5ÄcHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 0'1095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 617244 Thema: Offener Brief des WN-BdA an den sächsischen Ministerpräsidenten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann g¡ng der offene Brief des WN-BdA dem Verfügungsbereich des Ministerpräsidenten zu und wann wurde dieser dem MP vorgelegt? Der Offene Brief des WN-EHA vom 20. September 2Q16 ging am 22. September 2016 in der Sächsischen Staatskanzlei ein und hat Herrn Ministerpräsidenten am 24. September 201 6 vorgelegen. Frage 2: Welche Festlegungen zum weiteren Umgang traf der Ministerpräsident und durch wen erfolgte die weitere Bearbeitung? Das Büro des Ministerpräsidenten hat den Offenen Brief zur weiteren Bearbeitung der Angelegenheit an die für Ressortkoordinierung zuständige Abteilung der Sächsischen Staatskanzlei verfügt. Frage 3: Welche Ursachen gibt es, dass auch nach acht Wochen noch keine Antwort gegeben wurde? Grundsätzlich werden ,,Offene Briefe" nicht individuell beantwortet. Es ist daher beabsichtigt, alle Beteiligten (Vertreter des WN-BdA, Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zut Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft) zut Klärung des Sachverhalts zu einem gemeinsamen Gespräch in die Staatskanzlei einzuladen. Ein ursprünglich für den 7. Dezember 2Q16 vorgesehener Termin musste leider verschoben werden, weil nicht alle Besprechungsteilnehmer die Anwesenheit Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41.50 I 34 I 31 Dresden, Z.). D"r"rb", 2016 Die Kampagne des Freistaates Sachsen Hausanschr¡ft: Sächs¡sche Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT sAcHsrscH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI sicherstellen konnten. Ein neuer Termin am 20. Januar 2017 ist inzwischen seitens des WN-BdA abgesagt worden. Frage 4: Welche Regelungen und Festlegungen gibt es für den Umgang mit Bürgeranliegen in der Sächsischen Staatskanzlei und den sächsischen Ministerien? Frage 5: Welche Fristen zur Bearbeitung und Beantwortung von Anliegen an die Staatsregierung gibt es in der Sächsischen Staatskanzlei und den sächsischen Ministerien? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Allgemeine Regelungen zum Umgang mit Bürgerschreiben ergeben sich aus der Veruvaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen (VwV Dienstordnung) vom 6. September 2010 (SächsABl. S. 1316, 1532), die zuletzt durch die Venrualtungsvorschrift vom 6. Juni 2013 (SächsABl. S. 618) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Venrualtungsvorschrift vom 16. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. 342), insbesondere aus den Ziffern ll. Bürgernahe Ven¡valtung, Vl. Geschäftsablauf und Vll. Geschäftsgang. Gemäß Ziffer Yll Nr. 28 VwV Dienstordnung sind Vorgänge so schnell und so einfach wie möglich zu erledigen. Fristen sind einzuhalten, Fristverlängerungen rechtzeitig zu beantragen. lst eine Erledigung innerhalb von vier Wochen oder innerhalb eines vorgegebenen Termins nicht möglich, ist grundsätzlich eine Zwischennachricht zu erteilen. Die Zwischennachricht soll angeben, wann mit der Erledigung gerechnet werden kann. Ergänzend zu diesen allgemeinen Regelungen werden Bürgeranfragen in allen Ressorts der Staatsregierung üblicheruveise wie folgt behandelt: Bürgeranfragen werden schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet. Auf Anfragen, die sofort beantwortet werden können, erfolgt keine Eingangsbestätigung, sondern eine Beantwortung durch die Bürgerbeauftragten bzw. die zuständigen Fachabteilungen. Enthalten die Bürgeranfragen eine Fragestellung oder eine Bitte um Prüfung eines Sachverhaltes, wird üblicherweise zeitnah eine Empfangsbestätigung versandt. Diese enthält die lnformation, dass die Anfrage an das zuständige Fachreferat zur Bearbeitung weitergeleitet wurde und bis wann mit einer Antwortzu rechnen ist. Sofern die Beantwortung aufgrund ihrer Komplexität etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, erhält der Bürger darüber hinaus auch eine Zwischennachricht. Die Form der Reaktion ist abhängig von der Eingabeform des Bürgeranliegens, d. h. E-Mails werden mit einer E-Mail beantwortet, Schreiben per Schreiben etc. Werden Anfragen zuständigkeitshalber an andere Ressorts abgegeben, erhält der Anfragende eine Abgabenachricht. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 ,, iiSüì',','JiT I #iXËilsur,r Der Umgang mit Offenen Briefen wird in Abhängigkeit des jeweiligen lnhaltes im Einzelfall entschieden. ln jedem Fall wird der lnhalt dieser Schreiben für die weitere Arbeit der Ressorts zur Kenntnis genommen. Mit freundlichen Grüßen ? ..L4 Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2016-12-29T15:46:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes