STÀATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l00510 | 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 617242 Thema: Berücksichtigung des Vogel- und Tierschutzes beim Bau von Windkraftanlagen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) hatte bereits im Jahr 2007 ,,Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" veröffentlicht, welche zuletzt im Jahr 2015 überarbeitet und aktualisiert wurden. Mittlerweile haben l1 Bundesländer landesspezifische Vorgaben und Empfehlungen für den Umgang und die Anwendung mit Abstandskriterien in Bezug auf den VogelschuE, aber auch für weitere tierökologische Kriterien, erarbeitet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchem Umfang und in welchem gesetzlichen Rahmen werden in Sachsen bei der Planung, der Genehmigung, dem Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen Vogelschutz - und tierökologische Kriterien, wie beispielsweise die Abstandsempfehlungen der LAG VSW, berücksichtigt? Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) unterliegt dem Bundesimmissionsschutzgesetz. lnnerhalb des Verfahrens werden auch die Belange des Natur- und Artenschutzes, insbesondere die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach $$ 14 ff., Vorkommen von Schutzgebieten nach $$ 23 tf. und der besondere Artenschutz nach $ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) untersucht und berücksichtigt. Die Belange des besonderen Artenschutzes werden anhand von speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen untersucht. Darin finden auch tierökologische Kriterien wie die Abstandsempfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft Vogelschutzwarten Anwendung. Diese werden in der Regel von den Naturschutzbehörden angewendet. Der konkrete Prüfumfang und die Prüftiefe richten sich nach den jeweiligen Standortverhältnissen im Einzelfall. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 ïelefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 7. Dezember 2O16 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t738 Dresden, l!. lr, lOl( s¡mu1+ (f, o)(r)t*\f(o oÀt *aruibf,l&ôStulehudffiórUñuilffiúñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fúr elêktron¡sch s¡gnierte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite I von 2 STÀATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: ln wie weit findet in Sachsen eine Brutvogelerfassung, insbesondere windenergie- und störungssensibler Brutvogelarten sowie von Zugvogelarten im Rahmen der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen statt? ln jedem Verfahren zur Errichtung einer Windkraftanlage werden Erfassungsergebnisse zu den im Wirkungsbereich der Anlage vorkommenden Vogelarten berücksichtigt. Die Artenauswahl ergibt sich aus den Standortverhältnissen im Einzelfall, wobei der Schwerpunkt auf Arten liegt, für die ein besonderes Tötungsrisiko zu besorgen ist (zum Beispiel Greifvogelarten). Die Erfassung erfolgt in der Regel im Rahmen der vorhabenbezogenen Artenschutzfachbeiträge. Soweit vorhanden, werden auch bereits vorliegender Kartierungen einbezogen. Frage 3: Existieren in Sachsen Handlungsempfehlungen zu dem Umgang mit Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und in welchem Umfang werden Untersuchungen diesbezüglich bei der Standortplanung verlangt bzw. durchgeführt? Es gibt keine Handlungsempfehlungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung zum Umgang mit Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen. Untersuchungen zu Fledermäusen oder Fledermaushabitaten werden in allen Verfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen berücksichtigt. Die Untersuchung erfolgt in der Regel im Rahmen der vorhabenbezogenen Artenschutzfachbeiträge. Soweit vorhanden, werden auch bereits vorliegender Kartierungen einbezogen. Der Umfang richtet sich nach den Standortverhältnissen des jeweiligen Vorhabens. Frage 4: Die Länderarbeitsgemeinschaft weist neben den Abstandsempfehlungen zum Vogelschutz auch auf kumulative Effekte hin, die aus naturschutzfachlicher Sicht Einfluss auf die Planung und Genehmigung von Windenergiestandorten haben sollten. ln wie weit werden diese kumulativen Effekte, die beispielsweise bei benachbarten Windparks oder in Kombination mit anderen Störungsquellen auftreten können, bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Sachsen berücksichtigt? (ggf. unter Angabe entsprechender Handlungsempfehlungen oder gesetzlicher bzw. untergesetzlicher Vorschriften) Die kumulativen Effekte werden in der Regel berücksichtigt. Form und Umfang der Berücksichtigung ergeben sich aus den jeweiligen Standortverhältnissen im Einzelfall. Mit freundlichen Grüßenï,u Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-12-29T13:04:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes