) werden pro Jahr abgegeben? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 und nach Organisationseinheit aufschlüsseln.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert Hierzu ist in der Kürze der Zeit keine Antwort möglich Frage 337: Mit welcher Begründung kann ein Mitarbeiter des MDR im sog. ESS (Employee-Self-Service-Funktionalität) eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu drei Tagen nachträglich angezeigt werden? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: lst ein Mitarbeiter an der Ausübung seiner Arbeit gehindert, muss er dies dem MDR unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitteilen. Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, so ist spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsbescheinigung vorzulegen. Diese Vorgabe von Ziffer 9.2.1 MTV wird im ESS abgebildet. Von daher ist der Mitarbeiter verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu 3 Tagen nachträglich in diesem System anzuzeigen. Entsprechend der genannten tarifvertraglichen Vereinbarung bedarf es dazu keiner Begründung. Frage 338: Existiert eine einheitliche Regelung für die Mitarbeiter des MDR, wonach die Arbeitsunfähigkeit är¿tlich nachzuweisen ist Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Ja, eine entsprechende Regelung trifft Ziffer 9.2.1 MTY. Frage 339: Nach wie vielen Tagen der Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Siehe Antwort zu Frage 337 Frage 340: Wie viele Mitarbeiter des MDR wurden seitens des Arbeitgebers durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse von einem Arzt untersucht, da Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestanden? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 auÍschlüsseln.) 98 SÄcHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Der MDR hatte in den vergangenen Jahren in Einzelfällen Untersuchungen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen initiiert. Die Fälle wurden jedoch nicht systematisch erfasst und ausgewertet. Frage 341: Wie viele Uberstunden Durchschnitt? (Bitte die Antwort Organisationseinheit aufschlüsseln.) haben die Mitarbeiter des MDR imin Jahren seit 2012 und pro Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Die erfassten Uberstunden stellen sich für den MDR wie folgt dar 2012 2013 2014 2015 9.859 h 10.960 h 9.778 h 11.992 h Ø je fester MA 5 h Ø je fester MA 5 h Ø je fester MA 5 h Ø je fester MA 6 h Frage 342= Wie Kalenderjahr? viel Urlaubstage haben die Mitarbeiter des MDR pro Der MDR hat folgende Angaben geliefert: 31 Urlaubstage Frage 343: Gibt es - mit Ausnahme der zwingenden gesetzlichen Regelungen - unterschiedlich viele Urlaubstage bei den Mitarbeitern? Wenn ja, womit banr. wodurch ist dies gerechtfertigt? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Der Manteltarifvertrag sowie der Klangkörpertarifvertrag sehen für die Mitarbeiter des MDR einheitlich 3l Urlaubstage vor. Frage 344: Wie viele Urlaubstage dürfen vom abgelaufenen Jahr in das neue Jahr übertragen werden? Bis zu welchem Stichtag ist der sogenannte Alt-Urlaub im neuen Kalenderiahr zu nehmen? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Der Urlaub muss nach MTV spätestens bis zum 30. April des folgenden Jahres abgenommen werden. Frage 345: Welche einheitlichen Vereinbarungen bestehen hinsichtlich von Sonderurlaubstagen? (Bitte in der Antwort die einzelnen Tatbestände des Sonderurlaubs aufführen.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: 99 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Es gelten die Regelungen gemäß Ziffer 9.3 MTV des MDR. Dort werden die Arbeitsbefreiu ngssachverhalte geregelt. Frage 346: Existiert eine Personalvertretung beim MDR? Wenn ja, seit wann? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Auf den MDR findet gem. S 38 MDR-StV das Bundespersonalvertretungsgesetz in der Fassung vom 15.03.1974 Anwendung. lm Jahr 1992 wurden beim MDR ein Gesamtpersonalrat, ein Personalrat Zentrale sowie drei örtliche Personalräte für die Landesfunkhäuser gegründet, die weiterhin bestehen. Frage 347: Wie viele Mitglieder hat das Personalvertretungsorgan des MDR? (Bitte die Antwort nach Mitgliedern aufschlüsseln, die vollständig für die Arbeit im Personalvertretungsorgan freigestellt sind und solchen, die nur zu einem bestimmten Prozentsatz bzrt't. allein für die Gremientätigkeit freigestellt sind und nach deren Organisationszugehörigkeit.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Freistaat SACHSEN 1. Gesamtpersonalrat: 2. Personalrat Zentrale g. ÖPn Sachsen: 4. ÖPR Sachsen-Anhalt 5. ÖPR Thüringen: 15 Mitglieder 13 Mitglieder 7 Mitglieder 5 Mitglieder 5 Mitglieder Freistellungen: zu 1): 1 x 100 o/o; 1 x 80 o/o zu 2): 2 x 100 o/o; 1 x 50 o/o zu 3-5): keine Freistellungen Angaben zu einer Organisationszugehörigkeit könnten aufgrund des geringen Datenvolumens zu Rückschlüssen auf einzelne Personen führen, damit sind sie aus datenschutzrechtl ichen G ründen ven¡veh rt. Frage 348: Wann wurde die Personalgestaltung des MDR letztmalig durch die Landesrechnungshöfe überprüft? Für wann ist eine erneute Uberprüfung geplant? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hat 200612007 die Personalaufirvendungen des MDR geprüft. Dabei wurde die Entwicklung der Personalaufwendungen, der Honoraraufwendungen und des Stellenplanes für den Zeitraum 2002 bis 2005 betrachtet. Eine erneute Prüfung ist bisher nicht angekündigt. Frage 349: Welche Ergebnisse brachte die Projektgruppe ,,Mitarbeiter im Veränderu ngsprozess" heryor? 100 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Die Projektgruppe erzielt Ergebnisse in 5 Teilprojekten: Transfer: für Fragestellungen, die bei einem Wechsel des Einsatzortes etwa von Leipzig nach Halle auftreten können, ldentität: Erarbeitung und Empfehlung unterstützender Maßnahmen zut ldentitätsbildung in den neuen Hauptredaktionen Kommunikation: Mitarbeit am Kommunikationskonzept Qualifikation: Ermittlung des zusätzlichen Fortbildungsbedarfs im Veränderungsprozess MDR 2017 Arbeitsformen: Thesen und Hinweise für Prozessbeteiligte zu möglichen neuen Arbeitsformen Frage 350: Warum werden der Wissensausbau sowie der Wissenstransfer unter den Mitarbeitern des MDR allein durch eine Doppelbesetzung der Stelle des ausscheidenden Mitarbeiters bewerkstelligt? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Wissensausbau und -transfer erfolgen grundsätzlich auf mehreren Wegen, so z. B. im Rahmen zahlreicher Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, durch Projektarbeit und ständig im Tagesgeschäft innerhalb der Teams. Die zeitweise Doppelbesetzung eröffnet die Möglichkeit des direkten Austauschs der Beteiligten in der Aufgabe und der zielgerichteten Vernetzung der Akteure. Weitere Möglichkeiten, wie z. B. Einarbeitungspläne Frage 351: lst der MDR an der Gesellschaft,,Entwicklungslabor" beteiligt, wenn ja zu welchem Teil? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Das Entwicklungslabor des MDR ist eine interne Organisationseinheit des MDR. Frage 352: ln welcher konkreten Form der Zusammenarbeit wird das ,,Entwicklungslabor" seit wann für den MDR tätig? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Das Entwicklungslabor besteht seit dem Jahr 2013. Dem Entwicklungslabor werden konkrete Aufgaben und Projekte (wie z.B. die Entwicklung der barrierefreien Audio- App) übertragen. Die Ergebnisse stehen dem MDR zur Verfügung. Frage 353: Welche besonderen Kompetenzen haben die Mitarbeiter des ,,Entwicklungslabors", uffi als Dienstleister für den MDR im Programmbereich tätig zu sein? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: 101 SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Die Mitarbeiter verfügen über spezifisches Know-how und lnteresse an Entwicklungen im Medienbereich, Projektleitungskompetenz, langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Themen der aktuellen Entwicklungen im Medienbereich, etc. Frage 354: Weshalb kann der MDR die vom ,,Entwicklungslabor" angebotenen Dienste nicht durch eigene Mitarbeiter erbringen? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Siehe hierzu die Antworten zu Fragen 352 - 353 P. Personalkosten Frage 355: Wie wird die Vergütung der Mitarbeiter des MDR festgelegt? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Die Eingruppierung von festangestellten Mitarbeitern des MDR erfolgt auf der Grundlage des Vergütungsstrukturtarifvertrages (siehe https://rundfu n k.verd i. de/ sender/m itteldeutscherru ndf u n k/tarifvertraege ) und der jeweiligen Stellenausschreibung (bspw siehe htto://www. mdr.de/unternehm en/ ausschreibu noen/stellenaussch reibuno-prod uktionsleiter- 1 00. htm l) Frage 356: In welcher konkreten Form findet eine transparente vergütungsmäßige Bewertung jedes Arbeitsplatzes beim MDR statt? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Alle Planstellen des MDR wurden 1994 im Rahmen der Umsetzung des Vergütungsstrukturtarifvertrages einer Bewertung unterzogen und einer entsprechenden Soll-Vergütung zugeordnet. Einzelne Planstellen wurden zwischenzeitlich höher- oder abgewertet. Frage 357: Anhand welcher konkreten Kriterien werden die Arbeitsplätze beim MDR bewertet? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Grundlage bilden die Regelungen des Vergütungsstrukturtarifvertrages (siehe https://ru ndf unk.verd i.deisender/m itteldeutscherrundfunkitarifvertraege). Frage 358: Welche Vergütungsstruktur liegt der Bewertung der Arbeitsplätze des MDR zugrunde (Mitarbeiter verhandeln Gehalt selbst oder Vorgabe von Vergütu ngsgruppen analog zum öffentlichen Dienst)? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: 102 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Das Gehalt ist bei tarifgebundenen M¡tarbeitern nicht frei verhandelbar. Basis für die Eingruppierung bilden die Regelungen des Manteltarifvertrages (hier insbesondere Ziffer 8.2), des Vergütungsstrukturtarifvertrages sowie die gültigen Vergütungstabellen mit den darin festgelegten Vergütungsgruppen und -stufen. Danach wird dem zukünftigen Mitarbeiter eine entsprechende Grundvergütung seitens des Arbeitgebers MDR angeboten. Frage 359: Wird das Vergütungssystem (Vergütungstableau) des MDR veröffentlicht? Wenn nein, weshalb nicht? Der MDR hat folgende Angaben geliefert Vergütungsstrukturtarifvertrag und Vergütungstabellen sind im lntranet des MDR veröffentlicht und können von den Mitarbeitern und den Gremienmitgliedern jederzeit eingesehen werden Frage 360: Welche Gratifikationen erhalten die Mitarbeiter des MDR zusätzlich zu ihrem Gehalt? (Bitte die Antwort seit 2012 nach Art der Zuwendung sowie Zuwendungen unter Vorbehalt und vorbehaltlosen Zuwendungen unterscheiden.) Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen aus Anlass eines Betriebsjubiläums werden beim MDR nicht gezahlt. Bei länger dauernden höhenrvertigen Vertretungen besteht nach dem Manteltarifvertrag Anspruch auf Zahlung einer Zulage. Außerdem können für besondere Leistungen Leistungszulagen gezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen ohne Vorbehalt, sie könnenjedoch widerrufen werden (siehe https://rundfunk.verdi.de/sender/ m itteldeutscherrundfunk/tarifvertraege). Die für Leistungs-und Funktionszulagen insgesamt aufgewendeten Beträge belaufen sich für den MDR auf rund 2012 2013 2014 2015 764T€ 992 T€ 842T€ 948 T€. Frage 361: Wie viele Personalnebenleistungen wurden im Zeitraum von 2012 bis 2016 an die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund von Tarifverträgen sowie als freiwillige Leistungen bezahlt? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF und MDR nach Anzahl der Mitarbeiter und Höhe der Leistung für das jeweilige Jahr aufschlüsseln). 103 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Der MDR gewährt im Rahmen des Personalaufwandes aufgrund manteltarifvertraglicher Regelungen folgende wesentliche Personalnebenleistungen: . Beihilfe in Geburts-, Krankheits- und Sterbefällen o Sterbegeld r EssengeldzuschussfürAuszubildende Die dafür aufgewendeten Zahlungen belaufen sich insgesamt für den MDR auf rund2Q12 268 T€ 2013 241T€ 2014 221T€2015 209 T€ ZDF: Die Personalnebenleistungen betragen rund 3 % des Personalaufwands. (Quelle: KEF-Bericht, Tz. 135) Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage 362= Wie hoch sind die Jubiläumszuwendungen, die von den Rundfunkanstalten an ihre Mitarbeiter gezahlt werden? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF und MDR getrennt aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Der MDR zahlt seinen Mitarbeiten keine Jubiläumszuwendungen. ZDF: Bis Eintritt 1999: ein Monatsgehalt nach 25 Jahren Dienstzeit und ein Tag Urlaub. Seit Eintritt 2000: Ein Tag Urlaub. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Q. Rentenversicheru ng / Altersvorsorge Frage 363: Gibt es Mitarbeiter bei ARD, ZDF und MDR, die als Pensionär oder Rentner mehr Geld erhalten als früher Bezüge? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit, kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Beim MDR gibt es keine Versorgungsempfänger, die als Versorgung mehr Geld erhalten als die Bezüge vor Eintritt des Versorgungsfalles. Freistaat SACHSEN 104 SÃCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die o. g. Auskunft steht unter einem einschränkenden Vorbehalt. Diejenigen Versorgungsempfänger, deren Altersleistungen auf tarifvertraglich begründeten Versorgungszusagen beruhen, sind dem MDR rechtlich nicht bedingungslos zur Auskunft über Bezüge von Dritten verpflichtet. Z. B. besteht für diese Versorgungsempfänger keine Auskunftspflicht darüber, ob sie zusätzlich einer Enruerbstätigkeit nachgehen. Daher liegen dem MDR keine Kenntnisse zur Höhe etwaiger Hinzuverdienste außerhalb der Versorgungsbezüge vor. ZDF: Es gibt keine Überversorgung. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 364: Wie sieht die neue MDR-Vereinbarung zur Altersversorgung aus? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Für Mitarbeiter, deren Arbeítsverhältnis beim MDR nach 2005 begründet wurde, gilt der Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA). Beim BTVA handelt es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage. Für die Mitarbeiter wird monatlich ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts als Beitrag an eine Rückdeckungspensionskasse (hier: Baden-Badener-Pensionskasse - bbp) gezahlt. Der vorgenannte Prozentsatz differenziert nach den einzelnen tariflichen Vergütungsgruppen. Aus der Summe der gezahlten Beiträge - zzgl. deren Verzinsung - ergeben sich jährliche ,,Rentenbausteine". Aus der Summe der Rentenbausteine ergeben sich jeweils unmittelbar vor Renteneintritt die Versorgungsleistungen. Die BTVA-Leistungen sind von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt. Sie werden als Zusatzleistungen gewährt. Frage 365: Wie sah die alte MDR-Vereinbarung zur Altersversorgung aus? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Für Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis vor 2006 begründet wurde, finden die Bestimmungen des Versorgungstarifvertrages (VfV) Anwendungi. ln seinen Grundelementen (2. B. Art und Umfang der Versorgungsleistungen sowie Leistungsvoraussetzungen) ist der WV ein ARD-weit einheitlicher Tarifvertrag. Tarifvertraglich wurden Rentenbeträge pro Vergütungsgruppe in unterschiedlicher Höhe vereinbart. Die Rentenbeträge werden nach 30 oder mehr versorgungsfähigen Dienstjahren bei einem Rentenbeginn mit Alter 65 oder später erreicht. Werden die Altersbezüge vor Alter 65 in Anspruch genommen, erfolgt eine Kürzung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die VTV-Leistungen sind von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt. Sie werden als Zusatzleistu ngen gewäh rt. Frage 366: Welches sind die Unterschiede der beiden Vereinbarungen? 105 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Beide Versorgungsvereinbarungen beinhalten arbeitgeberfinanzierte Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf Basis des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Der WV verpflichtet den MDR zur Erfüllung von Zusagen i.S. von $ l Absatz. (1) BetrAVG. Der BTVA verpflichtet den MDR zur Erfüllung von Zusagen i. S. von $ 1 Absatz (2) Nr. 1 BetrAVG. Beim BTVA trägt der MDR im Vergleich zum VTV nicht die Risiken unmittelbarer Versorgungszusagen im Hinblick auf die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen und der biometrischen Faktoren (hier vor allem: Langlebigkeit). Es handelt sich um eine Versorgungsregelung, bei der die Kosten für den Arbeitgeber transparent sind. Nach Feststellung der KEF im 20. Bericht führt der BTVA ,zu erheblichen Einsparungen gegenüber der Fortführung der bisherigen Versorgungsregelungen." (vgl.: 20. KEF-Bericht, Kapitel 5, Ziffer 3. 2, Seite 115). Frage 367: ln welchem Alter gehen die Mitarbeiter bei ARD, ZDF, MDR in den Ru hestand/Pension/Rente? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Die Versorgungsordnungen knüpfen den Termin zut Gewährung der betrieblichen Altersleistungen im Grundsatz an die maßgeblichen Bestimmungen des Deutschen Sozialgesetzbuches. Daraus ergibt sich derzeit ein möglicher Altersrenteneintritt frühestens ab vollendetem 63. Lebensjahr. Der Altersrenteneintritt erfolgt spätestens nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. lm Jahr 2015 ergab sich beim MDR für die Altersrenten-Eintritte ein Mittelwert von 64,4 Jahren. ZDF: Es gilt die gesetzliche Altersgrenze gem. SS 35, 235 SGB Vl. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen Frage 368: Welche Altersbezüge erhalten das Führungspersonal, Mitarbeiter des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes des MDR nach der früheren und nach der jetzigen Vereinbarung zur Altersversorgung? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Die Tarifverträge des MDR zur Altersversorgung unterscheiden nicht zwischen Mitarbeitern des höheren, gehobenen oder mittleren Dienstes (vgl.: Antwort auf Frage Nr.369). Als Altersrente gemäß Tabelle waren nach der früheren Vereinbarung, dem Versorgungstarifvertrag, mit Stand vom 31 .12.2015 im Minimum brutto 407 € monatlich 106 SÃCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 erreichbar. lm Maximum konnte ein Altersrentenbetrag i.H.v. brutto 1.979 € monatlich erreicht werden. Als Altersrente gemäß Tabelle waren für AT-Angestellte nach der ,,Dienstanweisung Betriebsrenten für AT-Angestellte" mit Stand vom 31 .12.2015 im Minimum brutto 1.979 € monatlich erreichbar. lm Maximum konnte ein Altersrentenbetrag i. H. v brutto 4.566 € monatlich erreicht werden. Hinsichtlich der Altersbezüge nach der neuen Vereinbarung, dem BTVA, lassen sich derzeit keine Aussagen zur Höhe treffen. Der beitragsorientierte Charakter der Versorgungszusagen schließt fixe Angaben des MDR zur Höhe der Altersbezüge jedenfalls aus. Versorgungsempfänger gemäß BTVA gibt es noch nicht. Somit lassen sich ersatzweise auch keine Durchschnittsbeträge kalkulieren. Nach Feststellung der KEF im 20. Bericht führt der BTVA abet ,,zu erheblichen Einsparungen gegenüber der Fortführung der bisherigen Versorgungsregelungen." (vgl.: 20. KEF-Bericht, Kapitel 5, Ziffer 3.2, Seite 115). Folglich ist davon auszugehen, dass beim BTVA die Höhe der Altersbezüge vergleichsweise geringer ist als beim WV. Die Mitglieder Geschäftsleitung erhalten im Dienstvertrag Einzelzusagen. Die Mitteilung von Einzelbeträgen kommt aus Gründen des Datenschutzes für den MDR nicht in Betracht. Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der Altersbezüge aus einer kalkulatorischen Kombination zweier Faktoren. Ein dienstzeitabhängiger Versorgungsatz wird dabei mit dem zuletzl vor Versorgungseintritt erzielten Grundgehalt multipliziert. Frage 369: Welche Regelungen zur Altersvorsorge haben die ARD- Sendeanstalten, ZDF, Deutschlandradio und der MDR verabschiedet? (Die Antwort bitte nach höheren, gehobenen und mittleren Dienst aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 368 ZDF: Die Regelungen zur Altersversorgung differenzieren nach Eintrittsdatum Deutschlandradio: Die Deutschlandfunk (DlF)-Versorgung trat zum 01.1 1.1963 in Kraft und wurde mit Wirkung zum 31.12.1992 geschlossen. Die R|AS-Versorgung trat zum 01.01.1963 in Kraft und wurde mit Wirkung zum 31.12.1993 geschlossen. Der ARD- Versorgungstarifvertrag (WV) trat zum 01.01.1993 in Kraft und wurde mit Wirkung zum 31.12.2016 geschlossen. Die Versorgungstarifverträge gelten jeweils für alle Vergütungsgruppen. Beamtenlaufbahnen gibt es im staatsfernen Deutschlandradio nicht. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veniviesen 107 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Frage 372: Haben die Staats- bttt. Landesregierungen I der Rückstellungen zur Deckung der Pensions- und Rentenansprüche M itarbeiter der öffentlich- rechtlichen Rundfu nkanstalten gebi ldet? 5 FreistaatSACHSEN Frage 370: Aus welchen Gründen haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine eigene Altersversorgung und somit eine Ausnahme von der gesetzlichen Rentenversicheru ngspflicht geschaffen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Hierzu stellt die KEF fest, dass ,,die Rundfunkanstalten ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung gewähren. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und ist insoweit mit der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vergleichbar." (vgl.: 20. KEF-Bericht, Kapitel 5, Tz. 139, Seite 115) ZDF: Es gibt keine Ausnahme von der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitarbeiter des ZDF. Das ZDF bietet, vergleichbat zum öffentlichen Dienst, eine Zusatzversorgung an. Deutschlandradio: Deutschlandradio hat keine Ausnahme von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht geschaffen. Bei der Altersversorgung von Deutschlandradio handelt es sich um betriebliche Altersversorgung, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 371: Profitieren alle Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von dieser besonderen Form der Altersvorsorge? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Ja, wobei der Höhe der betrieblichen Altersversorgung davon abhängt, welches Altersversorgungsystem im jeweiligen Fall zur Anwendung kommt. ZDF: Die Zusatzversorgung gilt für unbefristet festangestellte Mitarbeiter Deutschlandradio: Bei Deutschlandradio nutzen sie alle unbefristet festangestellten Mitarbeiter. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venryiesen MDR der An der Altersvorsorge der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist der Freistaat Sachsen nicht beteilígt. 108 SACHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Antwort MDR: Siehe hierzu die Antwort zu Frage Nr. 377 Frage 373: Wie hoch waren die Kosten für Sachsen für die Altersvorsorge der Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten seit 2010? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Der MDR bilanziert den Aufwand für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung für das zurückliegende Wirtschaftsjahr. Eine anteilige Aufteilung des Aufiruandes nach Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfolgt dabei nicht. Ausweislich der jeweiligen Geschäftsberichte (GB) ergeben sich beim MDR hiernach folgende Beträge: 2010 = 10.805.816,60 € 2011 = 15.393.476,28€ 2012 = 09.065.346,28 € 2013 = 22.606.941,52 € 2014 = 23.827.705,02 € 2015 = 50.527.622,40 € Frage 374: Wie viele ehemalige Beschäftigte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten derzeit Altersbezüge? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio nach Höhe der Geldleistung pro Jahr aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: lm zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr 2015 gewährte der MDR Altersbezüge i. H. v. brutto 5.574 TEUR. Zum Stichtag 31 .12.2015 erhielten 548 Versorgungsberechtigte vom MDR betriebliche Altersbezüge. ZDF: Es beziehen 2.688 Personen eine Altersrente. Weitere 783 Personen beziehen eine Hinterbliebenen- oder lnvalidenrente. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 375: G¡bt es vor dem Hintergrund der von der KEF geforderten Einsparungen bei der Altersversorgung konkrete Versorgungsstrategien für die kommenden 5, l0 und 15 Jahre? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF, Deutschlandradio u nd M DR getrennt aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden 109 SÄCHS.ISCHE STAATSKANZLEI MDR: Der MDR hat mit der Kündigung des Versorgungstarifvertrages (WV) zum 31.12.2005 bereits einen strategischen Umbruch in der betrieblichen Altersversorgung eingeleitet. Ðer 2013 in Kraft getretene Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) wurde daher seitens der KEF im 20. Bericht ausdrücklich positiv bewertet (vgl.: 20. KEF-Bericht, Kapitel 5, Ziffer 3. 2, Seite 1 15). Wörtlich heißt es dort: ,,Die Kommission würdigt, dass bei ARD und Deutschlandradio unterschriftsreife Versorgungstarifverträge vorliegen, die sich an dem Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) des MDR orientieren der BTVA) führt zu erheblichen Einsparungen gegenüber der Fortführung der bisherigen Versorgungsregelungen." Arbeitnehmer, die beim MDR ab 2006 eingestellt wurden, erhalten Versorgungszusagen gemäß dem BTVA. Arbeitnehmer, die bis einschließlich 2005 eingestellt wurden, behielten die Versorgungszusagen gemäß der alten Versorgungsregelung. Die ,,Ablösung" der Altregelung durch die Neuregelung vollzieht sich seither in kontinuierlichen monatlichen Schritten. Darüber hinaus verhandelt der MDR seit 2013 im Verbund mit den anderen ARD- Anstalten und Deutschlandradio über eine tarifvertragliche Vereinbarung zut Begrenzung des Versorgungsaufiruandes, der sich durch die Dynamisierung der laufenden Renten ergibt. Damit entspricht der MDR zugleich der Enruartungshaltung der KEF. ZDF: Das ZDF hat den jüngsten Tarifvertrag zur Altersversorgung bereits zum Ende 2014 für Neueintretende gekündigt. Für Festanstellungen ab 2015 gibt es noch keine Neuregelung. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. Frage 376: Wie viele Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung gibt es zurzeit beiARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden MDR: Zum Stichtag 31 .12.2015 (= zuletzt festgestellter Jahresabschluss) bestanden beim MDR insgesamt für 2.329 Berechtigte Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung. Die vorgenannte Zahl beinhaltet ausdrücklich auch ausgeschiedene Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften, Anwartschaften infolge von rechtskräftigem Versorgungsausgleich, Teilenruerbsgeminderte bei gleichzeitiger Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung sowie Anwartschaften auf ,,Presseversorgung" gemäß $ 22 Versorgungstarifvertrag (VfV). ZDF: Es haben 3.888 Personen als Aktive eine Anwartschaft auf Altersversorgung. Weitere 169 Personen sind aus dem Dienst des ZDF mit sog. unverfallbaren Anwartschaften ausgesch ieden. Freistaat SACHSEN 110 SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort ribersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. Frage 377t Für welche Mitarbeiter bildet der MDR ,,Pensionsrückstellungen"? Der MDR hat folgende Angaben geliefert: Die Verpflichtung zur Rückstellungsbildung ergibt sich dem Grunde nach aus S 249 Handelsgesetzbuch (HGB). Nach Absatz 1 Satz 1 dieser Vorschrift sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen eine unmittelbare Versorgungszusage erteilt wurde, ist ungewiss, ob im Einzelfall überhaupt eine Versorgungsleistung fällig werden wird, und wenn ja, wann und in welcher Höhe. Somit folgt aus S 249 HGB eine Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen. Die Passivierungspflicht gilt auch für unmittelbare Versorgungszusagen, die auf Basis von Einzelverträgen erteilt wurden. R. Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) Frage 378: Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs? Die Kommission zut Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (im Folgenden: KEF) arbeitet auf Grundlage des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV) in der jeweils aktuellen Fassung. Frage 379: Wie arbeitet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs? Die Aufgaben und die Arbeitsweise der KEF ergeben sich aus den $$ 1 bis 7 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Ergänzend wird auf das erste Kapitel ,,Zut Arbeit der Kommission" im aktuellen 20. Bericht der KEF venrviesen. Frage 380: Gemäß S 6 Abs. I S. I RFinStV werden die Kosten der KEF und ihrer Geschäftsstelle vorab aus dem Rundfunkbeitrag gedeckt. Wie hoch sind die derzeitigen Kosten der KEF und ihrer Geschäftsstelle? Wie hat sich die Höhe der Kosten seit 2010 entwickelt? Siehe hierzu die Antwort zu Frage 388 Frage 381: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs kann und darf nicht die Qualität des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender beurteilten und zur Grundlage der Entscheidung für den Finanzbedarf machen, weil sie die Programmautonomie der Anstalten zu achten hat. lst es vor diesem Hintergrund trotzdem möglich, eine effektive Ausgabenkontrolle zu gewährleisten? (Bitte die Antwort begründen.) Freistaat SACHSEN 111 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Die Ausgabenkontrolle ist Sache der Rechnungshöfe und der Aufsichtsgremien der jeweiligen Rundfunkanstalt. Die KEF ermittelt prognostisch den Finanzbedarf auf der Grundlage der Anmeldungen der Rundfunkanstalten. Sie prüft die Bedarfsanmeldungen sorgfältig, insbesondere im Hinblick auf die Etfizienz der Mittelveruvendung. Frage 382: Alle KEF-Mitglieder betrieben ihr Amt nur als Nebenamt. Führt diese Tatsache dazu, dass die Tiefe der Prüfung fehlt? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 383: Die Ergebnisse der KEF-Berichte erscheinen schwerfällig und haben nur eine kurz- bis mittelfristige Perspektive. Sehen die Staatsregierung und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten daher einen Änderungsbedarf? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 384: Welche gesetzlichen Aufgaben und Berichtspflichten hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs zu erfüllen? Die gesetzlichen Aufgaben und Berichtspflichten ergeben sich aus S 3 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Die KEF erstattet den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht. Frage 385: Wie und durch wen werden die Mitglieder der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs bestimmt? Jedes der 16 Bundesländer benennt einen unabhängigen Sachverständigen als Mitglied der KEF. Die von den Regierungen der Länder benannten Mitglieder werden von den Ministerpräsidenten der Länder berufen. Frage 386: Wer wurde bisher durch den Freistaat Sachsen in die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs seit Bestehen entsandt? (Bitte die Antwort nach Personen und Amtszeit aufschlüsseln.) Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in ihrer heutigen Form besteht seit lnkrafttreten des Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Januar 1997. Aufgrund des Achten Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ,,Erstes Gebührenurteil") wurde mit diesem Staatsvertrag das Gebührenfestsetzungsverfahren und insbesondere die Zusammensetzung und Organisation der KEF neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Danach besteht die KEF aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden; Wiederberufung ist zulässig. Jedes Land benennt ein Mitglied. 112 SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI Vom Freistaat Sachsen für den Bereich Rundfunkrecht benannt wurde seinerzeit Herr Prof. Dr. Helmuth Neupert, Notar a.D. Mit dem Ende der Amtszeit der bisherigen Kommission am 31. Dezember 2016 ist Herr Prof. Dr. Helmuth Neupert aus der KEF ausgeschieden. Ab 2017 an seiner Stelle neu in die Kommission berufen wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Schwarz, benannt vom Freistaat Sachsen ebenfalls für den Bereich Rundfunkrecht. Frage 387: Wie bewertet die Landesregierung die Zusammensetzung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vor dem Hintergrund des Gebotes der Staatsferne? Ziel des Fragerechts ist das Verschaffen von lnformationen, es dient hingegen nicht dem Zweck, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle keine Bewertung abgegeben. lm Hinblick auf das Gebot der Staatsferne wird auf die Regelung zut lnkompatibilität in S 4 Abs. 3 Ru ndfu nkfinanzierungsstaatsvertrag h i ngewiesen. Frage 388: Welche Kosten fallen jährlich durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten an und wie haben sich die Kosten seit 2000 entwickelt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren sowie nach Betrag und Ven¡vendung.) Jahr 2000 Ausgaben insgesamt: I .724.417,72 DM davon: Personalausgaben derGeschäftsstelle: 273.615,87 DM Aufiruand für die Kommission: 1.227.076,14 DM Sachaufi,vand der Geschäftsstelle: 147.113,27 DM Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 76.612,44DM Jahr 2001 Ausgaben insgesamt: 1.913.420,98 DM davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 303.345,34 DM Aufi¡vand für die Kommission: 1.462.629,33 DM Sachaufwand der Geschäftsstelle: 62.509,61 DM Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 84.936,70 DM Freistaat SACHSEN Jahr 2OO2 113 SÄCHSIsCHE STAATSKANZLEI Ausgaben insgesamt: 938.236,89 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 154.967,66 Euro Aufirvand für die Kommission: 699.480,10 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 40.398,19 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 43.390,94 Euro Jahr 2003 Ausgaben insgesamt: 933,620,65 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 160.096,96 Euro Aufwand für die Kommission: 656.418,89 Euro Sachaufi¡vand der Geschäftsstelle: 72.277,65 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 44.827,15 Euro Jahr 2004 Ausgaben insgesamt: I .028.520,24 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 162.458,46 Euro Aufwand für die Kommission: 748.237,54 Euro Sachaufirand der Geschäftsstelle: 72.335,87 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 45.488,37 Euro Jahr 2005 Ausgaben insgesamt: 1.003.467,60 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 164.294,18 Euro Aufiruand für die Kommission: 724.175,83 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 68.995,22 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 46.002,37 Euro Freistaat SACHSEN Jahr 2006 1't4 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Ausgaben insgesamt: 943.808,69 Euro davon Personalausgaben der Geschäftsstelle: 168.803,23 Euro Aufwand für die Kommission: 639.573,93 Euro SachaufwandderGeschäftsstelle: 88.166,63Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 47.264,90 Euro Jahr 2007 Ausgaben insgesamt: 1 .023.796,70 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 167.664,14 Euro Aufwand für die Kommission: 749.633,45 Euro SachaufwandderGeschäftsstelle: 59.553,15Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 46.945,96 Euro Jahr 2008 Ausgaben insgesamt: 1.122.418,35 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 170.659,34 Euro Aufwand für die Kommission: 844.159,02Euro Sachauñrand der Geschäftsstelle: 59.815,37 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 47.784,62 Euro Jahr 2009 Ausgaben insgesamt: 1 .242.476,57 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 174.733,85 Euro Aufiryand für die Kommission: 945.484,26 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 73.332,98 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 48.925,48 Euro Jahr 2O1O Freistaat SACHSEN Ausgaben insgesamt: 1 .313.737,72 Euro 115 SÄcH5I5CHE STAATSKANZLEI davon Personalausgaben der Geschäftsstelle: 178.730,85 Euro Auñuand für die Kommission: 1.005.357,21 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 79.605,02 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 50.044,64 Euro Jahr 2011 Ausgaben insgesamt: 1 .202.273,84 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 177.879,03 Euro Aufwand für die Kommission: 906.591,88 Euro Sachaufirand der Geschäftsstelle: 67.996,80 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 49.806,13 Euro Jahr 2012 Ausgaben insgesamt: 1.341.593,14 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 184.912,86 Euro Aufiruand für die Kommission: 1.042.585,90 Euro Sachaufirand der Geschäftsstelle: 62.318,78 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 51.775,60 Euro Jahr 2013 Ausgaben insgesamt: 1 .227 .Q39,96 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 183.579,19 Euro Aufwand für die Kommission: 937.785,52Euro Sachaufiruand der Geschäftsstelle: 54.273,08 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 51.402,17 Euro Jahr 2014 Freistaat SACHSEN Ausgaben insgesamt: 1 .434.525,70 Euro 116 SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 davon Personalausgaben der Geschäftsstelle: 178.849,50 Euro Aufwand für die Kommission: 1.046.857,90 Euro SachaufiuandderGeschäftsstelle: 158.740,59Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinenKosten: 50.077,86 Euro Jahr 201 5 Ausgaben insgesamt: 1 .422.903,16 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 182.552,35 Euro Aufwand für die Kommission: 985.391 ,44 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 203.859,37 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 51 .100,00 Euro Jahr 2016 Der Jahresabschluss 2016 liegt noch nicht vor Frage 389: Wie hoch sind die Geldleistungen bei einer Tätigkeit in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs? Der Honoraraufwand für die Mitglieder der Kommission betrug im Jahr 2015 insgesamt 506.940,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Frage 390: Wie hat sich die Höhe der Geldleistungen für die Tätigkeit in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs seit 2000 entwickelt? Der Honoraraufiryand für die Mitglieder der Kommission inklusive Mehrwertsteuer hat sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt: Jahr 2000: Jahr 2001: Jahr 2002: Jahr 2003: Jahr 2004: Jahr 2005: Jahr 2006: Jahr 2007: Jahr 2008: Jahr 2009: Jahr 2010: Jahr 2011: Jahr 2012: 765.600,00 DM 765.600,00 DM 391.445,28 Euro 391.445,28 Euro 391.445,28 Euro 391.445,28 Euro 391.445,28 Euro 408.870,76 Euro 408.870,84 Euro 514.080,00 Euro 514.080,00 Euro 514.080,00 Euro 502.380,00 Euro 117 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Jahr 2013: Jahr 2014: Jahr 201 5: 506.940,00 Euro 506.940,00 Euro 506.940,00 Euro Jahr 2016: Der Jahresabschluss 2016 liegt noch nicht vor. Frage 391: lst das KEF-Gremium aus der Sicht der Staatsregierung ein geeignetes Kontrollorgan für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten? (Bitte die Antwort begründen.) Ja. Die KEF ist eine unabhängige Kommission, die den Anforderungen an eine externe Kontrollinstanz hinsichtlich des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerecht wird. Hier ist insbesondere auf die lnkompatibilitätsregelungen des $ 4 Abs. 3 und die Vorgaben zu den Qualifikationen der Sachverständigen gemäß $ 4 Abs. 4 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zt) verweisen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. September 20Q7 die Ubertragung der Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe an die KEF als sachverständig zusammengesetztes Gremium ausdrücklich als verfassungskonform anerkannt (Rn. I 39). Frage 392: Welche beruflichen Qualifikationen können die aktuellen Mitglieder der KEF- Kommission vorweisen? (Bitte die Antwort einzeln für alle l6 Mitglieder aufschlüsseln.) Die Mitglieder der Kommission verfügen über folgende berufliche Qualifikationen: Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der Kommission, benannt durch Bayern für den Bereich Rechnungshöfe, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Kay Barthel, benannt durch Sachsen-Anhalt für den Bereich Rechnungshöfe, Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, Klaus Behnke, benannt durch Rheinland-Pfalz für den Bereich Rechnungshöfe, Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz, Marion Claßen-Beblo, benannt durch Berlin für den Bereich Rechnungshöfe, Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin, Prof. Dr. Martin Detzel, benannt durch Baden-Württemberg für den Bereich Betriebswirtschaft, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe, Christian Möller, M.4., benannt durch Schleswig-Holstein für den Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, Dozent im Fachbereich Medien an der Fachhochschule Kiel, Dr. Norbert Holzer, benannt durch das Saarland für den Bereich Rundfunkrecht, Rechtsanwalt, Univ.-Dozent, Vorstand des lnstituts für Europäisches Medienrecht, Ulrich Horn, benannt durch Thüringen für den Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Prof. Dr. Werner Jann, benannt durch Brandenburg für den Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, Professor für 118 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Politikwissenschaft, Venrvaltung und Organisation an der Universität Potsdam, Prof. Dr. Jürgen Schwarz, benannt durch Sachsen für den Bereich Rundfunkrecht, Rechtsanwa lt, Prof. Dr. Ulrich Reimers, benannt durch Niedersachsen für den Bereich Rundfunktechnik, Professor an der Technischen Universität Braunschweig, Leiter des lnstituts für Nachrichtentechnik, Horst Röper, benannt durch Nordrhein-Westfalen für den Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, Diplom-Journalist, Geschäftsführer des FORMATT-lnstituts in Dortmund, Hubert Schulte, benannt durch Bremen für den Bereich Betriebswirtschaft, Diplom-Volkswirt, Staatsrat a. D., Dr. Tilmann Schweisfurth, benannt durch Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich Rechnungshöfe, Diplom-Venrualtungswissenschaftler, Präsident des La nd es rech n u n g shofs Mecklen b u rg-Vorpom me rn, Dr. Norbert Vogelpoth, benannt durch Hessen für den Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wirtschaftsprrifungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt, Dr. Gebhard Zemke, benannt durch Hamburg für den Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Freistaat SACHSEN Frage 393: Wie erklären Rundfunkanstalten bei Programmverbreitung? sich die stetig wachsenden Personalkosten dergleichzeitiger Kostensenkung für die Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Maßstab für den MDR ist der öffentliche Dienst. lnsgesamt lagen die Tarifsteigerungen beim MDR in den letzten Jahren unter denen des öffentlichen Dienstes. Bei den Kosten der Programmverbreitung handelt es sich aktuell beim MDR im Wesentlichen um Aufirendungen für die terrestrische Ausstrahlung sowie die Satellitenausstrahlung. Besonders hoch waren ehemals die Kosten für die analoge terrestrische TV- Ausstrahlung, die mittlenrveile vollständig eingestellt wurde. Gleiches gilt für die analoge Satellitenausstrahlung, die 2012 beendet wurde. Gegenläufig war allerdings die Kostenentwicklung für die Ausstrahlung in HDTV und das lnternetstreaming. Auch für das ZDF gilt, dass eine Senkung der Kosten der Programmverbreitung durch neue technische Verfahren ermöglicht wird. So wird durch Kompression von Sendesignalen zur Verbreitung eines Programms erheblich weniger Kapazität benötigt. Beim Deutschlandradio wachsen die Personalkosten im Rahmen der jährlichen Steigerungen durch Tariferhöhungen. Die Kosten für die technische Verbreitung der Programme erhöhen sich aufgrund DAB+. Gegenläufig sind durch die Abschaltung der MW- und LW-Sender deutliche Einsparungen zu verzeichnen. 119 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Ein sachlicher Zusammenhang in der Entwicklung von Personal- und Programmverbreitungskosten besteht nicht. Frage 394: Wie ist zu erklären, dass die ARD für 2013 bis 2016 starke Einsparungen im Programmbereich vorgenommen hat, während die Ausgaben für Personal und Altersversorgung deutlich überschritten wurden? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Hierzu sind folgende Erläuterungen zu geben: Bei den Programmaufwendungen gem. KEF-Definition handelt es sich nicht um die kompletten Aufwendungen, die für die Herstellung von Programm notwendig sind, sondern um eine Festlegung von Kontengruppen entsprechend des Rundfunkkontenrahmens. Für diese speziellen Aufiruendungen (2. B. Urhebervergütungen, Honorare, rundfunkspezifische Leistungsvergütungen usw.) wird eine eigene Teuerungsrate ermittelt, da diese Leistungen nicht Bestandteil des Warenkorbs sind, mit dem das Statistische Bundesamt die lnflationsrate ermittelt. Man spricht hier von der rundfunkspezifischen Teuerungsrate. Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Gesamtaufiruand der Rundfunkanstalten nahezu vollständig zur Herstellung des Programms aufgewendet wird und auch Personalaufwendungen weit überuviegend der Programmerstellung dienen. Dementsprechend sind die in den Rundfunkanstalten festangestellt beschäftigten Berufsgruppen direkt mit der Programmerstellung befasst, etwa die Redakteurinnen und Redakteure, Auslandskorrespondentinnen und -korrespondenten sowie viele Regisseurinnen und Regisseure, Kamerafrauen und -männer usw. Weitere Berufsgruppen, beispielsweise im Lizenz- und Rechtemanagement, sind ebenfalls u nm ittelbar an der Prog ram merstellung beteiligt. Es ist zudem anzumerken, dass sich die Zuordnung zum Programmaufiryand über die Jahre verändert hat. Wurden vor einigen Jahren hier noch die Kosten der Programmverbreitung subsummiert, so finden sich diese jetzt als gesondert zu betrachtende Aufiuandsposition wieder, während Aufiruendungen, wie z. B. Reisekosten, die in früheren Anmeldungen ebenfalls Bestandteil des Programmaufiruands waren, jetzt in den sonstigen Aufirvendungen enthalten sind. Ein langfristiger Vergleich mit früheren Jahren ohne entsprechende Bereinigung ist somit nicht möglich. Zur Altersversorgung ist anzumerken, dass kein deutlicher Anstieg der Ausgaben erkennbar ist. Lediglich die Aufiruendungen für die Rückstellungen zut Altersversorgung, diese sind nicht liquiditätswirksam, mussten aufgrund der niedrigen Zinsen angehoben werden. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 395: Bis 2020 plant die ARD eine Reduzierung der Programmvorräte um 100 Mio. Euro, das ZDF dagegen eine Erhöhung um 81,7 Mio. Euro. Womit wird die unterschiedliche Entwicklung erklärt? 120 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Soweit es den MDR betrifft, ist eine Reduzierung nicht geplant. Grundsätzlich kommt es zu einer Reduzierung des Programmvermögens durch Nutzung, indem vorhandenes Programmvermögen gesendet wird. Gegenläufig wirkt die Produktion von Programmvermögen, das nicht sofort ausgestrahlt wird. Wenn in der ARD mehr Programm versendet als neu produziert wird, erfolgt eine Reduzierung der Programmvorräte. Der Programmvermögensaufbau des ZDF ist maßgeblich auf einen lnflationsausgleich auf Basis der rundfunkspezifischen Preissteigerungsrate zurückzuführen (vgl. hierzu auch https://www.zdf .delzdfunternehmen/zdf-jahresabschluss-und-haushaltsplan- 100.html). lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. Frage 396: Seitens des ZDF werden die steigenden Kosten regelmäßig mit steigenden Preisen begründet. Welche konkreten Preise sind damit gemeint? (Bitte von 2010 bis 2020 einzeln darstellen). Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das mit der KEF abgestimmte Verfahren zur Anmeldung des Finanzbedarfs sieht diejährliche Ermittlung einer rundfunkspezifischen Preissteigerungsrate vor. Das Ermittlungsverfahren von den einzubeziehenden Leistungen (Warenkorb) bis zu den anzuwendenden mathematischen Verfahren (Regression und Durchschnittsbildungen) wurde mit der KEF erarbeitet, die Umsetzung wird von ihr kontrolliert. Einbezogen werden rundfunkspezifische Leistungen wie die Kosten von Auftragsproduktionen und Sportrechten sowie Honorare von Schauspielern, Moderatoren und Regisseuren. Für die Vergangenheit lässt sich mit diesen Berechnungen feststellen, um wieviel die für den Rundfunk spezifische Rate über oder unter der allgemeinen lnflationsrate lag. Für die Zukunft lässt sich mit einem so ermittelten Auf- oder Abschlag auf die für die Finanzvorschau des Bundes prognostizierte Rate die erwartete rundfunkspezifische Rate abschätzen. Diesen Prognosewerten werden dann nachträglich von der KEF die tatsächlichen Steigerungsraten gegenübergestellt. Frage 397: Welche Gründe liegen der geplanten Streichung von mehreren Hundert besetzten Stellen bei ARD und ZDF Íür 2017 bis 2020 zugrunde? Um welche Stellen handelt es sich? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Rundfunkanstalten sind dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Die Stellenstreichungen innerhalb der ARD-Rundfunkanstalten gehen auf Planungen einzelner Rundfunkanstalten sowie auf Forderungen der KEF zurück. 121 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freìstaat SACHSEN5 Einzelheiten zur Stellenentwicklung je ARD-Rundfunkanstalt sind dem 20. KEF-Bericht, Kapitel 5,T2.118ff zu entnehmen. Das ZDF setzt mit seinen Sparanstrengungen im Personalbereich ein von der Kommission zut Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten akzeptiertes Konsolidierungskonzept um, mit dem die Einsparungen aus dem 18. Bericht bis 2020 umgesetzt werden. Die Personaleinsparungen betreffen alle Bereiche. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen. Frage 398: Beabsichtigt der MDR 1ür 2017 bis 2020 Personaleinsparungen? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Stellen sind betroffen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde vom MDR folgende Antwort übermittelt: lm Jahr 2018 werden 10 Stellen (feste Mitarbeiter) wegfallen, die befristet im Rahmen des ARD-Vorsitzes geschaffen wurden. Weitere Einsparungen bis 2020 sind bis dato nicht geplant. Frage 399: G¡bt es andere Handlungsstrategien des MDR, um die wirtschaftlichste Lösung hinsichtlich der Einsparung zu erreichen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es gibt diverse lnitiativen, um die Effizienz von Prozessen und Strukturen ARDübergreifend weiter zu optimieren. Neben der gerade gestarteten, umfassenden Prozess- und Strukturreform (siehe Antwort zu Frage 584) gibt es bereits seit 2016 im lT-Bereich eine gemeinsame Lenkungsgruppe der ARD mit dem ZDF und Deutschlandradio zu Fragen der Gestaltung einheitlicher lT-Prozesse und -Strukturen. Der MDR hat im Rahmen seines Veränderungsprozesses MDR 2017 neben einer publizistischen Stärkung auch das Heben von Synergien als Zielsetzung formuliert. Mit Start der neuen trimedialen Programmbereiche zum 01 .01.2016 werden entsprechende Synergien sukzessive gehoben. Frage 400: Sind ARD, ZDF und MDR Einsparerfolge der Rundfunk- und Fernsehveranstalter in anderen Ländern bekannt? Wenn ia, aus welchen Ländern? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Über die europäische Rundfunkkommission (EBU) pflegen alle europäischen öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten einen regelmäßigen Austausch. Ein wesentlicher lnhalt sind dabei jeweils erzielte Wirtschaftlichkeitserfolge. Beispielsweise stand 2014 beim Treffen der Finanzchefs das Thema ,,Cost Reductions" im Mittelpunkt, 2016 das Thema ,,Zeto Based Budgeting". Darüber hinaus verfolgt das ZDF ständig Meldungen in den 122 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 verschiedenen Medien zu allen finanziellen Aktivitäten der wichtigen europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen. Frage 401: Würden die deutschen Rundfunkanstalten die erfolgreichen Sparerfahrungen aus anderen Ländern in ihre Sparstrategien einbeziehen? Wenn ja, welche konkrete Maßnahmen sind es? Wenn nein, warum nicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der regelmäßige Austausch der europäischen Rundfunkanstalten dient gerade dazu, Einsparerfolge einer Anstalt auch für andere Anstalten fruchtbar zu machen. Erfolgreiche Maßnahmen anderer Anstalten werden daher regelmäßig auf Erfolgschancen im ZDF untersucht. Allerdings hat das ZDF aufgrund seiner umfangreichen Einspar- und Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen, die zum Ausgleich der Einbrüche bei den Werbeerträgen nach Einführung der privaten Sender erforderlich waren, bereits in den 90er Jahren viele Rationalisierungsprojekte in Angriff genommen, die nun in ähnlicher Weise bei anderen europäischen Rundfunkanstalten aufgegriffen werden. Da sich die KEF die Einsparerfolge für jede Finanzbedarfsfeststellung zuliefern lässt und prüft, sind die entsprechenden Wirtschaftlichkeitserfolge des ZDF in ihren Berichten im Kapitel Wirtschaftlichkeitsbericht dokumentiert. Der MDR hat gem. $ 32 Abs. 1 MDR-Staatsvertrag bei seiner kompletten Wirtschaftsführung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. lnsofern ist er sogar verpflichtet, Einsparmöglichkeiten zu nutzen. Deshalb sind grundsätzlich auch Sparerfahrungen aus anderen Ländern, sofern bekannt und für den MDR sinnvoll anwendbar, von lnteresse. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage 402= Laut KEF-Bericht 2016 machen die Rundfunkanstalten in ihren mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen die sog. Verstärkungsmittel geltend. Um welche Verstärkungsmittel handelt es sich? (Bitte in der Antwort ausführlich die einzelnen Mittel für ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio im Zeitraum von 2010 bis 2020 darstellen.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Verstärkungsmittel sind keine Sondermittel, sie stammen aus den normalen Ertragsquellen einer Rundfunkanstalt. Bei den sog. Verstärkungsmitteln handelt es sich in der Regel um Planansätze (Aufwand) für Programmvorhaben in den normalen Wirtschaftsplänen der einzelnen Rundfunkanstalten, deren Höhe und letztliche Veruvendung zum Planungszeitpunkt noch nicht konkret spezifiziert werden können. lnsbesondere im Bereich der aktuellen Berichterstattung sind z. B. Reserven vorzusehen, da beispielsweise Katastrophen nicht planbar und auch Ereignisse von weltpolitischer Bedeutung nicht immer vorhersehbar sind. 123 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Beim MDR ist für 2017 in diesem Sinne eine strategische Reserve für besondere Programmvorhaben in Höhe von 1.700 T€ eingeplant, die zum großen Teil bereits für filmische Aktivitäten im Lutherjahr 2017 und für die Ausstrahlung ,,Der besondere Kinderfilm" disponiert sind. Die Haushalts- und die Mittelfristigen Finanzplanungen des ZDF sehen keine Verstärkungsmittel vor (vgl. hierzu Kapitel Bestandsbedarf, Verstärkungsmittel in den KEF-Berichten, z.B. 20. KEF-Bericht, S. 183). Gleiches gilt für das Deutschlandradio. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 403: Wie viele Entwicklungsprojekte von ARD, ZDF und MDR wurden bisher für den Zeitraum anvischen 2005 bis 2020 angemeldet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die ARD hat seit 2005 die folgenden fünf Projekte neu bei der KEF angemeldet: . HDTV . Digitaler Hörfunk . Mobile Broadcast . DVBT2 . BestandssicherungaudiovisuellesErbe Das ZDF hat ab 2005 folgende Entwicklungsprojekte neu angemeldet: . HDTV o Mobile Broadcast o Sendezeitenausweitung Kinderkanal (gemeinsam mit der ARD) lm Jahr 2005 noch nicht beendete, bereits für die Gebührenperiode 2001 bis 2004 angemeldete Projekte: o ZDF.vision (mit den Teilprojekten Elektronischer Programmführer, lnfoBox, Theaterkanal, Digitext und Verbreitung des digitalen Angebots) . Online . DVB-T Die Einführung der digitalen Programme ZDF.neo und ZDF.info hat das ZDF nicht als Projekt angemeldet, d.h. dafür keinen zusätzlichen Finanzbedarf geltend gemacht. Beide Programme wurden durch Einsparungen und Umschichtungen ermöglicht. Frage 404: Wie viele dieser Projekte wurden von der KEF anerkannt? (Bitte die Antwort nach der jeweiligen Rundfunkanstalt und nach Jahren aufschlüsseln). Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die KEF hat von den seit 2005 angemeldeten Projekten die folgenden vier anerkannt:¡ HDTV . Digitaler Hörfunk . Mobile Broadcast o DVB T2 124 SACHSISCHE STAATSKANZLËI Freistaat SACHSEN5 Diese Projekte werden ARD-weit über mehrere Jahre entwickelt. Bei Erfolg werden diese Projekte in den Rundfunkanstalten in den Bestand überführt. Eine Zuordnung zu einzelnen Jahren kann daher nicht vorgenommen werden. Einzelheiten zu den Entwicklungsprojekten sind dem 20. KEF-Bericht, Kapitel 6, S. 186 ff, zu entnehmen. Die drei vom ZDF ab 2005 neu angemeldeten Projekte wurden von der KEF anerkannt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venrviesen. Frage 405: Wie viele der gestarteten Projekte waren im Zeitraum von 2006 bis 2016 erfolgreich und wie viele dauern noch an? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Von den vorgenannten Projekten der ARD wurde HDTV erfolgreich abgeschlossen und in den Bestand überführt. Die Projekte Digitaler Hörfunk und DVB T2 dauern noch an. Die aufgeführten ZD F-Projekte konnten erfolg reich u mgesetzt werden. Frage 406: Sind im Zeitraum von 2006 bis 2016 Projekte gescheitert? Wennja, aus welchen Gründen sind sie gescheitert? (Bitte die Antwort nach Projekten aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Von den ARD-Projekten wurde das Projekt ,,Mobile Broadcast" in der ursprünglichen Form ab 2012 nicht mehr weitergeführt. Die technische Konzeption des Mobile Broadcast hatte sich durch die rasante technische Entwicklung des mobilen lnternets überholt. Verbliebene Restmittel sind deshalb zur Startfinanzierung von DRadio Wissen eingesetztworden. (Siehe hierzu im Einzelnen 18. KEF-Bericht, Kapitel 5, Seiten 157 ff. ). Es sind keine ZDF-Projekte im Zeitraum 2005 bis 2016 gescheitert. Es sind auch davor noch keine von der KEF anerkannten Projekte gescheitert. Frage 407: Wie viele Erträge erzielte der MDR aus Mahngebühren in der Zeit vom 2012 bis 2016? (Bitte die Antwort nach Jahren und Erträgen aufschlüsseln). Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Mahngebühren werden im MDR nicht gesondert erfasst. lnsoweit liegen hierzu keine lnformationen vor. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. Frage 408: Gemäß S 4 DLR-StV kann sich Deutschlandradio in Erfüllung seiner Aufgaben zum Erwerb, zul Herstellung und zur wirtschaftlichen Veruvertung von 125 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Hörfunkproduktionen und der damit zusammenhängenden Rechte mit Dritten zusammenarbeiten und sich zu diesem Zweck auch an Unternehmen beteiligen. An wie vielen Unternehmen ist Deutschlandradio der¿eit mit welchen Anteilen beteiligt? Wie haben sich die Beteiligungen von Deutschlandradio seit 2010 entwickelt? Es wird diesbezüglich auf den Deutschlandradio-Beteiligungsbericht verwiesen, der den Landesrechnungshöfen NRW und Berlin sowie der Regierung des rechtsaufsichtsführenden Bu ndeslandes vorliegt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. Frage 409: Gemäß S 3 ZDF-StV kann sich das ZDF in Erfüllung seiner Aufgaben zum Enarerb, zur Herstellung und zut wirtschaftlichen Verwertung von Hörfunkproduktionen und der damit zusammenhängenden Rechte mit Dritten zusammenarbeiten und sich zu diesem Zweck auch an Unternehmen beteiligen. An wie vielen Unternehmen ist das ZDF derzeit mit welchen Anteilen beteiligt? Wie haben sich die Beteiligungen des ZDF seit 2010 entwickelt? Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das ZDF gemäß S 3 ZDF-StV in Erfüllung seiner Aufgaben zum Erwerb, zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Veruvertung von Fernsehproduktionen und der damit zusammenhängenden Rechte mit Dritten zusammenarbeiten kann. Das ZDF hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Das ZDF ist an folgenden Unternehmen beteiligt (Stand 31.12.2016): o ZDF Enterprises GmbH (100 %) o ZDF Werbefernsehen GmbH (f 00 %) . ZDF Kasino GmbH (f 00 %) . ARTE Deutschland TV GmbH (50 %) . SportA GmbH (50 %) . Bavaria Studios & Production Services GmbH (25,1o/o) r Deutscher Fernsehpreis (25 Yo) o Stiftung Prix Jeunesse (20 %) . VFF Venruertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (14 o/o)t ARDIZDF Medienakademie gemeinnützige GmbH (12o/o) . Grimme-lnstitut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur S. Rundfunkbeitrag Frage 410: Wie gestaltet sich der Verfahrensablauf von der Mehrbedarfsanmeldung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis zuÍ Erhöhung des Rundfunkbeitrags? (Bitte die einzelnen Verfahrensschritte benennen und kurz beschreiben.) Wer ist / wird an den einzelnen Verfahrensschritten beteiligt? 126 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Siehe im Einzelnen hierzu 20. KEF-Bericht, Tz. 1 ff, S. 24ff;vgl. auch Antwort zu Frage 379. Das KEF-Verfahren ist durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Es verläuft in folgenden Schritten: 1. Anmeldung des Bedarfs durch die Rundfunkanstalten Dafür stellen die Anstalten der KEF neben ihren Finanzvorschauen für den Beitragszeitraum umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, die von der KEF in einem Anforderungsschreiben aufgeführt werden. U m Entwicklungsprojekte anmelden zu können, benötigen die Anstalten die Zustimmung ihrer Gremien. 2. Prüfung der angemeldeten Bedarfe und Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen durch die KEF Die Kommission hat für die Erträge und die Aufwandsarten Personalaufiruand, Programmaufwand und Sachaufwand/lnvestitionen Arbeitsgruppen eingerichtet, die eine detaillierte Prüfung ihrer Aufirvandskategorie vornehmen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden im Plenum der KEF beraten und gehen in einen Berichtsentwurf ein. Am Ende der Periode voraussichtlich verbleibende Mittelü bersch üsse werden in einen Beitragssenkungsvorschlag, u ngedeckte von der KEF festgestellte Finanzbedarfe in einen Erhöhungsvorschlag umgerechnet. Zudem ermittelt die Kommission den zu ihren Ergebnissen für ARD, ZDF und Deutschlandradio passenden Aufteilungsschlüssel für den monatlichen Beitrag. Zum Berichtsentwurf sollen die Anstalten Stellung nehmen, ehe der endgültige Bericht dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission und der Offentlichkeit vorgelegt wird. 3. Entscheidung über die Umsetzung der KEF-Empfehlung in der M i n iste rpräside ntenkonferenz. Die Anpassung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages an eine veränderte Beitragshöhe und -verteilung erfolgt durch Ratifizierung in allen Landesparlamenten. Frage 4l l: lst der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Behörde? (Bitte die Antwort begründen.) Gem. S 10 Abs. 7 RBSTV nimmt jede Landesrundfunkanstalt die ihr nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbunden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Venrvaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlichrechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst war. Bei der Tätigkeit des Beitragsservices handelt es sich somit weiterhin um die originären Aufgaben der jeweiligen Landesrundfunkanstalten, die diese durch die gemeinsame Stelle für ihren Bereich selbst durchführt. Frage 412: Was versteht die Staatsregierung unter einer ,,funktionsgerechten F i na nzausstattu ng" gemäß $ I Ru ndfu n kbeitragsstaatsvertrag ? Die,,funktionsgerechte Finanzausstattung" ist in $ 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag wie folgt legal definiert: ,,Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsgemäßen und gesetzlichen Aufgaben zu ertüilen; sie hat rnsbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlich- 127 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten." Damit ist die von den Ländern verfassungsrechtlich zu gewährende funktionsgerechte Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesetzlich vorgegeben. Die Staatsregierung geht dabei davon aus, in Einklang mit der geltenden Rechtslage und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Umfang der finanziellen Gewährleistungspflicht sich danach richtet, was für die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks erforderlich ist (vgl.BVerfGE 87, 181). So hat das Bundesverfassungsgericht weiter konkretisiert, dass der Gesetzgeber, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Erfüllung des Funktionsauftrages zu ermöglichen, vorsorgen muss, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen. Dabei gilt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden darf, da das Programmangebot auch für neue lnhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist (BVerfG vom 1 l.September 2007, Rz. 123). Frage 413: Hat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das damit eingeführte Beitragssystem zu einer besseren öffentlichen Akzeptanz der Abgabenerhebung geführt? Liegen hierzu statistische Erhebungen vor? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen? Die erste Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Statistische Erhebungen zur bundesweiten Akzeptanz liegen der Staatsregierung nicht vor. Siehe hierzu auch die Frage zu Antwort 607. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen. Frage 414= Haben die Milliardenüberschüsse im Beitragssystem sowie die Rückstellungen bei Beitragsüberschüssen die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung gesteigert? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 415: Wie hoch ist das Rundfunkbeitragsaufkommen, das jeweils auf die Privathaushalte, die Wirtschaft und die öffentliche Hand fällt? Bei den Rundfunkbeiträgen wird lediglich zwischen privat und nicht privat unterschieden. Eine Unterscheidung nach Wirtschaft und öffentlicher Hand findet nicht statt. Die Anteile, mit denen einerseits Private und andererseits Unternehmen und Einrichtungen zut Rundfunkfinanzierung beitragen, haben sich durch den Übergang vom Gebühren- zum Beitragssystem praktisch nicht geändert. lm Jahr 2015, für das die aktuellsten lst-Werte vorliegen, haben zum gesamten Beitragsaufkommen von 8.024 Mio. € die Privaten (Wohnungen) 7.268 Mio. € (90,6 %) beigetragen, die Unternehmen und Einrichtungen 756 Mio. €(9,4o/o). 128 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 416: Der MDR erhält insgesamt 8,38 € vom Rundfunkbeitrag pro Beitragszahler und Monat, davon entfallen 0,93 € auf Ausstattung/Technik, 0,46 € auf die Venaraltung und 0,13 € auf Marketing/Sonstiges. Weshalb sind die Nebenkosten des MDR so hoch? Gibt es Vergleichszahlen zu den Nebenkosten des ZDF und privaten Rundfunkanbietern? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit des MDR kann folgende Antwort gegeben werden: Der Sachverhalt ist nicht zutreffend dargestellt. Der MDR erhält vom Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 € pro Beitragszahler im Sendegebiet des MDR und pro Monat insgesamt 12,37 €. Davon entfallen 3,80 € auf ARD-Gemeinschaftsaufgaben. Für Technik hat der MDR 0,07 € ausgewiesen, für die Venrualtung 0,48 € (rd. 3,9%). Für Marketing werden 0,12 €. verausgabt. Die Fragestellung ist aus MDR-Sicht nicht nachvollziehbar, da der MDR beispielsweise auf vergleichsweise niedrige Venraltungskosten venueisen kann. Vergleichszahlen zum ZDF und zu privaten Rundfunkanbietern liegen nicht vor. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen. Frage 417= Wie hat sich der sächsische Anteil an den gesamten bundesweiten Jahreseinnahmen aus der Rundfunkgebühr bar. dem Rundfunkbeitrag seit 2000 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln und den Anteil sowohl in absoluten als auch in Prozentzahlen angeben.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Jahr 2000 2001 Gesamt DM 11.574.903.404,34 '13.006.336.319,92 Sachsen DM 614.510.462,09 681.894.813,72 Anteil Sachsen 5,SVo 5,2% Jahr 2002 2003 2004 Gesamt € 6.749.220.055,73 6.790.697.266,34 6.854.81 1.966,62 Sachsen € 353.077.923,27 354.092.047,80 357.651.397,20 Anteil Sachsen 5,20/o 5,2Yo 5,20/o Jahr 2009 2010 2011 Gesamt € 7.604.232.804,85 7.545.319.267,76 7.533.523.690,17 Sachsen € 387.452.386,19 384j28.948,53 383.645.873,51 Anteil Sachsen 5,1% 5,10/o 5,10/o 129 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Jahr 2005 2006 2007 2008 Gesamt € 7.122.969.516,17 7.286.239.960,44 7.298.927.223,52 7.260.483.100,00 Sachsen € 362.934.375,06 371.999.37s,94 380.140.8s6,78 369.427.580,81 Anteil Sachsen 5,10/o 5j% 5,20/o 5,10/o Jahr 2012 2013 2014 2015 Gesamt € 7.492.520.505,97 7.681.218.209,65 8.324.263.772,69 8.131.285.001,97 Sachsen € 381.838.325,22 40'1.520.699,90 428.547.505,18 415.544.948,46 Anteil Sachsen 5,10/o 5,2% 5,1% 5,1% Frage 418: Welche lnstitutionen arbe¡ten bei der Festlegung der Höhe des sogenannten Rundfunkbeitrags zusammen? Siehe Antwort zu Fragen 379 und 410 Frage 419: Welche Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrages bar. der Rundfunkgebühren hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in den Jahren se¡t 2000 ausgesprochen? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln und die tatsächliche Höhe der Rundfunkgebühr bzw. des Rundfunkbeitrages zum Vergleich mit angeben.) Die KEF berichtet den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten. Dabei legt sie in der Regel abwechselnd einen Beitragsbericht mit Empfehlung zur Beitragshöhe (bzw. Gebührenhöhe) oder einen Zwischenbericht vor. Berichtsiahr Bericht Empfehlung Höhe Gebühr/Beitrag (seit 2013) 2001 13. KEF-Bericht Zwischenbericht ohne Empfehlunq Seit 1 . Januar 2002 16,15 € 2003 14. KEF-Bericht Ab 2005 17,24 € Seit 1. April 2005 17,03 € 2005 15. KEF-Bericht Zwischenbericht ohne Empfehlung 17,03 € 2007 16. KEF-Bericht ab 2009 17,98 € Seit 1. Januar 2009 17,98 € 2009 17. KEF-Bericht Zwischenbericht ohne Empfehlunq 17,98 € 2011 18. KEF-Bericht Beibehaltung 17,98 € von 17,98 € 2014 19. KEF-Bericht ab 2Q15 17,25 € 17,50 € (ab 1. April 2015) 2016 20. KEF-Bericht ab 2Q17 17.20 € 17.5Q € 130 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Frage 420: Wie wurden die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren bann. dem Rundfunkbeitrag seit dem Jahr 2000 verwendet? (Bitte die Antwort nach Jahren, Betrag, lnstitution und Ven¡vendung aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträgen wurden und werden zur Deckung aller im MDR anfallenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Rundfunkauftrages venruendet. Eine Aufstellung dazu findet sich in den jährlichen Wirtschaftsplanabrechnungen, die allerdings auf Aufwendungen und Erträge abstellen und im Wesentlichen im ,,MDR-Bericht an die Landtage" veröffentlicht sind. Das ZDF partizipiert seit 2000 mit seinem jeweiligen staatsvertraglich festgelegten Anteil am Fernsehgebühren- bz¡t. Beitragsaufkommen insgesamt und auch am Beitragsaufkommen im Land Sachsen, vgl. S 9 RFinStV.Da das ZDF außer bei anerkannten Entwicklungsprojekten und künftig beim zweckgebundenen Beitragsanteil zur Dotierung der Versorgungsstöcke keine zweckgebundenen Erträge kennt, werden alle Ertragsarten zut Deckung aller Aufwandsarten herangezogen. Deutschlandradio venrveist auf die lnformationen aus den jeweils veröffentlichten KEF- Berichten sowie den veröffentlichten Jahresabschlüssen von Deutschlandradio. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 421: Welche weiteren Einnahmen erzielten die lnstitutionen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks in Sachsen seit dem Jahre 2000 neben den Rundfunkgebühren bzw. dem Rundfunkbeitrag? (Bitte die Antwort nach Jahren, Einnahmeart, Betrag und lnstitution.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Erträge beim MDR setzten sich im Jahr 2015 wie folgt zusammen Erträge aus Rundfunkbeiträgen: 81,4 o/o Erträge aus Werbung und Sponsoring: 2,0 o/o Erträge aus Kostenerstattung und Programmvenruertung: 2,8 o/o Erträge im Zusammenhang mit der Altersversorgung: 2,6 o/oFinanzerträge: 5,5 Vo Sonstige Erträge: 5,7 o/o Die Relationen in den übrigen Jahren waren in etwa vergleichbar. Neben dem Beitragsaufkommen erzielt das ZDF Mieteinnahmen für Räume seines Landesstudios, die es nicht selbst benötigt. ln Einzelfällen werden auch in Sachsen Werbe- bzw. Sponsoringkunden akquiriert. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Freistaat SACHSEN 131 SÄcHSìScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 422:.Wie wurden die weiteren Einnahmen seit dem Jahr 2000 verwendet? (Bitte die Antwort nach Betrag und lnstitution aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Alle Ertragsarten werden zur Deckung aller Aufwandsarten herangezogen Die Frage ist für das ZDF nicht einschlägig, vergleiche Antworten zu Fragen 420 und 421. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 423: Welcher Systematik unterliegen die Haushalte der Institutionen des öffentl ich-rechtlichen Ru ndfu nks? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das ist für die jeweilige Rundfunkanstalt separat geregelt. Für den MDR gilt, dass der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Ertrags- und Aufwandsrechnung besteht. Der Jahresabschluss ist gemäß S 33 MDR-Staatsvertrag entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Die genaue Ausgestaltung der Wirtschaftsplanung ist der MDR-Finanzordnung zu entnehmen, die gem. S 34 Abs. 1 MDR-Staatsvertrag vom MDR-Venrualtungsrat erlassen wurde. Der Haushaltsplan des ZDF dient der Feststellung der betrieblichen Aufgaben, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig sind, und legt den finanziellen Rahmen fest, in dem sich die betrieblichen Aktivitäten vollziehen sollen, und zwar aufgegliedert nach Erträgen und Aufiuendungen (Betriebshaushalt) sowie nach Einnahmen und Ausgaben (lnvestitionshaushalt). lm Betriebshaushalt werden die enryarteten Aufirvendungen und Erträge, die demjeweiligen Geschäftsjahr leistungsmäßig zuzurechnen sind, dargestellt. lm lnvestitionshaushalt sind die gesamten Veränderungen der langfristigen Vermögensund Kapitalpositionen der Vermögensrechnung zu veranschlagen. Alle Einnahmen/Erträge dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben/Aufwendungen. Einnahmen/Erträge dürfen nur für bestimmte Zwecke veruvendet werden, soweit dies durch Beschluss des Venrualtungsrates oder durch Ausnahmeregelungen im Haushaltsplan zugelassen worden ist. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 424:Wer ist für die Prüfung der Haushalte der lnstitutionen des öffentlichrechtl ichen Ru ndfu nks verantwortl ich? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 132 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die lntendantin legt im MDR dem Rundfunkrat und dem Venrvaltungsrat u.a. den von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss (Verpflichtung aus $ 29 und 33 MDR-SIV) zur Genehmigung und Feststellung vor. Ebenso wird mit dem jährlichen Wirtschaftsplan verfah ren. Darüber hinaus prüfen die Rechnungshöfe der Länder die Wirtschaftsführung des MDR gemeinsam (S 35 MDR-StV). Des Weiteren finden auch durch die KEF entsprechende Prüfungen im Rahmen des KEF-Verfahrens (siehe Frage 410). Die Haushaltspläne des ZDF, die sich in dem von der KEF gesteckten Rahmen bewegen müssen, werden von den Gremien Venrualtungsrat, der dem Haushaltsplan zustimmen muss, und dem Fernsehrat, der ihn genehmigen muss, intensiv geprüft. Die Abrechnungen der Haushaltspläne werden außer von den Gremien wie bei großen Privatunternehmen jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die einen Bestätigungsvermerk erteilt. Zudem wird die Wirtschaftsführung des ZDF regelmäßig in der Regel für 3-Jahres-Zeiträume - vom Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz geprüft, die zusammengefassten Prüfungsergebnisse werden veröffentlicht. Nach S 23 ZDF-Staatsvertrag beschließt der Venrvaltungsrat über den vom lntendanten entworfenen Haushaltsplan, der dem Fernsehrat gemäß $ 20 ZDF-Staatsvertrag zur Genehmigung zuzuleiten ist. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 425= Wann wurden die Haushalte der lnstitutionen des öffentlichrechtlichen Rundfunks wie und durch wen letztmalig geprüft? Werden die Prüfu ngsergebnisse veröffentl icht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Mit der Prüfung des Jahresabschlusses wird der Haushalt des MDR jährlich durch einen externen Abschlussprüfer geprüft. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde von der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, geprüft. Vergleichbare Prüfungen gibt es auch bei allen anderen Landesrundfunkanstalten. Die Prüfungsergebnisse in Form des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers werden u.a. im MDR-Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Prüfung der jährlichen Wirtschaftspläne findet jährlich durch den Verwaltungs- und durch den Rundfunkrat des MDR statt. Die Haushaltspläne des ZDF werden dem Veruvaltungsrat als Entwurf vorgelegt, Anderungswünsche des Ven¡valtungsrates wie weitere Einsparvorgaben werden in der endgültigen Version berücksichtigt. Alle so zustande gekommenen Haushaltspläne wurden vom Fernsehrat genehmigt. Alle Abrechnungen von Haushaltsplänen des ZDF haben von der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätig u ngsvermerk erhalten. Beim Deutschlandradio erfolgte die letzte Jahresabschlussprüfung für 2015 durch die Wirtschaftsprüfer. 133 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 426: Wie viele Beanstandungen gab es zu den Haushaltsplänen seit 2010? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren und lnstitution.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Beim MDR, ZDF und Deutschlandradio gab es seit 2010 keine Beanstandungen zu den Wirtschaftsplänen. Frage 427:Welche lmmobilien besitzen ARD, ZDF und MDR, die nicht bzw. nicht vorrangig der Sendergeschäftstätigkeit zuzuordnen sind? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR besitzt keine lmmobilien, die nicht vorrangig der Sendergeschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Das ZDF besitzt am Standort in Mainz 44 sogenannte ,,Werkswohnungen" sowie vereinzelt an Standorten der jeweiligen Landesstudios. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen Frage 428: Welche Wirtschaftsgüter werden vom MDR geleast? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der MDR least beispielsweise Gebäude, Autos und technisches Equipment. Leasing kommt beim MDR dann zur Anwendung, wenn es sich als die wirtschaftlichste Finanzierungsalternative enrueist. Gleichwohl ist Leasing heute bezogen auf Anzahl und Umfang der Neuinvestitionen von sehr untergeordneter Bedeutung. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 429:. Welche Handlungsoptionen hat der MDR bezüglich welcher Leasingobjekte getroffen, um Einsparungen vorzunehmen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Für lnvestitionen ab einer gewissen Größenordnung werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt. Fällt die Entscheidung für eine Leasingfinanzierung, ist das in dem Fall die wirtschaftlichste Finanzierungsalternative. Der MDR erzielt dann damit immer Einsparungen gegenüber einer anderen Finanzierung (2.8. sofortige Finanzierung aus Eigenkapital). Der MDR hat in der Vergangenheit beispielsweise bei der Errichtung verschiedener Funkhäuser oder bei der Dienstwagenbeschaffung wirtschaftliche Vorteile aus der Leasingfinanzierung erzielt. Freistaat SACHSEN 134 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 430: Wer erstellt die mittelfristige Finanzplanung bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR jeweils? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Erstellung der Mittelfristigen Finanzplanung obliegt den jeweiligen Verwaltu ngsdi rektionen in den ARD-Rundfunkanstalten. Die Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung im ZDF obliegt dem lntendanten. Die mittelfristige Finanzvorschau wird dem Veruvaltungsrat zur Kenntnis vorgelegt. Die langjährig geübte Praxis sieht die Erstellung unter Federführung der HA Finanzen vor. Das Deutschlandradio erstellt seine Mittelfristige Finanzplanung selbst. Frage 431: M¡t welchen konkreten Maßnahmen haben jeweils ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR seit 2014 versucht Einsparungspotentiale zu finden und sodann auch umzusetzen? (Bitte in der Antwort die Maßnahmen sowie Einsparung jährlich aufführen.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: lm Rahmen des KEF-Verfahrens wird das unter Frage 192 beschriebene Verfahren zur Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet (siehe auch 20. KEF-Bericht, Tz. 498 ff.). Der MDR ist schon staatsvertraglich verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten (siehe Antwort zu Frage 401). lnsofern unterliegt jede mit Ausgaben verbundene Entscheidung dieser Vorgabe. Das ZDF versucht außer durch große, umfangreiche Einsparungsprojekte die Einsparpotentiale durch eine Vielzahl von kleineren Einzelmaßnahmen zu heben, die auch im Wirtschaftlichkeitsnachweis für die KEF nicht alle einzeln dargestellt werden können. Unter anderem werden einzelnen Bereichen/Redaktionen die Etats gekürzt. Wie sie mit den verringerten Etats ihre vorgegebenen Leistungen erbringen, d.h. wie sie die Einsparungen konkret erbringen, können die Bereiche in eigener Verantwortung entscheiden. Für größere geplante Einsparmaßnahmen in den Jahren ab 2014 kann auf die Darstellungen in den Wirtschaftlichkeitsberichten in den KEF-Berichten (18. bis 20. Bericht) venruiesen werden. Beim Deutschlandradio wurden Einsparungen durch einfachere Abläufe, modernere Systeme und kostengünstigere Produktionen und Verbreitungen (Abschaltung MW und LW) erreicht. Die Einsparungen dienten der Kompensation des durch die KEF nicht anerkannten Finanzbedarfs. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen 135 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 432: Welche Ziele hat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, welcher e¡nen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vorsieht? Wurden diese Ziele bisher erreicht? Die von den Ländern mit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags verfolgten Ziele und deren Erreichung lassen sich dem Bericht der Rundfunkkommission zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags entnehmen, beigefügt als Anlage. ln der Begründung zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Anderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 3. Dezember 2015 werden auf Seite 3 die Ergebnisse des Evalu ierungsprozesses dargestellt (in An lage). Frage 433: Welche positiven sowie negativen Auswirkungen hatte die Umstellung des Finanzierungsmodells? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. lm Ubrigen wird auf die Antwort zu Frage 432 venruiesen. Frage 434: Wurde durch die Umstellung eine ,,Beitragsgerechtigkeit" hergestellt? Wenn ja, wie beschreibt die Staatsregierung die Beitragsgerechtigkeit? Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde mit Wirkung zum 01.01.2013 eine neue Gestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft gesetzt.Die damit verbundene Umstellung auf den Rundfunkbeitrag schafft Beitragsgerechtigkeit, indem sie das bisher geräteabhängige Finanzierungssystem und das mit ihm verbundene strukturelle Erhebungs- und Vollzugsdefizit durch ein Modell ersetzt, das durch seine geänderten Anknüpfungsparameter sicherstellt, dass sich alle, die dazu verpflichtet sind, auch tatsächlich an der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks beteiligen. lm Übrigen wird auf die Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Buchstabe A) verwiesen. Frage 435: Wie wird der Begriff ,,lnformationsfreiheit" definiert? Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG enthält das Grundrecht der lnformationsfreiheit. Es handelt sich um das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Allgemein zugänglich ist eine lnformationsquelle, wenn sie technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit lnformationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71). Das Bundesverfassungsgericht führt weiter an)s: ,,Für die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete lnformationsfreiheit sind danach zwei Komponenten u¡esensbestimmend. Einmalrsf es der Bezug zum demokratischen Prinzip des Art. 20 Abs. 1 GG: Ein demokratischer Sfaaf kann nicht ohne freie und möglichst gut informierte öffentliche Meinung bestehen. Daneben weist die lnformationsfreiheit eine individualrechtliche, aus Art. 1, Att. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Komponente auf. Es gehört zu den elementaren Bedürtnissen des Menschen, sich aus möglichst vielen Quellen zu unterrichten, das eigene Wissen zu erweitern und sich so a/s Persönlichkeit zu entfalten. Zudem /sf in der modernen lndustriegesellschaft der Besitz von lnformationen von wesentlicher Bedeutung für die soziale Stellung des Einzelnen. Das Grundrecht der lnformationsfreiheit isf wie das Grundrecht der freien 136 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Meinungsäußerung eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie" (so auch BVerfGE 27,71, 81; BVerfGE7,198 [208]). Frage 436: Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass viele Beitragszahler säumig sind? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 437: lst der Staatsregierung bekannt, wie viele Zahlungsverweigerer es im Zeitraum von 2012 bis 2016 bundesweit und sachsenweit gab? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln.) Der Staatsregierung liegen keine Statistiken zur Zahl der Zahlungsvenrueigerer vor. Der MDR hat hierzu die nachfolgenden Angaben geliefert: Hierüber wird keine Statistík geführt, schon weil es für eine Erhebung und Speicherung dieses Merkmals keine Rechtsgrundlage gibt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 438: Wie viele Zahlungsverweigerer gab es in Sachsen von 2012 bis 2016? (Bitte die Antwort nach Jahren und Anzahl aufschlüsseln.) Siehe hierzu Antwort zu Frage 437. Frage 439: Wie viele Vollstreckungstitel für ausstehende Rundfunkbeiträge gab es in Sachsen im Zeitraum von2O'|2 bis 2016? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Siehe Anlage zur Frage 439. Frage 440: Wie viele Titel wurden in Sachsen von 2012 bls 2016 vollstreckt? (Bitte die Antwort nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.) Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Siehe Anlage zur Frage 440. Frage 441: Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Zwangsvollstreckung? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Die Kosten trägt jeweils der Schuldner und sind dem MDR nicht bekannt. Daher kann der MDR hierzu keine Aussage treffen. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. 't37 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Frage 446= Womit wird die beabsichtigte Beitragserhöhung ab begründet, wenn bereits seit 2013 durch die Umstellung Finanzierungsmodells Mehreinnahmen zu verzeichnen waren? 5 FreistaatSACHSEN Frage 442: Wie beabsichtigt die Staatsregierung gegen die Zahlungsverweigerer in Zukunft vorzugehen? Die Staatsregierung geht nicht gegen Zahlungsverweigerer vor, da sie nicht Gläubigerin des Rundfunkbeitrages ist. Frage 443: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Bundesland die meisten und in welchem die wenigsten Zwangsvollstreckungen durchgeführt wurden ba¡r. werden? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Bezogen auf die Zahl der Haushalte (Stand: 2015), kam es in der Zeit von Januar 2015 bis Oktober 2Q16 zu den meisten Vollstreckungen in Berlin und zu den wenigsten in Bayern. Frage 444: Wie viele Zahlungsverweigerer mussten im Zeitraum von 2012 bis 2016 in Erzwingungshaft? (Bitte die Antwort nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln.) Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Es gab im Jahr 2016 einen derartigen Fall in Thüringen. Frage 445: Wie viele Einträge ins Schuldnerverzeichnis gab es seit dem 01.01.2013 aufgrund der Nichtzahlung des Rundfunkbeitrages? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Hierzu sind keine Angaben möglich, da keine statistische Erfassung erfolgt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen 2017 des Es ist ab 2Q17 keine Beitragserhöhung beabsichtigt. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben im Dezember den 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der den Rundfunkbeitrag unangetastet bei 17,50 Euro belässt. Frage 447= Wie erklären sich die nicht unerheblich hohen Rundfunkbeiträge vor dem Hintergrund der heutzutage relativ niedrigen Produktions- und Verbreitungskosten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 138 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Frage 448= Wie erklärt die Staatsregierung, dass der Großteil Beitragseinnahmen für die Sicherung der Pensionen der Mitarbeiter öffentl ich -rechtl ichen Ru ndfu n k verwendet wi rd? 5 FreistaatSACHSEN Hinsichtlich der Entwicklung der Verbreitungskosten vgl. Antwort zu Frage 393. Durch die Rundfunkbeiträge müssen alle Aufiruendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Programmauftrags gedeckt werden. Grundsätzlich steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk steigenden Kostenblöcken gegenüber (u.a. lnflation). Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten wird zudem durch die KEF überprüft, siehe u.a. Frage 410. Damit ist sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags bedarfs- und damit sachgerecht bemessen ist. Der in der Frage wiedergegebene Zusammenhang ist deshalb nicht nachvollziehbar. Zweifellos führt der technische Fortschritt dazu, dass eine gegebene Produktion günstiger abgewickelt werden kann. Gleichzeitig führt aber die Ausstrahlung in High Definition (HD) dazu, dass Produktionen immer aufirvendiger auszugestalten sind. Damit ergibt sich ein konterkarierender Effekt. Zudem spielen nicht die reinen Produktionskosten, sondern die Rechtekosten eine entscheidende Rolle. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen der im Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Feststellung ist nicht zutreffend. So hat beispielsweise der MDR im Jahr 2015 rd. 17,5 Mio. € an Ausgaben für Pensions- und Prämienzahlungen geleistet. lm Vergleich zu den vereinnahmten rd. 599,0 Mio. € an Rundfunkbeiträgen sind dies 2,9 o/o. Ab dem 01.01.2017 werden 24,7 Cent des monatlichen Teilnehmerbeitrags (das sind 1,4 Prozent) zweckgebunden dafür veruvendet, die Versorgungsstöcke der Landesrundfunkanstalten des ZDF und von Deutschlandradio nach und nach soweit aufzufüllen, dass daraus die in Form von Pensionsrückstellungen abgebildeten Altersve rsorg u ngs lasten gedeckt werd e n kön nen. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 449: Was ist der Hauptgrund dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland zu den teuersten weltweit gehört? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Voranzustellen ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nur schwer mit anderen in der Welt vergleichbar ist, da in Deutschland eine besondere von der Verfassung vorgegebene Rundfunkordnung existiert. Deutschland verfügt über ein umfassenderes ö.-r. Rundfunkangebot als andere europäische Länder. Dies ist insbesondere dem Föderalismus in Deutschland geschuldet. 139 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Ein Maß für die Finanzausstattung des öffentlichen Rundfunks im internationalen Vergleich, das die Größe der betrachteten Länder berücksichtigt, ist das Budget pro Haushalt. Ein Vergleich mit anderen europäischen öffentlich-rechtlichen Sendern zeigt hier, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags für die deutschen Beitragszahler/-innen (Kosten pro Haushalt und Jahr) nicht zu den höchsten zählt. Auf einer Liste mit 13 Ländern liegt Deutschland eher im Mittelfeld - nach der Schweiz, Dänemark, Norwegen, Osterreich und Schweden. Diese und weitere lnformationen sind über den folgenden Link abrufbar: http://mvrv.ard.de/home/intern/fakten/ Hoehe_des_Rundfunkbeitrags_im_europaeischen_Vergleich/1015738/index.html lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 450: lst es verfassungsrechtlich und politisch vertretbar, diese Expansionspolitik durch Beiträge jedes Wohnungsinhabers in Deutschland finanzieren zu lassen? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 451= Welche Gründe liegen dem fast um 10% gewachsenen Finanzmittelbedarf zugrunde, den die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für 2017 bis 2020 angemeldet haben? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Daten sind nicht nachvollziehbar ln der Finanzbedarfsanmeldung zum 20. KEF-Bericht hat die ARD für den Zeitraum 2017 bis 2020 einen Aufwand im Bestandsbedarf (20. KEF-Bericht, S. 30, Tab. 2) von 28.091 T€ angemeldet. Das waren 6,40/o mehr als der prognostizierte Bedarf der Vorperiode von 26.395 T€. Dies entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von unter 1,6Vo, die vor allem einem lnflationsausgleich dient. Dabei ist die Auflösung der Beitragsrücklage der Beitragsperiode 2013 bis 2016 noch nicht berücksichtigt, die ebenfalls Grundlage der Finanzbedarfsanmeldung war. Das ZDF hatte im Rahmen der Finanzbedarfsanmeldung des 20. KEF-Berichts unter Berücksichtigung der Sonderrücklage Beitragsmehrerträge einen Überschuss angemeldet. Die angemeldeten Aufwendungen/Ausgaben in Zeitraum 2017-2020 betrugen 9.973 Mio. €. Die angemeldeten AufwendungeniAusgaben der Jahre 2013- 2016 addieren sich auf 9.380 Mio. €. Dies ist ein Anstieg von 6,37o. DerAnstieg ist im Wesentlichen auf die für 4 Jahre enruarteten Preissteigerungen zurückzuführen. Deutschlandradio geht davon aus, dass der gewachsene Bedarf zu erheblichen Anteilen aus den allgemeinen Verteuerungen, erhöhten Aufwendungen aufgrund einer staatsvertraglichen Verpflichtung für die Beteiligung an der roc-GmbH sowie Zusatzmitteln für die Ausweitung von DRadio Wissen resultiert. Freistaat SACHSEN 140 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Frage 452: Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben im Zeitraum von 2012 bis 2016 und wofür wurden diese Ausgaben getätigt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Grundsätzlich ist anzumerken, dass lediglich Ausgaben getätigt werden, die für das Programm erforderlich, wirtschaftlich sinnvoll oder gesetzlich zulässig sind. Über die Mittelveruvendung berichtet der MDR u.a. in seinem jährlichen Bericht an die Landtage,der auch im lnternet veröffentlicht wird, siehe hierzu z. B. http://www. md r. de/u nterneh men/organ isation/download4260. htm l. Die Ausgaben des ZDF stellen sich wie folgt dar: Aufirvendungen 2012 2013 2014 2015 Personalaufiruendungen 455,04 465,22 541,52 494,69 Programmaufwendungen 1.274,91 1.171,04 1.252,11 1194,29 G eschäftsa ufwe nd u n ge n 186,55 169,44 174,58 177,83 Andere 276,90 267,30 269,95 259,64 Aufwendungen 2j93,40 2.073,00 2.238,17 2126,45 Hinzu kommen die lnvestitionsausgaben in folgender Höhe 2012 2013 2014 2015 Sachinvestitionen 54,80 48,98 45,23 43,63 Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 ist noch nicht fertiggestellt, so dass die tatsächlichen Werte für dieses Jahr noch nicht vorliegen. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Frage 453: Deutschlandradio hat seinen Sitz in Köln und in Berlin und betreibt gemäß $ I Abs. 3 DLR-StV programm- und produktionsgerecht gleichwertige Funkhäuser in Berlin und Köln. Warum betreibt Deutschlandradio zwei Funkhäuser? Wie hoch wäre die Kostenersparnis, wenn Deutschlandradio sich auf einen Sitz und ein Funkhaus beschränken würde? Welche Auswirkungen hatte diese Reduzierung auf die Höhe des Rundfunkbeitrags? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es handelt sich um die Funkhäuser der Vorgängereinrichtungen, nämlich der Rundfunkanstalt des Bundesrechts ,,Deutschlandfunk" sowie des ,,Rundfunks im amerikanischen Sektor von Berlin" (RIAS Berlin). Die lmmobilien hat die Nachfolgeeinrichtung Deutschlandradio aufgrund des Hörfunk- Uberleitungsstaatsvertrags von 1993 erworben. Der Fortbestand der beiden Standorte Freistaat SACHSEN 141 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 mit programm- und produktionsgerecht zwei gleichwertigen Funkhäusern ist in $ 2 Abs 3 Deutschlandradio-Staatsvertrag festgelegt. T. Daten und Datenschutz bei Erhebung des Rundfunkbeitrages Frage 454: Wie hat sich die Zahl der Beitrags- bzw. Gebührenzahler in Sachsen seit dem Jahr 2000 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren, Haushalten und Betriebsstätten aufschlüsseln.) Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Daten für die Zeitvor 2010 und in der gewünschten Untergliederung wären nur mit großem Aufwand zu ermitteln. Angegeben werden kann, für die Jahre 2010 bis 2016, die Zahl der Teilnehmer-/Beitragskonten zum jeweils angegebenen Stand: 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 2.220.086 2.213.746 2.213.632 2.283.352 31.12.2014 31.12.2015 30.11.2016 2.334.474 2.337.855 2.332.117 lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen. Frage 455: Ab welchem Zeitpunkt erfolgte in Sachsen ein Abgleich mit den Daten der E i nwohnermeldeämter? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Der Abgleich begann im Jahr 2001 Frage 456: Wie viele Zwangsanmeldungen gab es in Sachsen seit dem l. Januar 2016? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Direktanmeldungen im Jahr 2016 in Sachsen (MDR) mit Stand 30.11.2016: 35.739. Frage 457: Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Zwangsanmeldungen? Die Rechtmäßigkeit von Direktanmeldungen ergibt sich aus $ I Abs. 1 RBSTV in Verbindung mit $ 9 Abs. 1 Satz 1 RBStV. Frage 458: Wie viele Befreiungen von der Rundfunkbeitragszahlung wurden seit dem l.l .2015 beantragt? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: 142 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Hierüber wird keine Statistik geführt, aus diesem Grund kann keine Auskunft erteilt werden. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venrviesen Frage 459: Wie viele Befreiungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages wurden genehmigt? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Zum 31.12.2015 war für rd. 2,86 Mio. Wohnungsinhaber bundesweit eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag vermerkt. Frage 460: Wie viele Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages wurden beantragt? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Hierüber wird keine Statistik geführt, aus diesem Grund kann keine Auskunft erteilt werden. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venrviesen. Frage 461: Wie viele Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages wurden genehmigt? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Zum 31.12.2015 war für rd. 0,48 Mio. Beitragskonten bundesweit eine Ermäßigung vermerkt. Frage 462: Wie viele Merkzeichen RF wurden zuerkannt? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: lnformationen liegen dem MDR hierzu nicht vor. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen. Frage 463: Welches sind die häufigsten Gründe, die für eine Befreiung oder Ermäßigung bei der Zahlung des Rundfunkbeitrages in den Jahren 2015 und 2016 angegeben wurden? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Häufigster Befreiungsgrund ist der Bezug von Sozialgeld/Arbeitslosengeld ll (S 4 Abs. 1 Nr. 3 RBSTV). Ermäßigungen werden am häufigsten gewährt für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 % oder mehr, die an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können ($ a Abs. 2 Nr. 3 RBSTV). 143 SÄCHsISCHE STAATSKANZLEì l5 FreistaatSACHSEN Frage 464: Was erfolgte mit den seit 2013 nicht mehr benötigten Datensätzen der Beitragszahler? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Die Daten wurden nach Maßgabe von $ 11 Abs. 5 S. 2 und 3 bzw. $ 14 Abs.9 S. 2 sowie $ 14 Abs. 9 S. 5 RBSTV (Fassung bis 31 122016) gelöscht. Frage 465: Wie viele in Sachsen angeschriebene säumige Beitragszahler, die sich nicht auf die Aufforderung des Beitragsservices zurückgemeldet hatten, waren verstorben? Der MDR hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Hierzu liegen keine lnformationen vor. Eine Beantwortung ist daher nicht möglich. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. Frage 466: Welche Gesetze sind maßgebend für den Datenschutz im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland? Es finden die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern sowie die Rundfunkstaatsverträge Anwendung. Für den MDR gelten die SS 39-42 MDR- Staatsvertrag. Frage 467= Welche Kontrollinstanzen für die Einhaltung dieser datenschutzrechtl ichen Bestimmu ngen g ibt es? Kontrollinstanzen für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind die Rundfunkdatenschutzbeauftragten und die Datenschutzbeauftragen der Länder, soweitdie Aufsicht landesgeseÞlich bei diesen und nicht bei den Rundfunkdatenschutzbeauftragten liegt. Beim ZDF ist zuständige Kontrollinstanz gemäß Art. 28 EG-Datenschutzrichtlinie und S 18 ZDF-Staatsvertrag die Datenschutzbeauftragte des ZDF, beim Deutschlandradio gemäß S 18 Abs. 1 Deutschlandradio-Staatsvertrag der Datenschutzbeauftragte des Deutschlandradio. Gar nicht. Gemäß S 42 MDR-Staatsvertrag tritt der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des MDR an die Stelle des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Frage 468: ln welchen Fällen kann bzv,t Datenschutzbeauftragte tätig werden? Frage 469: Wie oft und auswelchen Gründen wurde Datenschutzbeauftragte seit 2010 tatsächlich tätig? muss der Sächsische der Sächsische Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist nicht für den MDR zuständig. Nach $ 42 Abs. 1 MDR-Staatsvertrag wird vom MDR-Ven¡valtungsrat ein Beauftragter für den Datenschutz bestellt, der an die Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz tritt. 144 SÄcHSISCHË STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Frage 470: Welche Datenschutzbeauftragten sind für ARD, ZDF, Deutschlandradio, MDR jeweils zuständig? Der MDR hat einen eigenen Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Die Namen sind öffentlich zugänglich. Für den MDR ist Herr Stephan Schwarze seit dem Jahr 2012 der vom Venrvaltungsrat bestellte Rundfunkdatenschutzbeauftragte. Die Datenschutzbeauftragte des ZDF ist Frau Dr. Frauke Pieper; Datenschutzbeauftragter des Deutschlandradio ist Herr Dr. Markus Höppener. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen Frage 471: G¡bt es jeweils einen Datenschutzbericht von ARD, ZDF, Deutschlandradio, MDR? Wenn ja, wie oft wird ein solcher Datenschutzbericht erstellt und an wen vorgelegt? Beim MDR hat der Datenschutzbeauftragte gemäß $ 42 Abs. 8 MDR-Staatsvertrag den Organen des MDR (Rundfunkrat, Venrualtungsrat und lntendantin) alle zwei Jahre Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Der MDR-Datenschutzbericht wird auch im lnternet veröffentlicht, http:i/www.mdr.de/unternehmen/zahlen-und-fakten/mdrdatenschutzbericht -1 00.html . Die Datenschutzbeauftragte des ZDF erstellt alle zwei Jahre einen Datenschutzbericht, der dem Verwaltungsrat des ZDF gem. $ 18 Abs. 7 des ZDF-Staatsvertrages vorgelegt und im lnternet auf der Unternehmenshomepage veröffentlicht wird. Der Datenschutzbeauftragte des Deutschlandradio erstattet dem Veruvaltungsrat alle zwei Jahre gemäß $ 18 Abs. 7 Deutschlandradio-Staatsvertrag einen Bericht. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. U. Wissenschaftliche Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Grundlage: Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio (April 20101 von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Bu ndesverfassu ngsrichter a. D. Direktor des lnstituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-U n iversität Heidelberg und Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung Rechtsgutachten 145 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 erstellt im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Juni 2013) Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. lnhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Europarecht, und Steuerrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (derzeit Direktor des lnstituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-U niversität Heidelberg) Finanzl . Allqemeine Fraqen zu beiden Gutachten: Frage 472:Was hat die Erstellung der beiden Gutachten jeweils gekostet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das Honorar für die Gutachten ist von den Auftraggebern nicht veröffentlicht worden, weil dazu die Zustimmung der Gutachter nicht vorliegt. Frage 473: Wer bestimmte die Gutachter? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Gutachter wurden von den Auftraggebern gemeinsam bestimmt. Frage 474: Nach welchen Kriterien wurden die Gutachter ausgewählt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Auswahl erfolgte nach fachlicher Eignung. Frage 475: Wurden auch andere Wissenschaftler für ein Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angefragt? Wenn ja, wer wurde angefragt und aus welchen Gründen wurde dann kein Gutachten erstellt bar. nicht veröffentlicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es wurden keine anderen Wissenschaftler für ein Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angefragt. Frage 476: Warum wurden zwei Gutachten mit sehr ähnlichen inhaltlichen Schwerpunkten im Abstand von dreiJahren in Auftrag gegeben? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 146 SÂCHSISCHE STAATSKANZLEI Die Gutachten behandeln unterschiedliche rechtliche und medienpolitische Konstellationen. Das erste Gutachten (Kirchhhof) befasste sich 2010 abstrakt mit der möglichen gesetzlichen Ausgestaltung eines gesetzlich noch nicht vorgezeichneten Rundfunkbeitrags. Das zweite Gutachten (Kube) konnte 2013 bereits von einer konkreten gesetzlichen Fixierung ausgehen. Frage 477:Wer bestimmte Zielrichtung und Themen der Gutachten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Themenstellung wurde von den Auftraggebern vorgegeben. Verlauf und Ergebnisse der Gutachten wurden von den Gutachtern in eigener wissenschaftlicher Verantwortung festgelegt. Frage 478: Warum wurde das zweite Gutachten an einen Gutachter vergeben, der bereits bei dem ersten Gutachter wissenschaftlicher Mitarbeiter war, promovierte und später den Lehrstuhl übernahm? Für die Antwort auf diese Frage wird auf die Antwort zu Frage 474 venviesen Frage 479: Waren diese Verbindungen zwischen den beiden Gutachtern den Auftraggebern bei Vergabe des a¡reiten Gutachtens bekannt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeít der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Verbindungen zwischen den beiden Gutachtern waren bei Vergabe des zweiten Gutachtens bekannt. Freistaat SACHSEN Frage 480: Das Kirchhof-Gutachten diente als Grundlage für den Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wofür sollte das zweite Gutachten Grundlage) dienen? 15. (als Für die Antwort auf diese Frage wird auf die Antwort zu Frage 476 venruiesen Frage 481: Gab es für das Kirchhof-Gutachten konkrete Vorgaben zu alternativen Rundfunkfinanzierungsmodellen, die rechtlich überprüft werden sollten, wie z.B, eine Beitragsfinanzierung oder die Schaffung eines neuen Be itra gstatbesta ndes? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Prof. Dr. Kirchhof hat sich im Rahmen des Gutachtenauftrags mit Fragen der Rundfunkfinanzierung durch Steuern, Sonderabgaben oder Beiträge / Gebtihren 147 SACHSISCHE STAATSKANZLEI befasst. Ergebnis war, dass eine Beitragsfinanzierung aus finanzverfassungsrechtlicher Sicht die geeignete Gestaltungsform ist. ll. Nachfragen zum Kirchhof-Gutachten: ,,Doch bedart es der fortwährenden Überprüfung, wie weit die Teilfinanzierung über Werbung und Sponsoring zur Rücksichtnahme auf die lnteressen der Werbewirtschaft drängt und damit die innere Unabhängigkeit des Rundfunks gefährdet." S. 5,i Frage 482: Wie viel Werbung ist maximal möglich, um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zu gefährden? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 483: Besteht derzeit ein Einfluss der Werbewirtschaft auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk? Wenn ja, wie äußert sich dieser? Einen Einfluss der Werbewirtschaft auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besteht nicht. Frage 484: Warum findet derzeit eine Werbefinanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks statt? Eine vollständige Werbefinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks findet nicht statt. Tatsächlich findet eine Werbeteilfinanzierung lediglich im Ersten Fernsehprogramm der ARD und im Programm "Zweites Deutsches Fernsehen" sowie in einzelnen Hörfunkprogrammen der Landesrundfunkanstalten statt. ln weiteren bundesweit verbreiteten Fernsehprogrammen von ARD und ZDF sowie in den Dritten Fernsehprogrammen findet Werbung nicht statt. Das Deutschlandradio ist ein werbefreier Rundfunkveranstalter. Ein Wegfall dieser Werbeteilfinanzierung würde einen deutlichen Anstieg des Rundfunkbeitrages als primärer Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Folge haben. Frage 485: Wie hoch sind die Werbeeinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Ausweislich der Anmeldung zum 20. KEF-Bericht lagen die Erträge aus Kostenerstattungen und Gewinnabführung der LRA der ARD im Jahr 2014 bei 223.015T€. Das ZDF hat seit 2010 folgende Werbeerträge erzielt: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Werbeertrag (Mio. €) 123,2 125,8 132,1 135,9 155,9 142,8 Freistaat SACHSEN 148 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Frage 486: Welchen finanziellen Anteil hat die Werbefinanzierung an der Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Für die ARD entspricht dies einem Anteil von 3,2o/o Beim ZDF ist der Anteil der Werbeerträge an den gesamten Erträgen von 6,0 Prozent im Jahr 2010 auf 6,5 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Frage 487: Wer bestimmt die Höhe des Werbeanteils? Die Höhe des Werbeanteils im Ersten Fernsehprogramm der ARD und im Programm "Zweites Deutsches Fernsehen" ist Gegenstand des zwischen den Ländern beschlossenen Rundfunkstaatsvertrages, der seine Änderungen über Rundfunkänderungsstaatsverträge erfährt, die der Zustimmung aller Länder bedürfen. Hinsichtlich der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten obliegt die Festlegung des Werbeanteils unter Beachtung der im Rundfunkstaatsvertrag normierten Obergrenze von 60 Minuten werktäglich der Ausgestaltung durch die die Landesrundfunkanstalten tragenden Länder. Vorgaben, etwa in Form von Richtlinien oder Verordnungen, der Europäischen Union sind dabei zu berücksichtigen. Frage 488: Warum findet eine werbebasierte Rundfunkfinanzierung in genau der gewählten Höhe statt? lst derzeit eine Erhöhung, Senkung oder gar ein Werbeverzicht vorgesehen? Die aktuell zulässige Höchstgrenze von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist Resultat einer Verständigung der Länder untereinander. Die letzte Reduzierung wurde vom nordrhein-westfälischen Landtag 2016 für den WDR beschlossen. Weitere geplante Erhöhungen, Senkungen oder Werbeverzichte sind aktuell nicht bekannt. Frage 489: Gibt es neben dem Rundfunkbeitrag und den Werbeeinnahmen noch weitere Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die zu seiner Finanzierung genutzt werden banv. genutzt werden könnten? Für die Antwort auf diese Frage wird auf die Antwort zu Frage 241 venviesen Frage 490: Gibt es Studien und/oder Umfragen zur Akzeptanz der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei den Zuschauern? Wenn ja, welche und zu welchen Ergebnissen sind die Studien und/oder Umfragen gekommen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es gibt Studien zur Akzeptanz der Werbung im öffentlich rechtlichen Rundfunk: Freistaat SACHSEN 149 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 1. Media Perspektiven 512016: Offentlich-rechtliche und private Fernsehprogramme im Urteil der Zuschauer, S. 286 ff . Erstmals wurde in der Studie Massenkommunikation 2015 danach gefragt, ob Werbung im Programm als störend empfunden wird. Die große Mehrheit (86 %) der 4300 Befragten sieht dies nur als Problem der privaten TV-Sender. Lediglich g o/o empfinden die Werbung in öffentlich-rechtlichen Programmen als überdimensioniert. ln diesemPunkt sind sich die verschiedenen Altersgruppen einig. 2. Media Perspektiven, 1Ol2O15: Akzeptanz von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk,5.422 ff. Repräsentative Befragung von 1000 Personen in 2015 I Gut drei Viertel der Befragten sehen Werbung als selbstverständlich an.71,8o/o der Befragten gab an, dass Werbung für die Sicherung von Arbeitsplätzen wichtig sei. Eine deutliche Mehrheit der Befragten geben an, dass sie für einen Ausbau der Vermarktungszeiten bei ARDiZDF sind, wenn im Gegenzug der Rundfunkbeitrag sinken würde. 82,60/0 der Befragten sagte, dass Werbung zwischen den Sendungen weniger störend sei als mitten in einer Sendung. 3. Media Perspektiven 2120Q8: Wert und Relevanz der Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk, S. 50 ff. Nach dieser Studie sind Werbung und Sponsoring unverzichtbar für den Eruverb wichtiger Programmrechte etwa im Bereich des Sports. Werbung ist heute für viele Menschen ein selbstverständlicher Teil der Erlebenswelt, der Marktwirtschaft und auch der Medien. Werbung bei ARD/ZDF belebt und sichert den Wettbewerb im Werbemarkt. Werbung im ARD-Hörfunk sichert die Existenz des Werbeträgers Radio. Frage 491= G¡bt es wissenschaftliche Studien zur Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk? Wenn ja, welche? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Ja, eine solche Studie gibt es. Diese ist veröffentlicht in Media Perspektiven 718 2016, Neufassung des WDR-Gesetzes ab Januar 2017 - Folgen der Werbereduzierung im Hörfunk, S 370 ff. ,,Die Struktur des Rundfunkrechts ist geprägt von dem ve¡fassungsrechtlich gebotenen Prinzip der Sfaafsfreiheit des Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seíne Aufgabe, freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, nur erfüllen, wenn er seínerser'fs frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert. Er muss so organisiert sein, dass sein Programmangebot eine gegenständliche Breite aller Sparten und eine gleichwertige Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen gewährleistet.* S. 16 Frage 492: Wie wird der Begriff ,,Staatsfreiheit" definiert? 150 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Eine Legaldefinition des Prinzips der Staatsfreiheit des Rundfunks existiert nicht. Allerdings versteht das Bundesverfassungsgericht unter der Staatsfreiheit des Rundfunks in seinen Urteilen, siehe bspw. BVerfGE 83, 238, dass der Staat weder selbst Rundfunkveranstalter sein noch bestimmenden Einfluss auf das Programm der von ihm unabhängigen Veranstalter gewinnen darf. Frage 493: Was bedeutet eine ,,gleichgewichtige Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen"? Wie wird diese gewährt? Unter einer gleichgewichtigen Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen ist die Abbildung aller relevanten Meinungen gesellschaftlicher Gruppen oder Einzelpersonen in möglichst breiter und vollständiger Form zu verstehen. Gewährleistet wird dies durch eine diese Abbildung gewährleistende Organisationsstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfu nkanstalten. Frage 494: Wird ein Unterschied in der Definition der Begriffe ,,Gleichgewicht" und ,,Ausgewogenheit" bzw. ,,Ausgeglichenheit" gesehen? Falls ja, wo bestehen Unterschiede? Ausweislich des im Dudenverlag im Jahr 2011 erschienen Großen Wörterbuchs der deutschen Sprache stellen die Begriffe Ausgewogenheit und Ausgeglichenheit Synonyme zu dem Begriff des Gleichgewichts dar. Aufgrund der Abstraktheit der Fragestellung und der Annahme, dass sich die Gleichheit immer nur auf das Bezeichnete erstreckt, ist die Frage mithin zu verneinen. ,,Der Gesetzgeber rnuss die technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen des Rundfunks so gestalten, dass eine entwicklungsgerechte Entfaltung des Programmangebotes möglich ist, die Gefahr einer lndienstnahme des Rundfunks durch staatliche oder gesellschaftliche Mächte aber abgewehrt wird." S. 17 Frage 495: Wie wird der Erfolg der rechtlichen Umsetzung eingeschätzt? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 496: An welcher Stelle besteht noch Regelungsbedarf? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 497: Besteht derzeit die Gefahr einer lndienstnahme des Rundfunks durch staatliche oder gesellschaftliche Mächte? Wie kann dieser Gefahr begegnet werden? Wie kann diese Gefahr gebannt werden? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. 151 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 ,,Obwohl es erne empirisch gut begründete Vermutung gibt, dass nahezu jeder Mensch in Deutschland das Rundfunk- und Fernsehprogramm nutzt, díeses Programmangebot also eine allgemein genutzte lnformationsquelle ist, wird díese lndividualnutzung nicht - widerlegbar - unterstellt, sondern in Haushalten und Betrieþssfäffen vermutet." S. 48 ,,Dabei kann der Gesetzgeber von der Vermutung ausgehen, dass díe lnländer in Deutschland regelmäßig einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot ziehen, weil die Nutzbarkeit dreses Angebotes den Handlungsraum ihrer Meinungs- und lnformationsfreiheit, ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit, bei beruflicher Nutzung auch ihrer Berufsfreiheit deutlich erweitert und sie dreses Angebot in der Regel auch nutzen." 5.60 Frage 498: Worauf stützt sich diese Vermutung? Die Vermutung, dass nahezu jeder Mensch in Deutschland das Rundfunk- und Fernsehprogramm nutzt, stützt sich mittelbar auf empirische Untersuchungen. Frage 499: Wann wurden diese Daten gesammelt, auf die sich die Vermutung stützt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Daten, auf die sich diese Vermutung stützt sind nicht einer einzelnen Studie und mithin einem einzelnen Zeitpunkt zuzuordnen. Vielmehr stammen die Daten aus unterschiedlichen Erhebungen im Vorfeld der Erstellung des Gutachtens. Frage 500: lst die angestellte Vermutung noch zeitgemäß? Die Vermutung, dass nahezu jeder Mensch in Deutschland das Rundfunk- und Fernsehprogramm nutzt, ist zeitgemäß. ,,Attch für die Zweitwohnung gilt die Regelvermutung, dass der Beitrag für eine Wohnung den Leistungsempfang für alle Wohnungsinhaber entgilt, eine weitere Gebühr für die Zweitwohnung also nicht entsteht." S. 67 Frage 501: Warum muss derzeit auch Rundfunkbeitrag gezahlt werden? für eine Zweitwohnung der Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages knüpft gemäß $ 2 Abs. I des Rundfunkbeitragsstaatsertrages an den Begriff der Wohnung an. Da es sich bei Zweitwohnungen auch um Wohnungen handelt, gilt die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages auch für diese. Frage 502: lst zukünftig eine Ausnahme für die Zweitwohnung vorgesehen? Eine Ausnahme für die Zweitwohnung ist derzeit nicht vorgesehen 152 SACHSìSCHE STAATSKANZLEì Frage 503: Zahlt derzeit auch die öffentliche Hand für ihre Betriebsstätten den Rundfunkbeitrag? Es bestehen keine Erkenntnisse, wonach die Betriebsstätten der öffentlichen Hand, sofern es sich nicht um ausnahmsweise beitragsfreie Betriebsstätten handelt, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nicht nachkommen. ,,3. Das Recht der Rundfunkfinanzierung sollte behutsam erneuert werden, um keine neuartigen F.ragen des Europarechts zu veranlassen und die Aufnahme der Reform in der Offentlichkeit zu erleichtern.* S. 78 f. Frage 504: Wurden dazu alle relevanten Regelungen getroffen oder besteht derzeit noch Regulierungsbedart? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. ,,Sollte eine Vertassungsánderung enitogen werden, um die Rundfunkanstalten aus Steuern zu finanzieren, berührte drese Vertassungsänderung Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie, das Budgetrecht als ein Elementarrecht des Parlaments." S. 80 Frage 505: lnwieweit müsste die Verfassung konkret geändert werden, um die Rundfunkanstalten aus Steuern zu finanzieren? Für eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Steuermitteln ist zunächst eine Neuformulierung von Art. 5 des Grundgesetzes erforderlich, nach der die dort geforderte Freiheit und Unabhängigkeit aller potentiellen Grundrechtsträger von staatlicher Einflussnahme aufgelöst wird. ln einem weiteren Schritt bedürfte es zudem der Aufnahme einer finanzverfassungsrechtlichen Ermächtigungsnorm in das Grundgesetz. Frage 506: Inwieweit bestehen diesbezüglich konkrete verfassungsrechtliche Bedenken? Eine Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über staatliche Haushalte, also aus Steuern, kollidiert mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlichrechtlichen Rundfunks, weil staatliche Stellen auf diese Weise über die Finanzierung mittelbar Einfluss auf das Programm nehmen könnten. Die entspricht auch der Einschätzung der drei Verfassungsrichter Geiger, Wand und Rinck, die schon im Jahre 1971 darauf hingewiesen haben, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem öffentlichen Haushalt der Länder (oder des Bundes) im Hinblick auf die von Art. 5 GG geforderte Freiheit und Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Staat unzulässig ist. Freistaat SACHSEN 153 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN ,,77. Die Gesetzgebungszuständigkeit für den Rundfunkbeitrag folgt der Gesetzgebungskompetenz für das zugehörige Sachgebiet (Annex-Kompetenz). Für den Rundfunk liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern (Art. 70 Abs. 1 GG} Drese umfasst auch die Kompetenz zur Regelung der Ru ndfu nkfi na nzieru ng. Das Beitragsa ufkommen dart von den Ru ndfun ka nstalten autonom verwendet werden. Die Verwaltungskompetenz kann der Gesetzgeber den Rundfunkanstalten, bei einer Beitragserhebung nach strikter Legalität auch den Länderbehörden zuweisen." S. 87 f Frage 507: Welche Regelungen wurden hierzu für Sachsen getroffen? Für den Freistaat Sachsen gilt insoweit der zwischen den Ländern geeinte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der in seinem S I Absatz 2 die zuständige Landesrundfunkanstalt ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens wie die Anzeigepflicht, die Leistung des Rundfunkbeitrags, etc. durch eine Satzung zu regeln. ,,17. Das Rundfunkangebot rnuss auch für sozial Schwache in vollem Umfang erreichbar sern. Deswegen rnuss der Gesetzgeber entweder im Beitragsrecht einen Befreiungstatbestand vorsehen oder im Sozialrecht die staatlichen Geldleistungen so óemessen, dass der Rundfunkbeitrag aus dresen Zuwendungen finanziert werden kann. Das Ertordernis eines einfachen, die Privatsphäre schonenden Vollzugs legt nahe, die Beitragslast allgemein zu erheben, aber im Sozialrecht auszugleichen." S. 84 Frage 508: Welche Regelungen wurden hierzu getroffen? Die Befreiungstatbestände und solche Tatbestände die eine Reduzierung des Rundfunkbeitrages vorsehen, finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, insbesondere in $ 4 des Rundfunkbeitragsstaatvertrages. Frage 509: Warum hat man sich für die tatsächlich gewählte Variante entschieden? Eine Auflistung der Befreiungstatbestände und solcher Tatbestände die eine Reduzierung des Rundfunkbeitrages vorsehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellt die sachnäheste Regelung dar. ,,20. Die Reform des Rundfunkheitrags tauscht lediglich den Tatbesfand des Empfangsgeräts gegen den Tatbestand des Haushalts und des Gewerbebetriebs aus. ln dieser schönen Korrektur gewinnt die Rundfunkfinanzierung eine neue Plausibilität, vermeidet Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und sichert einem einsichtigen Belastungstatbestand einen einfachen und verlässlichen Vollzug." S. 85 Frage 510: Welche konkreten Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht sind hier gemeint? Handelt es sich bei diesen Problemen um theoretische oder praktische? 1s4 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Die in dem Gutachten getätigte Aussage, dass die Reform des Rundfunkbeitrags Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vermeidet, bezieht sich auf die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Rundfunkbeiträge mit dem Beihilferecht innerhalb der Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union, im konkreten auf die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt. Die insoweit vertretenen Ansichten lassen sich der einschlägigen Fachliteratur entnehmen. Aufgrund der Zusage der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom Dezember 2006, zweckdienliche Maßnahmen zu unternehmen, die eine eventuelle Überfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ausschließen, ihrer Umsetzung durch die Länder im Rahmen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und der daraufhin erfolgten Einstellung des zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen Beihilfeverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland, liegt der Schwerpunkt dieser Diskussion heute im theoretischen Bereich. Frage 511: Bestehen diese Probleme immer noch oder konnten sie ausgeräumt werden? Die Probleme konnten durch die Verpflichtung Deutschlands, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Bereich Neue Medien zu konkretisieren, ein Prüfverfahren bzgl. der Erfüllung des Rundfunkauftrages einzuführen (sog. Public- Value-Test) sowie gesetzliche Regelungen für die kommerziellen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten und deren Umsetzung im Rundfunkstaatsvertrag ausgeräumt werden. Frage 512: Warum wurden bisher nicht alle Vorschläge aus dem Kirchhof- Gutachten umgesetzt? Das von Prof. Dr. Paul Kirchhof im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio erstellte Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat ausschließlich empfehlenden Charakter, eine Verpflichtung zut Übernah me i n den Rundfunkfinanzieru ngsstaatsvertrag begründet es nicht. Frage 513: Warum haben die nachfolgenden Empfehlungen von Prof. Kirchhof bisher keinen Eingang in die Rundfunkfinanzierungsgesetzgebung gefunden? a. Wegfall der Rundfunkwerbung b. Behandlung der Zweitwohnung c. keine Ausnahme für Studenten (die kein Bafög erhalten) d. Ausnahme für einen Haushalt, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird Für die Beantwortung der Frage 513 wird auf die Antwort zu Frage 512 venruiesen lll. Nachfragen zum Kube-Gutachten: ,,Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Möglichkeit zum Rundfunkempfang grundsätzlich deutschlandweit besteht und drese Möglichkeit in den Tatbeständen der privaten Wohnung, der Betriebssfäffe und des nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs angernessen ertasst wird.* S. 5 Freistaat SACHSEN 155 SACHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Frage 514: Worauf lässt sich diese Annahme (auch zeitlich), die auch in der Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angeführt, jedoch nicht weiter ausgeführt wird, zurückführen? Die Annahme, dass die Möglichkeit zum Rundfunkempfang grundsätzlich deutschlandweit besteht und diese Möglichkeit in den Tatbeständen der privaten Wohnung, der Betriebsstätte und des nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs angemessen erfasst wird, beruht auf empirischen Erhebungen sowie einer Auswertung der technischen Möglichkeiten im Rundfunkbereich. ,,Der Rundfunkbeitrag wird monatlich erhoben lS 7 RBSÍV), dies auf Grundlage einer einmaligen Anmeldung des Wohnungs- oder Betriebsstätteninhabers bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt lS I RBSfW. Die Anstalten haben Auskunftsrechte nach $ 9 Abs. I RBSw und sich ermächtigte, die Einzelheiten des Verfahrens durch Satzung zu regeln ($ 9 Abs. 3 RBSft4. " S. 6 Frage 515: $ 9 Abs. I S. 6 RBSTV regelt: Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden. Wie viele Verwaltungsarangsverfahren wurden/werden in Sachsen zur Durchsetzung des Anspruchs auf Auskunft und Nachweise seit 2012 durchgeführt? (Die Antwort bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Auf der Grundlage der genannten Vorschrift kam es in Sachsen bislang zu keinem Ve rura ltu n g szwang sverfa h re n. ,,Die Qualifizierung als Beitrag erlaubt es den Ländern, den Rundfunkbeitrag auf Grundlage von A¡7. 70 Abs. I GG auszugestalten.' S, 34 Frage 516: Wie hat Sachsen davon Gebrauch gemacht? (Bitte in der Antwort die entsprechenden Regelungen und Normen angeben.) Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrages durch die Länder findet sich im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und hier im Besonderen in $ 8 der die Höhe des Rundfunkbeitrages festlegt. ,,Gleichwohl werden mit Wohnungen weitestgehend Haushalte erfassf. Zudemliegt die Tatbestandlichkeit der Wohnung auch unter Praktikabilitätsgesichtspunkten nahe. Denn der Vollzug kann dadurch weitgehend auf bestehende Datensätze gestützt werden.* S. 40 f, Frage 517: Welche Datensätze sind hier konkret gemeint? 156 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Gemeint sind die den Meldebehörden vorliegenden Meldedaten, die entsprechend dem in $ 14 Abs. 9 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrages normierten Verfahren an diejeweils zuständigen Rundfunkanstalten zu übermitteln waren. Frage 518: Wie erfolgt in Sachsen ein solcher Datenabgleich? Wer ist daran beteiligt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser? Die Beantwortung dieser Frage folgt aus S 6 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. ,,Ein solches Vorbringen ist, dres ,sf ein gesicherter Bestand der Rechtsprechung, rundfunkverfassungsrechtlich unerheblich, weil der Rundfunk, auch zur Sicherung des Grundversorgungsauftrags, sach- und abgabenrechtlich als Gesamtveranstaltung zu verstehen ist. Eine Verifikation des tatsächlichen Konsumverhaltens wäre darüber hinaus auch mit den Anforderungen des Datenschutzes nicht zu vereinbaren." S. 52 Frage 519: ln welcher Hinsicht bestehen datenschutzrechtliche Bedenken? Die Verifikation des tatsächlichen Konsumverhaltens jedes Bürgers der Bundesrepublik Deutschland findet ihre Grenzen in dem aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG herzuleitenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dass es dem einzelnen Nutzer linearer oder nicht-linearer Rundfunkangebote zugesteht, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte. Frage 520: Lassen sich diese ausräumen? Wenn ja, wie? Die insoweit bestehenden datenschutzrechtlichen Bedenken lassen sich nicht ausräumen. V. Wissenschaftliches Gutachten über Legitimation und Auftrag des öffentlichrechtlichen Fernsehens in Zeiten der Gloud von Prof. Dr. Dieter Dörr, Prof. Dr. Bernd Holznagel LL.M., Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot Frage 521: Was hat die Erstellung des Gutachtens insgesamt gekostet und wie teilen sich die Kosten auf die drei Gutachter auf? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das Honorar für die Gutachten ist nicht veröffentlicht worden, weil dazu die Zustimmung der Gutachter nicht vorliegt Frage 522:Wer bestimmte die Gutachter? 157 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Gutachter wurden vom ZDF bestimmt. Frage 523: Nach welchen Kriterien wurden die Gutachter ausgewählt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Freistaat SACHSEN Die Auswahl erfolgte nach fachlicher Eignung verfassungsrechtliche und europarechtliche als auch abgedeckt werden. Dabei sollte sowohl ökonomische Kompetenz Frage 524: Wurden auch andere Wissenschaftler für ein solches Gutachten zur Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angefragt? Wennja, wer wurde angefragt und aus welchen Gründen wurde dann kein Gutachten erstellt bzw. nicht veröffentlicht? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Nein, es wurden keine anderen Wissenschaftler angefragt. Frage 525: Wer bestimmte Zielrichtung und Themen des Gutachtens? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Themenstellung wurde von dem Auftraggeber vorgegeben. Verlauf und Ergebnisse der Gutachten wurden von den Gutachtern in eigener wissenschaftlicher Verantwortung festgelegt. Frage 526: Was ist mit dem Gutachten bar. den Ergebnissen des Gutachtens beabsichtigt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das Gutachten liefert einen Beitrag in der aktuellen Diskussion zur Fortentwicklung des Te lemed iena uftrag s i m Ru ndf u n kstaatsvertrag. Frage 527: Welche Konsequenzen zieht das ZDF aus diesem Gutachten? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das ZDF hat sich mit den Ergebnissen des Gutachtens in die Diskussion der Länder zur Fortentwicklung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 158 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 eingebracht. Dabei ist für das ZDF von zentraler Bedeutung, dass eine Steuerung der Telemedien über analoge Kriterien, wie Venrueildauerfristen und Sendungsbezug, nicht mehr zeitgemäß und die 7-Tage-Regelung des Rundfunkstaatsvertrags überprüft werden muss. Auch teilt das ZDF die in dem Gutachten vorgetragene Ansicht, dass das Verbot von lizenzierten Spielfilmen und Serien in einer Zeit, wo der non-lineare Konsum solcher Angebote (2.8. über Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime) tägliche Realität ist, nicht mehr zeitgemäß ist. Gleiches gilt für die 24-Stunden-Frist für Sendungen auf Abruf bestimmter Sportgroßereignisse. Weiterhin bedarf es auch einer Regelung für web-exklusives Live-Streaming sowie die Nutzung von Drittplattformen. Frage 528= Wie geht die ARD mit diesem Gutachten Konsequenzen zieht sie aus diesem Gutachten? um und welche Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das Gutachten gibt viele Anstöße, die auch in der ARD diskutiert werden ,,These 6 Es rsf damit zu rechnen, dass dem Abruf von lnhalten aus der Cloud bei allen Altersgruppen immer größeres Gewicht zukommen wird. Dies wird jedoch das Iineare Programmfernsehen auf absehbare Zeit nicht ablösen. Vielmehr werden beide Angebotsformen nebeneinander bestehen und unterschiedliche Nutzerbedürtnísse óedienen." S. 27 Frage 529: Kann die Staatsregierung dieser These folgen? Was spricht ihrer Ansicht nach dafür und was dagegen? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. ,,These 7 Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist durch die Vertassung ein besonderer Funktionsauftrag übertragen worden, der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert und durch den Gesehgeber im Rundfunkstaatsvertrag unter Beachtung einer europarechtlichen Rahmenbedingung ausgestaltet wurde. Diesen Auftrag ertüft der öffentlichrechtliche Rundfunk durch lineare Programmangebote und durch Bereitstellung von Abrufdiensten (Telemedien)." S. 32 Frage 530: Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch lineare Programmangebote und durch die Bereitstellung von Abrufdiensten seinen Funktionsauftrag? (Bitte die Antwort begründen.) Die Erfüllung des Funktionsauftrages des Rundfunkstaatsvertrages ist Gegenstand der SS 11 ff. des Rundfunkstaatsvertrages. Dabei stellt die infolge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags aufgenommene Regelung in S 1la des 159 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Rundfunkstaatsvertrages klar, dass der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben Hörfunk-und Fernsehprogrammen auch Onlineangebote, sog. Telemedien umfasst. lndem der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Angebot im linearen und nicht-linearen Bereich bereitstellt, erfüllt er mithin seinen Funktionsauftrag. Frage 531: Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag erfüllen, wenn er nur lineare Programmangebote bereitstellt? (Bitte die Antwort begründen.) Nein, weil ein einseitiges Angebot im linearen Bereich (oder im nicht-linearen Bereich, siehe hierzu Frage 532) nicht mit der Formulierung in S 1la des Rundfunkstaatsvertrages in Einklang stünde. Frage 532: Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag erfüllen, wenn er nur Abrufdienste (Telemedien) bereitstellen würde? (Bitte die Antwort begründen?) Nein, weil ein einseitiges Angebot im nicht-linearen Bereich (oder im linearen Bereich, siehe hierzu Frage 531) nicht mit der Formulierung in S 11a des Rundfunkstaatsvertrages in Einklang stünde. ,,Es ist zudem nicht zu bestreiten, dass die Berichterstattung über den Sport zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört. Dies folgt daraus, dass der Spod im engen Zusammenhang mit den essenfiellen Funktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die demokratische Ordnung steht. Der Spod bietet, wie das Bundesvertassungsgericht betont, ldentifikationsmöglichkeiten im [okalen und nationalen Rahmen und ist ein bedeutsamer Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung." S. 38 Frage 533: lst die Staatsregierung derselben Auffassung, dass die Berichterstattung über den Sport zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gehört? (Bitte die Antwort begründen.) Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass der Sport - und z¡'tar in seiner gesamten Ausgestaltung wie auch hinsichtlich seiner regionalen und föderalen Vielfalt - zu den Bereichen gehört, über den der öffentlich-rechtliche Rundfunk umfassend zu berichten hat. lhre Grundlage findet diese Auffassung in $ 11 des Rundfunkstaatsvertrages, der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowohl dazu verpflichtet über die gesamte Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens der Bundesrepublik Deutschland als auch insbesondere Beiträge zur Kultur anzubieten. Dass der Sport nicht nur einen gewichtigen Faktor des öffentlichen als auch des kulturellen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland darstellt, steht dabeifür die Staatsregierung außer Frage. Frage 534: Welche weiteren Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind geeignet ldentifi kationsmöglichkeiten für die Rezipienten zu schaffen? 160 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Prinzipiell sind alle Angebote dazu geeignet - vom Sportler, der für Heranwachsende eine Vorbild- und ldentifikationsfigur sein kann, über Moderatoren, die als Rollenvorbilder dienen können bis hin zu speziellen thematischen Sendungen und ihren Protagonisten. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen. Frage 535: Insoweit die Sportberichterstattung auch im lokalen Rahmen fdentifikationsmöglichkeiten bieten soll: Warum werden dann z.B. nur Fußballspiele der 1. Bundesliga auf ARD oder ZDF und nur ganz selten Zweitund Drittligaspiele mit regionalen Mannschaften im MDR übertragen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Zur Stärkung der Sportberichterstattung im lokalen Rahmen hat der MDR 2014 den Sendeplatz ,,Sport im Osten - extra" geschaffen und z.B. in 2015 64 Live- Ubertragungen regionaler Sportereignisse, darunter zahlreicher Spiele der Dritten Fußballbundesliga aus dem MDR-Sendegebiet, realisiert. Das ZDF riberträgt keine Fußballspiele der 1. und 2. Bundesliga sowie der Drittliegen. W. Reformvorschläge und Zukunftsmodelle l. Rundfunkstrukturreform: SMS-Papier Bereits im November 2003 legten die drei Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU, Bayern), Georg Milbradt (CDU, Sachsen) und Peer Steinbrück (SPD, Nordrhein- Westfalen) im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz ein Positionspapier zu einer Rundfunkstrukturreform vor. Nach den lnitialen der Nachnamen der drei Politiker wird das Positionspapier auch ,,SMS-Papief' genannt. Das Positionspapier unter der Uberschrift ,,Rundfunkstrukturreform" hat folgenden Wortlaut: t. Die Regierungschefs der Länder beauftragen die Rundfunkkommission der Länder mit der Vorlage erhes Rundfunkreformstaatsvertrages, der folgenden lnhalt regelt: Frage 536: Hat die Rundfunkkommission der Länder einen auf das Pos itionspapier gestützte n Ru ndf u n kreformstaatsvertrag vorge legt? Nein. Es wurden aber Anregungen aus dem Papier übernommen (vgl. Frage 540) 161 SACHSISCHE STAATSKANZLEì Rundfunk allgemein: 1. Neue Angebote oder Leistungsausweitungen in Programmbereichen sind künftig generell nur dann zulässig, wenn andere, bisherige Leistungen oder Angebote ei ngestel lt werden (Gebot der Austauschentwicklung). Frage 537: Wird das Gebot der Austauschentwicklung derzeit von ARD, ZDF, Deutschlandradio, MDR jeweils umgesetá? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das Gebot der Austauschentwicklung ist derzeit nicht kodifiziert. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 28.10.2016 jedoch beschlossen, dass neue Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur bei Anpassung von bestehenden Angeboten beauftragt werden dürfen. 2. Für die Finanzierung der programmbegleitenden Online-Angebote wird ein Gebührenanteilvon 0,5 Yo des Anstaltsetats festgelegt. Frage 538: Wie hoch sind derzeit jeweils die Gebührenanteile der Anstaltsetats für die Finanzierung der programmbegleitenden Online-Angebote von ARD, ZDF, Deutschlandradio und M DR? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die prozentualen Einschätzungen des SMS-Papiers beruhten auf den damaligen Erkenntnissen zur Marktentwicklung im Rundfunk- und Telemedienbereich. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Hinwendung der Nutzer zu nonlinearen Medien haben die Anstalten ihre Etats für die Finanzierung programmbegleitender Online-Angebote über den im SMS-Papier vorgeschlagenen Grenzwert erhöht. MDR und ZDF haben hierzu konkrete Zahlen vorgelegt. Danach fielen beim MDR im Jahr 2015 Aufwendungen für Telemedien i.H. von 1,5olo der MDR-Gesamtaufwendungen an. Beim ZDF waren die gesamten Neuen Medien (einschließlich Videotext und Mediathek) 2015 mit einem Aufwand von knapp 1,4o/o der ZDF-Gesamtaufwendungen verbunden. ln diesem Wert nicht enthalten sind nach Angaben des ZDF die Aufwendungen für Tätigkeiten von Fernsehredakteuren, die ihre Beiträge auch für Online-Nutzungen zur Verfügung stellen. Vom Deutschlandradio waren innerhalb der Beantwortungsfrist keine Angaben zu erhalten. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. 3. Für die Finanzierung von Marketingaufwendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften wird ein Gebührenanteil von 1 96 des Anstaltsetats festgeschrieben (Vorbild H R). Freistaat SACHSEN 162 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 539: Wie hoch sind derzeit die Gebührenanteile der Anstaltsetats von ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR jeweils für die Finanzierung von Marketingsaufwendu ngen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die ARD ist keine eigene Rundfunkanstalt, daher verfügt sie nicht über einen eigenen Etat. Die Aufwendungen der Hauptabteilung Kommunikation des MDR, bei der der Marketingbereich des MDR angesiedelt ist, haben nach dessen Angaben im Jahr 2015 rd. 5,8 Mio. Euro betragen. Dies entspricht ca. 0,8% der MDR-Gesamtaufwendungen. Von diesen Mitteln waren nach Angaben des MDR auch die übrigen Aufgaben der internen und externen Kommunikation des MDR zu bestreiten. Nach Angaben des ZDF liegt der Anteil der Marketingaufiruendungen deutlich unter 1% des Gesamtaufwandes. Vom Deutschlandradio waren innerhalb der Beantwortungsfrist keine Angaben zu erhalten. 4. Die Struktur der Rundfunkgebühr wird zur Minderung des Verwaltungsaufwandes der Rundfunkanstalten vereinfacht; dies betrifft in erster Linie die künftig nur noch einkommensabhängig zu gewährenden Befreiungen. Frage 540: Was spricht gegen eine solche Vereinfachung? Die Systematik des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sieht Befreiungen vom Rundfunkbeitrag grundsätzlich nur für Empfänger von Leistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) vor. Damit ist eine wesentliche Vereinfachung erreicht, da konkrete, i.d.R. einkommensbezogene Anknüpfungstatbestände für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag benannt werden. 5. Den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio wird eine Kürzung von 5 76 der festen Planstellen innerhalb der nächsten 4 Jahre aufgegeben. Dabei soll keine Verlagerung von Personalkosten auf freie Mitarbeiter im lnteresse einer transparenten Personalkostenertassung stattfinden. Eine entsprechende Obergrenze ist nach dem Beispiel des Sfaafsvertrages über das Deutschlandradio festzuschreiben. Beim Deutschlandradio werden personelle Doppelstrukturen abgebaut. Frage 541: Gibt es derzeit eine Obergrenze? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 163 SACHSISCHË STAATSKANZLEI Ja. Beim MDR ist die Anzahl der Planstellen nach dessen Angaben seit dem Beginn des Jahres 2011 auf 2009 Planstellen begrenzt. Es gibt derzeit keine staatsvertragliche Obergrenze. Aus dem 2O.KEF-Bericht geht hervor, dass die ARD für 2017 bis 202Q die Streichung von 545 besetzten Stellen vorsieht. Das ZDF plant für denselben Zeitraum die Streichung von weiteren 100 besetzten Stellen. Die KEF enryarten von den Landesrundfunkanstalten sowie von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio zum 21. Bericht die Vorlage von mittelfristigen Konzepten für die Entwicklung der gesamten Personalkapazitäten und der Art der Leistungserstellung (vgl. 20. KEF-Bericht, S. 91). Frage 542: Wie haben sich die Planstellen bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR seit 2003 im Vergleich zu den freien Mitarbeiterzahlen entwickelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: a) MDR 2003 Planstellen 2.147 Freie Mitarbeiter: N.N 2015 Planstellen 2.009 Freie Mitarbeiter; 5.258 b) zDF 2003 Planstellen 3.630 Freie Mitarbeiter: 4.283 2015 Planstellen 3.630,5 Freie Mitarbeiter: 3.804 lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venrviesen 6. Kreditaufnahmen der Rundfunkanstalten werden künftig nicht mehr als Bedart steigernd berücksichtigt, sondern als zusätzlich zu erbringender Sparbeítrag in der n äc h sten Geb ü h re n periode a ngesetzt. Frage 543: Wie werden derzeit Kreditaufnahmen der Rundfunkanstalten berücksichtigt? Kredite sollen nach $ 1 Abs. 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV) nur zum Eruverb, zut Enrueiterung und zur Verbesserung der Betriebsanlagen aufgenommen werden. Die Verzinsung und Tilgung aus Mitteln der Betriebseinnahmen, insbesondere der Rundfunkbeiträge, muss auf Dauer gewährleistet sein. Die Anstalten sind verpflichtet, Kredite gegenüber der KEF Freistaat SACHSEN 164 sACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 anzumelden. Die KEF berücksichtigt Kredite als sogenannte ,,anrechenbare Eigenmittel" im Rahmen der Finanzbedarfsfeststellung. Dabei handelt es sich um kurzfristig, d.h. im Planungszeitraum verfügbare Mittel, die zvr Deckung des Finanzbedarfs heranzuziehen sind. Mit der Berechnung der Eigenmittel kommt die KEF ihrer Aufgabe nach, eine Überfinanzierung des Rundfunks zu vermeiden, vgl. S 3 Abs. 2 RFinStV. Fernsehen: 7. Die beiden Kultursender Arte und Ssat werden vereint; die Beteiligung von ARD u nd ZDF sowie die i nternationale Zusammenarbeit werden aufrechterhalten. Frage 544: Was spricht gegen eine Vereinigung von Arte und 3sat? Eine Vereinigung von Arte und 3Sat und die damit einhergehenden strukturellen Veränderungen könnten unabhängig von einer ,,Aufrechterhaltung der internationalen Zusammenarbeit" Belastungen für das deutsch-französische Verhältnis bedeuten: Das rechtliche Fundament von ARTE bíldet eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Ebenso könnte aufgrund der Beteiligung des ORF an 3Sat die deutsch-österreichischen Beziehungen Gefahr laufen, Schaden zu nehmen. 8. Doppelstrukturen bei Phoenix und Kinderkanal sind abzubauen. Dies soll entweder durch Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen ARD (Phoenix) und ZDF (Kika) unter Aufrechterhaltung der Zulieferungen oder bei Fortbestand der gemeinsamen Verantwortung durch vereinfachte Verwaltungsstrukturen unter Aufgreifen der KEF-Vorschläge geschehen. Frage 545: Sind die Doppelstrukturen derzeit noch vorhanden? Wenn ja, warum? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es sind aktuell keine Doppelstrukturen vorhanden, da PHOENIX und KIKA nach Angaben von ARD und ZDF nach Federführungsmodellen bzw. arbeitsteilig organisiert sind. lm Einzelnen: a) PHOENIX Bei PHOENIX ist lediglich sowohl ein Geschäftsführer vom WDR als auch eine Geschäftsführerin vom ZDF bestellt. Diese Geschäftsführer sind auch gleichzeitig auf dem Bildschirm tätig, so dass dort eine Aufgabenverteilung bzw. Vertretung stattfindet. b) KrKA Der KIKA von ARD und ZDF ist kein selbstständiger Programmveranstalter, sondern eine Organisationseinheit des innerhalb der ARD federführenden MDR, dem er fachlich und administrativ unterstellt ist. Doppelte Besetzungen und Weisungsbefugnisse sind 165 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI nicht vorgesehen; lediglich der Programmgeschäftsführer ist auch an die Weisungen des zu 50% beteiligten ZDF gebunden. Der KIKA nutzt die lnfrastruktur der MDR (u.a. Personalvenrvaltung, Rechnungswesen, Gebäudemanagement, Honorar- und Lizenzabteilung) mit. Durch diese Einbindung in die MDR-Prozesse werden Doppelstrukturen verm ieden. Frage 546: Welche positiven und negativen Auswirkungen haben diese Doppelstrukturen? Nach Angaben von ARD und ZDF sind keine Doppelstrukturen vorhanden. Frage 547: Welche KEF-Vorschläge sind hier gemeint? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das im November 2003 erschienene SMS-Papier kann sich auf eine Entwurfsfassung des im Dezember 2003 erschienenen 14. KEF-Berichts bezogen haben. Dort wird für PHOENIX, ARTE und 3Sat eine Aufgabe der gemeinschaftlichen Trägerschaft empfohlen. Allerdings dürfte es hier allein aus der in der Beantwortung zu Frage 546 angegebenen Gründen bei ARTE und 3Sat wegen der internationalen Komponente nicht unerhebliche Umsetzungsprobleme geben. 9. Die Sendezeit des Kka wird auf 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Frage 548: Warum wurde die Sendezeit des Kika bis 21:00 Uhr ausgeweitet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlíchen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Weil ältere Kinder länger als bis 19:00 Uhr fernsehen. Dies gilt insbesondere für die Tage Freitag und Samstag, wenn am nächsten Tag schulfrei ist. Der Sendeschluss des K|KA um 19:00 Uhr entsprach also nicht den Nutzungsgewohnheiten und führte zu Enttäuschungen bei den Kindern. Frage 549: Welche Vor- und Nachteile hat eine Beschränkung der Sendezeit des Kika auf 06:00 bis 19:00 Uhr? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Beschränkung ist für Kinder und Eltern nur von Nachteil, denn sie führt dazu, dass für Kinder; die sowieso länger als 19.00 Uhr fernsehen, keine kindgerechten Programme mit öffentlich-rechtlichem Qualitätsstandard zur Verfügung stehen. Kinder laufen daher Gefahr, in noch höherem Maße als bisher für sie ungeeignete Sendungen zu sehen. Freistaat SACHSEN 166 5ÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN 10. Die Berechtigung von ARD und ZDF zu den bisherigen zusätzlichen digitalen Angeboten (Eins Muxx, Eins Ertra, Eins Festival, ZDF Dokukanal, ZDF lnfokanal, ZDF Theaterkanal) und die Kooperationsmöglichkeit mit kommerziellen Anbietern entfallen. Dre Sonderstellung der öffentlich-rechtlichen Programmbouquets im Kabel wird davon nicht berührt. Frage 550: Wie ist hier der aktuelle Stand hinsichtlich der Berechtigungen von ARD und ZDF? Zwei der zusätzlichen digitalen Angebote von ARD und ZDF wurden mittlenrueile eingestellt (EinsExtra, ZDFkultur). 11. Jede Landesrundfunkanstalt soll nur ein landesweites Fernsehvollprogramm analog veranstalten. Frage 551: Welche Auswirkungen hätte die Umsetzung dieser Forderung? Die Umsetzung dieser Forderung für den Fernsehbereich würde die Verbreitung der Dritten Programme der Landesrundfunkanstalten außerhalb der die jeweilige Anstalt tragenden Länder unterbinden. Die gemeinsame Veranstaltung des Vollprogramms ,,Erstes Deutsches Fernsehen" müsste eingestellt werden. Dies träfe auch auf das bundesweit empfangbare Spartenprogramm ,,ARD alpha" zu. Ebenfalls betroffen wärendie von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten veranstalteten digitalen Zusatzangebote. Das ZDF wäre als von allen Ländern getragene Landesrundfunkanstalt auf die Verbreitung des analogen ZDF- Fernsehprogramms begrenzt. Die digitalen Zusatzangebote des ZDF wären einzustellen. Frage 552: Welche Veränderungen wären für die Umsetzung dieser Forderung notwendig? Es wäre eine entsprechende Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages, des ZDF- Staatsvertrages, des ARD-Staatsvertrages sowie einzelner Landesgesetze erforderlich. Frage 553: Wer wäre bei der Umsetzung dieser Forderung konkret betroffen? Die Umsetzung würde alle Landesrundfunkastalten (inkl. ZDF) treffen. Frage 554: Welche Einsparungen würde die Umsetzung dieser Forderung für wen wann und in welchem Umfang bringen? Die ARD-Anstalten und das ZDF unterliegen teilweise langfristigen vertraglichen Bindungen. Durch Umsetzung der in Rede stehenden Forderung erzielbare Einspareffekte wirken sich deshalb in jedem Falle mit zeitlicher Verzögerung aus. Zudem entstehen Kosten durch die Abwicklung vertraglicher Beziehungen. Überschlägig kann langfristig durch die Einstellung der verbliebenen vier Zusatzangebote mit einer jährlichen Kostenersparnis von gut 0,13 Euro des 167 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Rundfunkbeitrages, durch die Einstellung des Programms ,,Das Erste" mit einerjährlichen Kostenersparnis von 3,96 Euro des Rundfunkbeitrags (bei unterstelltem ersatzlosen Wegfall sämtlicher Kosten für ARD-Gemeinschaftsaufgaben, vergleiche insoweit die Website der ARD) gerechnet werden. Hörtunk: 12. Die Landesrundfunkanstalten sollen statt aktuell 61, künftig höchstens 45 Hörtunkprogramme veranstalten (Stand 1995); davon sind 5 deutschlandweit koordinierte, gemeinsame Angebote (2.8. im Klassik- oder lnfobereich). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird aufgefordert, in diesem Rahmen digitale Hörtunkprogramme zu veranstalten, die den Umstieg auf das Digitalradio fördern. Freistaat SACHSEN Frage 555: Wie viele Hörfunkprogramme veranstalten Landesru ndfu nkanstalten derzeit i nsgesamt? die Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Landesrundfunkanstalten veranstalteten nach Angabe des 20. KEF-Berichts im Jahr 2014 67 Hörfunkprogramme, von denen 12 ausschließlich digital verbreitet wurden. Hinzu kommen Hörfunkprogramme, die gem. $ 11 c Abs. 2 RSIV nach Landesrecht zusätzlich beauftragt wurden (vgl. hierzu die Angaben im 20.KEF-Bericht, Tz.38). Frage 556: Wie viele deutschlandweit koordinierte gemeinsame Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten werden derzeit in welchen Bereichen veranstaltet? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es gibt derzeit keine deutschlandweit koordinierte gemeinsamen Hörfunkprogramme der Landesru ndfunkanstalten. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen. Frage 557: Wie ist der aktuelle Fortschritt auf dem Weg zum Umstieg auf das Digitalradio? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das digital-terrestrische DAB+ Radio ist im Markt angekommen und setzt sich immer stärker durch. Dies belegen nicht zuletzt aktuelle Ergebnisse aus der Marktforschung: So nutzen knapp 14o/o der Bevölkerung DAB+ regelmäßig, das sind fast zehn Millionen Menschen (9,53 Mio. Personen ab 14 Jahren) und damit 2,1 Millionen mehr als im Vorjahr. lm gleichen Zeitraum stieg die Zahl der verbauten DAB+ Autoradios von zwei auf drei Millionen. 168 5ÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Laut GfK weist der jährliche Absatz von DAB+ Geräten in Deutschland erfreuliche Steigerungsraten auf. Bis zum Jahresende werden rund 1,1 Millionen DAB+ Radios ihre Käufer gefunden haben, so die Enruartungen der Händler. Von Januar bis Oktober 2016 wurden bereits 726.000 Geräte verkauft. Nachdem das nationale Netz von 61 (2015) auf 110 Senderstandorte ausgebaut wurde, ist DAB+ Anfang 2017 bundesweit auf 95 Prozent der Fläche verfügbar, die Autobahnen sind mit 98 Prozent versorgt. Frage 558: Wie wird der Umstieg auf das Digitalradio derzeit gefördert? Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erkennt in ihrem 20. Bericht fúr 2017 bis 2020 für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+¡ bei der ARD einen Bedarf von 89,4 Mio. € und bei Deutschlandradio von 63,6 Mio. € an. Die Kommission stellt fest, dass der Umstieg auf das im Vergleich zu UKW kostengünstigere Digitalradio nur dann gelingt, wenn es zu klaren Festlegungen von Bund und Ländern zu DAB+ kommt und ein realistischer Abschaltzeitpunkt für UKW beschlossen wird. Frage 559: Wie viele digitale Hörfunkprogramme werden derzeit vom öffentlichrechtlichen Rundfunk veranstaltet? Wie hat sich die Anzahl der Programme seit 2003 jährlich entwickelt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: ARD (15) und DLR (1) veranstalten nach eigenen Angaben insgesamt 16 ausschließlich digital-terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme über den Standard DAB+. Unter die ausschließlich über DAB+ gesendeten Programme zählen auch Kanäle wie VERA (WDR) und BR Verkehr, in denen keine aktive Moderation stattfindet sondern Verkehrsmeldungen mittels eines computergenerierten Sprachsynthese-System ausgegeben werden. Der MDR strahlt nach eigenen Angaben das digitale Hörfunkprogramm MDR Klassik seit 2002 und die MDR Schlagenruelt seit Dezember 2016 über DAB+ aus. 13. Freiwerdende Frequenzen sollen die Empfangsmöglichkeiten des Deutschlandradios verbessern und den Verzicht auf teurere Frequenzen mit g eri n ger Reichtweite erm ög I i c hen. Frage 560: Wie ist die derzeitige Empfangsmöglichkeit des Deutschlandradios? Hierzu hat das Deutschlandradio folgende Angaben gemacht: UKW: DLF ca. 71o/o der Fläche (bundesweit), UKW-DKultur ca. 52o/o der Fläche DAB: DLF, DKultur, DWissen jeweils ca. 91o/o der Fläche mobil und ca. 70o/o der Fläche, im übrigen Livestream. 169 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen. Frage 561: lst Deutschlandradio derzeit auch auf die Nutzung teurer Frequenzen mit geringer Reichweite angewiesen? Wenn ja, in welchem Umfang? Hierzu hat Deutschlandradio folgende Angaben gemacht: Von den zurzeit 319 von Deutschlandradio genutzten UKW-Frequenzen strahlen rund 73o/o der Sender mit einer eher geringen Leistung von unter einem kW ab. Für einen bundesweiten Programmanbieter wie das Deutschlandradio wäre es wirtschaftlicher, übenrviegen9 nur Sender großer Leistungen wie 60 kW oder 100 kW zu betreiben. Die derzeitige Uberbelegung des UKW-Freq.uenzspektrums, auch als eine Folge der jahrzehntelangen Suche nach noch freien Ubertragungskapazitäten und bestmöglicher Ausnutzung des Frequenzspektrums lässt jedoch eine Koordinierung derartiger leistungsstarker Frequenzen nicht mehr zu. 14. ARD und ZDF sollen verstärkt dem deutschen Auslandsrundfunk (Deutsche Welle) zuliefern. Frage 562: Liefern ARD und ZDF derzeit dem deutschen Auslandsrundfunk zu? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Ja Frage 563: Wenn ja, in welchem Umfang? Soll die Zulieferung von ARD und ZDF noch weiter verstärkt werden? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Zusammenarbeit wurde in den zurückliegenden Jahren bereits ausgebaut. Fast 80% des deutschsprachigen Programms besteht nach Angaben von ARD und ZDF aus von diesen getätigten Zulieferungen. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venryiesen. Frage 564: Welche Rundfunkanstalten liefern noch dem deutschen Auslandsrundfunk zu? Dem deutschen Auslandsrundfunk liefern im Rahmen der bestehenden Kooperation mitden Landesrundfunkanstalten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio zu. il. 170 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Die Regierungschefs der Länder fordern die Rundfunkanstalten auf, die von der KE F a ufg eze i g te n W i rtsc h aftl i c h ke its reserue n a u sz u sc h ö pfe n. I n s beson d e re : 1. ln gleichem Maße Einsparungen bei den Personalaufwendungen wie bei den P rogram m a ufwe nd u ngen n achzuwei sen. 2. Lohnbestandteile in gleichem Maße anzupassen, wie es gegenwärtig in der öffentl ichen Verwaltu ng geschieht. 3. Den erreichten Sparanteil beim Sachaufwand nicht zur Deckung neuer Aufgaben, sondern zugunsten stabi ler Ru ndfunkgebühren ei nzusetzen. 4. Kangkörper zu reduzieren und verstärkt in diesem Bereich zu kooperieren. 5. Bei den alten Versorgungswerken - wie im öffentlichen Dienst - eine Abkopplung von der Gesamtversorgung zu erreichen. Frage 565: Wurden die unter l¡.1 bis 5 aufgestellten Forderungen bisher zumindest anteilig umgesetzt? Wenn ia, wie, durch wen und in welchen Bereichen. Wenn nein, warum nicht? Die oben dargestellten Forderungen stellen lediglich Empfehlungen dar und begründen deshalb keine Verpflichtung zur Umsetzung. Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden. Díese werden im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben: a) MDR Zu 1. ln gleichem Maße Einsparungen bei den Personalaufwendungen wie bei den Programmaufwend u ngen nachzuweisen. Der MDR weist in Relation zu den Beitragserträgen und Gesamtaufwendungen die geringsten Personalaufiruendungen aus. Zu 2. Lohnbestandteile in gleichem Maße anzupassen, wie es gegenwärtig in der öffentlichen Venrvaltung geschieht. Der MDR bezahlt in der Regel lediglich die tarifliche Vergütung und die gesetzlichen Sozialleistungen. Zu 3. Den erreichten Sparanteil beim Sachaufwand nicht zur Deckung neuer Aufgaben, sondern zug unsten stabiler Rundfunkgebüh ren einzusetzen. Die Prüfung und Genehmigung neuer Aufgaben obliegt der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) und den Bundesländern. Der darüber hinausgehende Sparanteil wird grundsätzl ich zugunsten ei ner stabilen Rundfunkgebühr eingesetzt. Zu 4. Klangkörper zu reduzieren und verstärkt in diesem Bereich zu kooperieren Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 202 und 211. Zu 5. Bei den alten Versorgungswerken - wie im öffentlichen Dienst - eine Abkopplung von der Gesamtversorgung zu erreichen. Freistaat SACHSEN 171 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Siehe hierzu die Antworten zu Buchstabe Q. Rentenversicherung/Altersvorsorge lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen. b) zDF Zu 1. Das ZDF führt seil2012 unter großen Anstrengungen ein drastisches Programm zum Abbau von Stellen und freien Mitarbeitern (insgesamt 562 Mitarbeiterkapazitäten gegenüber dem Vergleichsjahr 2010) und damit zur Minderung des Personalaufirands durch. Dazu gehört, dass auslaufende Verträge freier Mitarbeiter nicht verlängert und freiwerdende Stellen nicht wiederbesetzt werden. Außerdem wurde zeitlich begrenzt die Möglichkeit eingeräumt, bereits vorzeitig in Ruhestand zu gehen, wenn die betreffende Stelle dann entfiel. Auf dieser Grundlage hat das ZDF für den 20. KEF- Bericht einen Einsparerfolg beim Personalaufwand von 92,36 Mio. € für die Jahre 2013 bis 2016 und von 40,61 Mio. € für die Jahre 2017 bis 2020 nachgewiesen (Nettoeinsparungen, d.h. was von den gesamten Einsparungen zur Entlastung des Beitrags verbleibt, nachdem der fiir Mehrbedarfe an anderer Stelle benötigte Teil der Bruttoeinsparungen abgezogen wurde). Das sind gemessen am Personalaufwand des jeweiligen Referenzjahres, im Vergleich zu dem die Einsparungen ermittelt werden, Einsparungen von 32,2 o/o bzw. 13,8 o/o bzw. im Durchschnitt je Jahr 8,1 o/o bz¡,t. 3,4 o/o. Für den Zeitraum 2013 bis 2016 hal das ZDF (nicht zuletzt aufgrund von Vorgaben der KEF) beim Programm (ohne Verbreitung) eine Nettoeinsparung von 249,72 Mio. € nachgewiesen; das entspricht 21,8 Yo insgesamt ba¡t. 5,5 o/o je Jahr des Programmaufwands im Referenlahr. Für den Zeitraum 2017 bis 2020 hat das ZDF dagegen beim Programm keine Nettoeinsparungen, sondern einen Mehrbedarf von 92,69 Mio. € geplant, der durch Nettoeinsparungen beim Personal- und Sachaufiryand finanziert werden muss. Wenn die unterschiedlichen Ausgangsgrößen beachtet werden, kann daher festgehalten werden, dass das ZDF beim Personal (relativ) mehr spart als beim Programm. Zu 2. Die letztjährigen Tarifanpassungen des ZDF (201112012,201312014,2015-2017) lagen in der Gesamtfortwirkung unterhalb der des öffentlichen Bereichs. Zu 3. Bei den im Wirtschaftlichkeitsbericht der KEF festgehaltenen Erfolgen handelt es sich um Nettoeinsparungen. Die vom ZDF für den 20. KEF-Bericht nachgewiesenen Einsparungen bei den (indexierbaren) Sachaufiruendungen von 83,11 Mio. € für den Zeitraum 2013 bis 2016 und von 15,61 Mio. € für den Zeitraum 2017 bis 2020 führen also unmittelbar in dieser Höhe zu einer Entlastung der Beitragszahler. Zu 4. Das ZDF hat keine Klangkörper. Zu 5. Schon der Versorgungstarifvertrag für Eintretende ab 1994 sieht eine Abkoppelung von der Gesamtversorgung vor. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen. 172 5ÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 ilt. Die Regierungschefs der Länder beschließen, dass Sponsoring im öffentlichrechtlichen Rundfunk künftig den Werberegeln unbrtalbn soll; Ausnahmen sind nur für die in $ 5a RSÍV genannten internationalen Sportereignisse zulässig. Frage 566: Welchen Regelungen unterfällt das Sponsoring derzeit? Mit welcher Begründung wurde die aktuelle Regelung getroffen? Das Sponsoring unterfällt derzeit vor allem den einschlägigen Bestimmungen der AVMD-Richtlinie und des Rundfunkstaatsvertrages. tv. Die Regierungschefs der Länder beauftragen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarts der Rundfunkanstalten bis Män 2004 auf der Basis der ins Auge gefassten Strukturreformen die Rundfunkgebühr neu zu berechnen, Frage 567: Wurde die KEF aufgrund dieser Forderung bis März 2004 durch die Regierungschefs der Länder beauftragt, die Rundfunkgebühr neu zu berechnen? Nein. Frage 568: Wenn ia, zu welchem Ergebnis ist die Neuberechnung gekommen? Antwort entfällt. Frage 569: Wenn nein, warum wurde die KEF nicht beauftragt? Die KEF wurde nicht beauftragt, weil sich hierzu keine Mehrheit im Länderkreis fand Im November 2003 wurde das Sparpaket auf der Ministerpräsidentenkonferenz zur Abstimmung vorgelegt. Frage 570: Wie ist das Abstimmungsergebnis ausgefallen? Das Sparpaket sollte nach übereinstimmendem Vorschlag von SPD- und Unionsseite in der Rundfunkkommission der Länder weiterberaten werden. Frage 571: Mit welchen Argumenten wurde das Sparpaket abgelehnt? Wegen des fehlenden Konsenses über eine Reduzierung von Programmangeboten, aber auch wegen fehlender Gebührenrelevanz einzelner Uberlegungen haben die Länder im März 2004 die Verfolgung weiterer Themenfelder des SMS-Papiers aufgegeben (vgl. hierzu Meier, Henk Erik: Für ein paar Cent weniger? Ein Beitrag zur 173 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì aktuellen Rundfunkgebührenpolitik, in: Arbeitspapiere des lnstituts Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln, Heft 197, S. 42 m.w.N.) 5 FreistaatSACHSEN für Frage 572: Wie wurden die Forderungen aus dem Positionspapier in der Ministerpräsidentenkonferenz aufgenommen? Welchen Forderungen wurde zugestimmt und welche wurden abgelehnt? Die Ministerpräsidenten verständigten sich im November 2003 darauf, dass im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch strukturelle Reformen notwendig seien. Der damalige Vorsitzende der Rundfunkkommission lehnte aber insbesondere die im SMS-Papier vorgeschlagene Streichung öffentlich-rechtlicher Spartenprogramme ab. ll. Arbeitsgruppe,,Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten" Die Rundfunkkommission der Länder hatte auf einer Sitzung am 16. März 2016 beschlossen, eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs- bzw. Ministerebene einzusetzen, in der die Länder mit den lntendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Aufgabenoptimierung diskutieren. Der Vorsitz wurde an Rheinland-Pfalz und Sachsen übertragen; die Arbeitsgruppe wird geleitet von Staatssekretärin Heike Raab (SPD, Medienbevollmächtigte des Landes Rheinland-Ptalzl und Staatsminister Fritz Jaeckel (CDU, Chef der sächsischen Staatskanzlei). Frage 573: Wie oft hat sich bisher die Arbeitsgruppe getroffen? Es gab bisher 3 Treffen, am 03.05.2016, 30.06.2016 und 23.09.2Q16. Frage 574: Wer hat bisher an den Treffen der Arbeitsgruppe teilgenommen? An den Treffen haben Vertreter der politischen Entscheidungsebene (Minister und Staatssekretäre) sowie deren Beauftragte teilgenommen. Frage 575: Gibt es einen Zeitplan für die Arbeit der Arbeitsgruppe? Auf der Grundlage des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2016 ergibt sich folgender Zeitplan für die nächsten Schritte: bis 30.09.2017: abgestimmter Vorschlag der lntendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu den in Frage 577 benannten Themenfeldern unter Bezifferung der finanziellen Auswirkungen und unter Angabe des Zeithorizonts bis 31 .03.2018: Vorlage eines Reformkonzepts der Rundfunkkommission nach Bewertung des Vorschlags von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die aufgrund von Gesprächen mit der KEF, externen Sachverständigen und den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten erfolgt Frage 576: Welche Ziele hat sich die Arbeitsgruppe gesetzt? a a 174 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, Auftrag und Struktur des öffentlichrechtlichen Rundfunks an die Anforderungen einer konvergenten Medienwelt anzupassen, um so seine Effizienz und Akzeptanzzu erhöhen. Frage 577: Welche Themen hat die Arbeitsgruppe zu Auftrag und Strukturoptimie rung der Ru ndfu nkanstalten bisher identifiziert? Bisher konnten folgende Themenfelder identifiziert werden - Auftrag - Chancen der Digitalisierung nutzen - RechtlicheRahmenbedingungengestalten - Strukturoptimierung - KEF-Verfahrenmodernisieren - Struktur Rundfunkbeitrag und Einnahmen Frage 578: Wann ist mit ersten Ergebnissen der Arbeitsgruppe zu rechnen? Mit den ersten Ergebnissen der Arbeitsgruppe ist nach gegenwärtigem Stand bis Ende Mär22018 zu rechnen. lll. Zukunft der Rundfunkfinanzierung - neues lndexmodellab 2021? ARD und ZDF kündigten an, die Höhe des Rundfunkbeitrages künftig anders berechnen zu wollen. Frage 579: Die ARD hat vorgeschlagen, dass der Rundfunkbeitrag sich am Bruttoinlandsprodukt (BlP) orientieren soll. Welcher Zusammenhang wird zwischen dem BIP und der Höhe des Rundfunkbeitrages gesehen? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die ARD bevorzugt eine Orientierung der Entwicklung des Rundfunkbeitrages am sogenannten B|P-Deflator, der nicht mit dem BIP gleichzusetzen ist. Der B|P-Deflator wird zur Messung des Preisniveaus und der lnflation genutzt. lm Gegensatz zum Verbraucherpreisindex bildet der B|P-Deflator nicht nur Preisänderungen der Güter eines ausgewählten Warenkorbs ab, sondern die Änderungen aller Preise der Volkswirtschaft. Die ARD will über das Modell ,,BlP-Deflatof' einen Ausgleich für Preissteigeru ngen erreichen. Frage 580: Die ARD gab die Höhe des Rundfunkbeitrages, sollte ab 2021 ein lndexmodell verabschiedet werden, mit durchschnittlich 18,28 € an - gerechnet von der aktuellen Beitragshöhe von 17,50 €. Womit wird die Beitragssteigerung Íür 2021von 17,50 € auf 18,28 € nach dem lndexmodell begründet? 175 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Mit der nach dem lndexmodell berechneten Beitragssteigerung sollen die von der ARD eruvarteten inflationsbedingten Kostensteigerungen im Programm- und Sachaufwandsbereich sowie tarifliche Steigerungen im Personalbereich zumindest teilweise ausgeglichen werden. Den Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass die bisherigen öffentlich-rechtlichen Angebote in Qualität und Quantität aufrechterhalten werden können. Neue Angebote sind demnach nur bei Wegfall bisheriger Angebote möglich. Die indexbasierte Steigerung des monatlichen Beitrags setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis Ende 2024 Einsparungen durch Struktur- und Prozessoptimierungen in den Bereichen Technik, Venvaltung sowie Produktion und Programmerstellung realisieren werden müssen. Frage 581: Wofür soll der Differenzbetrag von 0,78 € konkret veruvendet werden? Siehe Antwort auf Frage 580 Frage 582: Wie würde sich der Rundfunkbeitrag ab dem Jah¡ 2021 ohne das vorgestellte Indexmodell entwickeln? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Entwicklung der für eine bedarfsgerechte Finanzierung erforderlichen Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2021 hängt davon ab, wie sich die Zahl der Beitragspflichtigen, die übrigen Erträge und die Programm-, Personal- und Sachaufwendungen sowie lnvestitionsausgaben von ARD, ZDF und Deutschlandradio entwickeln. Frage 583: Das ZDF wünscht sich ein etwas anderes Gebührenmodell. Welches Rundfunkfinanzierungsmodell stellt sich das ZDF ab 2021 vor? Wo gibt es Übereinstimmungen und Differenzen mit dem ARD-Grundsatzpapier? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das ZDF spricht sich für eine ,,reale" Beitragsstabilität aus, die sich an der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beitragszahler oder der lnflationsrate orientiert. Es spricht sich gegen langfristige nominale Beitragsstabilität aus. Das ZDF betont die verfassungsrechtliche Entwicklungsgarantie. ln Übereinstimmung mit der ARD müsse nach Auffassung des ZDF der KEF auch weiterhin eine wichtige Rolle zukommen. Frage 584: Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags soll jedoch nur eine Facette des ARD-Grundsatzpapiers sein. Weitere Themen seien die Reform von ARDinternen Prozessen und Strukturen in Verwaltung, Technik, Produktion und Programmerstellung. Die Chancen der Digitalisierung sollen konsequent im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags genutzt werden. Welche konkreten 176 SÃCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Anderunge.n sieht das ARD-Grundsatzpapier vor? Wie und bis wann sollen die einzelnen Anderungen umgesetzt werden? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Das ARD-Grundsatzpapier sieht u.a. folgende Änderungen vor: dialogorientierte Weiterentwicklung des digitalen Produktportfolios; stärkere Verknüpfung von linearen und non-linearen Angeboten Beförderung des gesamtgesellschaftlichen Diskurses auch in neuen Kommunikationsräumen Effizienzsteigerungen d urch Standard isierung von Verfahren Enrveiterung von Kooperationen Reform von Prozessen und Strukturen der programmstützenden Bereiche Venvaltung, Tech n ik, Produ ktion und Prog rammerstell u ng Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Anderungen mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. X. Skandale Frage 585: lm Sommer 2014 wurden in der ZDF-Show ,,Deutschlands Beste" Rankinglisten manipuliert. Hat es in der Folge Konsequenzen für die Verantwortlichen gegeben? Wenn ja, welche? Hierzu hat das ZDF folgende Angaben übermittelt: Der Leiter der ZDF-Hauptredaktion Show hat im Zusammenhang mit den Manipulationen bei der Rankingshow ,,Deutschlands Beste!" die Verantwortung übernommen und ist zurückgetreten. Eine interne Untersuchung des ZDF hatte ergeben, dass der Leiter der ZDF-Hauptredaktion ,,Show" selbst keine Kenntnis von den Manipulationen hatte. Die für die beiden Showsendungen zuständige Teamleiterin wurde ihrer Führungsfunktion enthoben und abgemahnt. Eine weitere Redakteurin wurde ebenfalls abgemahnt. Das ZDF hal die Reihe ,,Deutschlands Beste!" nicht fortgesetzt. Frage 586: Wurden infolge der Manipulation Mitarbeiter entlassen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Bereichen bzw. Positionen? Hierzu hat das ZDF folgende Angaben übermittelt: Siehe Antwort auf Frage 585 Frage 587: Warum musste die Deutsche Krebshilfe im Jahr 2016 für die für sie vom ZDF veranstaltete Spenden-Gala 600.000 Euro entrichten? 177 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Hierzu hat das ZDF wie folgt Stellung genommen: Das ZDF überträgt im Rahmen einer Koproduktion mit der Deutschen Krebshilfe seit vielen Jahren Spendengalas, um für gemeinnützige Projekte Geld zu sammeln. Die Deutsche Krebshilfe beteiligt sich an den hierbei anfallenden Herstellungskosten der Produktion. Das ZDF erstattet hierzu gegenüber dem Fernsehrat als dem zuständigen Aufsichtsgremium jährlich Bericht. Frage 588: Wie viele Spendergelder hat diese Gala insgesamt eingebracht? Hierzu hat das ZDF folgende Angaben übermittelt: 2016 spendeten die Zuschauer von ,,Willkommen bei Carmen Nebel - Die große Show der Emotionen" am 1 . Oktober 2016 knapp 3,1 Millionen Euro (Quelle: Dt. Krebshilfe) Frage 589: Wie hoch waren die Programmkosten für diese Veranstaltung? Hierzu hat das ZDF folgende Angaben übermittelt: Die durchschnittlichen Kosten einer Primetime-Show im ZDF betragen 1,44 Mio. € (105-150 Minuten) Frage 590: Nach welchen Kriterien bestimmt das ZDF die Höhe der an sie zu entrichtenden Gelder? Hierzu hat das ZDF folgende Angaben übermittelt: Das ZDF und die Deutsche Krebshilfe regeln gemeinsam und partnerschaftlich die vertragsgegenständ I ichen Punkte. Frage 591: Gab es in der Vergangenheit derartige Zahlungen an die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten? (Wenn ja, bitte die Antwort einzeln für ARD, ZDF und MDR nach Veranstaltungen, Jahr und Höhe der Zahlung aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: lm Sommer 2002 fand in Mitteldeutschland die Jahrhundertflut statt. Der MDR beauftragte eine Spendenhotline und produzierte für DAS ERSTE die Benefizgala ,,Die Hoffnung stirbt zuletzt" (Sendedatum: 16.08.2002). Die Spendenaktion, an der sich auch die BILD-Zeitung beteiligt hat, erzielte einen Erlös in Höhe von 36 Mio. €. Das Geld ging direkt bei den an der Fluthilfe beteiligten Hilfsorganisationen ein, die damit die Opfer der Flutkatastrophe unterstützt haben. Die Kosten für den Betrieb der Spendenhotline in Höhe von rund I Mio. € haben die Hilfsorganisationen bezahlt. Die Produktionskosten der Benefizgala hat der MDR bezahlt. Am 05.06.2002 hat der MDR die Sendung ,,Dankeschön - ARD und BILD danken den Spendern und Helfern" für DAS ERSTE produziert. Die Kosten für die 178 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Produktionsendung betrugen 675 T€. Daran haben sich die Hilfsorganisationen mit einem Produktionskostenzuschuss in Höhe von 300 T€ beteiligt. ZDF: Siehe Antwort zu Frage 587. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venrviesen. Frage 592: Müssen alle Hilfsorganisationen in Zukunft für die Ausrichtung der Spenderveranstaltungen ein Teil des gespendeten Geldes an die öffentlichrechtl ichen Ru ndfu nkanstalten zahlen? (Bitte d ie Antwort begrü nden.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Nein ZDF: Spendenaufrufe im Programm zu Wohlfahrtszwecken sind gemäß $ 7 Abs.9 S.3 RStV zulässig und aus Sicht des ZDF wünschenswert. Soweit das ZDF hierzu mit Dritten zusammenarbeitet, regeln diese gemeinsam und partnerschaftlich die vertragsgegenständlichen Punkte. Das ZDF erstattet gegenüber dem Fernsehrat als dem zuständigen Aufsichtsgremium jährlich über sämtliche Kooperationen Bericht. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venviesen. Frage 593: Gibt es bereits solche Zahlungsverträge zrrischen ZDF bn¡t. ARD und Hilfsorganisationen für die Jahre ab 2017? (Wenn ja, bitte die Antwort einzeln nach Vertragspartnern und Höhe der Geldzahlung aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: MDR: Nein. ZDF: Siehe Antwort zu Frage 587. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage ven¡viesen Frage 594: Was passiert, wenn die vereinbarte Geldzahlung für die Ausrichtung der Veranstaltung die gespendete Geldsumme übersteigt? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: 't79 SACHSìSCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 ZDF: Siehe Antwort zu Frage 587. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. lm Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage veruviesen Frage 595: Trifft es zu, dass wegen der Millionen-Veruntreuungen beim MDR (KIKA- Skandal) gegen 20 Personen innerhalb und außerhalb des MDR ermittelt wurde? Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Ja. Frage 596: Welche Positionen innerhalb des MDR hatten die in den Skandal verwickelten Personen inne? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Nennung nicht möglich Frage 597: Um welche Personen außerhalb des MDR handelte es sich? Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Nennung nicht möglich Frage 598: Welche Straftaten wurden diesen Personen zur Last gelegt? (Bitte für jede einzelne Person aufschlüsseln.) Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Betrug und Untreue sowie Beihilfe hierzu. Frage 599: Wie viele von ihnen wurden wozu verurteilt? (Bitte die Antwort nach dem Strafmaß aufschlüsseln.) Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Der Haupttäter wurde rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen fünf Mitarbeiter des MDR wurden zunächst Ermittlungsverfahren eingeleitet, die dann nach $ 170 Abs. 2 SIPO eingestellt wurden. Dreiweitere Ermittlungsverfahren wurden gegen Zahlung einer Geldauflage nach $ 153 a StPO eingestellt. Ein ehemaliger Mitarbeiter wurde rechtskräftig verurteilt und ein ehemaliger Mitarbeiter hat rechtskräftig einen Strafbefehl erhalten. Zwei Geschäftsführer wurden rechtskräftig verurteilt. Gegen sieben externe Personen wurden Strafbefehle verhängt. Weitere Angaben sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. 180 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 600: Wurden dabei Haftstrafen verhängt? (Wenn ja, bitte die Antwort nach Anzahl und Dauer der Freiheitsentziehung aufschlüsseln.) Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 599. Frage 601: ln wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt? (Bitte die Antwort nach Anzahl und Grund für die Einstellung aufschlüsseln.) Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 599 Frage 602: Gab es Einstellungen der Ermittlungen gegen Zahlung einer Geldauflage? (Wenn ja, bitte die Antwort nach der Anzahl und Höhe der Auflage aufschlüsseln.) Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht Siehe hierzu die Antwort zu Frage 599 Frage 603: Wurde seitens des MDR Schadensersatz eingeklagt? Wenn ja, gegen wen und in welcher Höhe? Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Der MDR hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, uffi Schadenersatz von den Tatbeteiligten zu erlangen. Es wurde eine Vielzahl von vollstreckbaren Titeln enruirkt. lnsgesamt hat der MDR zum Stand 09.01.2017 Schadenersatz i.H.v.2.421.505 € realisiert. Frage 604: Hat der MDR bereits Schadensersatzzahlungen erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Hierzu hat der MDR folgende Angaben gemacht: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 603 Frage 605: Gibt es gegenwärtig laufende Straf- bzw. Zivilverfahren gegen ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio? (Wenn ja, aus welchem Grund? (Bitte die Antwort einzeln nach den Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) Der MDR hat hierzu folgende Angaben geliefert Gegenwärtig ist noch nicht über die Zulassung der Anklage gegenüber dem ehemaligen Unterhaltungschef des MDR entschieden. 181 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Der MDR schließt fortlaufend zivilrechtliche Verträge. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Lizenzverträge, Honorarverträge. Naturgemäß kann es hier zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommen, die gelegentlich in Rechtsstreitigkeiten münden. Die anderen Rundfunkanstalten haben keine Antwort übersandt lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage venruiesen Y. Gesellschaftliche Akzeptanz . Glaubwürdigkeit Frage 606: Wie hoch ist die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der sächsischen Bevölkerung? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kann folgende Antwort gegeben werden: Speziell für Sachsen ist festzustellen, dass einer repräsentativen Umfrage durch die GfK MCR im Auftrag des MDR im Herbst 2015 zufolge 91o/o der Bevölkerung in Sachsen mindestens einmal in 14 Tagen ein Angebot des Mitteldeutschen Rundfunks nutzen. Hinzu kommen noch die Angebote von ARD und ZDF, wozu für Sachsen keine vergleichbaren Daten vorliegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ca. 95% der Bevölkerung in Sachsen mindestens ein öffentlich-rechtliches Angebot einmal in 14 Tagen nutzt. Täglich schalten in Sachsen 54,2o/o mindestens ein ARD Hörfunkprogramm ein (MA 2016 Radio ll). Vgl. Antwort zu Frage 260. Frage 607: Wie hoch ist die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der sächsischen Bevölkerung? Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kann folgende Antwort gegeben werden: 44o/o der Menschen in Mitteldeutschland stimmen laut einer repräsentativen Umfrage durch die GfK MCR im Auftrag des MDR im Herbst 2015 in hohem Maße zu, dass der Rundfunkbeitrag ein unabhängiges und anspruchsvolles Medienangebot in Deutschland sichere. Weitere 40% stimmen etwas zu. Das heißt 84% der Menschen in Mitteldeutschland akzeptieren den Rundfunkbeitrag. Frage 608: Wie hoch sind die Einschaltquoten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Sachsen? (Bitte die Antwort nach Fernseh- und Radiosendern sowie nach Tageszeiten aufschlüsseln.) Hierzu hat der MDR folgende Angaben übermittelt: Täglich schalten in Sachsen 54,2Vo mindestens ein ARD Hörfunkprogramm ein (Tagesreichweite, MA 2016 Radio ll). (Vgl. Antwort zu Frage 260.). 182 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Nach Marktanteil kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Sachsen auf 51,6%. Das heißt, der Nutzungsanteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Sachsen ist beim Hörfunk höher, als der der privat kommerziellen Sender. Laut den Daten des AGF/GfK Panels schalten an einem durchschnittlichen Tag 620/o der Sachsen mindestens ein öffentlich-rechtliches Angebot (ARD und ZDF Sender) für kürzer oder länger ein. Der Marktanteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD und ZDF Sender), der die jeweiligen Sehanteile sekundengenau anteilig einbezieht, beträgt an einem durchschnittlichen Tag 50,7o/o (1. Halbjahr 2016). Das heißt, ein etwas höherer Nutzungsanteil entfällt auf öffentlich-rechtliche Sender, als auf Privatsender. Frage 609: Wie hoch sind die Einschaltquoten des privaten Rundfunks in Sachsen? (Bitte die Antwort nach Fernseh- und Radiosendern sowie nach Tageszeiten aufschlüsseln.) Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kann folgende Antwort gegeben werden: Die Einschaltquoten des privaten Rundfunks in Sachsen bemessen sich wie folgt a) Sächsischer privater Hörfunk (ouelle: Media Ana der 1112016 vom 19.07.2016 * deutschsprachige Personen ab 10 Jahren b) Sächsisches privates Lokal-Fernsehen (Quelle: Empfangs- und Reichweitenerhebung Lokal-TV Sachsen 2016 der INFO GmbH Berlin vom 01.06.2016 Programmname Reichweite (Hörer/Stunde, Mo.-Fr.6-18Uhr,)* ENERGY Sachsen 37.000 Hitradio RTL Sachsen 100.000 R.SA 143.000 Radio PSR 182.000 Sachsen Funkpaket (Radio Dresden, Radio Leipzig, Radio Lausitz, Radio Chemnitz, Radio Erzgebirge, Radio Zwickau) 141 .000 Potentielle Nutzer(- technischer Zugang vorhanden, Sender und Empfanqbarkeit bekannt) 1.400.500 Einwohner bzw. 853.500 Haushalte Seher gesamt(- schon einmal Lokal-Fernsehen qenutzt) 1.140.000 Weitester Seherkreis (Personen, die in den letzten zwei Wochen Lokal-TV qeschaut haben) 62'1.500 Nutzer letzte Woche 476.500 183 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 *die Zahlen gelten für Personen ab 14 Jahren Anmerkung: Sowohl für die Hörfunkprogramme als auch für das lokale Fernsehen werden die Reichweiten in den entsprechenden Erhebungen nicht nach Tageszeiten ausgewiesen. Aus älteren Studien ist aber bekannt, dass die Fernsehzuschauer vor allem am frühen Abend zwischen 18:00 und 20:00 Uhr das lokale Fernsehen nutzen. Frage 610: Wie stark nutzt die sächsische Bevölkerung das Angebot der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten im lnternet? Hierzu hat der MDR folgende Angaben übermittelt: Laut einer repräsentativen Umfrage durch die GfK MCR im Auftrag des MDR im Herbst 2015 nutzen 24o/o der sächsischen Bevölkerung mindestens einmal in 14 Tagen mindestens ein Onlineangebot des MDR. Hinzu kommen die Online Angebote der ARD und des ZDF, für die jedoch keine bundeslandbezogenen Reichweitendaten aus repräsentativen Umfragen für Sachsen vorliegen. Auch auf Basis der Daten der technischen Messung der l\ ru (lnformationsgemeinschaft zur Verbreitung von Werbeträgern e.V.) sind für Sachsen keine Aussagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich, da die lnternetnutzung hier nicht personen- und ortsbezogen ermittelt wird. lm Ubrigen wird auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage verwiesen Frage 6ll: Wie hoch ist die Akzeptanz des Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im lnternet in der sächsischen Bevölkerung? Vergleiche Antwort zu Frage 610 Frage 612: Zu Beginn ihrer Amtszeit als ARD-Vorsitzende hat MDR-lntendantin Karola Wille in einer Pressekonferenz in Leipzig die Glaubwürdigkeit der Medien als zentrales Thema und als unverzichtbare Grundlage für die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesetzt. Dazu hat die MDR-lntendantin den früheren Direktor des Grimme-lnstituts und ehemaligen verantwortlichen Redakteur von epd medien, Uwe Kammann, um eine Expertise zum Thema gebeten, die auf der lnternetseite des MDR gelesen werden kann. Zu welchen Ergebnissen ist die Auseinandersetzung mit diesem Thema bisher gekommen? Hierzu hat der MDR folgende Angaben übermittelt: Gemäß den Ergebnissen eines in 2Q16 erhobenen MDR-Nutzermonitors ist der MDR mit seinen Angeboten für 74 o/o der Befragten glaubwürdig, 60 Yo der Menschen sprechen dem Medienhaus hohes Vertrauen aus und 71 o/o der Befragten bescheinigen dem MDR eine hohe gesellschaftliche Wichtigkeit. Ein Mittel, das Vertrauen der Mediennutzer in die Glaubwürdigkeit der Medien, sind beispielsweise Fehler- und Korrekturseiten, die der MDR - wie viele andere Medien auch - im lnternet eingerichtet hat, um die Transpatenz des journalistischen Handelns 184 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI herzustellen. Daneben plant der MDR, 2017 ein deutlich enueitertes Medienkompetenzangebot zu starten. Der MDR tritt auf zahlreichen Kommunikationswegen in Kontakt mit den Nutzern, insbesondere auch z. B. via Social Media auf Drittplattformen wie Facebook und Twitter sowie über die Kommentarfunktion auf MDR.de. ln einem Projekt ,,Nutzerbeziehungsmanagement" werden derzeit die bestehenden Kontaktpunkte evaluiert. Ziel ist es, sich effektiver zu positionieren und den Service für die Zuschauer und Nutzer zu verbessern. Ferner beabsichtigt der MDR, wichtige Angebotsmarken wie ,,MDR Aktuell" und ,,MDR Kultur" mit neuen, alle Mediengattungen umfassenden Markenauftritten stärken. Frage 613: Welche Konsequenzen wurden bisher aus der Debatte und der Expertise gezogen? Siehe Antwort zu Frage 612 Frage 614: Welche der in der Expertise von Herrn Kammann benannten H a nd I u n gsa nweisu n gen werde n der¿eit wie u m ges elzt? Siehe Antwort zu Frage 612 Frage 615: Wie bewertet die Staatsregierung den Umstand, dass der Begriff der Glaubwürdigkeit als Qualitätsmerkmal in den Leitlinien der ARD fehlt? Die Staatsregierung weist darauf hin, dass der Begriff ,,Glaubwürdigkeit" in den ARD- Leitlinien 2017118 für DAS ERSTE enthalten ist. Dort heißt es nach Angaben des MDR auf Seite 3: ,,Glaubwürdigkeit ist unser höchstes Gut. Tatsächlich ist das Vertrauen in unserejournalistische Arbeit bei den Menschen nach wie vor sehr hoch. Laut Umfrage von tnslnfratest liegt DAS ERSTE mit 68% im Jahr 2015 bei dem Kriterium ,,Glaubwürdigkeit" nach wie vor an der Spitze. Besonders erfreulich ist auch das Ergebnis einer ,,Langzeitstudie Massenkommunikation" unter jungen Leuten: 79o/o der 14- bis 29-jährigen halten die öffentlich-rechtlichen Programme gegenüber kommerziellen Angeboten für glaubwürdig. Diesen Vertrauenskredit gilt es zu pflegen." Frage 616: Welches Qualitätsmerkmal ist nach Ansicht der Staatsregierung für die Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Programmauftrages am wichtigsten? (Bitte die Antwort begründen.) Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Von einer Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 617: In der Einführung zu den aktuellen Leitlinien der ARD spricht der Programmdirektor Volker Herres über die Etablierung der ARD als ,,Premium- Marke". lst dieses Ziel nach Ansicht der Staatsregierung mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar? (Bitte die Antwort begründen.) Freistaat SACHSEN 185 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 618: Der MDR bezeichnet sich laut Entwicklungsplan 2014-2017 als ,,Stimme des Ostens" und sieht seine strategische Relevanz bei der Herstellung der innere Einheit Deutschlands sowie für die Europäische Integration: Anhand welcher Erkenntnisse sieht sich der MDR als ,,Stimme des Ostens"? Der MDR hat sich hierzu wie folgt geäußert ,,81 o/o der Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stimmen in hohem Maße zu, dass der MDR,,oft über das Leben in Ostdeutschland berichte" (repräsentative Befragung von 2400 Personen ab 14 Jahren im MDR Sendegebiet im Herbst 2015) Der MDR ist neben seinem regionalen Fernsehprogramm sowie im Hörfunk den MDR Landesprogrammen, JUMP, Sputnik, MDR Kultur, MDR Klassik und MDR Aktuell und seinen Online-Angeboten auch für den bundesweit ausgestrahlten Kinderkanal von ARD und ZDF sowie für die Zulieferung von knapp 11 o/o zufit Programm DAS ERSTE sowie für Zulieferungen zu den bundesweiten Sendern Phönix, 3Sat und Arte verantwortlich. Auf diese Weise kommen Themen und Schauplätze aus Ostdeutschland auch in die bundesweiten Sender. Dies gilt insbesondere auch für die Beiträge zu den Nachrichtensendungen Tagesschau und Tagesthemen sowie ihr Online Portal. Aber auch die MDR eigene Nachrichtensendung MDR Aktuell, in welcher überregionale Themen zusammen mit Themen aus dem Osten aus dem spezifischen Blickwinkel der Menschen aus Ostdeutschland behandelt werden, werden nicht nur im eigenen Sendegebiet gesehen. So kommen bei der 21.45 Uhr Ausgabe von MDR Aktuell mehr als 1/3 der Zuschauer von außerhalb des MDR Sendegebietes, gleiches gilt für,,Sport im Osten". ln noch höherem Maße trifft dies auf einige Unterhaltungssendungen, wie die Unterhaltung am Samstagabend oder die Silvestersendung zu. lnsoweit wird den Maßgaben der $$ 2, 4, 5,6 und I MDR-StV in besonderer Weise Rechnung getragen." Frage 619: Wie hoch ist die Akzeptanz des MDR unter seinen Rezipienten, insbesondere unter den jugendlichen Rezipienten? Der MDR hat sich hierzu wie folgt geäußert ,,Laut einer repräsentativen Umfrage durch die GfK MCR im Auftrag des MDR im Herbst 2015 (2.400 Befragte ab 14 Jahre) nutzen 92o/o der Menschen im MDR Sendegebiet mindestens einmal in 14 Tagen mindestens ein Angebot des MDR (sei es Hörfunk, Fernsehen oder Online). Bei den Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren sind es 91o/o (vor allem dank der jungen Hörfunkangebote JUMP und SPUTNIK und der lnternetangebote). Bei den 20-29 Jährigen sind es 84o/o." 186 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN Gêsmi 9¿ l+19 Jahre 2s29 Jahr€ f+i9 Jðhre 4+49 Jahre 5ü59 JahrË 6$69 iahr€ ?OJ ôå 9t 84 86 93 s4 98 95 91 9: Frage 620: Wie genau wird durch die Entwicklung e¡ner Markenstrategie der verfassungsrechtliche Auftrag des MDR ermöglich oder zumindest unterstützt? Der MDR hat sich hierzu wie folgt geäußert: ,,Seinen Auftrag gem. S 6 MDR-SIV, erfüllt der MDR im Wesentlichen mit seinen lnhalte-Angeboten an die Zuschauerinnen und Zuschauer, Hörerinnen und Hörer sowie Nutzerinnen und Nutzer. Eine Markenstrategie unterstützt die Auffindbarkeit und Unterscheidbarkeit der verschiedenen Angebote gemäß den Wahrnehmungen, Vorlieben und Enrartungen der Menschen, für die sie gemacht werden. ln einem immer unübersichtlicher werdenden multimedialen Nachfragemarkt ist diese Orientierung für die Menschen hilfreich, damit sie die Angebote finden und nutzen können." Frage 621: Welche Marken wurden entwickelt? Der MDR hat sich hierzu wie folgt geäußert: ,,lm Bereich der Kommunikationswissenschaften und des Marketings gilt der fachliche Ansatz, dass Marken in der Wahrnehmung der NutzerA/erbraucher/Konsumenten entstehen. Demnach lässt sich im Gegensatz zu Produkten eine Marke nicht ,,entwickeln". Unabhängig davon findet eine permanente Evaluierung und Bewertung von Markenprozessen in der täglichen Arbeit der Hauptabteilung Kommunikation des MDR statt. Eine gesonderte Arbeitsgruppe zur,,Markenentwicklung" gibt es MDR-seitig deshalb nicht." Frage 622:. Wie viele Mitarbeiter gehörten der Arbeitsgruppe an, welche die Marken bis Anfang 2015 entwickelten? Der MDR veruveist hier auf seine Antwort zu Frage 621 Frage 623= Zu welchem konkreten Mehnrert haben die entwickelten Marken des MDR bisher geführt? Der MDR verweist hier auf seine Antwort zu Frage 621. månnlidr weiblidr 187 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Frage 624: Welche konkreten Formate einer interaktiven Einbindung der Rezipienten hat der MDR entwickelt? Der MDR hat sich hierzu wie folgt geäußert: ,,Die interaktive Einbindung von Nutzern erfolgt übenviegend über Programmaktionen in bestehenden Radio- und TV-Sendungen sowie über Online-Angebote. Zunehmend werden die Aktionen trimedial umgesetzt. Typische Beispiele hierfür sind Klick den Star (MDR um vier), Sommer bei uns, Fußball-Tippspiel sowie Spielerzeugnis (MDR Sport im Osten). Regelmäßig genutzt werden anlassbezogen interaktive Tools wie Scribble Live oder Bildupload-Tool zur aktiven Einbindung von Nutzerinhalten." Frage 625: Der MDR sieht sich nach eigenem Bekunden als Garant für Qualitätsjournalismus (Quelle Entwicklungsplan 2014-2017, S. 2l) Wie werden diese Ansprüche bei einer interaktiven Einbindung der Rezipienten am konkreten Beispiel,,Die beste Eisdiele Sachsen-Anhalts" umgesetzt? Der MDR hat sich hierzu wie folgt geäußert: ,,Die Aktion ,,Die beste Eisdiele Sachsen-Anhalts" war eine trimediale Programmaktion, die in Fernsehen, Radio und lnternet für eine große Publikumsresonanz gesorgt hat. Der MDR berücksichtigt bei der Erstellung seiner Angebote etablierte journalistischprofessionelle Qualitätskriterien. (Siehe hierzu auch ,,Qualität des Journalismus" von Klaus Arnold. ln ,,Handbuch Journalismustheorien", Springer Fachmedien Wiesbaden 2015.) Dazu zählt neben einer professionellen Umsetzung der Themen und der Ansprache aller Zielgruppen auch die Abbildung der Lebenswirklichkeit aller Menschen, die sich in regionaler Vielfalt aber auch einer Themen-Vielfalt widerspiegelt. Siehe auch Telemedienkonzept http://www.mdr.de/mdr-rundfunkraldrei-stufen-tesUbeendeteverfa h re n/down load-338. htm l" Frage 626: Wie definiert der MDR eine interaktive Einbindung seiner Rezipienten? Der MDR definiert nach eigenen Angaben die verschiedenen lnteraktions- und Kommunikationsformen mit seinen Nutzern in seinem Telemedienkonzept im Kapitel 2.2 Netzspezifische Funktionen, Angebotsformen und Verbreitung unter dem Punkt 2.2.4 lnteraktion und Kom mun ikation. Z. Medienkompetenz Frage 627: Welche Rolle misst die Staatsregierung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der Stärkung von Medienkompetenzbei? Die Staatsregierung misst dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der Stärkung von Medienkompetenz die Rolle bei, die ihm aufgrund seiner staatsvertraglich verankerten Funktion zukommt. Als Ausfluss der besonderen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen 188 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Rundfunks für die öffentliche Meinungsbildung in unserer Demokratie trägt dieser auch Verantwortung im Hinblick auf die Stärkung der für eben diese Meinungsbildung wichtigen Medienkompetenz im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht formulierten Leitbildes des,,mündigen Bürgers". Frage 628: Wie und durch welche Aktivitäten werden öffentliche und private Medienunternehmen in die Förderung von Medienkompetenz eingebunden? Die Förderung von Medienkompetenz stellt ein bedeutendes, das Medienverhalten der Gesellschaft in ihrer Breite betreffendes Anliegen dar, dem sich öffentliche und private Medienunternehmen entsprechend wie ergänzend zu ihrem jeweiligen programm- und meinungsvielfaltsbezogenen Programmauftrag in unterschiedlichem Maße zuwenden. So errichtet beispielhaft der MDR im Bereich der Telemedien derzeit eine Medienkompetenzplattform für Mitteldeutschland, siehe Antwort zu Frage 629, während die überregional tätigen sächsischen privaten Hörfunkveranstalter das SAEK-Projekt (Sächsische Ausbildungs- und Erprobungskanäle) finanziell aktiv unterstützen oder regelmäßig an Aktionen zum safer internet day mitwirken. Hervorzuheben ist auch das Engagement der SAEK-Förderuverk GmbH, die das SAEK-Projekt mit maßgeblicher Unterstützung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) steuert und profiliert. Frage 629: Welche Rolle spielt das Internet-Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Stärkung der Medienkompetenz? Hierzu hat der MDR folgende Angaben übermittelt: Der MDR startet im Jahr 2017 ein online-basiertes Projekt speziell zur Stärkung der Medienkompetenz. Ziel ist ês, die Vielschichtigkeit der Medien und Medienausprägungen publizistisch darzustellen und es den Nutzerinnen und Nutzern so zu ermöglichen, sich ein eigenes Bild von der Funktionsweise von Medien, Mediensystemen, Medientechnologien und medialen Darstellungen zu machen. Zudem sollen auch relevante lnhalte zum Gesamtzusammenhang der Medienkompetenzvermittlung von Dritten über Verlinkungen im Rahmen des Projektes verfügbar gemacht werden. Weiterhin ist eine Zusammenarbeit mit den mitteldeutschen Landesmedienanstalten sowie eine Vernetzung mit entsprechenden Angeboten der ARD geplant. Frage 630: Verfolgt die Staatsregierung eine Medienkompetenzstrategie? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Zielsetzungen Die Medienkompetenzförderung ist für die Sächsische Staatsregierung ein wichtiges Thema, das durch die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der digitalen Medien und der zunehmenden Nutzung der digitalen Medien im alltäglichen Leben, aber auch im Kontext von Schule, Ausbildung, Studium und Beruf zunehmend an Bedeutung gewinnt. Der Schwerpunkt der Medienkompetenzförderung liegt aufgrund der dargestellten Entwicklung auf dem Umgang mit digitalen Medien mit der sich aus dem 189 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Koalitionsvertrag ergebenden Zielsetzung der Herausbildung von Medienkompetenz als zentraler Schlüsselkompetenz. Die sächsische Staatsregierung sieht in der Medienkompetenzförderung eine Aufgabe, die einen lebenslangen, generationenübergreifenden Lernprozess bedingt. Entsprechend sind die Angebote zur Med ienkompetenzförderung in den Bild ungsbereichen strukturell verankert. Für den Schulbereich bedeutet dies, dass die Medienbildung als Querschnittsaufgabe in den Lehrplänen aller Schularten vorgegeben ist. Hierfür ist eine entsprechende Medienbildung in der Lehramtsausbildung erforderlich, wie sie durch die Lehramtsprüfungsordnung vorgeschrieben ist. Flankiert werden diese Ansätze durch Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung, der Familien- und Enuachsenen bildung sowie der Suchtprävention. Neben der Zielsetzung der Medienkompetenzförderung in den genannten Bereichen sieht die Staatsregierung einen weiteren Schwerpunkt in dem Ausbau des gegenseitigen lnformationsaustauschs und der Verzahnung der vielseitigen medienpädagogischen Angebote. Diesbezüglich sei auf die Zusammenarbeit auf Arbeitsebene zwischen dem SMK, dem SMS und dem SMI im Rahmen der AG ,,Digitale Medien" des Landespräventionsrates venryiesen. Mit freundlichen Grüßen 1¿ .J "^ Dr. Fritz i Der SR ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK). Er wendet den VTV noch nicht an, weil der SR nur mit erheblichem finanziellen Aufwand aus der ZVK austreten ka n n . 190 Anlage zu Frage 99 DAS ERSTE Fiktion a Wut (Fsf) o Die Frau vom Checkpoint Charlie (Fsf) o Contergan (Fsf) o Die Flucht (Fsf) a Mogadischu (Fsf) a Der Bader Meinhof Komplex (Sf) Marcel Reich-Ranicki- Mein Leben (Fsf) Romy (Fsf) a a Sport a FußballWM in Deutschland Tourde Francea a HandballWM in Deutschland Frauen-Fußball-WM in China a a Olympische Sommerspiele/ Paralympics in Peking/ Fußball-EM in Österreich u. d. Schweiz a a Leichtathletik WM in Berlin (in HD) Biathlon-WM, Alpine SKiWM a Kultur 5o. Todestag Bertolt Brecht ,,Brecht-Gala" Live-Übertragung der Oper ,,Die Hochzeitdes Figaro" aus Salzburg a a Hitlers letzte Opfer Erlebnis Erde Wiedereröffnung der Anna-Amalia- Bibliothek in Weimar a a 7o. Geburtstag George Deutschland, Künstler Götz deinea Deutschland, deine Künstler 6ox Deutschlanda Pol¡t¡k Fußball-WM in Deutschland Papstbesuch in Deutschland a 3o Jahre ,,Deutscher Herbst" (RAF- Terror) G8-Gipfel in Heiligendamm o Präsidentenwahl in den USA Weltweite Finanzkrise 6o Jahre lsrael/ Lage im Nahen Osten a a Bundestagswahl Banken-/ Wirtschaftskrise ,,Lehman Brothers" zo Jahre Mauerfall 6o Jahre BRDa Unterhaltung a Carreras Gala Bambi Eurovision Song Contest a a a 8o. Geburtstag Joachim Fuchsberger Quizshows mit Jörg Pilawa PISA- Dergroße Urlaubstest a a a 85 Jahre Loriot Wie deutsch bist du wirklich? zooS - Das Quiz Eurovision Song Contest a a a a ECHO- Verleihung Eurovision Song Contest Das Ouiz der Deutschen a a zoo6 2007 zoo8 2oog Anlage zu Frage 99 a Dreileben a AuslandseinsaÌzl Fsf Heimatfront/ Tatort (Bundeswehreinsatz in Afghanistan) Gestern war kein Tag (Demenz) Rommel o a a Operation Zucker (Kindesmissbrauch) Eine mörderische Entscheidung (Afgha nistaneinsatz der BW) Das Jerusalem- Syndrom a a o Bornholmer Straße . Clara lmmerwahr (roo Jahre Erster Weltkrieg) o Die Auserwählten (Odenwaldschule) Fußball- Weltmeisterschaft der Frauen in D a Fußball-EM in Polen/ Ukraine Olympische Spiele in London Wintersport a a ¡ Wintersport . Frauenfußball-EM in Schweden a Fußball-WM in Brasilien ,,Geheimsache Doping -Wie Russland seine Sieger macht", Wintersport a a a roo. Todestag Gustav Mahler Deutschland, deine Künstler a 6o. Thronjubiläum der Queen Dokumenta 13 in Kassel Deutschland, deine Künstler a a a a 2oo. Geb. Wagner Deutschland, Künstler Richard deinea a . Top ofthe Docs ¡ Deutschland, deine Künstler a a Arabischer Frühling Landtags- und Bürgerschaftswahl en (Superwahljahr zor-r) NSU-Ermittlungen Tsunami-Unglück in Fukushima Arabischer Frühlinq a a a Rücktritt Christian Wulff/Wahl Joachim Gauck mit Bundespräsidenten NSU-Ermittlungen Präsidentschaftswa hlen in Russland, Frankreich und den USA a a a Bundestagswahl 5o Jahre Elysseé- Vertrag NSU-Prozess 8o Jahre Reichstagsbrand a a a . Europaparlaments wahlen e Landtagswahlen . z5 Jahre Mauefall a Eurovision Song Contest (Düsseldorf) Der klügste Deutsche Klein gegen groß New Pop Festival a a Eurovision Song Contest (Baku) Brot und Spiele - Das große Geschichtsspekt akel a a a a Carreras Gala Bambi Helene Fischer Show 2010 2011 20!2 2O13 2O]-4 Anlage zu Frage 99 MDR Fernsehen ¡ Nackt unter Wölfen o Polizeiruf zur Dt. Einheit ,,Wendemanöver" o ln aller Freundschaft - Die jungen Arzte o Wintersport ¡ Frauenfußball-WM in Kanada a Geheimnisvolle Orte Deutsche Dynastien Top ofthe Docs Deutschland, deine Künller a a o z5 Jahre Deutsche Einheit o 7o Jahre Ende ll. Weltkrieg ¡ Anschlag,,Charlie Hebdo" o Absturz German Wings Maschine 9525 . G7-Gipfel in Elmau . Griechenlandkrise . Flüchtlinqskrise Klein gegen groß XXLWerweiß denn sowas Hirschhausens Ouiz des Menschen a 2O15 FiktionSport o 8o Jahre Sachsenring ¡ Regionalliga und 3. Liga a Olympia-Oualifikation Handball Sommer-Grand-Prix Klingenthal Eröffnungsspiel 3. Liga Fußball a a Skispringen Klingenthal Regionalliga und 3. Liga a a Kultur a Buchmesse Leipzig Wiedereröffnung Anna Amalia- Bibliothek Weimar a a Eröffnung Halberstädter Domschatzkammer Dt. Evangelischer Posaunentag Kunstfestival ,,Theater der Welt" in Halle Buchmesse Leipziq a a a 9o Jahre Bauhaus 6oo Jahre Uni Leipzig 2oo. Geb. Felix Mendelssohn- Bartholdy 8oo J. Dom Maqdeburq a . Polit¡k a BUGA in Gera/Ronneburg . Wahldes sächs. Ministerpräs. . 40 J. Sprengung der Paulinerkirche Leipzig o Präs.wahlen in Russland r Landtagswahl Sachsen und Thüringen o Bundestagswahl o zo Jahre Mauerfall . Erhöhung der Schlagzahl Kurznachrichten a Unterhaltung 2. Semperopernb all BUGA in Gera/Ronnebur I Goldene Henne a a a 3. Semperopernbal I Goldene Hennea a 4. Semperopernbal I 2007 zooS 20Og Anlage zu Frage 99 Fiktion a 4o Jahre Polizeiruf rro a 75. Geb. Manfred Kug Sport a zo Jahre Deutsche Fußballeinheit Fecht-EM in Leipziga a Regionalliga und 3. Liga a Regionalliga und 3. Liga a Regionalliga und 3. Liga a Regionalliga und 3. Liga Ausdehnung Sportberichterstattun g mit verlängerter,,Sport im Osten" am Sonntag a o Kultur a 3oo Jahre Pozellanmanufaktur Meißen Kulturbrücke Kaliningrad Buchmesse Leipziq a a Buchmesse Leipzig Deutscher Evangelischer Kirchentag La ndesausstel lu ng Sachsen-Anhalt zoo. Geb. Franz Liszt a a a Buchmesse Leipzig 8oo Jahre Thomanerchor 8oo Jahre Anhalt a Leipziger Buchmesse 2oo Jahre Völkerschlachtlr'ölke rschlachtdenkmal 2oo. Geb. Richard Waqner a a a z5 Jahre Friedliche Revolution Buchmesse Leipzig 3oo Jahre Silbermann-Orgel a a Politik zo Jahre Deutsche Einheit 65 Jahre Kriegsendea a Landtagswahl Sachsen-Anhalt Papstbesuch in Deutschland 5o Jahre Mauerbaua a roo Jahre Gründung Domowina ro Jahre Flut in Mitteldeutschland Bundestagswahl Datenjournalistische s Format Exakt - So leben wir r5o Jahre SPDa a z5 Jahre Friedliche Revolution Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen Wahl zum Europãischen Parlament Kommunalwahlen a a Unterhaltung .5. Semperopernball o Pfinglaktion ¡6. Semperopernball . 90.Geb. Herbert Köfer o Goldene Henne . Aktion ,,Mit dem Hezen qeben" a 7. Semperopernball 50. Bühnenjubiläum Frank Schöbel Goldene Henne a a r$. Semperopernball o Goldene Henne r Sommer 88 r Make love a 9. Semperopernball Goldene Henne Sommer bei uns Make love Weihnachten bei uns a a a a 2010 20l-L 2042 2O13 20a4 a I Anlage zu Frage 99 a 75. Geb. Gojko Mitic¡ Regionalliga und 3. Liga ¡ Boxen . 25Jahre Deutsche Einheit . G6/G7-Treffen r 7o Jahrestag Zerstörung Dresdens a a a a z5 Jahre Deutsche Einheit Buchmesse Leipzig rooo Jahre Leipzig 5oo. Geb. Lucas Cranach d. J. a 10. Semperopemball Goldene Henne Sommer bei uns HumorZone Weihnachten bei uns a a a a 2015 Anlage zu Frage rr3 CI5.01"2017 MDR Fernsehen Datum 21 .01 .201 2 0r.t3,2012 r 0.07.20r 2 07.09.2012 11.11.?0t2 24-07.2013 26.07 2013 13.09.2013 26.0t.2014 03.o2_2014 08.04.2014 r2.03.20r 5 09,04.2016 08.1 1 ,2016 Datum 04.02.20 t 2 20.02,2012 1 r -05.2012 30.06.2012 14.07.20r: ¡2.08.20 t 2 01.09.20t2 02.09.2012 16.09.2012 23. r 0.2012 22, 1 r .2012 06.12.2012 05"02.2013 r5"02.2013 17.03.20r 3 21.04.2013 Dauer 30min 3m¡n ls 4min 3s 2m¡n 34s 3m¡n 22s 20m¡n 2s 2min 39s 3min 55s lgmin 32s 2min 5?s I m,n 22s Zmin 57s 30min 38nnin Dauer Smin ¡lh 50min 32min 23m¡n l5s 'I lmin l2min 25min 54min 5min ¿0min l7m¡n 5min 5min zmin 42s 23min betroffene Sendunq 'Vor Ort um Vier' iLnre) " Exakt " (Wiederholung) " l-lol das Telefon' ' Hauptsache Gesund' lWiederholung) 'Kanzlerðmt Pfo¡'te D' 'Ex¿kt'{Lwei 'Wenn die Musi spielt' {Lit¡ei 'Unter uns' {Live} ' Sportxhau Bundeslign åm Sonnlag' {Wedwholung) 'MDR um 4' (Lrve) " Br¡sant' {Wiederholung) "Lebensretter" ' S¿chsen-Anhah heute" iLive) 'MDR aktuell' (Liye) MDR Hörfunk betroffene Hcirf un kwel le MDR Klâssk MDR Klassik MDR Jump, MDR Sputnik, MDR Klassik, MDR Figaro, tv,tDR tnfo MDR Jump, MDR Sputnik, MDR Klassik" MDR Figaro, MDR tnfo MDR Klas$k MDR Klassik MDR Klassik MDR Klas$k MDR Klassik MOR Klas$k MDR Klas$k MDR I Râdro sãchsen MDR Klassik MDR F¡gðro MDR Sputn¡k MDR Jump, MDR Sputnik, MDR Klassik, MDR Rgaro. MDR tnfo Ersatzproqramm Ersatzprogramm' Modelleìsenbahn' kein Ersatz {Srhwarz bi ld) Standbild 'Es geht glerch weiter' ketn Ersatz Standb¡ld 'Es geht gletú weiter' l.lotprogramm " Elbsandsteinçbirge " Standbild 'Es geht glech werter' Standbld 'Es geht gleich vveiter' ErsaÞprogrðmm Sport Standbild 'Es geht glerch v'r,ìe¡ter' stðndbild 'Es geht glerch weiter' kern ErsaÞ 'Sachsenspiegel. rior-¿e¡trges Beenden der Sendung, Setzen eines Standb¡Hec mR Sendungslogo Bemerkunq Lertungsausfall am Aussenübert!.agungsort Brandalarrn in der Fernrehzentra¡e Leipag Stromausfaii am Aussenubertragungrort Brandalarm im LancjeEfr¡nkhaus lrilagdeburg Brandalarm in der Fernsehzentrale Leipztg Ersatzprogramm Ersatzprogramrn' MDR Figaro' Ersatzprogramm' MDR Figaro' Notprogramm Notprogramm ÊrraÞprogramm' MDR Figaro' Êrsatzprogramm' MDR FigEro" Ersatzpr0gramm' MDR Figãro" Ersatzprogramm' MDR Figaro" Notprogramm Notprogramm Notprogramm kein Ersatz Notprogrðmm Notprogramm keìn Ersatz Notprogramm Bemerkung Brandaf arm in Herfunkzentraie Halle Brandalarm in Hödi¡nkzentraie Halle Brandalarm in Hedunþentrale Halþ Anlage zu Frage rr3: 27.(X2013 20"620t3 3r.07.2013 l4_09.2013 r8.09.2011 30.09"20t3 02.t2.2013 30-t22013 t5-07.2014 28-07.20t4 t9.t0.2014 23-t0.20r4 05.r2-20t4 r Lot 20rs t7.012015 13.06.20r5 6min l2min 5min lh Smin 3min 35s 45min l2min 5m¡n 7s 18riln lh A)min 3h 57min 20min t56 t2min ¡lmin 33min 36m¡n 30s 5min 305 55min 2lmin znin zos lh 25min lTmin l5s 2min 55s th 24min 7m¡n 18s 3h lTmin lh 3min 22min 25-062015 09.07.2015 03.10.20t5 l2.r r.2015 26.¡ L20ls 05.02-20t6 29.04.20r6 07.06.20t6 ¿6.06.20t6 r8.09.20t6 0l _10.2016 25.12.2016 0t.0r.20r7 MDRJuttp MDfi Klåsik MDR I Rdio Sacken-Anhalt MDR Kjass¡k MOR lnfo iÆR Jump, ÀÁÐR Sputn¡k. MDR Kla$¡lÇ tvÐR fiqÊrq MDR tnfo MDR Klass¡k MDR KIaSEK l,ÐRjump, lriDRSgfni( MDR Klas¡k MDR Fgarq MDR lnfo ùÐR Klas¡k (Lir¡etibertragungù MDR Kläs$k ìrDRJump, [,ÐR Sputnik MDß Klask, l¡DR fEaro. MDR lnfo MDR Frgaro MDfi'lhüñngen MDR Frgnro MDRJump, i,ÐR Spütn¡k, MDR Khsik,lvtDR Fçrq MDR tnfo MDR KJas$K MDR Kläss¡k MDR Klðsik MDR Sputnik MDR Klåsik MDR Fgaro MDR I Rad¡oSæhsen lvÐR Jump, iIDR Sputnik, MDR Klðsik, ÌvlDR Fgaro, MDR tr¡fo MDR Spubìik MDR Klassik MDR Sólägerì¡vett MDRSûlagnnrclt illDR Jump, MDR Sputnik, MDR Khssk, MOR Frgarq MDR tnfo Ì.¡qþrogramm Ersa@ogtanm' MDR F-raro' tvlantdprogramm ohne Rerjmalüerurg Ena@ognamm' MDR Figaro' llotprognmm tlotprogranm l,loþrogramm I'lotprogramm I'lotprogramm Aufzeictnung aus den Vorjahren !{oþrognmm tlotprograrnm ARD t¡drtkonzert kein ErsaÞ l'loþrcgnmm ¡'lotprogramry MDR R¡dio Saósen-Anhah fur MDR lnfo Ersãeprogramrn' MDR Fagaro' itotprogramm tlotprogr¿mm kein Ersatz l.lotprognmm ARDl¡adt&oriãt ErsåÞprogramm' ì¡DR Saósen-Antutt' t{otprogramm l,lotprogramm l.lotprogramm ¡{otprogr¿mm t{otprogr¿mm Brandalarm in HörfunløenÍaþ tl¿lþ Brandalarm in Horfunkzentnle FÞlþ Ausfall am Ausrenubertragungsort Brandalarm in Htrfunk¡entrale tlalle Brandalann in Horfunkzentrale llalh Brandalarm in Hörfunkzentrale tlalþ Bombendrohung gefFo dþ Horfunkzenüale Halþ2h 27min t'lotprognmm Anlage zu Frage 171:. 14-29 Mo-Fr ITRWI% ma 200fl D 14+ ma 2005/il D 14+ ma 2006/r D 14+ ma 2006/fl D 14+ ma 2007il D14+ ma 200fna D 14+ ma 2008/r D 14+ ma 2008/[ fÞAJ l0+ ma 2009/f tÞEJ t0+ ma 2009/lt fÞEJl0+ ma 20tut Ibpr.10+ ma 2010/ll tbpr.10+ Radio Gesamt in BtDgesamt 76,6 75,8 74,3 73,7 73,8 73,9 72,4 70,8 70,7 71,4 71,3 71,5 Radio Gesamt in Sachsen 78,8 80,1 75,7 77,9 82,9 78,3 74,1 74,6 75,2 72,5 69,1 71,1 14-29 Mo-Fr ITRWI% ma mflfi tbpr.l0+ ma m$lr fbpr. l0+ ma 2UA| fbpr. l0+ ma zUAn Ibpr.10+ ma 2013A tbpr.10+ ma 20r3/il [bpr. l0+ me 2U4n lbpr. l0+ ma 20t4Il fbpr.10+ me 201s,il Ibpr. 10+ ma 2015ilt tbpr. l0+ ma 2016u tbpr. l0+ ma 2016/lt fbpr.l0+ Radio Gesamt in BRDgesamt 72,8 72,7 72,6 73,3 73,2 71,7 72,3 72,3 70,7 69,2 69,6 71,0 Radio @samt in Sachsen 81,0 79,2 74,7 77,3 78,7 76,8 79,1 76,0 72,1 71,5 73,8 71,6 Anlage zu Frage r9r: Programmkosten Absolute Zahlen: Rundf unkandalt MDR Relative Zahlen: Rundf unkan$alt MDR inkl. KiKa kl. KiKa 2013 2014 2015 > 50.000 < 50 000 > 50.000 < 50.000 > 50.000 < 50 000 Familie 32 45 29 37 M 50 Fernæhf ilm 12 I 11 0 I 72 Kultur und Wisenæhaft 23 44 31 37 31 53 M usik 1 0 1 2 1 3 Politik &Geællschaft 21 44 15 40 23 47 Religion 2 12 1 11 2 B $ort 0 1 0 2 0 0 $ot/Überleitung 0 1 0 0 0 1 Unterhaltung 39 5 39 11 36 13 GESAMT MDR 130 153 127 140 146 247 2013 2014 2015 > 50.000 < 50.000 > 50,000 < 50.000 > 50.000 < 50.000 Familie 24,6T0 29,40/o 22,80/o 26,40/o 30,1% 20,20/o Fernæhfilm I 2Yo 0 7o/o 8,70/o 0,0% 6,20/o 29,10/o Kultur und Wisenschaft 17,70/o 28,80/o 24,40/o 26,40/o 21,20/o 21,50/o Musik 0 8o/o 0 0% 0,8% 1,40/o 0 7olo 1,20/o Politik &Geællschaft 16,20/o 28,80/o 11,90/o 29,60/0 15,8% 19,0% Religion 1,50/o 7,80/o 0,8% 7,90/o 1,40/o 3,20/o $ort 0 0o/o 0,70/o 0,0% 1,40/o 0,0% 0,0% $ot/Überleitung 0,0% 0,70/o 0,0% 0,0% 0,0% 0,40/o Unterhaltung 30,0% 3,3% 30,70/o 7,90/o 24,70/o 5,3% GESAMT MDR 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Anlage zu den Fragen 204 und 213 ErtrËige und Budget MIT Personalaufwendungen - separat ausgewiesen MDR Sinfon¡eorchester Auñ¡vendungen 2015 '13-303.858,00 € 2014 2013 2012 201't 2010 2009 2008 2007 2006 13.431.844,00€ 14.090.835,00€ 12.845.357,00€ 12.44'1.525,OO€ 11.825.2.^,OO€'12.618.954,00€ 12.176.639,00€ 11.927.891,00€ 11.916.927,00€ Anlage zu Frage 260: Tagesreichweite: MoFr I o/o ma 2011 Rdiol ma 2011 Rdioll na2012 Radio I na2012 Radio ll ma2013 Rdiol ma2013 Radio ll ma 2014 Radio I ma 2014 Radio ll ma2015 Radio I ma 2015 Radio ll ma2016 Radio I ma 2016 Radio ll Sachsen ARD Gesamt Private Gesamt llltRC*samt 498 51,1 45,5 494 53,6 45,7 4t,6 52,7 43,2 47.2 tl , 41,8 534 49.8 481 bu,l 45,3 55,0 $,0 A1 r tA1 565 49,0 7¿.t 54.7 46.2 49.1 519 45,9 47.2 511 47,0 4ô,S 14.t 47.2 49,8 Marktanteil: Mo-Fr | % ma2011 Radio I ma2011 Radio ll na2012 Radio I na2012 Radio ll ma 2013 Radio I ma 2013 Radio ll ma2014 Radio I na2014 Radio ll ma 2015 Radio I ma 2015 Radio ll ma 2016 Radio I ma 2016 Radio ll Sachsen ARD Gesarn t Private Gesamt MDR Gesamt 42.9 54,5 38,0 42.5 55,7 37.8 55,6 36,8 42.4 54.4 37,0 19.9 48,6 44.0 42,0 49.2 Et4 41,8 49.2 54,0 43,1 49,5 ¡1 1 45,3 46,1 41.3 56.1 43.9 43,6 44,8 51,1 50.8 51.6 46.8 46,8 43,8 ,Qu(ay t ?'lL WL Bericht der Rundfunkkomm ission zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags (Stand: 17. Juni 2015) l. Ausqanqslaqe: Mit dem von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zwischen dem 15. und 21. Dezember 2010 unterzeichneten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag , der in seinen wesentlichen Bestimmungen zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurde das Finanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine neue Grundlage gestellt. Mit der Umstellung wurde der bisherige Gerätebezug der früheren Rundfunkgebühr aufgegeben; stattdessen wurden als neue Anknüpfungspunkte für die Veranlagung mit dem neuen Rundfunkbeitrag dem Grundsatz nach Raumeinheiten, nämlich die Wohnung für den privaten Bereich und die Betriebsstätte und das Kfz im nicht privaten Bereich gewählt. Darüber hinaus wurde die vollständige Beitragsbefreiung von Menschen mit bestimmten Behinderungen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aufgegeben und stattdessen für diesen Personenkreis eine Privilegierung (Reduzierung der Rundfunkbeitragspflicht auf ein Drittel) eingefuhrt. Das Befreiungssystem mit der Anknüpfung an das Vorliegen bestimmter Sozialleistungsbescheide wurde beibehalten, wobei die Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen der Härtefallregelung ausgeweitet wurden. Mit der Reform der Rundfunkfinanzierung wurden verschiedene Ziele verknüpft: rechtlichen Rundfunk, das der Konvergenz der Medien Rechnung trägt. kommens auf private Haushalte, die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand. Diese Erwartungshaltung der Länder wurde in einer Protokollerklärung aller Länder zum Ausdruck gebracht, wobei insbesondere in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels eine Evaluierung des Rundfunkbeitrags unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle vereinbart wurde. lm Zuge der Ratifikation des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages gab es in den Landtagen verschiedene Ent- fu^€a-y / Alq3( 2 schließungsanträge, die - soweit sie der Evaluation zugänglich sind - sich neben den oben genannten Themen vor allem mit folgenden Aspekten auseinandersetzen: (GEZ), jetzt: Beitragsservice. schutzbeauftragten der Länder. ll. Ganq der Evaluierunq: Auf der Grundlage der Protokollerklärungen der Länder wurde auf Fachebene Anfang 2012 eine AG zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags unter dem Vorsitz des Landes Baden-Württemberg eingesetzt. lm Februar 2013 wurde die DIW Econ, ein Consulting-Tochterunternehmen des Deutschen lnstituts für Wirtschaftsforschung in Berlin, mit der unabhängigen, externen Begleitung des Evaluationsprozesses beauftragt . Die AG Evaluierung hat die Rundfunkanstalten im Prozess der Umstellung des Finanzierungssystems sowie während der Einführungsphase des Rundfunkbeitrags in den Jahren 2013 und 2014, ab 2013 jeweils unter Beteiligung der DIW Econ, eng begleitet. Die Rundfunkanstalten haben im Rahmen der AG regelmäßig über den Stand ihrer Maßnahmen zur Umstellung des Finanzierungssystems, insbesondere über den Verlauf der Datenerhebung im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs (EMA) und die unterjährigen Ertragsprognosen, berichtet und im Februar 2015 einen eigenen Erfahrungsbericht zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags vorgelegt . Gemeinsam mit der DIW Econ wurde ein Evaluierungskonzept erarbeitet, mit dem die über den Beitragsservice verfügbaren Daten ausgewertet wurden. Daneben wurden die Ertragsprognosen der Anstalten sorgfältig verfolgt, Erhebungsverfahren auf statistische Zuverlässigkeit überprüft und die Ergebnisse hinsichtlich ihrer statistischen Signifikanz und ihrer Plausibilität bewertet. Hierzu gab es einen intensiven Austausch zwischen der DIW Econ einerseits sowie der KEF und dem Beitragsservice andererseits. Darüber hinaus wurde von der DIW Econ der 19. KEF-Bericht für die Länder analysiert und aufbereitet und ein Zwischenergebnis der Evaluierung auf Basis der Beitragszahlen für das Jahr 2013 erstellt. lm April 2015 wurde von der DIW Econ der endgültige Evaluierungsbericht auf Basis der Beitragszahlen der Jahre 2013 und 2014 einschließlich einer Prognose zur Entwicklung des Rundfunkbeitrags vorgelegt. A',^("f ^ ?*t Gegenstand der Erörterungen in der AG war unter anderem auch die Frage eines aussagekräftigen Vorher-Nachher-Vergleichs in Bezug auf einzelne Beitragszahlergruppen (2.8. einzelne Wirtschaftszweige, Zweitwohnungen etc.). Diese Frage wurde sowohl mit einem Sachverständigen aus dem Bereich Statistik der Länder als auch mit der DIW Econ intensiv erörtert. lm Ergebnis stellte sich dieser Ansatz als unpraktikabel heraus, da weder die hierfür erforderlichen Daten beim Beitragsservice noch passende Referenzdaten bei den Statistischen Amtern vorliegen. Etwaige Erkenntnisse wären damit allenfalls über Einzelerhebungen mit sehr großem Auñryand und - wenn überhaupt - allenfalls zu einzelnen Teilaspekten zu erzielen gewesen. Vor diesem Hintergrund hatten die Rundfunkanstalten unabhängig vom Evaluierungsverfahren der Länder einen eigenständigen ,,Dialogprozess" mit einigen, in Teilbereichen besonders betroffenen Gruppen (Kommunen, Kirchen, Unternehmen) initiiert, um die Ursachen etwaiger Mehrbelastungen zu untersuchen. Zur Begleitung dieses Prozesses wurde von den Anstalten ein renommiertes Consulting- Unternehmen, die E.CA Economics mit Sitz in Berlin, zugezogen. Nach einem längeren Vorklärungsprozess konnten in diesem Verfahren allerdings aufgrund einer nicht ausreichenden Mitwirkung der betroffenen Gruppen keine repräsentativen Ergebnisse gewonnen werden, sondern es wurden lediglich einige ïendenzen sichtbar. lm Rahmen der AG wurden u.a. lnformationsaustauschgespräche mit der KEF und regelmäßige Gespräche mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und den Spitzenverbänden der Wirtschaft auf Bundesebene geführt. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaftsverbände wurden bis zuletzt uber den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten; zudem wurden fortlaufend mögliche Anpassungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erörtert. Dabei wurden als mögliche Anderungsoptionen insbesondere auch die wahlweise Berucksichtigung von Vollzeitäquivalenten bei der Veranlagung von Betriebsstätten sowie eine weitere Entlastung privilegierter Einrichtungen (u.a. Kindergärten und Kindertagesstätten, Schulen, Heime und Ausbildungsstätten für Menschen mit Behinderungen) erörtert. lm Rahmen der Evaluierung wurden zudem verschiedenste, von den Beitragszahlerinnen und -zahlern über entsprechende Eingaben an die Landesrundfunkanstalten oder an die Länder herangetragene Fallkonstellationen im privaten Bereich aufgegriffen und erörtert. Hier konnten zum Teil Lösungsmöglichkeiten durch redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen oder durch kleinere Überarbeitungen des Gesetzestextes gefunden werden. Zum Teil konnten aber auch keine Lösungen gefunden werden, die durch abstrakt-generelle Regelungen hätten abgebildet werden können, ohne damit gleichzeitig neue Ungleichgewichte zu schaffen. Zudem konnte in Anlehnung an das Verfahren bei Kleingartenanlagen für Wochenendhäuser im Außenbe- J I 3;- /{-(ry 4 ?j,^q3L 4 reich im Einvernehmen mit den Rundfunkanstalten eine Verständigung auf eine verwaltungspraktische Verfah rensweise erfol gen. lm Bereich des Datenschutzes gab es im Nachgang zur Verabschiedung des 1 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrages verschiedene Gespräche zwischen den Rundfunkanstalten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), in die auch Vertreter der Länder mit einbezogen wurden. Diese Gespräche führten zu einer wesentlichen Konkretisierung der staatsvertraglichen Datenschutzvorgaben in den Rundfunkbeitragssatzungen der Rundfunkastalten, mit der vielen Anliegen der LfD Rechnung getragen werden konnte. Am 21. Oktober 2014 führte die AG Evaluierung ein weiteres Gespräch zur Fortentwicklung der Datenschutzbestimmungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den LfD und den Rundfunkdatenschutzbeauftragten der Anstalten. Den LfD sowie den Rundfunkdatenschutzbeauftragten wurde Gelegenheit gegeben, im Nachgang zu der Sitzung nochmals zum Gesamtkomplex der Datenschutzbestimmungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Stellung zu nehmen. lll. Wesentliche Erqebnisse der Evaluierunq: - Rechtsprechung Alle bisherigen gerichtlichen Entscheidungen haben die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt. Dazu zählen insbesondere zwei höchstrichterliche Entscheidungen der Verfassungsgerichtshöfe von Rheinland-Pfalz und Bayern . - WirtschaftlicheAuswirkunqen Die von den Ländern an die Reform der Rundfunkfinanzierung gestellten Erwartungen wurden erfüllt. Die Erträge der Rundfunkanstalten konnten stabilisiert werden. Aufgrund der gestiegenen Einnahmen konnte der Rundfunkbeitrag sogar um 48 CenUMonat gesenkt werden. Gleichzeitig hat sich die sektorale Verteilung der Belastung mit dem Rundfunkbeitrag zwischen Privathaushalten, Wirtschaft und öffentlicher Hand nicht wesentlich verschoben. Auch innerhalb des nicht privaten Bereichs ist die Verteilung zwischen dem Profit- und dem Non- Profit-Anteil im Wesentlichen gleich geblieben. Ein eingeholtes Statistikgutachten ergab allerdings Hinweise auf eine leichte Erhöhung des Non-Profit-Anteils am Beitragsaufkommen. Bei der Überprüfung der Veranlagung betrieblich genutzter Kfz konnte festgestellt werden, dass die Abschaffung der Beitragspflicht oder eine nach Betriebsstättenstaffeln gestufte Freistellung weiterer Kfz Mindereinnahmen von bis zu ca. 300 Mio. Euro bedeuten würden und damit nicht beitragsneutral umsetzbar sind. Der Gesamtertrag durch die Kfz-Veranlagung beläuft sich auf ca. 300 Mio. Euro ,lr^k F ,l ?'r4q3L 5 pro Jahr, d.h. rund 1,2 Mrd. Euro pro Beitragsperiode, was einem Anteil am Rundfunkbeitrag von etwa 0,75 Euro entspricht. Betriebsstätten (ohne Kfz und ohne privilegierte Einrichtungen) erbrachten im Jahr 2014 demgegenüber lediglich 374,3 Mio. Euro, Dies bedeutet, dass bei einer "Verschiebung" des Beitragsaufkommens aus der Veranlagung betrieblich genutzter Kfzin die Betriebsstättensstaffel die Belastung dort fast verdoppelt werden musste, was insbesondere zulasten von Kleinstbetriebsstätten ginge. Auch im Fall der Freistellung weiterer Kfz würde die Kompensation der Mindereinnahmen durch eine Erhöhung der Belastung der Betriebsstätten innerhalb der untersten Staffel zu erheblichen Zusa 2belastungen führen und damit insbesondere Kleinstunternehmen treffen. Kostenentwicklunq des Beitraqseinzuqs Der Aufwand des Beitragseinzugs beim zentralen Beitragsservice (ehemals GEZ) und in den Landesrundfunkanstalten soll planmäßig bis Ende 2016 um insgesamt 20o/o reduziert werden. Maßgeblicher Faktor der Aufwandsreduzierung ist hierbei der nahezu vollständige Abbau des sog. Beauftragtendienstes der Landesrundfunkanstalten bis zum Jahr 2016; verbleiben sollen lediglich acht Berater /-innen, die ausschließlich im nichtprivaten Bereich eingesetzt werden. Das Personal beim zentralen Beitragsservice soll von 1224 Mitarbeitern (2012) auf deutlich unter Tausend im Jahre 2017 reduziert werden. Datenschutz lm Bereich des Datenschutzes wurden in Konkretisierung der staatsvertraglichen Datenschutzvorgaben in den Rundfunkbeitragssatzungen der Rundfunkanstalten deutlich strengere Vorgaben formuliert als dies im Staatsvertrag angelegt ist. Damit wurde vielen Forderungen der Datenschutzbeauttragten der Länder auf untergesetzlicher Ebene Rechnung getragen. Der einmalige Meldedatenabgleich (EMA) wurde reibungslos und erfolgreich durchgeführt. Durch den EMA und die hierdurch ausgelösten Direktanmeldungen konnten bis Ende 2014 netto 3,6 Mio. neue Beitragskonten (4,1 Mio. Direktanmeldungen abzüglich 0,5 Mio. Abmeldungen/Löschungen) generiert werden. ln welchem Umfang aus den offenen Forderungen auch Beitragserträge entstehen, ist allerdings noch unklar. Barrierefreiheit Die barrierefreien Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind seit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags deutlich ausgeweitet worden. Å^U¡r ,(A^\3L 6 lV. Handlunqsempfehlunqen: Aus den Ergebnissen der Evaluierung folgt sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch mit Blick auf die festgestellten wirtschaftlichen Auswirkungen kein Handlungsbedarf in Richtung einer grundlegenden Anpassung der Anknüpfungstatbestände für den Rundfunkbeitrag. Das Rundfunkbeitragssystem ist in rechtlicher Hinsicht bestätigt worden und hat überdies die Erwartungen der Länder erfüllt (Beitragsstabilität, keine wesentlichen sektoralen Verschiebungen in der Beitragsbelastung, Reduzierung der Kontrollintensität). Durch etwaige Eingriffe in die gewählte Systematik (2.8. Verzicht auf eine Veranlagung von Kfz) würde vielmehr die bisherige Bestätigung des Systems durch die Rechtsprechung gefährdet. Die Rundfunkkommission emofiehlt den R eoierunosehefi nnen und -chefs daher auf der Grundlaoe der Eroebnisse der Evalu o foloende Maßnahmen im Sinne einer Feiniustierunq des Rundfunkbeitraqssvstems: - Einführung eines Wahlrechts im nicht privaten Bereich zur Berechnung der Veranlagung einer Betriebsstätte entweder nach der Zahl der Beschäftigten nach Köpfen oder nach sog. Vollzeitäquivalenten. Beqründunq: Durch das Wahlrecht wird die durch die bisherige Zählweise nach Köpfen eingetretene höhere Belastung von Unternehmen der Privatwirtschaft und Einrichtungen der öffentlichen Hand mit vielen Teilzeitkräften abgemildert. Durch die Einräumung eines Wahlrechts wird ein Verwaltungsmehrauñryand bei Kleinunternehmen vermieden. lm Hinblick auf die Definition von Vollzeitäquivalenten kann in Anlehnung an entsprechende Definitionen im Kündigungsschutzgesetz auf geltendes Recht zurückgegriffen werden. Kosten: ca. 10 Mio. Euro/Jahr (Mehrbedarf ca.0,025 Euro) Reduzierung der Veranlagung privilegierter Einrichtungen auf ein Drittel. Beqründunq: Abmilderung der Mehrbelastungen privilegierter und bisher nach dem fruheren Ru ndfu nkfi nanzierun gssystem n icht beitrags pfl ichtiger geb ü h ren pfl ichtige r Ei n - richtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Kosten: 10,6 Mio. Euro/Jahr (Mehrbedarf ca. 0,025 Euro) /t- Erstreckung der dem Antragsteller gewährten Befreiung bzw. Ermäßigung innerhalb der Wohnung auf Kinder des Antragstellers, des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Beqründunq: Auch mit Eintritt der Volljährigkeit verfügen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben , im Regelfall noch nicht über eigenes Einkommen. Für ihren Unterhalt kommen daher regelmaßig die Eltern auf, deren eigene Befreiung bzw. Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag durch die volle Rundfunkbeitragspflicht des volljährigen Kindes letztlich wieder aufgehoben würde. Kosten: nicht bezifferbar, nach Angaben der Anstalten geringfügig; Reduktion des Veruvaltungsaufwands Verlängerung der Befreiungszeiträume um ein Jahr, wenn eine Befreiung aus demselben Befreiungsgrund über zwei Jahre Bestand hat. Beqründunq: Bei einem Folgeantrag wird vermutet, dass die Befreiungsvoraussetzungen über die Gültigkeitsdauer des Bescheids hinaus für ein weiteres Jahr vorliegen. Durch den Wegfall des Bearbeitungsaufwands für die ansonsten in kürzeren Abständen zu erstellenden Befreiungsbescheide werden beim Beitragsservice weitere Spielräume für Einsparungen geschaffen und der Aufwand wird auch fur die Bürgerinnen und Bürger deutlich reduziert. Kosten: keine Nachweis der Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzungen durch einfache Kopie der behördlichen Bestätigung bzw. des Leistungsbescheids. Beqründunq: Durch den Verzicht auf die Vorlage von Originalen oder amtliche Beglaubigungen wird das Befreiungs- bzw. Ermäßigungsverfahren bürgerfreundlicher ausgestaltet . Kosten: keine Übernahme der konkretisierten datenschutzrechtlichen Regelungen in den Satzungen der Rundfunkanstalten in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Begründunq: Durch die Übernahme der satzungsrechtlichen Konkretisierungen in den Staats- 4 v 3?- 7 /l,r(ax Á 2.,4u \s> 8 vertrag wird das Datenschutzniveau auf gesetzlicher Ebene weiter angehoben. Kosten: keine Aussetzung der Befugnis zum Adressankauf und zur Vermieterauskunft, stattdessen gesetzliche Verankerung eines weiteren vollständigen Meldedatenabgleichs im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Begrtindunq: Vollständiger Meldedatenabgleich kann zur dauerhaften Sicherung der Beitragsgerechtigkeit und Stabilisierung der Beitragseinnahmen beitragen. Weiterer Meldedatenabgleich schafft Grundlage zur Evaluierung dieser Maßnahme iHa eine d au e rh afte g e setzl i ch e Ve ran ke ru n g. Kosten: keine Zusätzlich sollen weitere redaktionelle Anpassungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vorgenommen werden. V. Weiteres Verfahren Nach einer Verständigung der Rundfunkkommission mit der KEF wurde eine zeitliche Verschiebung des Verfahrens zur Erstellung des 20. KEF-Berichts vereinbart, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für die Beitragsperiode von 2017 bis 2020 zu gewährleisten. Danach soll in der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs (MPK) im Juni eine Entscheidung über die auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung des Rundfunkbeitrags vorgelegten Handlungsempfehlungen getroffen werden, damit diese Maßnahmen von der KEF in ihre Berechnungen zum 20. KEF-Bericht miteinbezogen werden können. Bei einer Einigung auf den Staatsvertragsentwurf im Oktober 2015 könnte dieser in der MPK im Dezember 2015 unlerzeichnet werden. Anlage t arr. þ3¿ -3- durch die Veranlagung nach Betriebsstätten, Beschäftigten und Kfz im nicht privaten Bereich auf eine neue Grundlage gestellt. Mit der Reform der Rundfunkfinanzierung wurden verschiedene Ziele verknüpft, Neben der Etablierung eines zeitgemäßen Finanzierungssystems frlr den Öffentlichrechtlichen Rundfunk, das der Konvergenz der Medien Rechnung trägt, sollten insbesondere auch die Rundfunkbeitragserträge der Rundfunkanstalten wie auch der Rundfunkbeitrag seiner Höhe nach stabilisiert und hierbei die bisherige sektorale Verteilung des Rundfunkbeitragsaufkommens auf private Haushalte, die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand beibehalten werden. Diese Erwartungshaltung wurde in einer Protokollerklärung aller Länder zum Ausdruck gebracht, wobei insbesondere in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels eine Evaluierung des Rundfunkbeitrags unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle vereinbart wurde. Auf Grundlage der Protokollerklärung haben die Länder ein Consulting-Unternehmen mit der externen Begleitung des Evaluationsprozesses beauttragt und mit ihm gemeinsam ein Evaluierungskonzept erarbeitet. lm Rahmen des Evaluierungsprozesses wurden unter anderem die über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verfügbaren Daten ausgewertet und die Ertragsprognosen der Anstalten unter Berücksichtigung des Erhebungsverfahrens auf ihre statistische Zuverlässigkeit und Plausibilität überprüft, Gegenstand des Evaluierungskonzepts war hierbei auch die Frage eines aussagekräftigen Vorher-Nachher-Vergleichs in Bezug auf einzelne Beitragszahlergruppen. ln die Evaluatíon wurden auch datenschutzrechtliche Aspekte einbezogen. Nach ersten Gesprächen zwischen den Rundfunkanstalten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz im Nachgang zur Verabschiedung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, in die auch Vertreter der Länder mit einbezogen waren und in denen wesentliche Konkretisierungen der staatsvertraglichen Datenschutzvorgaben in den Rundfunkbeitragssatzungen der Rundfunkanstalten erreicht werden konnten, haben die Länder im Rahmen der Evaluierung weitere Gespräche zu den datenschutzrechtlichen Belangen mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz und den Rundfunkdatenschutzbeauftragten der Anstalten gefuhrt. Die Ergebnisse der Evaluierung haben das Rundfunkbeitragssystem sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch mit Blick auf die festgestellten wirtschaftlichen Auswirkungen im Wesentlichen bestätigt. Die mit Artikel 4 vorgenommenen Anderungen beschränken sich daher vornehmlich auf kleinere Nachjustierungen. Hierzu haben die Länder sowohl eine Online-Konsultation mit der Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme durchgeführt als auch eine mündliche Anhörung unter Einbindung der Kommunal- Anlage zu den Fragen 439 und 44o 439 Vollstreckba rer Titel ist der jeweilige Beitragsbescheid. Bis es gegenü ber einem B e it ra g s s c h u ld n e r zur Vollstrecku ng kommt, ergehen zunächst ca. drei Beitragsbescheide. Die Zahl der Beitragsbescheide entwickelte sich wie folgt: 2012 2O13 zo1-4 2o15 zo16 (bis Nov.) 3o7.46o 3rz.96r $8.857 551.444 472.714 440 Wie sich aus der Antwort auf die Frage 439 ergibt, umfasst ein Vollstreckungsersuchen in der Regel mehrere Titel Ausgewiesen werden kann nur die Zahl der Vollstreckungsersuchen: 2012 2o13 2Ot4 2o15 zo16 (bis Nov.) 35.594 34.1o2 58.929 7837L 6t.z+z