Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7206 STAATSMINlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Bedarf, Stand Planung und Bau des Striegistalradweges zwischen Hainichen und Roßwein u. a. auf der ehemaligen Bahnstrecke (Landkreis Mittelsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde durch den Landkreis oder die regionale Niederlassung des LASUV eine Bedarfsmeldung für den Bau des Striegistalradweges zwischen Hainichen und Roßwein getätigt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen führte die Multikriterienanalyse zur Feststellung des Bedarfs und erfolgte die Bedarfsklassifizierung des Radwegs in Klasse A oder B? (bitte genau aufschlüsseln nach den Ergebnissen hinsichtlich Maß der Gefährdung : DTV, SV, Kurvigkeit und Maß der Betroffenheit: Radverkehr, Schüler, tour. Verkehr, zentr. Orte) Im Zuge der Ausarbeitung der Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 erfolgte die Ermittlung des Bedarfs für einen Radweg entlang der B 169 zwischen Hainichen und Schlegel. Grundlage der Bedarfsermittlung ist die Verkehrsprognose der B 169 für das Jahr 2025. Nach der Multikriterienanalyse wurde der Abschnitt , insbesondere aufgrund seiner prognostizierten Verkehrsbelastung (10.813 Kfz/24h), der prognostizierten Schwerverkehrsbelastung und des Schülerradverkehrs, in Klasse A (höchste Priorität) der Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 eingeordnet, das heißt eine Umsetzung ist bis zum Jahre 2025 angestrebt. Die Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 priorisiert den Bedarf von Radwegen nur außerhalb von Ortsdurchfahrten in die Klassen A, B und C. Seite 1 von4 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4022/1 /51 Dresden , 2 2. DEZ. 2016 , ... Zertifikat se it 2006 aiudlt bcrl.lfundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHsEN Es wird auf die Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 im Internet unter den Adressen http://radverkehr.sachsen.de/5700.html und https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel /21895) verwiesen. Die zutreffende Karte ist unter http://www.list.smwa.sachsen.de/radverkehr/RW LK- Mittelsachsen2.pdf eingestellt. Frage 2: Wie stellt sich die Notwendigkeit des Baus des Striegistalradweges zwischen Hainichen und Roßwein aus Sicht der Staatsregierung dar, finden aktuell Vorplanungen bzw. ein Planfeststellungsverfahren statt, welchen Stand, welche Planungsziele und Ergebnisse haben diese Vorplanungen bzw. dieses Planfeststellungsverfahren und wann ist die Freigabe des Striegistalradweges zwischen Hainichen und Roßwein nach derzeitigem Stand geplant (bitte Stand der Planung und der Realisierung nach Bauabschnitten trennen)? Das Gesamtvorhaben zwischen Hainichen und Roßwein wird nach derzeitigem Stand in sieben Abschnitten umgesetzt. Entsprechend dem festgestellten Bedarf soll der Abschnitt 2.1 zwischen Hainichen und Kratzmühle als straßenbegleitender Radweg der B 169 auf der Trasse der stillgelegten Bahnstrecke Roßwein-Hainichen vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr realisiert werden. Von dort erfolgt die Anbindung an die B 169 über kommunale Straßen nach Schlegel. Für diesen Abschnitt führt die Landesdirektion Sachsen zurzeit das Planfeststellungsverfahren durch. Eine Verkehrsfreigabe ist abhängig vom Fortgang des Verfahrens sowie vom Bauablauf und kann derzeit nicht prognostiziert werden. Die Abschnitte 2.2 bis 6 werden in kommunaler Verantwortung geplant und umgesetzt, auf den Planungsablauf hat die Sächsische Straßenbauverwaltung keinen Einfluss. Die Abschnitte 1 (Hainichen-Crumbach) sowie 7 (Niederstriegis-Roßwein) sind bereits fertig gestellt. Frage 3: Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) inkl. Schwerverkehrsanteil an der B 169 zwischen Hainichen und Döbeln seit 2005 entwickelt (wenn keine Daten verfügbar, dann bitte nächstgelegenen Wert entlang der B 169 angeben) und wie hoch war die Anzahl der Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von Fahrradfahrern seit 2005 auf der B 169 zwischen Hainichen bis nach Döbeln bzw. im Straßennetz zwischen Hainichen und Roßwein (bitte nach Jahr, Lebensalter der Unfallbeteiligten, Tageszeitenintervallen aufschlüsseln) Auf der B 169 wurde die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) im Zuge der regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. In der folgenden Übersicht wird die Verkehrsstärke DTV werktags für 2005 und 2010 angegeben, die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2015 liegen noch nicht vor. Seite 2 von 4 DTVw [Kfz/24 h] / Döbeln - KP S 36 Jahr 2005 7.634 (SV - Anteil) (20%) 2010 6.846 (SV - Anteil) (20,9%) STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR KP S 36 - Arnsdorf Arnsdorf chen 6.395 10.224 (25%) (17,1%) 5.920 9.021 (29%) (15,5%) ~SACHsEN - Haini- In den Jahren 2005 bis 2016 ereigneten sich auf den genannten Streckenabschnitten folgende Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern: B 169, zwischen Hainichen und Döbeln: Jahr Anzahl der Alter der Unfallbeteiligten Tageszeit-Intervall Verkehrsunfälle 2005 1 56 und 66 Jahre 20.00 bis 21.00 Uhr 2012 1 47 Jahre 14.00 bis 15.00 Uhr 2013 1 23 und 31 Jahre 09.00 bis 10.00 Uhr Straßennetz zwischen Hainichen und Roßwein: Jahr Anzahl der Alter der Unfallbeteiligten Tageszeit-Intervall Verkehrsunfälle 2005 2 22 und 7 4 Jahre 07.00 bis 08.00 Uhr 46 und 64 Jahre 10.00 bis 11 .00 Uhr 2006 3 19 Jahre 13.00 bis 14.00 Uhr 41 Jahre 13.00 bis 14.00 Uhr 48 und 60 Jahre 19.00 bis 20.00 Uhr 2007 1 64 und 65 Jahre 09.00 bis 10.00 Uhr 2008 1 46 Jahre 16.00 bis 17.00 Uhr 2009 2 41 und 71 Jahre 18.00 bis 19.00 Uhr 60 Jahre 18.00 bis 19.00 Uhr 2010 1 39 und 45 Jahre 14.00 bis 15.00 Uhr 2011 1 64 Jahre 15.00 bis 16.00 Uhr 2013 2 34 und 45 Jahre 07.00 bis 08.00 Uhr 23 und 31 Jahre 09.00 bis 10.00 Uhr 2014 2 35 Jahre 00.00 bis 01.00 Uhr 14 Jahre 17.00 bis 18.00 Uhr 2016 1 64 und 81 Jahre 08.00 bis 09.00 Uhr Frage 4: Welche Einbindung bzw. welche Anbindung ins überregionale Radwegenetz wird der Striegistalradweg zwischen Hainichen und Roßwein nach aktuellen Planungen haben und welche Anbindung an den ÖPNV und SPNV ist geplant? Die Striegistalradroute als regionale Hauptradroute des SachsenNetz Rad verbindet die Radfernwege Mulderadweg und Sächsische Städteroute. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Ein Übergang zum SPNV ist in Hainichen gegeben, eine Anbindung an den ÖPNV im Bereich des bundesstraßenbegleitenden Radweges ist in den tangierenden Ortslagen Hainichen, Crumbach und Schlegel möglich. Frage 5: Wer ist für welchen Abschnitt für Planung, Unterhaltung und Vermarktung des Radweges zuständig und welche konkreten Ausbau-, Neubau und Wegweisungsmaßnahmen für den Striegistalradweg zwischen Hainichen und Roßwein wurden seit 2005 bisher gefördert und realisiert bzw. welche einzelnen Förderanträge in welcher Höhe wurden für konkreten Ausbau-, Neubau- und Wegweisungsmaßnahmen für den Striegistalradweg zwischen Hainichen und Roßwein seit 2005 gestellt, bewilligt und abgerufen und welche Planungs- und Umsetzungskosten für die einzelnen Abschnitte des Striegistalradweges zwischen Hainichen und Roßwein werden veranschlagt (mit Angabe des Jahres der Beantragung, Zeitpunkt der Ablehnung, Bewilligung, bzw. Abruf der Mittel , Begründung der eventuellen Ablehnung, Höhe der Beantragung, Bewilligung und Mittelabfluss, der lokalen Einordnung, Kosten der Maßnahme, Haushaltstitel und Länge des jeweiligen Radwegabschnitts )? Die Planung des bundesstraßenbegleitenden Radweges liegt in der Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Für diesen Abschnitt ist bis zur Fertigstellung der Baulastträger der Bund, danach sollen Baulast und Unterhaltung auf die Stadt Hainichen übergehen. Die Vermarktung übernehmen die Tourismusverbände. In Zuständigkeit des LASuV erfolgte keine Förderung bzw. Bearbeitung von Förderanträgen für Ausbau-, Neubau und Wegweisungsmaßnahmen der kommunalen Abschnitte , für welche auch noch kein Baurecht besteht. it freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2016-12-23T07:58:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes