SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/7123 Thema: DaZ-Schüler und deren Übergang an ein Gymnasium Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß Antwort auf die DrS. 6/6414 gingen seit 2015 mehr als 700 Schüler aus DaZ-Klassen in den Regelschulunterricht am Gymnasium über. Für die weiteren aktuell 2853 DaZ-3-Schüler an sächsischen Gymnasien wird Gleiches zu erwarten sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für wie viele der in der Vorbemerkung genannten ca. 3.500 Schüler aus DaZ-Klassen bzw. ehemaligen DaZ-Klassen erfolgte der Übergang zum Gymnasium aufgrund einer in der vierten Klasse erteilten Bildungsempfehlung der Grundschule? Frage 2: Sofern die Unterrichtung in einer DaZ-Klasse am Gymnasium bzw. eine Unterrichtung in einer Regelschulklasse am Gymnasium nicht über die in der vierten Klasse erteilten Bildungsempfehlung erfolgte, welche Zugangsvoraussetzungen müssen bzw. mussten diese Schüler erfüllen bzw. nachweisen, um am Gymnasium aufgenommen zu werden (Leistungstests, Zeugnisse, ... )? Bitte die Zugangszahlen anhand der erbrachten Zugangsvoraussetzungen und nach Herkunftsland aufschlüsseln. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Alle Schülerinnen und Schüler einer Vorbereitungsklasse erhalten eine Bildungsempfehlung , bevor sie an das Gymnasium wechseln . Zugangszahlen aufgeschlüsselt nach erbrachten Zugangsvoraussetzungen und nach Herkunftsland werden nicht erhoben. Die oben erwähnten aktuell 2.853 DaZ- 3-Schüler an sächsischen Gymnasien sind bereits in den Regelunterricht vollintegrierte Schüler des Gymnasiums. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/7/15 Dresden, l/J, . Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 3: Wenn Zeugnisse bzw. Qualifikationsnachweise aus anderen Ländern anerkannt wurden, auf welchen gesetzlichen Grundlagen basieren diese Gleichstellungen zu unserem Bildungssystem? Die Gleichstellungen von ausländischen Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen erfolgen auf der Grundlage der Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz. Frage 4: Welche deutschen Sprachkenntnisse (Sprachniveau) sind Voraussetzung zur Aufnahme auf ein Gymnasium und wie werden diese geprüft? Ein einheitliches Sprachniveau in der deutschen Sprache für die Aufnahme an das Gymnasium kann man für Schüler mit Migrationshintergrund nicht als Aufnahmevoraussetzung festlegen. Vielmehr ist es die Aufgabe der Sächsischen Staatsregierung , Bedingungen für eine chancengerechte Bildung zu schaffen, was auch das für den jeweiligen Bildungsgang erforderliche Sprachniveau umfasst. Die Sächsische Staatsregierung sichert diese Bedingung durch das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache ab und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme in allen Schularten. Frage 5: Wurden an Gymnasien Schüler ohne das Durchlaufen einer oder mehrerer DaZ-Stufen bzw. ohne (ausreichende) Sprachkenntnisse in Deutsch in den Regelschulunterricht aufgenommen, wenn ja an welchen Gymnasien - bitte mit Angabe der Schülerzahl und Klassenstufe- und warum? Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden im Freistaat Sachsen gemäß des schulischen Integrationskonzeptes systematisch auf die sprachlichen Anforderungen im Regelunterricht vorbereitet und somit nicht ohne (ausreichende) Sprachkenntnisse in Deutsch in den Regelunterricht aufgenommen. Zu den Erläuterungen der Maßnahmen und Programmen der Sächsischen Staatsregierung wird auf die Beantwortung der Fragen 34 bis 37, 39 und 42 bis 44 der Großen Anfrage Drs. 5/8655 verwiesen . Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-12-13T17:56:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes