STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft. Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marco Böhme, Klaus Tischendorf Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7251 Thema: Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/17/43 p„,de„, 0 5. JAN. 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirt¬ schaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brü¬ ckenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) können seit diesem Jahr auch kreisangehörige Gemeinden Förderanträge für den Straßenausbau stellen. Mittlerweile ist bekannt, dass die Mittelausstat¬ tung des Haushaltstitels, gemessen an der Zahl der Förderanträge, völ¬ lig unzureichend ist" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audlt berufundfamillc Frage 1: Wie viele Förderanträge (RL-KStB) für Einzelmaßnahmen wurden seit 2009 jährlich gestellt, (nicht) bewilligt oder sind in Bearbeitung und wieviel Finanzmittel wurden bis heute in den Landkreisen von den Landkreisen selbst oder Gemeinden be¬ antragt, (nicht) bewilligt oder sind in Bearbeitung? Bitte zusammengefasst als Tabelle mit folgenden Attributen: a. Landkreis (Name) h. b. Art Antragsteller (Land¬ kreis, Gemeinden) i. c. Jahr (2009, 2010 ...) d. Anzahl Anträge gesamt j. e. Anzahl Anträge bewilligt f. Anzahl Anträge in Bear- k. beitung g. Anzahl Anträge abge- I. lehnt Fördermittelsumme bean¬ tragt (gesamt) Fördermittelsumme Anträge bewilligt Fördermittelsumme Anträge in Bearbeitung Fördermittelsumme Anträge abgelehnt durchschnittl. Dauer zwi¬ schen Eingang Förderan¬ trag und Versand Bescheid (Tage) Seite 1 von 4 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank (FÖMISAX) bildet die Grundlage für die Beantwortung der Frage (s. Anlage). Eine Erfassung nach Gemeinden erfolgt in der FÖMISAX nicht. Statistiken zur durchschnittlichen Dauer der Bearbeitung von Förder¬ anträgen liegen nicht vor. Hinsichtlich der Ablehnung wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Frage 2: Werden gestellte Zuwendungsanträge von Gemeinden, die im Jahr der Beantragung nicht abschließend beschieden werden konnten, in das folgende Jahr geschoben, um diese mit ggf. dann zur Verfügung ste¬ henden Haushaltsmitteln zu bezuschussen? Wenn ja, wie hoch war das beantrage Fördervolumen in den Jahren 2009 bis 2016, dass in das je¬ weilige Folgejahr übertragen wurden in EURO (für 2016 aktuellster Stand)? Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermes¬ sens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundsätzlich werden alle Anträge zeitnah bewilligt oder abschlägig beschieden. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vollständig auszureichen. Vorrangig werden dabei Fortführungsma߬ nahmen, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen und Gemeinschaftsmaßnahmen mit Bun¬ des- und Staatsstraßen berücksichtigt. Liegen darüber hinaus mehr Anträge vor als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden die Antragsteller informiert und können die Maßnahmen im Folgejahr mit aktualisierten Daten erneut beantragen. Für 2016 betrug der Mehrbedarf etwa 35 Mio. Euro. Der Mehrbedarf für die Jahre 2009 bis 2015 wurde nicht dokumentiert. Frage 3: Gemeinden, deren Zuwendungsanträge nach RL-KStB nicht positiv be¬ schieden werden, können versuchen, auf andere Förderprogramme auszuweichen (z.B. ELER). Dabei muss nachgewiesen werden, dass ei¬ ne Zuwendung aus der Fachförderung (RL-KStB Teil A) nicht erfolgt. Wie viele Nachweise wurden seit 2012 vom Fördermittelgeber geführt und wie viele Anträge auf andere Förderprogramme wurden mit der Be¬ gründung einer RL-KStB-Förderung als negativ beschieden? Bitte als Tabelle mit folgenden Attributen aufschlüsseln: a. Jahr; b. Landkreis; c. Anzahl Überprüfungen; Anzahl negative Be¬ scheide Die Kommunen entscheiden gemäß den Fördergegenständen/Fördervoraussetzungen, welche Fördermöglichkeit/Fachförderhchtlinie zutreffend ist bzw. gewählt werden soll. In den LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) ist vielfach der Vorrang der Fachförde¬ rung verankert. Am 10. Dezember 2015 ist die neue Richtlinie des SMWA für die Förderung von Stra¬ ßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) in Kraft getreten. Für Gemeinden besteht die Möglichkeit der Förderung entsprechend der Fördergegen¬ stände und Fördervoraussetzungen der RL KStB (z. Bsp. sonstige Innerortsstraßen). Gemeinden können dafür Förderanträge beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr als zuständige Bewilligungsbehörde einreichen. Nach konkreter und vollständiger An¬ tragsvorlage wird seitens der Bewilligungsbehörde geprüft, ob eine Förderung über die RL KStB möglich ist. Soweit beantragte Vorhaben nicht gefördert werden können, teilt Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN dies die Bewilligungsbehörde unverzüglich dem Antragsteller unter Darlegung der Gründe mit. Nachweise werden seitens des Fördermittelgebers nicht geführt. Frage 4: Wie hoch war bzw. ist der jeweilige Ansatz für Einzelmaßnahmen nach RL-KStB im (Entwurf des) sächsischen Staatshaushalt von 2009 bis 2018 in EURO, wie hoch war im Vergleich dazu bis Abfluss und wie hoch schätzt die Staatsregierung den Bedarf der kreisangehörigen Ge¬ meinden an Zuwendungen aus der RL-KStB Teil A in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 in EURO ein? Bitte als Tabelle mit folgenden Attri¬ buten aufschlüsseln: a. Jahr; b. für RL-KStB Teil A im Haushalt eingeplante Mittel; c. für RL- KStB Teil A abgeflossene Mittel; d. Bedarfsschätzung an Fördermitteln (nur für 2017-2020). Der Ansatz laut beschlossenen Doppelhaushalts von 2009 bis 2018 sowie im Vergleich dazu der Abfluss (ohne Hochwasser 2010) kann aus der nachfolgenden Tabelle ent¬ nommen werden. Jahr Haushaltsansatz (TEURO) IST (TEURO) 2009 116.164,50 122.934,50 2010 116.164,50 128.568,90 2011 106.197,10 105.724,30 2012 107.197,10 94.721,20 2013 117.697,00 88.378,20 2014 116.258,50 85.058,90 2015 117.767,00 86.144,20 2016 117.767,00 * 2017 117.470,40 2018 117.470,40 _ * Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 liegt noch nicht vor. Entsprechend dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) ist der Träger der Stra¬ ßenbaulast verantwortlich, die Straßen einschließlich Nebenanlagen in einem den re¬ gelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu unterhalten, zu bauen oder sonst zu verbessern. Den Bedarf der kreisangehörigen Gemeinden an Zuwendungen aus der RL KStB für die Jahre 2017 bis 2020 kann seitens der Staatsregierung nicht abgeschätzt werden. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: Hat die Sächsische Staatsregierung Informationen darüber, ob es Ge¬ meinden gibt, die finanziell so leistungsfähig sind, dass diese ihre Stra¬ ßen auch ohne Förderung ausbauen können und darüber wie viele Kilometer Gemeindestraßen seit 2009 in Sachsen ohne Förderung sei¬ tens EU, Bund und Freistaat grundhaft ausgebaut wurden (bitte als Ta¬ belle mit Jahr; Landkreis; Summe Kilometer ausgebauter Gemeindestraßen ohne Summe aufschlüsseln)? Der Sächsischen Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 4 von 4 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Klaus Tischendorf Anlage zur Frage 1 Fraktion DIE LINKE - Drs.-Nr. 6/7251 Landkreis Jahr FV beantraat FV bewilligt Mittel bewilliat FV ausaezahlt Mittel ausaezahlt (Chemnitz) 2009 41 43 7.280,39 82 7.190,65 Erzgebirgskreis 2010 25 26 7.138,69 69 7.096,85 2011 130 106 7.754,66 109 8.167,44 2012 32 50 10.061,29 113 10.004,25 2013 26 23 8.207,46 84 8.190,53 2014 15 22 7.980,24 96 6.886,76 2015 23 27 7.081,77 82 5.973,69 2016 104 104 15.742,93 143 13.965,92 (Chemnitz) 2009 37 35 4.215,50 69 4.035,05 Mittelsachsen 2010 24 21 4.479,12 83 6.223,02 2011 30 26 5.696,25 60 3.888,96 2012 13 25 5.146,84 51 6.415,65 2013 25 16 6.529,71 64 5.080,57 2014 "'.13 .¦¦¦¦ 25 7.602,20 61 8.149,07 2015 15 19 7.364,54 61 5.326,55 2016 97 97 16.831,78 120 15.504,50 (Chemnitz) 2009 20 16 3.644,24 36 3.827,08 Vogtlandkreis 2010 18 22 3.559,55 39 3.150,00 2011 18 16 4.385,40 35 4.413,08 2012 25 18 4.344,45 34 4.089,81 2013 11 14 3.848,38 32 3.939,28 2014 6 8 6.607,53 40 6.289,44 2015 6 11 5.322,87 42 5.018,49 2016 56 56 10.278,25 75 9.723,98 (Chemnitz) 2009 24 20 4.959,26 48 4.802,23 Zwickau 2010 32 33 3.907,28 49 3.915,91 2011 40 39 6.740,01 64 5.765,94 2012 14 17 4.671,98 41 6.210,11 2013 ¦¦ 17 19 5.156,58 43 4.830,79 2014 14 11 5.535,43 36 3.786,86 2015 .6 11 2.409,38 29 1.761,69 2016 -r".!- 58 58 9.496,89 67 9.205,48 (Dresden) 2009 31 24 5.430,01 64 5.597,46 Bautzen 2010 35 39 6.587,77 77 7.556,39 2011 166 118 7.323,76 130 6.365,04 2012 42 56 9.355,26 93 9.349,41 2013 26 45 8.008,34 117 7.978,76 2014 15 18 5.768,21 78 5.550,72 2015 22 24 5.081,90 77 5.140,59 2016 77 90 20.769,83 130 13.172,69 (Dresden) Görlitz 2009 ¦-¦37 ¦ 18 7.598,19 47 7.609,31 2010 86 52 9.364,89 69 9.518,94 2011 99 106 10.350,62 141 10.232,07 2012 68 56 4.370,02 78 4.380,80 2013 31 60 7.666,13 105 7.793,18 2014 34 36 8.389,97 95 8.149,35 2015 20 44 8.898,24 100 8.853,10 ' 2016 86 90 25.746,87 142 13.912,14 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Klaus Tischendorf Anlage zur Frage 1 Fraktion DIE LINKE - Drs.-Nr. 6/7251 Landkreis Jahr FV beantraqt FV bewilligt Mittel bewilliat FV ausqezahlt Mittel ausqezahlt (Dresden) Meißen 2009 38 29 9.177,91 61 9.248,51 2010 19 25 7.606,69 69 8.982,94 2011 51 34 8.232,43 67 7.821,37 2012 36 32 6.220,57 53 5.421,33 2013 8 28 7.426,92 76 7.529,50 2014 15 11 5.998,76 47 5.936,68 2015 16 24 5.139,80 55 5.342,74 2016 64 66 20.946,20 99 9.958,26 (Dresden) Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 2009 28 20 4.395,80 37 4.342,36 2010 27 28 5.874,93 58 5.882,37 2011 : . 199 117 10.351,01 123 10.343,55 2012 ; 80 120 12.256,43 128 12.365,30 2013 : 18 62 11.354,99 168 11.520,82 2014 20 20 6.943,60 94 6.680,62 2015 15 17 8.177,19 72 8.181,03 2016 50 55 15.340,94 104 11.859,87 (Leipzig) Leipzig 2009 36 33 7.517,25 149 5.858,26 2010 33 33 7.631,71 117 7.927,91 2011 32 31 7.651,22 84 7.160,32 2012 18 20 4.647,98 71 3.837,31 2013 9 11 3.082,30 30 3.070,57 2014 6 # 3.343,89 44 2.989,96 2015 8 10 3.643,73 54 3.396,84 2016 58 58 13.194,38 70 8.458,70 (Leipzig) Nordsachsen 2009 23 18 1.952,36 84 1.799,08 2010 18 23 2.429,92 68 2.496,65 2011 16 14 1.594,82 49 1.002,64 2012 14 15 2.218,13 37 2.532,55 2013 14 14 1.714,74 30 1.581,45 2014 39 39 5.334,28 55 5.282,35 2015 23 24 5.438,00 61 4.741,85 2016 58 58 11.728,70 63 6.773,79 Alle Beträge werden in TEUR angezeigt. Filterbedingungen der Anfrage/Recherche FÖMISAX : Förderrichtlinie 0902 / 01042 RL KStB -Teil B Instandsetzungs- und Emeuerungspauschale 0902 / 01041 RL KStB - Teil A Förderung von Einzelmaßnahmen 0902 / 01040 Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger 0902/01032 Kommunaler Straßen- und Brückenbau/Sonderprogramm 0902 / 01031 Kommunaler Straßen- und Brückenbau/Vorhaben nach Entflechtu ngsgesetz Bedeutung von Jahreswerten: Fördermittel: "für ein Jahr" bewilligte oder ausgezahlte Mittel Anzahl Fördervorhaben: Fördervorhaben, für die "im Jahr" der Antrag gestellt, die Erstbewilligung ausgesprochen oder eine Auszahlung vorgenommen wurde Anzahl Fördervorhaben "#": Die Anzahl der gefundenen Fördervorhaben im Jahr ist kleiner als 5. 2 I 2017-01-06T08:08:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes