STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7203 Thema: Razzia und Festnahmen in Dresden am 30. November 2016, Ermittlungen gegen die „Freie Kameradschaft Dresden" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gegen wie viele Beschuldigte welchen Alters aus welchen Wohnorten wird ermittelt? (Bitte für jeden Beschuldigten einzeln Alter und Wohnort angeben) Das Ermittlungsverfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt 17 Beschuldigte im Alter von 16 bis 32 Jahren, die sämtlich in Dresden wohnhaft sind: Anzahl Alter 1 16 1 17 1 19 1 20 1 22 2 25 3 26 3 28 1 29 2 30 1 32 im2S.:.` Knm Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/13/4 Dresden,a. Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS111NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Wohnungen und anderweitige Objekte wurden in welchen Orten im Rahmen der Razzia am 30. November 2016 durchsucht? Im Rahmen der Exekutivmaßnahmen am 30. November 2016 fanden in Dresden bei allen Beschuldigten in 17 Wohnungen Durchsuchungen statt. Außerdem wurden drei weitere Objekte in Dresden durchsucht. Frage 3: Welche Straftaten werden den Beschuldigten zur Last gelegt? (Bitte mit Zuordnung zu Tatort, Tatzeit und -zeitpunkt) Den Beschuldigten wird u. a. Bildung einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall, gefährliche Körperverletzung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchte Brandstiftung zur Last gelegt. Soweit nach den Einzeltaten mit der Angabe von Tatort, Tatzeit bzw. Tatzeitpunkt gefragt wird, steht einer weitergehenden Beantwortung der Frage § 477 Abs. 2 S. 1 StPO entgegen. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage gefährdet den Erfolg des Ermittlungsverfahrens. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Fragen hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk.Staatsschutzsachen dieser Dimension bedürfen besonderer Zurückhaltung bei der Weitergabe von Informationen. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Informationen zum Ermittlungsverfahren an Personen gelangen, die letztlich ihrerseits aus den veröffentlichten Bezügen und aus ihren sonstigen Kenntnissen auf Tatzusammenhänge sowie Beteiligte schließen können. Jenen könnte dadurch Gelegenheit gegeben werden, möglicherweise in Betracht kommenden Ermittlungsmaßnahmen durch Beweisvereitelung zuvorzukommen. Auch innerhalb der ermittelnden Staatsanwaltschaft hat aus diesem Grund nur ein begrenzter Kreis Zugriff auf die Verfahrensdaten. Eine Abwägung der Informationsinteressen des Antragstellers mit dem Interesse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das Interesse des Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das Informationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Verwirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele Beschuldigte aus welchen Wohnorten wurden festgenommen und gegen wie viele weitere Personen aus welchen Wohnorten wurden Haftbefehle erlassen ? Das An tsgericht Dresden hat gegen sechs der Beschuldigten aus Dresden Haftbefehl erlass n. Die Haftbefehle wurden im Rahmen der Exekutivmaßnahmen am 30. Novembk r 2016 vollzogen. Die Beschuldigten befinden sich sämtlich in Untersuchungshaft (Stare 13. Dezember 2016). Mit freurkilichen Grüßen Markus Ulbil Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2016-12-23T10:11:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes