SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7101 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz "Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern" vom 10.05.2001 in Sachsen umgesetzt? Im Freistaat Sachsen kommt die Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) "Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern" vom 10.05.2001 (Beschluss der KMK vom 07.11 .2002 i. d. F. vom 02.03.2012) zur Anwendung. Frage 2: ln welchem Umfang werden die in der Vereinbarung genannten Fristen zur Freigabeerklärung eingehalten? Frage 3: Welche Übernahmetermine werden in Sachsen für das Tauschverfahren praktiziert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Freigabeerklärungen werden im Rahmen der erforderlichen Fristen (Abgabetermin für einen Tauschantrag : 01 .02. ; Übernahmetermin in den Landesschuldienst 01 .08.) auf der Grundlage der vorgenannten Verfahrensabsprache möglichst großzügig verfügt. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich jeweils zum Schuljahresbeginn (01.08.) am Tauschverfahren aller Länder. Brunhild Kurth Seite 1 von 1 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/7/11 Dresden , Pl · Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 2016-12-07T15:03:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes