STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACFISEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7095 Thema: Rechtes Plenum Chemnitz, Nachfrage Drs. 6/5566 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf Frage 1 der Drs. 6/5566 gibt die Staatsregierung an, dass es sich bei der Gruppe ‚Rechtes Plenum' um keine sächsische Organisation handelt. Zwischenzeitlich ist allerdings im Internet ein sogenanntes ,Outing` des Rechten Plenums in Chemnitz sowie ihrer Aktivitäten erschienen, das nahelegt, dass diese Gruppe als eigenständige sächsische Gruppe zu verstehen ist. Verschiedene Medien haben diese Darstellung daraufhin übernommen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „rechtsextrem ". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.- Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu der Gruppierung „Rechtes Plenum" in Chemnitz hinsichtlich Gründungszeitpunkt, Mitgliedern , Betätigungsfeld, Aktionsradius, Aktivitäten und Organisationsgrad vor? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2887,..- Dresden,2g . Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSAG Frage 2: Inwiefern bestehen Verbindungen der Gruppe bzw. einzelner Mitglieder zu welchen anderen rechtsextremen Gruppierungen, Bestrebungen und Einzelpersonen ? Frage 3: Welche und wie viele Straftaten lassen sich der Gruppe bzw. einzelnen Mitgliedern seit der Gründung zuordnen? (Bitte nach Delikten aufschlüsseln und bitte angeben, ob eine Einordnung in die PMK rechts erfolgte.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es liegen keine über die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5566 hinausgehenden Erkenntnisse vor. Frage 4: Sind der Staatsregierung weitere rechtsextreme Gruppierungen oder Einzeltäter bekannt, die seit 2014 verstärkt im Stadtteil Chemnitz-Sonnenberg operieren? Wenn ja, welche Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen 1 - 3 liegen hierzu Ii Es WO auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/5902 sovtii- 6/7096 verwiesen. Mit feundlichen Grüßen vor? Markus Ulbig SAC1-ISEN Seite 2 von 2 2016-12-16T13:33:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes