STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7108 Thema: Impfstatus Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Impfstatus in Sachsen für 0-7 jährige Kinder für folgende Krankheiten: Diphterie, FSME, Grippe, Hepatitis B, Keuchhusten, Masern, Menigokokken, Mumps, Pneumokokken, Polio, Rotaviren, Röteln und Tetanus (Bitte nach Krankheitserregern aufschlüsseln)? Die Daten zum Impfstatus aller Kinder werden im Freistaat Sachsen bzw. in Deutschland nicht erhoben. Der Sächsischen Staatsregierung liegen in diesem Altersbereich Daten der Kita- und der Schulaufnahmeuntersuchungen vor (siehe Tabelle 1 und 2). Die Durchimpfungsraten von FSME und Grippe werden im Rahmen dieser Untersuchungen nicht erfasst. Laut Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen der Jahre 2011 bis 2015 bezüglich Impfungen gesetzlich Versicherter besitzen 4 % der 1-6-Jährigen einen Impfschutz gegen FSME. Die Zahl der gegen Grippe geimpften Kinder (6 Monate bis 6 Jahre) lag im Mittel in den letzten 5 Jahren nicht über 15 %. Informationen zu sächsischen Daten im Vergleich zu anderen Bundesländern bzw. zum Bundesdurchschnitt (gemäß STIK01-Standard) sind auf der Internetseite des Robert Koch Instituts abrufbar (http://www.rki.de/DE/Content/lnfekt/lmpfenllmpfstatus/schulanfaenger/schul eingangsuntersuchungen_node.html). 1 Ständige Impfkommission Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141 .51/16 Dresden, ;;?) Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucher· schutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Tabelle 1: Durchimpfungsraten in Prozent (gemäß SIK02-Standard bis 2016) bei den Kita-Untersuchungen in Sachsen 4. Lebens'ahr in Kindertagesstätten Schuljahr 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Polio 96,1 95,9 95,9 95,7 95,6 Diphtherie 96,5 96,3 96,3 96,0 95,8 Tetanus 96,7 96,5 96,5 96,2 96,0 Keuchhusten 96,3 96,2 96,2 96,0 95,6 Masern 96,7 96,2 96,6 96,7 97,4 Mumps 96,4 95,9 96,2 96,3 96,9 Röteln 96,4 95,9 96,2 96,3 96,9 Hepatitis B 89,1 89,1 88,6 88,1 87,6 Meningokokken C 88,7 89,4 89,4 90,1 90,1 Pneumokokken 87,7 90,1 90,5 91,7 91,5 Rotaviren 22,2 49,6 58,6 66,2 Tabelle 2: Durchimpfungsraten in Prozent (gemäß SIKO-Standard bis 2016) bei den Schulaufnahmeuntersuchungen in Sachsen Schulaufnahmeuntersuchung Schuljahr 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Polio 95,9 95,7 95,6 95,5 95,1 Diphtherie 42,6 43,7 45,1 46,0 44,0 Tetanus 42,6 47,8 45,2 46,0 43,9 Keuchhusten 42,2 43,5 45,0 46,0 43,9 Masern 62,4 66,7 71,9 72,7 73,6 Mumps 62,3 66,6 71,7 72,5 73,4 Röteln 62,3 66,6 71,8 72,5 73,4 Hepatitis B 91,5 90,3 89,5 89,9 89,3 Meningokokken C 86,9 88,4 89,2 89,7 89,5 Pneumokokken 67,7 84,4 88,6 90,2 90,0 Rotaviren 23,0 49,3 Frage 2: Wie ist der Impfstatus von Flüchtlingskindern in Sachsen gem. der unter Ziffer 1) genannten Krankheiten? Dazu liegen der Sächsischen Staatsregierung keine gesonderten Informationen vor. Gemäß VwV Asylbewerbergesundheitsbetreuung erfolgt im Rahmen der Erstuntersuchung eine serologische Diagnostik erst ab dem 14. Lebensjahr. Diese umfasst u. a. die Bestimmung des Immunstatus (lgG-Antikörper) gegen das Masern-, Mumps-, Rö- 2 Sachsische Impfkommission Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlAl ES UND VERBRAUCHERSCHUTZ teln- und Varizella-Zoster-Virus (VZV). Die Auswertung der in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen durchgeführten Laboruntersuchungen der Asylsuchenden ergab, dass die Immunitätsraten gegen o. g. Erkrankungen bei Asylbewerbern im Wesentlichen denjenigen der deutschen Bevölkerung entsprachen. Frage 3: ln welcher Form werden die Flüchtlinge auf die Notwendigkeit von Impfungen von Kindern in der entsprechenden Altersgruppe hingewiesen? Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erhalten Asylbewerber lnformationsmaterial, das auch über die notwendigen Impfungen informiert. Im Rahmen der Erstuntersuchung gemäß VwV Asylbewerbergesundheitsbetreuung wird durch die Gesundheitsämter Chemnitz, Dresden bzw. Leipzig der Impfstatus anhand dokumentierter Impfungen im lmpfpass, soweit vorhanden, überprüft. Eitern werden auf fehlende Impfungen ihrer Kinder hingewiesen. Kinder bis 13 Jahren werden bei fehlendem Impfnachweis in der Regel durch die Gesundheitsämter oder die Flüchtlingsambulanz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV) geimpft, sofern die Eitern Ihre Zustimmung erteilen und auch keine Kontraindikationen vorliegen. Ältere Kinder bzw. Jugendliche werden in Abhängigkeit vom ermittelten MMRV-Immunstatus geimpft. Darüber hinaus können die Eitern Impfaufklärungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) beim Kinderarzt oder bei gesundheitlichen Beratungen im Gesundheitsamt nutzen. Frage 4: Inwieweit plant Sachsen ein unabhängig von der Pharmaindustrie finanziertes , unabhängig Informationsangebot für Eltern, welches über die Vor- und Nachteile von Impfungen aufklärt? Alle lnformationsmaterialien, die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz aktuell zum Thema Impfen herausgegeben werden und die jeder unter www.publikationen.sachsen.de kostenfrei bestellen oder in digitaler Form herunterladen kann, sind unabhängig von der Pharmaindustrie entstanden und finanziert. Frage 5: Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen Kinder in Kinderarztpraxen nicht behandelt wurden, weil die Eltern nicht alle Impfungen der Ständigen Impfkommission vornehmen ließen? Dazu liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-12-21T08:40:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes