STAATS1IN1STERIUM DES INNERN r:37 Freistaate SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7089 Thema: Integrierte Rettungsleitstelle (IRLS) Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen konkreten Gründen ist die IRLS Chemnitz noch nicht in Betrieb genommen worden? Hinsichtlich der Gründe für frühere Verzögerungen der Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Chemnitz wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2268 verwiesen . Darüber hinaus wurden bei der Abnahme der Software der IRLS Chemnitz Mängel festgestellt, die eine Inbetriebnahme verhinderten. Frage 2: Inwieweit erfolgte bei Feuerwehren und Rettungsdienst im Zuständigkeitsbereich des Rettungszweckverbandes Chemnitz bereits wann eine Umstellung auf BOS-Digitalfunk? Die Umrüstung der Rettungsdienstfahrzeuge des Rettungszweckverbandes (RZV) Chemnitz-Erzgebirge erfolgte gemäß Angaben der Umrüstfirma vom 18. Mai 2015 bis zum 12. Oktober 2015. Die Feuerwehrfahrzeuge des Bereichs des Altlandkreises Aue -Schwarzenberg wurden vom 24. Mai 2016 bis zum 8. September 2016 umgerüstet. Die Umrüstung der Feuerwehrfahrzeuge der Stadt Chemnitz begann gemäß Angaben der Umrüstfirma am 24. Oktober 2016 und dauert derzeit an. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/4/55 Dresden, Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN --j 7 m1 Freistaat clm SACHSENC..c7 Frage 3: Inwieweit droht aus dieser (frühen) Umstellung die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen , ohne dass die Funktionalität hinsichtlich der IRLS getestet werden konnte und welche Maßnahmen wurden diesbezüglich getroffen? Die Fahrzeuge des Altlandkreises Aue -Schwarzenberg werden derzeit von der IRLS Zwickau disponiert und im Zusammenwirken mit der IRLS Zwickau bestimmungsgemäß verwendet. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die IRLS Chemnitz im I. Quartal 2017 ihren Betrieb aufnimmt, so dass hinsichtlich der Fahrzeuge der Stadt Chemnitz die Gewährleistungsfrist nach Inbetriebnahme der IRLS für bereits eingebaute Funktechnik noch mehr als 18 Monate beträgt. Die Festlegung des Zeitpunktes der Umrüstung der Fahrzeuge des RZV Chemnitz- Erzgebirge erfolgte eigenverantwortlich durch den RZV Chemnitz-Erzgebirge mit der Umrüstfirma. Insofern obliegt es dem RZV Chemnitz-Erzgebirge die Funktechnik mit einer in Betrieb befindlichen IRLS zu testen. Eine bestimmungsgemäße Nutzung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ist weiterhin möglich. Frage 4: Wie stellt sich der Sachverhalt bei anderen noch nicht in Betrieb genommenen IRLS in Sachsen dar? Die IRLS Chemnitz ist die letzte IRLS im Freistaat Sachsen, die ihren Betrieb aufnehmen wird. Frage 5: Wann sollen die geplanten IRLS in Betrieb genommen werden? Bezüglich der Inbetriebnahme der IRLS Chemnitz wird auf die Antwort auf die Frage 3 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen • MaKus Ulbig Seite 2 von 2 2016-12-14T16:07:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes