SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 O 09 1 O 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7098 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Nachfrage zur Drs.-Nr.: 6/6730 (Gewährleistung der unabhängigen Mittelverfügung des Landesschülerrates) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Beantwortung zur Frage 1 wird auf den Einzelplan 05 Kapitel 05 45 TG 94 verwiesen . Die dort aufgeschlüsselten Posten umfassen nicht nur die Haushaltsmittel für die Arbeit des Landesschülerrates, sondern auch jene für den Landesbildungsrat sowie de11 Landeselternrat." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die jeweiligen Mittelanteile des Landesschülerrates für jede einzelne Zweckbestimmung? Die jeweiligen Mittelanteile sind der Anlage zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Titel in Kapitel 0545 Titelgruppe 94 gegenseitig deckungsfähig sind und dass die im Einzelplan 05 ausgewiesenen Beträge für die jeweiligen Gremien (Landesbildungsrat, Landeselternrat und Landesschülerrat ) je nach Bedarf abweichen können. Frage 2: Beziehen sich die Angaben in der Antwort zu Frage 2 (Ist- Ausgaben) ausschließlich auf die Ausgaben des Landesschülerrates oder beziehen sich die Angaben auf die Gesamtstumme der Ausgaben des Landesbildungsrates, des Landeselternrates und des Landesschülerrates ? Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Ausgaben des Landesschülerrats Sachsen. Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/7/9 Dresden, Jo . Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Sj SACHsEN Frage 3: In der Antwort zur Frage 5 der kleinen Anfrage wurde formuliert, dass eine Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nur in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus möglich ist. In welchen Fällen seit 2009 wurden Ausgaben für Veranstaltungen des Landesschülerrates nicht durch die Haushaltsmittel gedeckt? Frage 4: Welche Gründe lagen für das Staatsministerium für Kultus vor, die Kosten, für die aus Frage 3 erfragten Fällen nicht über die Haushaltsmittel zu decken? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Für alle vom Landesschülerrat Sachsen seit 2009 geplanten und durchgeführten Veranstaltungen wurden die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/7098 Mittel für den Landesschülerrat Sachsen (LSR) Spalte 1 Haushaltsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erläuterungen: Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Zur Verfügung stehen laut Einzelplan 05 in Davon tatsächliche ~ als Sachausgaben ~ als Fahrtkosten Tatsächliche Ist- Kapitel 0545 Titelgrup- Ist-Ausgaben für den für den LSR für den LSR Ausgaben(Sachauspe 94 für den LSR und LSR gaben und Fahrtkosfür die Fortbildungen ten) für die Fortbilgemäß § 51 Abs. 2 Satz dungen gemäß 2 SchulG § 51 Abs. 2 Satz 2 SchulG (in T€) (in T€) (in T€) (in T€) (in T€) 92,0 35,30 22,50 12,80 43,15 92,0 29,55 20,11 9,44 59,23 71,6 30,43 20,91 9,52 47,13 69,6 44,42 34,63 9,79 58,45 79,0 34,37 22,72 11,65 61,31 77,0 34,19 21,86 12,33 53,76 89,0 46,77 29,80 16,97 62,10 Buchungsstand Buchungsstand Buchungsstand incl. Steuernach- 28.11.2016 28.11.2016 28.11.2016 zahlung 89,2 31,09 17,29 13,81 73,99 105,5 ./. ./. ./. ./. 105,5 ./. ./. ./. ./. In den Spalten 4 und 5 wurden die tatsächlichen Ist-Ausgaben des LSR aus der Spalte 3 nochmals in Sachausgaben und Fahrtkosten unterteilt. Vollständigkeitshalber sind die tatsächlichen Ist-Ausgaben für die Fortbildungen gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SchulG in der Spalte 6 aufgeführt, die zusätzlich zu den Ausgaben in Spalte 3 erfolgt sind. 2016-12-13T17:53:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes