SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7158 Thema: Erhebung des Parkeintritts im Schlosspark Pillnitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe erzielte die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten gGmbH Einnahmen aus den Parkeintrittsgeldern für den Schlosspark Pillnitz seit 2014 (bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln)? Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Frage 2: Wie viele Beschäftigte wurden seit 2014 mit dem Ticketverkauf und der Einlasskontrolle durch die staatliche Schlössen, Burgen und Gärten gGmbH jeweils in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt und wie hoch waren die jeweiligen Personalkosten (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Auf die Anlage 2 wird verwiesen. ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/43-W 9706/Pil/5/123- 2016/59408 Dresden)1 . Dezember 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 3: Welche weiteren Kosten sind mit der Erhebung der Parkeintrittsgelder neben den Personalkosten in welcher Höhe wofür angefallen (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Zu den Rechten Dritter zählen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2006 (1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03) werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Bei der Beantwortung der Fragen würden in unzulässiger Weise Geschäftsgeheimnisse der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH (SBG gGmbH) offenbart. Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse , denn es müssten Daten zu Zahlungen an Dritte offenbart werden, deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Die gefragten Daten lassen unmittelbare Rückschlüsse auf die Vertragsgestaltung der SBG gGmbH mit der Dresdner Wach- und Sicherungsinstitut GmbH (DWSI) zu. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Fragen und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Fragen nicht zu beantworten sind. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S Sft:CHsEN Denn die Offenbarung dieser Informationen kann sich unmittelbar auf den Bestand des Unternehmens auswirken, indem wichtige Betriebsinterna zugänglich werden. Den sächsischen Markt für Kassen- und Aufsichtsdienste teilen sich gemäß den Ausführungen der Geschäftsführung der SBG gGmbH im Wesentlichen zwei Firmen (DWSI und Securitas). Eine Veröffentlichung der erbetenen Zahlen würde daher zu deutlichen Nachteilen bei der Neuausschreibung dieser Verträge für die SBG gGmbH zur Folge haben. Die Staatsregierung ist jedoch bereit, die Fragen in einer nichtöffentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses unter Geheimhaltungsvermerk zu beantworten. Hierdurch bleiben sowohl die durch Art. 51 Abs. 2 SächsVerf geschützten Rechtsgüter als auch der Informationsanspruch des Parlaments aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf gewahrt. Frage 4: Wurden Leistungen in Zusammenhang mit der Erhebung der Parkeintrittsgebühren , wie z.B. Ticketverkauf, Einlasskontrolle u.a. an Dritte vergeben und wenn ja, an wen und wofür (bitte nach Jahr aufschlüsseln }? In den Jahren 2014, 2015 und 2016 wurden Leistungen für Kassen- und Aufsichtsdienste sowie Geldtransport an DWSI vergeben. Frage 5: Falls Leistungen an Dritte vergeben wurden, welche Vergütungen wurden an diese gezahlt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Siehe Frage 3. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Einnahmen aus Parkeintrittsgeldern nach Jahr und Monaten in €* Jahr Januar Februar März April Mai Juni Juli 2014 720,70 9.475,05 1.238,65 57.623,15 101 .821,70 112.806,20 93.119,60 2015 933,50 3.719,00 8.399,85 69.914,05 147.982,05 93.292,25 95.464,05 2016 897,80 2.293,00 10.094,00 47.712,00 145.354,95 126.072,25 148.795,29 • Die Angaben beruhen auf Zuarbeiten der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten gemeinnützigen GmbH. August 119.515,00 113.387,55 154.913,29 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 6/7158) September Oktober November Dezember Summe 86.008,05 82.057,75 7.227,00 159,00 671.771,85 99.189,90 71 .586,00 5.767,50 2.158,00 711 .793,70 132.516,30 92.245,09 noch nicht abgeschlossen Beschäftigte im Ticketverkauf u. a.* 2014 VzÄ Anzahl Mitarbeiter Personalkosten in€ VzÄ Beschäftigte im Ticketverkauf u.a. 3,73 5 142.431, 11 4,31 davon Vollzeit-Mitarbeiter 2,54 3 99.938,29 3,25 davon Teilzeit-Mitarbeiter 1, 19 2 42.492,82 1,06 Hinweise: 2015 Anzahl Mitarbeiter 6 4 2 Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 6/7158) 2016 (bis einschließlich Oktober) Personalkosten in € VzÄ Anzahl Mitarbeiter Personalkosten in € 188.455,29 3,69 5 119.050,35 153.481,22 2,00 2 65.938 34.974,07 1,69 3 53.112 1 Vollzeitäquivalent (VzÄ) entspricht einem Vollzeitmitarbeiter mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Für Saisonmitarbeiter wurde ein jahresdurchschnittlicher VzÄ Wert entsprechend ihrer Beschäftigungszeit ermittelt. * Die Angaben beruhen auf Zuarbeiten der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten gemeinnützigen GmbH. 2016-12-22T14:20:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes