STAATSNIìNìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANOWlRTSCHAFT Postfach 100510 J 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 617154 Thema: Aktueller Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Senkung von Emissionen bei der Elbe-Stahlwerke-Feralpi GmbH in Riesa Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Aufgrund von ' teils erheblichen - Uberschreitungen bei verschiedenen Luftschadstoffen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Elbe-Stahlwerke- Feralpi GmbH am Standort Riesa, wurden 2012 durch die Landesdirektion zahlreiche Auflagen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen angeordnet. Gemäß der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 14. November 2014 sind nach Umsetzung der noch offenen Maßnahmen lmmissionsmessungen durchzuführen. Zuständig für diese Messungen ist als Genehmigungsbehörde die Landesdirektion. (siehe Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs 6/2149)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche der, von der Landesdirektion angeordneten Auflagen zur Senkung der Luftschadstoff bei Feralpi wurden seit 2012 bis jetzt vollumfänglich realisiert (verlängerte Umsetzungsfrist bis 30. November 20151? (Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen konkreten Auflagen und Maßnahmen), welche Auflagen wurden aus welchen Gründen bisher nicht vollumfänglich umgesetzt und ggf. welche neuen Umsetzungsfristen gelten für die einzelnen Maßnahmen? Die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zuständige Genehmigungsbehörde hat dazu folgende lnformationen übermittelt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t724 Dresden, la,ll.lo/S s¡mu1+ f.- t..t-\ttò oN oktolvùñtk&rsól]6ll¡MlibdwftrUñ!¡dffidñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befÌnden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signiêrte sow¡e fär verschlüsseltê êlektron¡sche DokumenteSeite 1 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 1 Die in der nachträglichen Anordnung der Landesdirektion Sachsen vom 13. Dezember 2012 in Verbindung mit dem Teilwiderrufsbescheid vom 25. August 2015 geforderten Maßnahmen wurden von der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH vollständig umgesetzt. Dies betrifft im Einzelnen folgende Maßnahmen: Errichtung von Trennwänden und Lagerboxen im Vormaterial- und Reststofflagerbereich des Kondirators, 2. Errichtung Schrottband vom Kondirator in die Schrotthalle des Stahlwerkes - Verringerung der Abwurf- und Freilagermengen, 3. Entfall offene Lagerung und Umschlag von Schredderleichtfraktion (SLF) - Umstellung auf geschlossenes Containersystem, 4. Schredderschwerfraktion (SSF) - Teilströme Konzentrat und Restfraktion - Lagerung in abgetrennten Boxen und Zuschaltung von Nebelkanonen bei Umschlagprozessen , 5. Stoffstrom ,,Kondiratorabrieb" (= mineralische Fraktion) - das Material in Containerm u lden zwischenlagern und un m ittel bar zur Veruvertung abtransportieren, 6. Stoffstrom Kupfer - Eisen - Anker - Lagerung in abgetrennten Boxen, 7. weitere lntensivierung des Regimes der Reinigungs- und Befeuchtungsmaßnahmen, 8. organisatorische Maßnahmen, wie unter anderem Begrenzung der Geschwindigkeit von Transportfahrzeugen auf maximal 20 Kilometer pro Stunde, Sicherstellung einer stets ausreichenden Befeuchtung der Lager- und Umschlagstellen , Wasserbeaufschlagung der Lager- und Umschlagbereiche (stationäre und mobile Berieselungsanlagen), regelmäßige Funktionsprüfung der stationären und mobilen Berieselungseinrichtungen , Reduktion von Umschlagvorgängen auf ein Mindestmaß, Einhaltung der festgelegten Lagerorte - Vermischungsverbot der Stoffe, Einhaltung des Meldeweges bei Abweichungen, Festlegung und Einhaltung der Qualitätskriterien der angenommenen Schrotte (Freiheit von Störstoffen, Flüssigkeiten, Spreng- und Hohlkörpern), Zeitpunkt, Einsatzort und Häufigkeit des Einsatzes von Kehrmaschinen und Berieselungsanlagen sind in einer Betriebsanweisung zu regeln, kontinuierlicher Abtransport staubender Güter (Halden möglichst klein halten), Betriebsanweisung zur Schließung aller vorhandenen Tore (Öffnung nur wenn betriebsnotwendig), 9. lnstandsetzung verschlissener Gummivorhänge in den Anlagenbereichen, Seite 2 von 5 STAATSI\4INìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 10. lntensivierung der Reinigung und Befeuchtung aller Lager- und Umschlagbereiche mit dem Ziel, die Staubentwicklung bei allen Verlade- und Umschlagarbeiten zu minimieren, 11. Ertüchtigung der vorhandenen Gummivorhänge, insbesondere im Bereich Zuführung , 12. Schließung des Transportbandes von Siebtrommel zur Magnettrommel und Erneuerung der Einhausung (Lamellenvorhang), 13. Kapselung der Übergabestellen Schredderschrott auf das Schrottband des Stahlwerkes , Freistaat SACHSEN 14. Einhausungen im Bereich der NE - Aufbereitungsanlage Abwurfbox Kondiratorabrieb, dreiseitige Kapselung NE Schließung Zuführband NE - Sortieranlage, Teileinhausung der Sortieranlage und 15. Einsatz leistungsfähigerer Schalldämpfer - Kamin der Entstaubung, 16. organisatorische Maßnahmen, wie zusätzliche Betriebsanweisungen zur weiteren Minderung der Umweltauswirkungen , Einbindung in bestehendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem, regelmäßigere Aufnahme von abgelagertem Staub in den Anlagenbereichen, Steigerung der Leistungsfähigkeit und Flexibilität der vorhandenen Kehrmaschine , 17. weiterer Verschluss der Einhausung des Kondirators, 18. vollständige Einhausung des Transportbandes zwischen Kondirator und Siebtrommel , 19. Maßnahmen an den nachgeschalteten Bändern und Anlagenteilen, 20. lnstallation einer automatischen Siebanlage in das Transportband der Schredderleichtfraktion , 21. sicherheitstechnische Maßnahmen, Anpassung der Notfall-, Brand- und Explosionsschutzausrüstung . Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche Luftschadstoffmessungen wurden wann und wo durch die Landesdirektion durchgeführt bzw. beauftragt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen gemäß der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu prüfen und welche konkreten Ergebnisse wurden gemessen (bitte die Angabe für die einzelnen Messpunkte, Messzeitraum und Schadstoffe bzw. Schadstoffüberschreitungen angeben) bzw. wann sind Messungen geplant mit Angabe der Messpunkte, Messzeitraum und welche Schadstoffe gemessen werden sollen? ln der immissionsschutzrechtlichen Anderungsgenehmigung vom 14. November 2014 wurde festgelegt, dass Immissionsmessungen frühestens sechs beziehungsweise spätestens zwölf Monate nach lnbetriebnahme der geänderten Anlage durchzuführen sind. Die Umsetzung der genehmigten Maßnahmen zur Kapazitätseruveiterung des Stahl- und Walzwerkes ist noch nicht erfolgt, sodass die Voraussetzungen für die Durchführung der lmmissionsmessungen noch nicht vorliegen. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu den Ergebnissen der im Auftrag des BUND Landesverband Sachsen e.V. von Juli 2015 bis Juni 2016 durchgeführten lmmissionsmessungen und inwieweit erfordern diese Messergebnisse Aktivitäten der Staatsregierung zum besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner? (Hierzu bitte gesondert die Problematik des Ghromanteils im Staubniederschlag betrachten ) ln dem vom BUND Landesverband Sachsen e. V. vorgelegten Abschlussbericht der Eurofins GfA GmbH über lmmissionsmessungen in Riesa (GfA-Berichl17271-001_2) wird ausgeführt, dass hinsichtlich Schwebstaub sowie dessen lnhaltsstoffen die lmmissionsund Beurteilungswerte eingehalten werden. Auch für Staubniederschlag wird der lmmissionswert der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) unterschritten. Für den Stoff Chrom im Staubniederschlag wurden Überschreitungen des Beurteilungswertes nach Nr. 5 Anhang 2 der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) festgestellt . Der Messbericht enthält jedoch keine Aussagen, in welchen Oxidationsstufen das gemessene Chrom vorliegt. Die kanzerogene Wirkung ist nur für Chrom-Vl- Verbindungen bekannt. Die LDS als zuständige Überwachungsbehörde für die Produktionsanlagen der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH prüft derzeit, ob die erhöhten Chromwerte im Zusammenhang mit dem Produktionsbetrieb des Unternehmens stehen. Dazu werden die vom BUND vorliegenden Emissionsmessungen ausgewertet. Konkrete Maßnahmen können erst dann ausgelöst werden, wenn die Ursache für die Chrombelastung bekannt ist. Frage 4: Die Messungen des BUND Sachsen ab August 2015 ergaben eine deutliche Reduzierung der Luftschadstoffe im Bereich Dioxine/Furane und dioxinähnliche PCB, die unter dem im Entwurf der TA Luft 2017 vorgesehenen lmmissionswert von 9pg/m'x d., aber immer noch über dem langfristigen Zielwert von 4 pg/m' x d liegen. Mit welcher Auslastung wurde der umgebaute Schredder in den Monaten Januar bis Juni 2016 bisher betrieben? Seite 4 von 5 STAATSMINìSTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Der Staatsregierung liegen keine Angaben über die monatliche oder halbjährliche Auslastung der Kondiratoranlage vor. Frage 5: lnwiefern ist sichergestellt, dass auch bei voller Auslastung unter Berücksichtigung der geplanten Kapazitätserweiterung von 2014 die Grenzwerte des Schadstoffausstoß für den Betrieb des Kondirators nicht überschritten werden? Für den Abgaskamin des Kondirators wurden in den immissionsschutzrechtlichen Anderungsgenehmigungen vom 14. November 2014 und 16. November 2015 Emissionsg renzwerte festg esetzt. ln die Anderungsgenehmigung vom 16. November 2015 wurden Auflagen zur Messung der Emissionen aufgenommen. Danach waren vom Betreiber nach lnbetriebnahme des geänderten Kondirators Emissionsmessungen durchzuführen. Diese erfolgten im Mai 2016 und ergaben keine Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte. Künftig sind die Emissionsmessungen wiederkehrend alle drei Jahre durchzuführen. Die Emissionsmessungen an dem Kondirator erfolgen in diesem Turnus und sind unabhängig von der Kapazitätserweiterung des Stahl- und Walzwerkes. Mit freundlichen Grüßenï0r Thomas Schmidt Seite 5 von 5 2016-12-22T09:27:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes