STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7117 Thema: Notwendigkeit „Ortsfester Landfunkstellen" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Woraus ergibt sich die Notwendigkeit des Betriebes von ortsfesten Landfunkstellen zur Sicherstellung der BOS-Digitalfunkverbindung bei Einsätzen des Brand- und Katastrophenschutzes? Frage 3: Was würde es für die Einsatzbewältigung des Brand- und Katastrophenschutzes bedeuten, wenn keine ortsfesten Landfunkstellen errichtet würden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Zur Sicherstellung der BOS-Digitalfunkverbindung ist der Betrieb von ortsfesten Landfunkstellen bei Einsätzen des Brand- und Katastrophenschutzes nicht notwendig. Die BOS-Digitalfunkverbindung wird im Wesentlichen durch sog. Basisstationen sichergestellt. Unabhängig dessen sind ortsfeste Landfunkstellen zur weiteren Stärkung der Kommunikation der Einsatzleitung gern. § 49 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) sinnvoll. Werden keine ortsfesten Landfunkstellen errichtet, wäre es für die Einsatzbewältigung des Brand- und Katastrophenschutzes notwendig, durch die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SächsBRKG zuständigen örtlichen Brandschutzbehörden alternative Kommunikationsmöglichkeiten im erforderlichen Umfang einzurichten. TTJ 'm Freistaat S A C H S E N Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-1053/7/11 Dresden, /((). Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Gemeinden wurden vom Sächsischen Staatsministerium des Innern gezielt aufgefordert (bzw. wurde aktiv empfohlen) ortsfeste Landfunkstellen einzurichten ? Vom Sächsischen Staatsministerium des Innern wurden keine Gemeinden gezielt aufgefordert , ortsfeste Landfunkstellen einzurichten. Die von den Landkreisen vorgesehenen Standorte wurden in das Fachkonzept „Ortsfeste Landfunkstellen im Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbereich" aufgenommen. Den Gemeinden und Landkreisen obliegt es in eigener Entscheidung, ortsfeste Landfunkstellen einzurichten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6799 verwiesen. Frage 4: 75 % der Errichtungskosten der Landfunkstellen fördert der Freistaat, 25 % trägt die Gemeinde. Wer trägt in welchem Umfang die Kosten des Unterhalts und des Betriebes der ortfesten Landfunkstellen? Die Kosten des Unterhaltes und des Betriebes der ortsfesten Landfunkstelle sind von der jeweiligen Gemeinde zu tragen oder es ist eine Kostentragung zwischen den Gemeinden zu vereinbaren, die eine gemeinsame ortsfeste Landfunkstelle eingerichtet haben. Frage 5: Weshalb sind die errichteten IRLS nicht in der Lage, den Zweck der Landfunkstellen mit zu erfüllen? Bitte Angabe für jede IRLS. Es ist nicht Aufgabe der Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) den Zweck der Landfunkstellen zu erfüllen. Nach § 2 Abs. 4 SächsBRKG ist die Leitstelle eine bereichsübergreifende Einrichtung, die die Einsätze des Rettungsdienstes veranlasst und lenkt, die Feuerwehren alarmiert und deren Einsätze unterstützt und die Katastrophenschutzeinheiten alarmiert. 1Mit freundlichen Grüßen (1 Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-12-20T12:38:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes