STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS |hr Zeichen Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, Ad* (ft. 7 t^4jT Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50-60/725/2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/725 Thema: Drogenprävention in Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Durch den Personalabbau bei der Sächsischen Polizei und durch die Kürzung der Jugendpauschale sind in den vergangenen Jahren zahlreiche externe Angebote der Drogenprävention in Sächsischen Schulen weggebrochen. Einen umso größeren Stellenwert nimmt die Drogenprävention als Landesaufgabe in Verantwortung der Sächsischen Bildungsagentur ein. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Form in Verantwortung der Sächsischen Bildungsagenturen Bildungsprävention in Sächsischen Schulen statt? (Bitte auflisten nach Regionalbezirken und Schularten!) „Bildungsprävention“ ist keine Aufgabe sächsischer Schulen. Falls schulische „Drogenprävention“ gemeint sein sollte, wird Folgendes mitgeteilt: Gemäß § 1 Abs. 3 SchuIG haben Schulen ein Schulprogramm zu erstellen. Referenten der Sächsischen Bildungsagentur (SBA) begleiten diesen Prozess. Zur Unterstützung der schulprogrammatischen Präventionsarbeit ist im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus das Online-Portal zur Förderung von Lebenskompetenzen „Junge Sachsen fit fürs Leben“ (www.lernDQrtal-sachsen-lebenskomDtenz.de) erstellt worden. Im Themenbereich „Suchtprävention“ werden theoretische Bezüge sowie Materialien und Projekte aufgezeigt. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Staatsregierung zur Bekämpfung und Prävention des Crystal-Konsums ist durch die SBA an jeder weiterführenden Schule ein Ansprechpartner benannt worden. Für diese wurden Seite 1 von 4 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN thematische Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Zudem initiieren die SBA-Regionalstellen Erfahrungsaustausche. Schwerpunkt der schulischen Drogenprävention ist die Umsetzung der thematischen Lehrplanvorgaben unter Beachtung der Möglichkeiten des fächerverbindenden und fachübergreifenden Unterrichts. Frage 2: Welche personellen und sächlichen Ressourcen wurden seitens der Staatsregierung hierfür in den Schuljahren 2009-2015 zur Verfügung gestellt? (Bitte auflisten nach Haushaltsjahren, Regionalbezirken und Schularten!) Gemäß Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Auswahl, Beauftragung, Berufung und die Tätigkeit der Beratungslehrer an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 4. August 2004 ist an jeder Schule ein Beratungslehrer zu berufen. Hiervon ausgenommen sind Grundschulen. An diesen sollen Beratungslehrer berufen werden, sofern es die Größe der Schule erforderlich erscheinen lässt. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter. Zu den Aufgaben von Beratungslehrern zählt u. a. die Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Ge-sundheits-, Jugend- und Sozialämtern, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Sucht- und Drogenberatungsstellen sowie medizinischen und therapeutischen Einrichtungen. Beratungslehrer erhalten für ihre Tätigkeit mindestens zwei Anrechnungsstunden pro Woche. Die meisten schulischen Ansprechpartner für Fragen der Prävention des Crystal-Konsums sind Beratungslehrer. Ansprechpartner für Fragen der Prävention in den SBA-Fachreferaten der jeweiligen Schularten sowie Mitarbeiter der SBA-Referate Unterstützungssysteme, insbesondere Referenten mit der Aufgabe allgemeine Beratung/Gesundheitsförderung und Prävention, stehen den Schulen bei Fragen der Sucht- und Drogenprävention zur Verfügung. Sie beraten Schulen und vermitteln Angebote von Behörden, Institutionen, Vereinen und regionalen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, wie z. B. Netzwerkkonferenzen zu Crystal Meth, Beratungen im Rahmen des Netzwerkes Euregio Egrensis (Zusammenarbeit mit Bayern und Tschechien), gemeinsame Beratungen mit Polizeidirektionen, Vorträge von Experten zum Schuljahresauftakt bzw. zu Schulleiter- und Beratungslehrerbesprechungen. Die Beschäftigten der SBA, zu deren Arbeitsbereich auch Fragen der Sucht- und Drogenprävention zählen, sind daneben mit weiteren Aufgaben betraut. Infolge ihrer anlassbezogenen Tätigkeit ist daher eine separate Bestimmung anteiliger personeller Ressourcen für einen bestimmten Arbeitsbereich nicht möglich. Analog verhält es sich mit sächlichen Ressourcen für die Drogenprävention. Diese sind zum Großteil Bestandteil von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention (z. B. im Rahmen der Lebenskompetenzförderung). Frage 3: Wie wird die Drogenprävention an Sächsischen Schulen evaluiert? Die Schulprogrammarbeit wird regelmäßig im Rahmen der schulaufsichtlichen Tätigkeit der jeweiligen Schule reflektiert. Darunter ist auch die schulische Drogenprävention gefasst. Eine separate Evaluierung der Drogenprävention an Schulen erfolgt nicht. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie schätzt die Sächsische Staatsregierung den Umgang mit Drogen an sächsischen Schulen ein? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Das parlamentarische Fragerecht dient den Abgeordneten dazu, sich Informationen zu verschaffen. Es dient nicht dazu, die Staatsregierung zu Bewertungen anzuhalten. Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Frage 5: In welcher Form und in welchem Umfang werden die Lehrkräfte weitergebildet, um Drogenkonsum von Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und welche Maßnahmen stehen ihnen zur Verfügung, um darauf zu reagieren? (Bitte auflisten nach Art der Fortbildung, deren Dauer und deren Teilnehmerzahl und ihre Herkunft hinsichtlich der Regionalbezirke!) Im Rahmen der Fortbildungsleitlinien der staatlichen Lehrerfortbildung zielt die Leitlinie „Prävention“ auf die Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens von Lehrern und Schülern ab. Sie beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur Gewaltprävention, Sekten- und Okkultismusprophylaxe, zur präventiven Medienarbeit sowie zur Vermeidung des Alkohol- und Drogenmissbrauchs. Fortbildungen tragen zur Entwicklung schulischer Präventionskonzepte bei. Lehrerfortbildung wird auf drei Ebenen realisiert: • zentrale Lehrerfortbildung, • regionale Lehrerfortbildung, • schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF). Die Qualifikation von Beratungslehrern ist Bestandteil der zentralen Fortbildung. Sie wird am Sächsischen Bildungsinstitut durchgeführt. Ein Kurs dauert in der Regel 1,5 Jahre und ist für 40 Teilnehmer konzipiert. Im Modul „Kompaktseminar Gesundheits-förderung/Suchtprävention“ sind 20 Unterrichtseinheiten dem Thema „Suchtprävention“ gewidmet. Für die zur Drogenprävention ebenfalls relevanten Module „Sozialverhalten, Gewalt und Aggression“ und „Kompaktseminar Gesprächsführung“ sind 24 bzw. 28 Unterrichtseinheiten veranschlagt. An Maßnahmen der regionalen Lehrerfortbildung, die insgesamt nicht statistisch erfasst werden, seien zum Schwerpunkt Drogenprävention als Beispiele genannt: - Vortrag des Leiters der Polizeidirektion Leipzig zur polizeilichen Unterstützung bei kriminellen Vorkommnissen einschließlich des Drogenmissbrauchs und der Prävention des Crystal-Konsums in der Schuljahresauftaktveranstaltung 2014/2015 (Teilnehmer: 320 Schulleiter aller Schularten, Bereich SBA-Regionalstelle Leipzig), - Fortbildungen für schulische Ansprechpartner für Fragen der Prävention des Crystal-Konsums und interessierte Lehrkräfte (13.10.2014 und 15.04.2015 Bereich SBA-Regionalstelle Zwickau, 17.10.2014 und 15.04.2015 Bereich SBA-Regionalstelle Chemnitz), - Fachtag „(SCHEIN)WELT Crystal“ des Landkreises Meißen am 03.07.2014 (Bereich SBA-Regionalstellen Dresden und Bautzen), - Vortrag und Diskussion zum Thema „Keine Macht der Droge Crystal“ (Dres-den/Bautzen 21.04.2015). Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN ln den Bereichen aller SBA-Regionalstellen werden Fortbildungen zur Förderung von Lebenskompetenzen zu den Programmen „Erwachsen werden“, „Erwachsen handeln“ und „MindMatters“ angeboten. SCHILF-Veranstaltungen finden in Eigenverantwortung der jeweiligen Schule statt. Zur Orientierung werden seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bildungspolitische Schwerpunktthemen (Themenpool) vorgegeben. Zur Umsetzung von SCHILF-Veranstaltungen erhalten Schulen durch die SBA Unterstützung bei der Referentenvermittlung. Aus dem Bereich Drogenprävention ist das Thema „Jugend und Rauschgift - das Phänomen der illegalen Drogen“ im Themenpool aufgeführt. Schulen stehen zur Drogenprävention neben den o. g. Fortbildungsangeboten zudem folgende Unterstützungsleistungen zur Verfügung: In den für Beratungslehrer halbjährlich stattfindenden Fallbesprechungen thematisieren Schulpsychologen auch Sachverhalte zur Drogenprävention und zum Verhalten bei Vorkommnissen mit Drogen. Im SBA-Bereich Leipzig wurden außerordentliche Dienstberatungen für Beratungslehrer von Oberschulen zum Thema „Umgang mit Crystal“ am 11.04.2013 und für Beratungslehrer von Gymnasien zum Thema „Crystal - Konsum und Prävention“ am 04.12.2014 durchgeführt. Neben den genannten schulbehördlichen Angeboten sind solche von externen Partnern von Bedeutung. Hierzu zählen die unterstützenden Leistungen (einschließlich Fortbildungsveranstaltungen) der Fachstellen für Suchtprävention in Chemnitz, Dresden und Leipzig im Rahmen „Maßnahmen im Setting Schule“. 2014 fanden in den drei Direktionsbereichen 256 solcher Maßnahmen statt. Diese Angebote bestehen auch für 2015. Partner für die Entwicklung pädagogischer Handlungskompetenzen in der schulischen Drogenprävention sind zudem Jugend- und Gesundheitsämter, Suchtberatungsstellen der Landkreise und Kreisfreien Städte, Präventions-Sachbearbeiter in den Polizeidirektionen sowie regionale gemeinnützige Vereine. Diese Kooperationen tragen zur Qualitätsverbesserung der Drogenprävention an Schulen bei. Beispiel hierfür ist die Kooperation der SBA-Regionalstelle Bautzen mit der Polizeidirektion Görlitz und den Landratsämtern Bautzen und Görlitz. Diese Kooperation basiert auf dem Arbeitsprinzip Prävention im Team. Im hierfür erstellten Online-Portal PiT-Ostsachsen (www.pit-ostsachsen.de) sind in der Rubrik „Lebenskompetenzen“ Angebote, Materialien und Ansprechpartner für die schulische Drogenprävention abrufbar. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 4 von 4