SÄCHSI SCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7127 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Nutzung von Schulgärten in sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schulen im Freistaat Sachsen betreiben im aktuellen Schuljahr 2016/17 einen Schulgarten? Bitte die Angaben in Schulformen und Schulträger aufgliedern. Ob und wie viele Schulen im Freistaat Sachsen einen Schulgarten betreiben, ist kein statistisches Erhebungskriterium der Staatsregierung. Es kann davon ausgegangen werden , dass die öffentlichen Grundschulen und öffentlichen Förderschulen überwiegend im Rahmen des Unterrichtsfachs Sachunterricht im Schulgarten arbeiten. Frage 2: Welche Initiativen unternimmt die Staatsregierung, um Anreize für die weitere Einrichtung von Schulgärten in den Schulen zu schaffen ? Der seit 1993 laufende Sächsische Schulgartenwettbewerb für allgemeinbildende Schulen bildet hier eine wesentliche Grundlage. Mehr als 1.600 Schulen mit weit über 100.000 Schülerinnen und Schülern haben sich bisher daran beteiligt. Zurzeit läuft der 10. Wettbewerb (2016 - 2018) . Schulgarten und Schulgelände sind für die Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Bildungs-, Lebens- und Erfahrungsraum. Ziel des Wettbewerbs ist es, Räume zu schaffen, die insbesondere zu nachhaltigem Denken und Handeln anregen, die die Auseinandersetzung mit der Natur fördern , die gärtnerische Aktivitäten und eine umweltgerechte Bewirtschaftung vermitteln , die Möglichkeiten für handlungsorientierten Unterricht bieten und Lernprozesse anregen. Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/7/17 Dresden, 1Z,/ Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 O 1097 Dresden www.smk. sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Der in drei Stufen über zwei Jahre laufende Wettbewerb wird von einem Begleitprogramm flankiert , das sowohl den teilnehmenden Schulen als auch allen anderen Schulen Fortbildungen zu ausgewählten Themen und Exkursionen anbietet. Weitere Informationen rund um den Schulgarten und das Schulgelände können Schulen abrufen unter www.schulgarten.sachsen.de. Die im Rahmen des Wettbewerbs ausgereichten Preisgelder (1. Stufe 400,00 Euro, 2. Stufe 1.000,00 Euro, 3. Stufe= Landessieger 2.500,00 Euro) sollen zweckgebunden für den Schulgarten bzw. das Schulgelände eingesetzt werden . Frage 3: Welche Art von Fördermitteln können Schulen im Freistaat Sachsen für die Einrichtung und den Betrieb von Schulgärten beantragen? Von Seiten der Staatsregierung werden keine Fördermittel für Schulgärten zur Verfügung gestellt. Sonstige Fördermöglichkeiten sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 4: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Schulträgern bei der Einrichtung , Pflege und Erhaltung von Schulgärten? Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-12-13T17:57:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes