Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01 073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7191 Thema: REA-Abwässer, Grenzwerte und Verwertung Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Grenzwerte gelten für die Quecksilberkonzentration in Abwässern, speziell in Abwässern. aus Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA) von Braunkohlekraftwerken, um eine Vermischung dieser Abwässer a) mit anderen Abwässern und b) mit anderen festen Abfällen vornehmen zu dürfen? Abwässer aus Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA) , die in ein Gewässer oder eine Abwasseranlage eingeleitet oder mit Abwässern aus anderen Herkunftsbereichen vermischt werden, unterliegen dem Anhang 47 der Abwasserverordnung . Im Anhang 47 der Abwasserverordnung sind keine Grenzwerte, sondern Überwachungswerte vorgegeben. Zusätzlich zu den Überwachungswerten sind im Anhang 47 der Abwasserverordnung die Frachten an Quecksilber für Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke festgelegt . So sind für Braunkohlekraftwerke die Frachten an Quecksilber in Abhängigkeit vom Chloridgehalt im Abwasser und der installierten elektrischen Leistung des Kraftwerks geregelt. Die Abwasserverordnung einschließlich des Anhangs 47 ist für das Wasser, welches in den Rauchgasentschwefelungsanlagen der Kraftwerke Lippendorf und Boxberg anfällt, nicht anzuwenden, weil dieses REA-Wasser weder in ein Gewässer noch eine Abwasseranlage eingeleitet noch mit anderen Abwässern aus anderen Herkunftsbereichen (a) vermischt wird. Damit sind die Überwachungswerte der Abwasserverordnung für das REA-Wasser vorliegend nicht relevant. Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/86 Dresden , 2 B. DEZ. 2016 , .... Zerti fikat seit 2006 audlt bcrufundfa mllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fur verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Für Vermischung mit festen Abfällen (b) ist die Abwasserverordnung ebenfalls nicht anzuwenden. Auch die Regelungen des Abfallrechts treffen für das als Prozesswasser entstehende REA-Wasser nicht zu . Mit dem aus den Rauchgasentschwefelungsanlagen ausgeschleusten REA-Wasser wird die durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz gebotene Verwertung von Kraftwerksaschen realisiert . Grenzwerte im Sinne der Fragestellung nach Quecksilberkonzentrationen in zur Vermischung vorgesehenem REA-Wasser existieren nicht. Weiterhin wird auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 06/7190 verwiesen. Frage 2: Haben REA-Abwässer bei Vermischung mit Kraftwerksfilteraschen vorteilhafte Auswirkungen auf die Eigenschaften des Asche- Wasserproduktes gegenüber der Nutzung anderer Wässer wie z. B. Brunnenwasser oder Sümpfungswasser? REA-Wässer haben bei der Vermischung mit Kraftwerksfilteraschen vorteilhafte Auswirkungen auf die Eigenschaften des Asche-Wasserproduktes gegenüber der Nutzung anderer Wässer, wie z. B. Brunnenwasser oder Sümpfungswasser. Frage 3: Wenn es die in Frage 2 erfragten Vorteile gibt, auf welche Inhaltsstoffe der REA-Abwässer sind diese zurückzuführen? Diese vorteilhaften Auswirkungen resultieren im Wesentlichen aus dem Sulfat- sowie aus dem Kalziumgehalt des REA-Wassers. Frage 4: Wie und durch wen findet die Überwachung der Inhaltsstoffe der REA- Abwässer statt, um die stabile Erreichung der in Frage 2 erfragten Vorteile abzusichern? REA-Wasser wird durch akkreditierte Labore im Auftrag der Betreiber des jeweiligen Kraftwerks untersucht. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung {.~~~ Dr. Fritz J)Jckel Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-12-29T09:09:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes