Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7160 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: 110kV-Stromfreileitung in Grünbach („Vogtlandring") Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die seit den 50er Jahren bestehende 60-kV-Stromfreileitung über dem Wohngebiet in Grünbach (Vogtlandkreis) soll auf 110-kV aufgerüstet werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde durch die Landesdirektion von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen? Für den vorgesehenen Erdkabelanteil besteht nach Bundesraumordnungsverordnung (RoV) keine Verpflichtung zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Ein Raumordnungsverfahren wäre nach RoV für den Ersatzneubau einer Freileitung in einem neuen Korridor in Frage gekommen. Da für den Ersatzneubau in Grünbach der Trassenkorridor der vorhandenen 30-kV-Leitung nicht verlassen wird, waren keine Raumnutzungskonflikte, die einer Raumverträglichkeitsprüfung in einem Raumordnungsverfahren bedurft hätten, absehbar. Zudem hat die Vorhabenträgerin bei der Raumordnungsbehörde keinen Antrag nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPIG) auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gestellt. Frage 2: Welche Varianten des Verlaufes der Trasse sind mit welchen Ergebnissen geprüft worden? Frage 3: Zu welchem Ergebnis kam die Überprüfung einer Erdverkabelung? (Bitte mit Darstellung des Für und Wider der Freileitung und der Erdverkabelung, u. a. der Stromverluste) Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/7/2 Dresden , 2 '9,1Z. . 2/:J{ {p Zert.tibt se't ioob ~udlt bcrufundfJml lic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMl NlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, da die Variantenprüfung als Bestandteil der planerischen Abwägung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens noch nicht abgeschlossen ist. Frage 4: Welche Gefahren für Mensch und Natur gehen von einer Freileitung aus, die in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung verläuft? Im Rahmen der Errichtung einer Freileitung sind die aktuellen gesetzlichen und techn ischen Regelungen einzuhalten (z. B. Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder gemäß der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik). Außerdem ist den Belangen des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Frage 5: Welche Kosten müssen für veranschlagt werden? (Bitte gegenüber stellen.) den Bau der geplanten Trasse Freileitung und Erdverkabelung Zur Höhe der Kosten für den Bau der geplanten Trasse können derzeit vonseiten der Staatsregierung noch keine Aussagen getroffen werden . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-12-28T08:27:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes