STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 1 0 l O1 079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l 01 067 Dresden Ihre Nachricht vom 24. November 2016 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053#/21 Oresden)/gr' Dezember 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Faktion der AfD Drs.-Nr.: 6/71 38 Thema: Gewalt gegen Lehrer Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage unter fast 2.000 Lehrern geht hervor, dass 23 Prozent der Umfrageteilnehmer bereits Opfer von Bedrohungen, Beleidigungen, Beschimpfungen oder Mobbing wurden. Sechs Prozent der Befragten Lehrer seien schon von Schülern körperlich angegriffen worden. Hochgerechnet sollen bundesweit mehr als 45.000 Lehrer Opfer tätlicher Gewalt geworden sein. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie reagiert die Staatsregierung angesichts dieser Zahlen be züglich der Gewalt gegen Lehrer? Die Staatsregierung nimmt Gewalt gegen Lehrkräfte sehr ernst. Gewalttätige Verhaltensweisen gegen Lehrkräfte dürfen weder bagatellisiert noch verschwiegen werden. Aus der polizeilichen Kriminalstatistik ergibt sich für den Freistaat Sachsen kein signifikanter Anstieg der Straftaten tätlicher Gewalt gegen Lehrkräfte seit dem Jahr 2008 (s. Anlage zu Frage 2). Die Staatsregierung führt dies auch auf die die zahlreichen Maßnahmen zur Prävention, etwa die Fortbildungsangebote des Sächsischen Bildungsinstituts zur Thematik , und zur Intervention bei Gewalt gegen Lehrkräfte zurück. Frage 2: Wird tätliche Gewalt gegen Lehrer in Sachsen erfasst? Wenn ja, wie und wie viele Fälle gab es in den letzten 10 Jahren? Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Straftaten tätlicher Gewalt sind in der PKS nicht definiert. Die Verwendung der Definition Gewaltkriminalität der PKS ist zur Beantwortung nicht ausreichend, da darin nur Fälle der schweren und mittelschweren Gewaltkriminalität enthalten sind. Vorsätzliche einfache Körperverletzung und Bedrohung werden beispielweise nicht darunter erfasst. Vor dem Hinter- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01 097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3. 7. 8Seite l von 3 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS grund der Unbestimmbarkeit von Fällen tätlicher Gewalt auf Grundlage der PKS werden (mit Ausnahme exhibitionistischer Handlungen) alle Deliktgruppen in der als Anlage beigefügten Ubersicht abgebildet, zu denen Opfer mit der Opferspezifik .Lehrkräfte" erfasst sind. Die Opferspezifik "Lehrkräfte" steht in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit 2008 als Katalogwert zur Verfügung und ist dann zu verwenden, wenn die Lehrkraft in Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer einer Straftat wurde. Insofern können erst ab dem Jahr 2008 Auskünfte im Sinne der Frage erteilt werden. Die zu den erfassten Straftaten ermittelten Tatverdächtigen sind nicht ausschließlich Schüler/Schülerinnen, sondern können auch Eltern, Lehrerkollegen oder sonstige andere Personen sein. Im Ubrigen wird auf die Anlage verwiesen Frage 3: Welche Möglichkeiten haben Lehrer zu melden, dass sie Opfer von Ge walttaten physischer oder psychischer Art durch Schüler oder deren Erzie hungsberechtigte geworden sind? Sofern Lehrkräfte Opfer von Gewalttaten durch Schüler oder deren Erziehungsberechtigte geworden sind, haben sie die Möglichkeit, sich an die Schulleitung, den Beratungslehrer der Schule sowie auch an die Mitarbeiter des Fach- bzw. Personalreferats in der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu wenden. Bei Bedarf besteht natürlich auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit einer Polizeidienststelle . Je nach Situation kann der Örtliche Personalrat/Lehrerbezirkspersonalrat (bei letzterem ist ein Konfliktbeauftragter angesiedelt) einbezogen werden. Frage 4: Welche Hilfe gewährleistet der Freistaat Lehrern, die Opfer von Gewalt geworden sind? Lehrkräfte, die Opfer von Gewalt geworden sind, können vom Freistaat Sachsen unter schaedliche Hilfen durch die Schulleitungen (SL) bzw. Schulaufsichtsbehörden erhalten, U a e Unfallmeldung der Schulleitung an die Unfallkasse, Einbindung der Unfallkasse im Rahmen des Notfallmanagements, Strafanzeige/Strafantrag nach $ 77a STGB bei den Strafverfolgungsbehörden (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft) durch den Dienstvorgesetzten. Unterstützung der Lehrkraft durch Rechtsschutz nach der VwV Rechtsschutz bei durch die Lehrkraft angestrengten Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Zivilverfahren gegen Dritte, Vermittlung an Schulpsychologie, ggf. Prüfung einer Versetzung/Abordnung der Lehrkraft, um sie aus der Situati on zu nehmen, Vermittlung von Unterstützungssystemen. ggf. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Seite 2 von 3 STAATSMiNisTERiuM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS . Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler (SL) . Hausverbote gegen Erziehungsberechtigte (SL). Mit freundlichen Grüßen Brunhild'Kurth Anlage Seite 3 von 3 0 a C < 0 0 Fx (0 (N lx © 0 x-- ('q 0 CN r'- (D ("q I'K (v) t.0 x-- -q" C'N 0 I'x 0 0 -q" r (D e0 a .c C0 ÖEa .x .c0 .J .x N0 Q. 2 2Q.0 0 '0 E 2 Q.0 0 '0 0 a 0 n n € lu 0)00 00 r\ © CD + N CN 3 C3 B0 0 )- \u ''r' C3 a0 0 ?0Q. :0 0 Q. 0 C3 D0 E < 0 0 B ec: 0 0 Z a) C3 E C 3 B0 0 Z0 0 ' Z a 0 D :cu 0 >= C ©EQ CD == 0 00 CD il gilgil 0 1.00 oooooooooooooo 0 o 0 C\l (D -q' 'r-(N -+ tO (N (N (N tO CN (N CN (D (D co tO(N (N (N CN (N CN (0 C C a)C3 a) oa ib nz '8 a) 'E .c 'o00 2016-12-20T08:36:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes