STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Zeichen Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, ^ Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141,50-60/72/2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/72 Thema: Personalsituation im Schuljahr 2014/2015 in Leipzig, Dresden und Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Zuweisungen für den Grund- und Ergänzungsbereich in Leipzig, Dresden und Chemnitz? (Bitte Bedarf nach VwV angeben!) Der Bedarf und die Zuweisung für den Grund- und Ergänzungsbereich aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der Städte können folgender Tabelle entnommen werden. Für die berufsbildenden Schulen liegen wegen des Erhebungsstichtages 07.11.2014 noch keine Daten vor. Ort Bedarf Grundbereich in UE Zuweisung Grundbereich in UE Bedarf Ergänzungsbereich It. VwV in UE Zuweisung Ergänzungs- bereich inUE Chemnitz 29342,46 29083,87 1177,25 906,97 Dresden 61530,90 61139,19 2606,14 1966,42 Leipzig 61086,76 60936,74 2523,74 1770,97 Frage 2: Wie viele Klassen mit mehr 28 Schülerinnen und Schülern gibt es in Leipzig, Dresden und Chemnitz? (Bitte aufschlüsseln nach Klassen, Schularten und Schulen!) Die angefragten Klassen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Hausinschrift: Frage 3: Aus welchen Gründen wurde die gesetzliche Obergrenze bei j^*“*** sta*smim«t*rium der Klassenbildung überschritten? Carolaplatz 1 01097 Dresden Überschreitungen der für alle Schularten geltenden Klassenobergrenze von 28 Schülern sind nach Beschlussfassung durch die Schulkonferenz möglich www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACH SEM (§ 4a Abs. 2 SchuIG). Besondere Umstände des Einzelfalls führen dazu, dass auf die effektive Ausnutzung der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten in besonderem Maße zu achten ist und eine Überschreitung der Klassenobergrenze bis zur Kapazitätsgrenze erfolgen muss. Frage 4: Für welche der betreffenden Klassen gibt es einen Beschluss der Schulkonferenz? Für die laufenden Nummern 2 bis 6 und 9 bis 15 in der Anlage 1 liegen Beschlüsse der Schulkonferenz vor. Alle anderen Fälle sind durch Beschlüsse der Verwaltungsgerichte begründet. Frage 5: Wie viele Lehrkräfte sind im Schuljahr 2013/2014 in Leipzig, Dresden und Chemnitz aus dem Schuldienst ausgeschieden und aus welchen Gründen? Die Anzahl der im Schuljahr 2013/2014 in den drei Städten ausgeschiedenen Lehrkräfte und die Beendigungsgründe sind in Anlage 2 aufgeführt. Die große Zahl mit dem Grund „Ablauf der Vertragsfrist“ ist durch die kurzzeitig befristet eingestellten Lehrkräfte im Programm „Unterrichtsgarantie“ begründet. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Anlagen Seite 2 von 2 Im Schuljahr 2014/2015 gebildete Klassen mit mehr als 28 Schülern Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/72 lfd. Nr. Ort Klassentyp Schule 1 Klasse Schüler 1 Chemnitz GS:KL1 Grundschule Schönau la 29 2 Chemnitz GYM:KL7 Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium 7b 29 3 Chemnitz GYM:KL7 Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium 7c 29 4 Dresden MS:KL5 55. Oberschule Dresden "Gottlieb Traugott Bienert" 5a 29 5 Dresden GS:KL3:S 59. Grundschule Dresden "Jürgen Reichen" Kl 3b 29 6 Dresden MS:KL7 Oberschule Cossebaude 7b 29 7 Leipzig GYtVt:KL5 Anton-Philipp-Reclam-Schule, Gymnasium des Deutsch-Französischen Bildungszentrums der Stadt Leipzig 5.2 30 8 Leipzig GYM:KL5 Anton-Philipp-Reclam-Schule, Gymnasium des Deutsch-Französischen Bildungszentrums der Stadt Leipzig 5.5 30 9 Leipzig GYM:KL8 Humboldt-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 082 29 10 Leipzig GYM:KL7 Jmmanuel-Kant-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 7a 31 11 Leipzig GYM:KL7 Immanuel-Kant-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 7b 30 12 Leipzig GYM:KL7 Immanuel-Kant-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 7c 30 13 Leipzig GYM:KL8 Immanuel-Kant-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 8a 29 14 Leipzig GYM:KL8 Immanuel-Kant-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 8b 29 15 Leipzig GYM:KL8 Immanuel-Kant-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 8c 29 16 Leipzig GYM:KL5 Max-Klinger-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 5/1 29 17 Leipzig GYIVi:KL5 Max-Klinger-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 5/2 29 18 Leipzig GYM:KL5 Max-Klinger-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 5/3 29 19 Leipzig GYM.KL5 Max-Klinger-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 5/4 30 20 Leipzig GYM:KL5 Robert-Schumann-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 05a 29 21 Leipzig GYM:KL5 Robert-Schumann-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig 05d 29 Quelle: SaxSVS, 2. Stichtag 2014/2015 Seite 1 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/72 Ort Anzahl Beendigungen Beendigungsgrund Chemnitz 55 Ablauf der Vertragsfrist Chemnitz 19 Auflösungsvertrag Chemnitz 7 Erreichen der Altersgrenze Chemnitz 26 Flexible Altersgrenze (bspw. ATZ) Chemnitz 8 Kündigung Chemnitz 1 Ruhestand auf Antrag Chemnitz 1 Ruhestand nach Altersteilzeit Chemnitz 1 Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit Chemnitz 3 Tod eines Angestellten Dresden 135 Ablauf der Vertragsfrist Dresden 41 Auflösu ngsvertrag Dresden 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit Dresden 9 Erreichen der Altersgrenze Dresden 40 Flexible Altersgrenze (bspw. ATZ) Dresden 13 Kündigung Dresden 1 Tod eines Angestellten Dresden 1 Tod eines Beamten Leipzig 95 Ablauf der Vertragsfrist Leipzig 39 Auflösungsvertrag Leipzig 7 Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit Leipzig 12 Erreichen der Altersgrenze Leipzig 46 Flexible Altersgrenze (bspw. ATZ) Leipzig 6 Kündigung Leipzig 5 Tod eines Angestellten Leipzig 1 Tod eines Beamten Quelle: LPDK mit Stand 20.10.2014 Seite 1