STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7226 Thema: Familie Queslati aus Tunesien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „SZ Artikel vom 03. und 08.11.2016" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann sollte die Abschiebung der Tunesischen Familie erfolgen? Was ereignete sich an diesem Tag? Die Abschiebung der tunesischen Familie sollte am 3. November 2016 erfolgen . Am gleichen Tag ging um 13:15 Uhr im Sächsischen Staatsministerium des Innern ein an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission beim Sächsischen Ausländerbeauftragten gerichteter Härtefallantrag für die genannte Familie ein. Daraufhin wurde die Landesdirektion Sachsen gemäß § 4 Abs. 5 der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung (SächsHFK- VO) von der Geschäftsstelle der Härtefallkommission um Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung über den Härtefallantrag gebeten. Daraufhin wurde die Abschiebung abgebrochen. Frage 2: Wer hat die Ausreise verhindert? Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-1053/12/5 Dresden ' . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Werden die Kosten für die verhinderte Ausreise vom Ausreiseverhinderer übernommen oder muss der Steuerzahler dafür aufkommen? Es liegen keine Anhaltspunkte vor, aus denen sich die Haftung einer konkreten Person für die Kosten dieses abgebrochenen Abschiebungsversuches ergeben. Frage 4: Wie hoch sind diese Kosten und wie setzen sie sich zusammen? Die Kosten, die den Polizeieinheiten entstanden sind, die die Rückführungsmaßnahme unterstützt haben, liegen noch nicht vor und werden in der Regel erst nach Ablauf der sechsmonatigen Frist zur Dienstreisekostenabrechnung mitgeteilt. Die Kosten für die zu diesem Charter beauftragten Ärzte, Sanitäter und Dolmetscher liegen ebenso noch nicht vor und sind daher nicht bekannt. Frage 5: Wer hat den Antrag zur Härtefallregelung an die Kommission gestellt? / Zur Bpantwortung wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der kleinen Anfr de Drs.-Nr. 6/7063 verwiesen. . / Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-01-02T11:17:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes