STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 617092 Thema: Mineralstoffdeponie Profen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln den letzten Wochen berichtete die Presse, beispielweise die Leipziger Volkszeitung am 24.9.2016 http://www. lvz.de/Req ion/Borna/Pegau-wehrt-sich-qeqen-qeplante- Mineralstoffdeponie über die geplante Errichtung einer Mineralstoffdeponie in Sachsen- Anhalt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Landesgrenze nach Sachsen. Die sächsische Stadt Pegau unterstützt eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Stadt war vor Jahren in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren beteiligt, wurde aber laut Pressebereicht vom Planfeststellungsbeschluss ,,kalt erwischt", obwohl sie wegen Nachbarschaftsvertrages mit der MIBRAG, die einer der Gesellschafter des Deponiebetreibers ist, mit der MIBRAG in ständigem Kontakt steht. Die Einwohner von Pegau und weiterer Ortsteile , die jetzt bereits - in Hauptwindrichtung gelegen - Staubbelästigungen aus dem nahen Tagebau Profen ausgesetzt sind, befürchten nun auch langfristig und nach Auslauf der Kohleförderung in Profen zusätzliche Auswirkungen der geplanten Deponie." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann und auf welchem Weg erhielten welche Behörden/ Amter des Freistaates Sachsen Kenntnis von der Planung der Deponie in Profen? Das Landratsamt Leipzig wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentliche Belange durch den Burgenlandkreis zum ,,PVF 57 2013 Profen Nord - Errichtung einer Deponie" beteiligt. Die Antragsunterlagen gingen mit Schreiben vom 13. Oktober 2013 am 22. Oktober 2013 im Landratsamt ein und wurden im Amt für Kreisentwicklung bearbeitet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 'I 8. November 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t749 Dresden, fü.O/l,lot1 s¡mu1+ 0hùtuùiu&ùr'.rffibhldtuñ.ùiltoidffi&Mñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugâng für elektronisch s¡gn¡êrte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente ot @f.-$(o o c\¡ Seite 1 von 3 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Des Weiteren ging ein Schreiben vom 2. Oktober 2Q14 am 8. Oktober 2014 ,,Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren - Anderung des Planfeststellungsantrages" zur Beteiligung Träger öffentlicher Belange ein. Am 27. Juli 2015 ging ein Schreiben des Burgenlandkreises vom 22. Juli 2015 zur Anderung des Planfeststellungsantrages - hier Auswertung Erörterungstermin vom 19. Mai 2015 ein. Der Planfeststellungsbeschluss des Burgenlandkreises vom 5. Juli 2016 ging mit Schreiben vom 2. August 2016 am 15. August 2016 im Landratsamt Leipzig ein. Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen (RPV) wurde im Rahmen der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren mit Schreiben vom Burgenlandkreis vom 5. Mai 2011, vom 18. Juli 2013 und vom 27. Oktober 2014 um Stellungnahmen gebeten . Die Landesdirektion Sachsen wurde im Planfeststellungsverfahren nicht förmlich beteiligt. Lediglich im Rahmen des Erfahrungsaustausches der oberen Abfallbehörden wurde am 28. Oktober 2015 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt über beabsichtigte Deponievorhaben informiert. Unter anderem wurde auch die Deponie Profen namentlich genannt. ln dem im Rahmen der Beteiligung der Länder dem SMUL übermittelten Entwurf des ,,Abfallwirtschaftsplans für das Land Sachsen-Anhalt 2016 Teilplan Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle" vom 5. September 2016 wird die Planung der Deponie Profen Nord enryähnt. Frage 2: Wann wurden welche Stellungnahmen durch sächsische Behörden/ Ämter zum geplanten Vorhaben Mineralstoffdeponie Profen abgegeben bzw. Bedenken geäußert oder Gutachten angefordert? Die Gesamtstellungnahme des Landratsamtes Leipzig als Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 26. November 2013. Die Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange zur Anderung des Planfeststellungsantrages erfolgte mit Schreiben des Umweltamtes vom 10. November 2014 an den Burgenlandkreis. Zum Schreiben vom 27. Juli 2015 erfolgte die Stellungnahme des Umweltamtes mit Schreiben vom 10. August 2015. Der RPV übermittelte seine Stellungnahmen an den Burgenlandkreis mit Schreiben vom 6. Juni 2011,27. August 2013 und 14. November 2014. Daneben erfolgte eine Wortmeldung des RPV bei der Erörterungsverhandlung in der Kreisvenryaltung des Burgenlandkreises am 19. Mai 2015. lm 3. Länderübergreifenden Reviergespräch in Hohenmölsen am 30. Oktober 2015 erfolgte eine informelle Behandlung des Vorhabens . Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: War im Planfeststellungsverfahren eine Beteiligung sächsischer Behörden/Ämter wegen der unmittelbaren Nachbãrsdhaft zu sächsischen Kommunen geboten und wenn ja in welchem Umfang? Die Beteiligung sächsischer Behörden erfolgte auf der Grundlage von $ 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Frage 4: Steht die sächsische Staatsregierung bereits mit kommunalen Vertretern der deponienahen Kommunen zu deren Bedenken gegen eine Deponie in unmittelbarer Nachbarschaft in Sachsen-Anhalt in Kontakt? Nein, die Staatsregierung steht mit keinen kommunalen Vertretern der deponienahen Kommunen zu deren Bedenken gegen eine Deponie in unmittelbarer Nachbarschaft in Sachsen-Anhalt in Kontakt. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, zum Thema Einrichtung und Auswirkungen der geplanten Mineralstoffdeponie gemeinsam mit der Landesregierung Sachsen-Anhalt länderübergreifend Klärungen zwischen Behörden, Unternehmen und Einwohnern beider Länder zu unterstützen? Die Beteiligung sächsischer Behörden nach $ 73 Abs. 2 des Venrualtungsverfahrensgesetzes ist erfolgt. Die Staatsregierung kann kein Efordernis erkennen, außerhalb des Planfeststellungsverfahrens und dessen bereits eingeleiteter gerichtlicher Überprüfung , Klärungen über die Einrichtung und Auswirkungen der geplanten Deponie Profen Nord länderübergreifend herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßenïg- Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-01-17T10:27:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes