STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7129 Thema: Beratungs- und Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Unter anderem die Dresdner Neuesten Nachrichten (DNN) berichteten am 21.11.2016 (Seite 9) über eine ,neue Begegnungsstätte ' zur ,Bekämpfung islamistischer Tendenzen und Radikalisierungen ' im Freistaat Sachsen. Laut Innenminister Ulbig sei dies auch eine Reaktion auf vereinzelte ,Anwerbeversuche von Islamisten in Asylunterkünften`." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitarbeiter sollen in der Beratungsstelle arbeiten? (Bitte auflisten nach Tätigkeitsbereichen.) Frage 2: Wie hoch sind die kalkulierten Kosten für die Beratungsstelle? (Bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten für 2017 und Angabe Haushaltsstelle.) Frage 3: Wie groß soll die Beratungsstelle werden? (Angabe in Quadratmetern) Wann soll sie eröffnet werden? Frage 4: Mit wie vielen Besuchern der Begegnungsstätte wird 2017 gerechnet? Wie viele potentielle, islamistische Aussteiger werden 2017 erwartet und zu welchen muslimischen Organisationen soll die Beratungsstelle Kontakt aufbauen? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3PB-1053/4/j8 Dresden, C . Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Überlegungen der Staatsregierung zu einer „Beratungs- und Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention" (BKR) sind noch nicht abgeschlossen. Es wird in Erwägung gezogen, die BKR auf fünf Säulen aufzubauen. So soll sie erstens den Kontakt zu muslimischen Organisationen im Freistaat Sachsen pflegen und ausbauen , uni so einen vertrauensvollen Dialog aufbauen zu können. Zweitens soll sie als Ansprechpartner für Mitarbeiter von Verwaltungen und Flüchtlingsunterkünften fungieren , sofern diese Fragen bezüglich der Früherkennung von Radikalisierungsanzeichen haben oder in dieser Hinsicht Beratung wünschen. Darüber hinaus soll drittens ein spezifisches Beratungsangebot für Angehörige sich radikalisierender, viertens für bereits radikalisierte sowie fünftens für ausstiegswillige Islamisten zur Verfügung gestellt werden. Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Frage 5: Wie viele Anwerbeversuche von Islamisten in Asylunterkünften gab es 2015 und 2016? (Bezugnehmend auf Drs 6/6095: Wieso spricht Innenminister Markus Ulbig gegenüber der Presse von „vereinzelten Anwerbeversuchen" und teilte in der entsprechenden Kleinen Anfrage mit, dazu würden „keine Erkenntnisse" vorliegen ?) Es wird/äuf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6768 verwiesen. Mitifr4dlichen Grüßen MJrk4us.'4.N.U11 Freistaat SAC]-! SEN Seite 2 von 2 2016-12-16T16:27:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes