STAATSMìNìSTERIUM DER JUSTìZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslra߀ 7 | 01097 Dresdôn Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/7186 Thema: Motivation des Anschlags auf Justizminister Sebastian Gemkow Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Sächsische Zeitung berichtete am 29.11.2016 über die Anklageerhebung gegen zwei mutmaßliche Täter des Anschlags auf die Privatwohnung des Justizministers in Leipzig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann und durch welche Maßnahmen konnten die mutmaßlichen Täter ermittelt werden? Die Polizei hat im Rahmen der kriminaltechnischen Tatortarbeit am 24. November 2015 Spuren gesichert, die mutmaßlich im Zusammenhang mit der Straftat stehen. Die weitere Untersuchung führte bei zwei der Spuren zur Feststellung des DNA-Musters von zwei männlichen Personen, die in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes einlagen (Treffermitteilungen im März 2016). ilN*rJMÊru =tv Freìstaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-3709/'16 Dresden, Z . Dezembet 2016 Ëil I Htn tË WANDEL HINTER GITTERN 3@ Jahre 6cR¡ngnis Waldhcim 300 Jahre såchsische Vollruqsgeschichte Hausanschrlft: Såchslsches Staatsministerlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost úber Deutsche Post 01095 Dresden www justiz sachsen de/smj V€rkehrsverbindu ng: Zu erreichen m¡t Skaßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstreße 7 Zugang für eleklron¡sch signiert€ sowis filr verschlilsselte eleklronische Dokumente nur úber das Elektronische G€r¡chts- und VeMaltungspostfsch; nåhêre lnformationen untêr wegvp de Seite 1 von 3 STAATSMINìSTERìUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN ÐNÍ¡rl w Frage 2: Wann und unter Darstellung welchen Lebenssachverhalts wurde wegen welcher Straftatbestä nde An klage erhoben? Mit Schrift vom 30. September 2016 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung erhoben. Den Angeschuldigten wird darin sinngemäß zur Last gelegt, zusammen mit anderen, bislang unbekannten Personen in den frühen Morgenstunden des 24. November 2015 Steine und mit Buttersäure gefüllte Behältnisse gegen die Fenster der Wohnung des sächsischen Justizministers in Leipzig geworfen zu haben, wodurch u. a. Scheiben beschädigt wurden und sich der Geruch von Buttersäure in der Wohnung verbreitete. Die Angeschuldigten sollen zumindest billigend in Kauf genommen haben, mit ihrem Vorgehen die in der Wohnung befindlichen Personen zu verletzen, was jedoch nicht geschah. Am Haus und in der Wohnung entstand Sachschaden. Eine weitergehende Auskunft, namentlich die wörtliche Wiedergabe des Anklagesatzes , verstieße gegen die gesetzliche Vorschrift des S 353d Nummer 3 StGB. Frage 3: Aus welchen konkreten Gründen wurde die Öffentlichkeit weder über die ermittelten Täter noch über die Anklageerhebung unterrichtet? Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit unterblieb zunächst, weil weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht verpflichtet sind, von Amts wegen über die Ermittlung eines Tatverdächtigen oder über die Erhebung einer öffentlichen Klage zu informieren. Gemäß $ 4 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Presse (SächsPresseG) sind die Behörden lediglich zur Erteilung von Auskünften verpflichtet. Dieser Verpflichtung ist die Staatsanwaltschaft Leipzig nachgekommen und hat auf Anfrage einer Journalistin von Ende November 2016 nach dem Stand der Ermittlungen die Auskunft erteilt, dass gegen zwei Personen Anklage erhoben wurde, und mitgeteilt, wie der Tatvonruurf lautet. Frühere Anfragen hatte es nicht gegeben. Seite 2 von 3 STAÀTSMI NìSTE RIUT\4 DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN FE-N!ú:J&\€)Y ln Anbetracht des Tatvonruurfs sowie des Umstandes, dass zuvor seitens der Medien seit einigen Monaten kein lnteresse mehr an dem Fall gezeigt worden war, hatte sich die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen eine Mitteilung über die Anklageerhebung von Amts wegen entschieden, zumal der Sachverhalt voraussichtlich Gegenstand einer öffentlichen Hauptverhandlung werden würde. Frage 4: Welche Kenntnisse liegen zur Motivation der Täter vor, insbesondere welche Anhaltspunkte liegen für politisch-motivierte Gewalt links (PMK-links) vor? Frage 5: lnwieweit wird oder wurde das Ermittlungsverfahren aus welchen Gründen statistisch im Bereich PMK-links geführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5 Das Delikt wurde aufgrund der Tatumstände und des Vorgehens der Täter polizeilich als PMK-Links eingestuft. Diese Angaben basieren auf dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 8. Dezember 2016 und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Sowohl die Feststellung der Täterschaft der Angeschuldigten als auch deren Motivation muss der gerichtlichen Hauptverhandlung vorbehalten bleiben. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2016-12-23T10:38:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes