STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7231 Thema: Abschiebungen in den Kosovo am 30. November/1. Dezember 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 30. November und 1. Dezember 2016 wurden Geflüchtete nach Pristina, Kosovo, abgeschoben, die Charterflüge starteten jeweils vom Flughafen Leipzig/Halle." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen wurden an den beiden genannten Tagen abgeschoben ? (bitte nach Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln) Am 30. November 2016 wurden sechs albanische und drei serbische Staatsangehörige und am 1. Dezember 2016 22 kosovarische Staatsangehörige abgeschoben. Von den abgeschobenen 31 Personen waren acht Personen Einzelpersonen . Die verbliebenen 23 Personen wurden im Familienverband mit zwischen einer und vier weiteren Personen abgeschoben. Darunter waren 14 Personen weiblich und 17 Personen männlich. e FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-1053/12/7 Dresden,74.Dezember 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN a) letzte Unterbringung: Anzahl Personen Landkreis Bautzen 2 Erzgebirgskreis 13 Landkreis Meißen 5 Landkreis Nordsachsen 4 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 Vogtlandkreis 5 Erstaufnahmeeinrichtung 1 b) Alter: Anzahl Personen bis 16 Jahre 12 16 und 17 Jahre 0 18 bis 40 Jahre 19 über 40 Jahre 0 c) Aufenthaltsdauer: Anzahl der Personen Aufenthaltsdauer 3 2 Jahre 5 Monate 6 2 Jahre 1 1 Jahr 11 Monate 5 1 Jahr 10 Monate 1 1 Jahr 9 Monate 5 1 Jahr 8 Monate 5 1 Jahr 6 Monate 5 1 Jahr 4 Monate e FreistaatSACHSEN Frage 2: Von wie vielen der Abgeschobenen waren der Zentralen Ausländerbehörde Krankheitsbilder und Risikoschwangerschaften bekannt und wie viele der Krankheitsbilder und Risikoschwangerschaften waren gegenüber der Zentralen Ausländerbehörde neben amtsärztlichen Gutachten durch weitere Gutachten von Fachärztinnen bestätigt worden? Frage 3: Wie viele der der Zentralen Ausländerbehörde vorliegenden Gutachten bestätigten die Reisefähigkeit der Patient*innen (bitte nach amtsärztlichen und weiteren Gutachten aufschlüsseln)? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: e FreistaatSAG Der Zentralen Ausländerbehörde waren zu drei der 31 abgeschobenen Personen abschiebungsrelevante gesundheitliche Gründe bekannt. Bei zwei dieser Personen bestätigten ärztliche Stellungnahmen die Reisefähigkeit. Bei der dritten Person hatte die fachärztliche Stellungnahme Bedenken an der Reisefähigkeit erweckt. Daher wurde zu dieser Person ein amtsärztliches Gutachten eingeholt. Dieses bestätigte die Reisefähigkeit . Frage 4: Laut Medienberichten (u. a. http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Abschiebung-inletzter -Minute-qestoppt-kosovarische-Familie-darf-in-Waldheim-bleiben) wurde die Abschiebung einer Familie aus Waldheim gestoppt, da ein Antrag bei der Härtefallkommission nach § 23a AufenthG vorliegt. Bei einer weiteren Betroffenen lag ein Eilantrag beim Ver waltungsgericht Chemnitz auf Aussetzung der Abschiebung vor: In wie vielen Fällen lagen der Zentralen Ausländerbehörde und/oder den untergeordneten Ausländerbehörden anhängige Anträge auf sich durch das Aufenthaltsgesetz ergebende Aufenthaltstitel vor beziehungsweise, in wie vielen Fällen waren Rechtsmittel an Verwaltungsgerichten anhängig? Der Zentralen Ausländerbehörde lagen Informationen zu einem Eilantrag bei einem Verwaltungsgericht und einen an die Geschäftsstelle der Sächsischen Härtefallkomnnission gerichteten Härtefallantrag vor. Den unteren Ausländerbehörden lagen keine Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz vor. Frage 5: Laut Aussagen von Beamten der Bundespolizei gegenüber der Fragestellerin vor Ort am Flughafen Leipzig fand am 1. Dezember 2016 keine Abschiebung statt. Ist diese Information korrekt und wenn nein, welche Konsequenzen hat diese Falschinformation durch Staatsbedienstete gegenüber einer Abgeordneten? Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Handlungen verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Sie muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. • Letztetes isr vorliegend der Fall. Eine Kontrolle der Tätigkeit von Bundesbeamten und deren Äußerungen obliegt nicht der Sächsischen Staatsregierung. Mit fr undrchen Grüßen 1 Markus Ulbig SACHSEN Seite 3 von 3 2016-12-22T13:26:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes