STAAFSMINISTER]UM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l O1 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053n/28 Dresden, ZIB. Januar 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/7253 Thema: Einsatz von Lernspielen/Lernsoftware im Schulunterricht Sehr geehrter Herr Präsident den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Frontalunterricht macht wenigen Schülern Spaß. Im Zeitalter der Digitalisierung erscheint es zunehmend möglich, dass Kinder spielerisch mit Hilfe von Lernsoftware wesentliche Unterrichtsinhalte beigebracht bekommen, welche durch Bildgebung und Belohnungssysteme den Anreiz zur Auseinandersetzung mit den Lerninhalten erhöht. Lernsoftware lässt sich in vielen Bereichen, vor allem beim Erlernen von Sprache, aber auch in Geschichte, Biologie oder Mathematik einsetzen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l setzt? Welche Lernsoftware wird an sächsischen Schulen einge Frage 2: Falls sich aus Ziffer l ergibt, dass keine Lernsoftware eingesetzt wird: Plant die Staatsregierung den Einsatz von Lernsoftware? (Bitte mit Begründung, warum der Einsatz befürwortet oder abgelehnt wird)r Frage 3: Falls sich aus Ziffer l ergibt, dass Lernsoftware eingesetzt wird: Welche Kosten werden hierdurch verursacht? Frage 4: in welchem Umfang wird Lernsoftware, insbesondere zur Er langung von Sprachkenntnis in sächsischen Kita eingesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen l bis 4: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01097 DresdenGezielter Einsatz von Lernsoftware kann Lernprozesse unterstützen. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung von Lernsoftware liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte und Fachkonferenzen bzw. der Erziehewww .smk.sachsen.de Seite l von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACH SENS rinnen sowie Erzieher und erfolgt idealerweise in Abstimmung mit den Koordinatoren. Die Finanzierung verantwortet der Sachaufwandsträger. eingesetzter Software gibt es nicht. pädagogischen IT- Eine Erhebung zu Frage 5: Es ist wissenschaftlich umstritten, ob Naharbeit zu mehr Kurzsichtigkeit führt. Dennoch ist es wahrscheinlich, weil eine Korrelation zur Bildung besteht. Welches Konzept hat die Staatsregierung, um der Kurzsichtigkeit von Schülern durch Unterricht im Allgemeinen oder für den Fall des Einsatzes von Lernsoftware an Laptops / PCs usw. vorzubeugen? Da Buch, Heft und Computer aus etwa gleichem Abstand betrachtet werden. ist nicht von einer Erhöhung der Naharbeitszeit in der Schule durch den Einsatz von Lernsoftware auszugehen. Hingegen entstehen Anforderungen durch veränderte Haltung sowie anderes Augenmobilitätsund Lidschlagverhalten. Die Weiterentwicklung von Schulen zu gesundheitsförderlichen Lernund Lebensorten schließt die Beachtung der Rhythmisierung von Arbeits- und Entspannungsprozessen ein. Bei der Gestaltung von gesundheitsförderlichen Lehr- und Lernprozessen sind insbesondere bildschirmgestützte Lerntätigkeiten von Schülern zu beachten. Maßnahmen zur Prävention von Kurzsichtigkeit sind immanenter Bestandteil der schulischen Gesundheitsförderung, speziell im Kontext der Gestaltung von gesundheitsförderlichen Lehrund Lernprozessen. Zur Unterstützung von Schulen bei der Konzipierung und Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Online- Portale entwickelt worden. Bezogen auf den Sachverhalt Kurzsichtigkeit sind die Portale zur Förderung von Lebenskompetenzen ) und zur Förderung von Bewegung, Sport und Spiel (www:Jer11portal-sachsen-bewegung.de) relevant. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2017-01-04T15:32:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes