STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 0 09 10 l O1 079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l 01 067 Dresden Ihre Nachricht vom 28. November 2016 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053n/22 @Dresde ?,. Dezember 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BUNDNIS 90/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/71 49 Thema: Freiwillige Angaben allgemeinbildender Schulen in freier Trägerschaft /Sächsische Schuldatenbank Sehr geehrter Herr Präsident den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: " in der "Sächsischen Schuldatenbank" werden umfangreiche Angaben zu Organisation , Schulportrait und Ausbildungserfolg veröffentlicht. Gemäß eigener Aussagen melden auch einzelne Schulen in freier Trägerschaft der Schulverwaltung weiterführende Angaben, die in der Schuldatenbank nicht aufgeführt werden, u.a. auch zum Schul- und Ausbildungserfolg." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche freiwilligen Angaben liegen zu Grundschulen in freier Trägerschaft vor? Frage 2: Welche freiwilligen Angaben liegen zu Oberschulen in freier Trägerschaft vor? Frage 3: Welche freiwilligen Angaben liegen zu Gymnasien in freier Trägerschaft vor? Frage 4: Welche freiwilligen Angaben liegen zu Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen l bis 4 Für die in Frage l bis 4 genannten Schularten in freier Trägerschaft liegen, wie für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft. die Daten der amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen vor (Fragebögen siehe http://www.stla.sachsen.de/14031.htm). Für Mittel-/ Oberschulen und Gymnasien in freier Trägerschaft liegen auch freiwillige Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l O1 097 Dresden www.smk.sachsen.de Seite l von 2 Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Angaben der Prüfungsstatistik des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vor Frage 5: Warum werden vorliegende freiwillige Angaben von allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft nicht in der "Sächsischen Schuldatenbank" veröffentlicht ? Im Schulporträt werden auf der Grundlage vereinbarter Kriterien Bedingungen, Res sourcen, Prozesse und Ergebnisse schulischer Arbeit dargestellt, die für die Bestim mung von Qualität von Bedeutung sind. Für alle öffentlichen Grundschulen, Oberschu len, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildende Schulen in Sachsen ist die Erstel lung von Schulporträts verpflichtend. Für Schulen in freier Trägerschaft besteht auf Antrag die Möglichkeit, ein Schulporträt zu erstellen. Werden in der Sächsischen Schuldatenbank für eine Schule in freier Trägerschaft keine Angaben im Schulporträt angezeigt, so hat diese Schule noch keinen Antrag dazu gestellt. Mit freundlichen Grü ßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-12-20T08:34:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes