STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köd¡E, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 617197 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat November 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strañnaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" kam es in Sachsen im Monat November 2016 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Mit dieser Maßgabe haben die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen folgende Verurteilungen berichtet: Ð\\årJlñ¡lw Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-876/07 Dresden, ,ll , Dezember 2016 Ëil I Hllt lËi WANDEL HINTER GITTERN 300 lehrc Gcfängnis Waldheim 300 J¿hre slichsische Vollzu gsgrchichtr Hausanschrlft: Sächsisches Staatsml nlsteri um der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Oresden Briefpost Uber Deutsche Post 01 095 Dresden www.just¡z sachsen de/smj Verkehrsverblndu ng: Zu erreichen mit Stra ße n ba h n l¡nien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechler Zugang {lber Einfahrt Hospitalsfaße 7 'Zugang fùr elêklronisch signierte sowìe fúr v6rschlùssêll€ elektronischs Dokumsnte nur ilb6r das Eleklronische G6richts- und V6rwaltungspostfach; nåherg lnform€tion€n untår wwegvp do Seite 1 von 6 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN t!n-\Þ:ri w lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde ein Erwachsener wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Er drohte am 18. Februar 2016 in Rechenberg-Bienenmühle, OT Clausnitz, einer Helferin bei der Ankunft von Flüchtlingen, deren Haus bzw. Wohnung in Brand zu setzen. Ein Erwachsener wurde u. a. wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Verurteilte klopfte am 7. November 2015 an der Wohnungstür einer libanesischen Staatsangehörigen in Annaberg-Buchholz. Nachdem diese geöffnet hatte, beschimpfte der Verurteilte die Geschådigte in volksverhetzender Weise. Für diese Tat wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen verhängt. Die weiteren, mitabgeurteilten Straftaten hatten keinen rechtsextremistischen Hintergrund . lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen verurteilt. Er kommentierte am 12. April2014 in Freital auf einer öffentlich einsehbaren Facebook-Seite den tödlichen Unfall eines polnischen Staatsangehörigen in ausländerfeindlicher und beleidigender Weise. Außerdem beleidigte er den Kandidaten der Partei DIE LINKE für die Oberbürgermeisterwahl in Freital. Ein Heranwachsender wurde wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro verurteilt, weil eram 15. April 2016 in Riesa,,Heil Hitler!" rief, den Hitlergruß zeigte und Polizeibeamte beleidigte. Ein weiterer Enruachsener wurde wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 12. Juli 2016 in Riesa den Hitlergruß gezeigt. Zudem beleidigte er drei Polizeibeamte durch Beschimpfung und bewusstes Zeigen einer,,A.C.A.B."-Tätowierung in seinem Nacken. Zudem wurde ein Erwachsener wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten - ausgesetzt zur Bewährung - ver- Seite 2 von 6 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN FAÎI\ìHM =v urteilt. Der Verurteilte warf em 31. Oktober 2015 in Dresden eine Bierflasche in die Richtung von Fußballfans und zur Absicherung eingesetzter Polizisten. Anschließend spuckte er zwei Polizisten vor die Füße und erhob kuze Zeit später seinen rechten Arm zum Hitlergruß. Ein Erwachsener und ein Heranwachsender wurden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen bzw. zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, nachdem sie am 15.Mà22015 in Dresden den Hitlergruß gezeigt und lautstark,,Heil Hitler!" und,,Sieg Heil!" gerufen hatten. Für diese Tat wurde gegen den Enrvachsenen eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verhängt; die weitere, bei ihm mitabgeurteilte Straftat hatte keinen rechtsextremistischen Hintergrund. Weiterhin wurden zwei Erwachsene wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt, weil sie sich am 12. März 2016 in Dresden lautstark mit ,,Heil Hitler!" und ,,Sieg Heil!" grüßten. Eine Person wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen und die andere Person zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt. Außerdem wurde ein Enruachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen verurteilt , weil er am 1. Januar 2016 in Dresden lautstark,,Sieg Heil!" gerufen hatte. Ein weiterer Enruachsener wurde wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Körperverletzung und mit Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten - ausgeseht zur Bewährung - verurteilt. Am 26. Juli 2014 beschimpfte der Verurteilte in einer Straßenbahn in Dresden eine ausländische Familie mit volksverhetzenden und ausländerfeindlichen Worten und schlug den Familienvater ins Gesicht . Ein Erwachsener wurde schließlich wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt, weil er am 19. September 2014 aul einer frei zugänglichen Facebook-Seite Flüchtlinge mit volksverhetzenden Worten beschimpft hatte. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERìUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Fr-NrlNrliæ\=v lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein Erwachsener u. a. wegen Venrendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Gesamtfreiheitsstrafen in Höhe von neun und vier Monaten - jeweils ausgesetzt zur Bewährung - verurteilt, weil er am L Mär22015 in Leipzig den Hitlergruß gezeigt hatte. Für diese Tat wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verhängt. Die weiteren , zugleich abgeurteilten Taten hatten keinen rechtsextremistischen Hintergrund. Ein Enrachsener wurde Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt. Erhatte am 1. Januar2016 in Borna einen Müllsack im Eingangsbereich einer Asylunterkunft angezündet. Ein weiterer Enruachsener wurde wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt, nachdem er am 13. September 2Q16 in Leipzig den Hitlergruß gezeigt und ,,Sieg Heil!" gerufen hatte. Zudem wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt, nachdem er jeweils von Leipzig aus über Facebook Bilder mit einem Hakenkreuz (15. April 2016), mit einer Doppelsigrune und einer Triskele (27. Mai 2016) sowie mit drei Hakenkreuzen (17. August 2016) verötfentlicht hatte. Weiterhin wurde ein Enryachsener wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen unter Vorbehalt einer Geldstrafe in Höhe von 65 Tagessätzen verwarnt. Am 4. Oktober 2Q15 wart der Verurteilte in Delitzsch nach einer verbalen Auseinandersetzung ein Erde-Stein-Gemisch in Richtung von drei Ausländern. Schließlich wurde ein Enryachsener wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er war am 2. August 2015 in Grimma mit dem Geschädigten in Streit über seine politische Einstellung geraten und drohte diesem dabei mit der Außerung: ,,Soll ich dich erschießen?" Seite 4 von 6 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN FrilN*rJÊHÊEJ\