STAATS1VI1N1STER1U1VI DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/723 Thema: Löschung der Bekleidungskonten der Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Friedei (Drs. 5/644) ist zu lesen: .Nach dem Entwurf der geänderten Polizeidienstkleidungsverordnung soll zum Zeitpunkt der Umstellung auf die neue Uniform in der Farbe blau die bestehenden Guthaben auf den Bekleidungskonten gelöscht werden.“1 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde der Entwurf umgesetzt und wurden die bestehenden Guthaben gelöscht? Ja, mit der Umstellung auf die neue Uniform in der Farbe blau wurden die bestehenden Guthaben gelöscht. Frage 2: Aus welchem Grund wurden die Guthaben der Bekleidungskonten gelöscht? Die Bekleidungskonten für die bisherige (grüne) Uniform bestanden für den Ergänzungsbedarf an (grüner) Dienstkleidung. Mit der Umstellung auf eine komplett neue (blaue) Uniform war der Zweck der (grünen) Bekleidungskonten erfüllt und sie wurden gelöscht. Für die neue blaue Uniform wurden neue (blaue) Bekleidungskonten eröffnet. telgg Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-0141.50/8536 Dresden, ^|. Februar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVHN1STER11J1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie hoch war die Summe aller gelöschter Guthaben? Die Summe aller gelöschter Guthaben betrug 4.251.976,03 €. Frage 4: Gab es bisher andere Anlässe, bei denen die Guthaben auf den Bekleidungskonten von sächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten gelöscht wurden? (Bitte nach Datum und Anlässen aufschlüsseln!) Einen solchen Anlass gab es bisher nicht. Frage 5: Bis zu welcher Summe und über wie viele Jahre ist es möglich, das Guthaben auf dem Bekleidungskonto anzusparen? Gemäll § 2 Abs. 2 der Sächsischen Polizeidienstkleidungsverordnung werden auf das Bekleraungskonto nur Beträge bis zum Erreichen eines Gesamtguthabens in Höhe von J AA AM l I * I ^ Seite 2 von 2