STAATSMIIMISTERIUM DES INNERN Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8537 Dresden . Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/724 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/499 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung des Innenministers Markus Ulbig vom 1. November 2013 ist zu lesen: ,Ab heute arbeiten 53 sächsische Polizeibeamte und ein Beamter der Bundespolizei gemeinsam in der Sonderkommission Kfz gegen die internationale Kfz-Verschiebung.‘ (Quelle: http://www.polizei,sachsen.de/de/M_ 2013_24819.htm)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Weshalb wurden in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/499 in den Fragen 1 - 3 die erbetenen Auskünfte über Sonderkommission nicht erteilt? Frage 2: Welche Sonderkommissionen der Polizei gab es bzw. gibt es im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2000? (Bitte aufschlüsseln nach Bestandszeitraum und Aufgabenbereich!) Frage 3: Welchen Personalbestand hatten und haben die Sonderkommissionen der sächsischen Polizei seit dem Jahr 2000? (Bitte aufschlüsseln nach Sonderkommission, Bestandszeitraum und Personalbestand im Verlauf dieses Zeitraums!) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wo waren bzw. sind die Sonderkommissionen der sächsischen Polizei nach Frage 2 stationiert? (Bitte aufschlüsseln nach Sonderkommission und Standort!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die S^chgründe, weshalb keine näheren Auskünfte über Sonderkommissionen erteilt werden können, wurden in der Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 5/14694 und Seite 2 von 2