STAATSMINìSTERIUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslreße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage d": Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/7088 Thema: Stand der Ermittlungsverfahren wegen der Ausschreitungen 2015 in Heidenau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden jeweils wegen welcher Straftatbestände gegen wie viele Beschuldigte infolge der Ausschreitungen am 21. und 22. August 2015 in Heidenau eingeleitet? Frage 2: ln welchem Stand befinden sich die o.g. Ermittlungs- banv. Strafverfahren gegen wie viele Beschuldigte wegen welches Lebenssachverhaltes aus welchen Gründen derzeit? (Bitte jeweils konkreten Tatvonvurf, TaEeit, Tathandlung, Stand des Verfahrens, Gründe einer evtl. Einstellung des Verfahrens, Art der abschließenden gerichtliche Entscheidung angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen I und 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-3393/1 5 w Dresden, 4Ç. Dezembe¡ z016 Ët I Ëltt tË WANDEL HINTER GITTERN 300 J¿hrc Gêfängnis Wâldheím 300 J¿hrc såchs¡schc Vol lzuqsgcschichtc Hausanschrlft: Sächslsches Staatsml nlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 0 1 097 Dresden Briefpost uber Deutsche Post 01 095 Dresden www justiz,sachsen de/smj Verkehrsverbl ndung: Zu erreichen mit Stra ßen ba h nlin ien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für elektronisch s¡gniorte sow¡6 für v€rschlilsselte eleklron¡sche Dokumênte nur úber das EleKronische Ger¡chts- und Vemeltungspostf8chi nähere lnformation€n unter ww agvp de Seite 1 von 2 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTìZ Freìstaat SACHSENw Zunächst wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/3370 hingewiesen. Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlage Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht Seite 2 von 2 Anlage zu Drs. 6/7088 1 Nr. Straftatbestand (führend) Anzahl Verf. Tathandlung, ggf. weitere Straftatbestände, staatsanwaltschaftliche Erledigung Gerichtliche Erledigung /Verfahrensstand, ggf. weitere Straftatbestände I. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) 6 Hitlergruß und Mitführen von Quarzhandschuhen während einer Versammlung am 22. August 2015, § 28 II Nr. 1 SächsVersG: Anklage zum AG Pirna – Jugendrichter – Strafbefehl gemäß § 408a StPO, Geldstrafe; rechtskräftig Tattoo Wolfsangel am 23. August 2015: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweises Tattoo Hakenkreuz und Odalrune am 21. August 2015 : Anklage zum AG Pirna – Strafrichter – Urteil, Gesamtgeldstrafe; rechtskräftig Ruf „Heil Hitler“ am 22. August 2015: Anklage zum AG Pirna – Strafrichter – Urteil, Gesamtfreiheitsstrafe (unter Einbeziehung weiteres Urteil) auf Bewährung; rechtskräftig Ruf „Sieg Heil“ und Hitlergruß am 22. August 2015: Anklage zum AG Pirna – Strafrichter – Hauptverhandlungstermin im Januar 2017 Hitlergruß am 21. August 2015: Strafbefehlsantrag zum AG Pirna – Strafrichter – Strafbefehl, Geldstrafe; rechtskräftig II. Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a StGB) 6 Teilnahme von 3 Beschuldigten an Ausschreitungen und Werfen von Gegenständen am 21. August 2015: Anklage zum AG Pirna – Jugendschöffengericht – wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung Urteil, jeweils Jugendstrafe auf Bewährung; rechtkräftig hinsichtlich eines der Verurteilten Beteiligung von 6 Beschuldigten an Ausschreitungen und Werfen von Gegenständen am 22. August 2015: 3x Einstellung gemäß § 170 II StPO mangels Tatnachweises; 3x Anklage zum AG Pirna – Strafrichter – wegen besonders schweren Falls des Abtrennung der Verfahren gegen 2 der Angeklagten ; gegen den dritten Angeklagten Urteil, Freiheitsstrafe mit Bewährung; noch nicht rechtskräftig Anlage zu Drs. 6/7088 2 Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung Teilnahme an Ausschreitungen und Steinwürfe am 22. August 2015: Anklage zum AG Pirna – Jugendschöffengericht – wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort Urteil, Freiheitsstrafe (ohne Bewährung); noch nicht rechtskräftig Teilnahme an Ausschreitungen und Steinwürfe am 22. August 2015: Anklage zum AG Zwickau – Jugendschöffengericht – wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung Urteil, Jugendstrafe auf Bewährung; rechtskräftig Teilnahme an Ausschreitungen und Werfen einer Warnbarke am 22. August 2015: Anklage zum AG Dresden – Strafrichter – wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung Urteil, Freiheitsstrafe (ohne Bewährung); rechtskräftig Beteiligung an Ausschreitungen am 22. August 2015: Einstellung gemäß § 170 II StPO mangels Tatnachweises III. Beleidigung (§ 185 StGB) 4 Polizisten „Stinkefinger“ gezeigt und Bierflasche gegen Pkw geworfen am 21. August 2015: Verbindung zu einem anderen Verfahren und Anklage zum AG Pirna – Strafrichter – Urteil, Freiheitsstrafe (ohne Bewährung); rechtskräftig Beschimpfung von Polizeibeamten als „Idioten und Hohlköpfe“ am 22. August 2015: Strafbefehlsan- Einstellung gemäß § 153a Abs. 2 StPO (Geldauflage ) Anlage zu Drs. 6/7088 3 trag zum AG Pirna – Strafrichter – Beleidigung zweier Polizeibeamter als „Ratten“ und „Volksverräter“ am 22. August 2015: Strafbefehlsantrag zum AG Pirna – Strafrichter – Urteil, Geldstrafe und Fahrverbot; Berufungsurteil: Verwerfung der Berufung unter Aufhebung des Fahrverbots; nicht rechtskräftig Beleidigung von Polizeibeamten mit „ACAB“ am 22. August 2015: Verbindung zu einem anderen Verfahren, Anklage zum AG Pirna – Strafrichter – Hauptverhandlungstermin im Januar 2017 IV. Versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 224, 22, 23 Abs. 1 StGB) 1 Flaschenwurf auf Journalisten am 21. August 2015: Anklage zum AG Dresden – Strafrichter – Verbindung zu einem anderen Verfahren, Hauptverhandlung noch nicht anberaumt V. Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 1 Beschädigung eines Pkw am 22. August 2015: Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe VI. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 2 Zusammenrottung nach beendeter Versammlung unter Mitführung eines Knüppels am 21. August 2015: Anklage zum AG Pirna – Jugendrichter – Verbindung mit einem anderen Verfahren, dort Urteil, Zuchtmittel; rechtskräftig Mitführen einer Sturmhaube bei einer Versammlung am 22. August 2015: Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld KA6-7088 KA6-7088_Anl 2016-12-15T12:43:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes