SACHSISCHES STMTSMINISTERiUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage d"ç Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 617255 Thema: Verfahren gegen Mitglieder der Hoollgangruppe ,,Faust des Ostens", Nachfrage zur Drs. 614257 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwieweit (insbesondere wann und mit welcher Abweichung zur Anklage ) ist das Hauptverfahren gegen die in der Vorbemerkung der Drs. 614257 genannten fünf Mitglieder der ,,Faust des Ostens" eröffnet worden? Wenn nein, aus welchen Gründen noch nicht und wann ist mit der Eröffnung zu rechnen? Über die Eröffnung des in der Fragestellung genannten Hauptverfahrens ist durch das Landgericht Dresden bisher noch nicht entschieden worden. Wann über die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht Dresden entschieden wird, unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit. STAATSMINISTERIU M DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-'1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-LR-61 9/1 6 Dresden, ÇJanuar 2O17 Hausanschrift: Sächslsches Staatsm¡nisterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz sachsen de/smj Verkehrsverblnd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlin¡en 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang tlber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang fi¡r €leklron¡sch s¡gnierte sow¡€ für verschlússelte elektronische Dokument € nur übêr das Elektronische Ger¡chts- und V€Maltungspostfach; nähere lnformalionen unler M egvp de Seite I von 3 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN ñftilELä /Rålllt-À$Jw Frage 2: Welche weiteren Ermittlungsverfahren mit welchem Stand (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren) laufen derzeit gegen die fünf angeklagten Mitglieder der ,,Faust des Ostens" wegen welches Straftatbestandes bzw. wurden bereits mit welchem Ergebnis abgeschlossen? (Bitte jeweils konkreten Tatvorwurf, TaEeit, Tathandlung, Stand des Verfahrens, einschl. Verurteilung , Gründe einer evtl. Einstellung des Verfahrens angeben.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen Frage 3: ln welchem Stand befinden sich die in der Anlage zu Frage 2 de¡ Drs. 6/4257 genannten weiteren Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der ,,Faust des Ostens"? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen Frage 4: Welche weiteren Ermittlungsverfahren wurden seit der Beantwortung der Drs. 614257 gegen die Mitglieder der ,,Faust des Ostens" (die in Frage 2 de¡ Drs. 6/4257 aufgeführt sind) mit welchem Stand (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren) wegen welches Straftatbestandes eingeleitet ? (Bitte jeweils konkreten Tatvorwurf, TaEeit, Tathandlung, Stand des Verfahrens , einschl. Verurteilung, Gründe einer evtl. Einstellung des Verfahrens angeben.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 3 verwiesen Entsprechend der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Drs. 614257 werden als ,,Mitglieder" der ,,Faust des Ostens" diejenigen Personen verstanden, gegen die in der Vergangenheit wegen des Tatvorwurfs der Bildung krimineller Vereinigungen nach S 129 StGB im Zusammenhang mit der Hooligangruppe ,,Faust des Ostens" ermittelt wurde und deren Verfahren nicht aus tatsächlichen Gründen nach S 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden sind, so dass deren Mitgliedschaft in der Hooligangruppe nicht ausgeschlossen Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN illRâ'rlffi -v werden kann. ln der Anlage 3 werden die nach der Antwort der Staatsregierung vom 16. Mäz 2016 auf die Drs. 614257 neu eingeleiteten Verfahren dargestellt. Frage 5: Wie viele der angeklagten und weiteren Mitglieder der ,,Faust des Ostens" waren mutmaßlich an Straftaten beteiligt, die Mitgliedern der ,,Terrorgruppe Freital" zut Last gelegt werden? Es liegen dezeit keine Erkenntnisse dazu vor, dass Mitglieder der Hooligangruppe ,,Faust des Ostens" an Straftaten der sog. ,,Gruppe Freital" beteiligt waren. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Anlagen 1 bis 3 Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Drs. 6/7255 1 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 15.04.2001 Gefährliche Körperverletzung Beteiligung an Ausschreitungen an einer Straßenbahnhaltestelle , wobei auch Ausländer angegriffen wurden (Tritte mit den Fuß und Beleidigung ) Verbindung mit einer anderen Sache 01.01.2003 Gefährliche Körperverletzung Akten bereits ausgesondert, daher keine Angaben möglich Verbindung mit einer anderen Sache 01.01.2003 Gefährliche Körperverletzung Akten bereits ausgesondert, daher keine Angaben möglich Einstellung nach §§ 47 JGG i.V.m. 45 Abs. 2 JGG 14.06.2004 Uneidliche Falschaussage Falschaussage als Zeuge vor dem AG Meißen in Hauptverhandlung Maßnahmen/Zuchtmittel 05.05.2005 Vortäuschen einer Straftat Akten bereits ausgesondert, daher keine Angaben möglich. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 24.05.2005 Besonders schwerer Fall des Diebstahls Akten bereits ausgesondert, daher keine Angaben möglich. Einstellung nach § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) 12.11.2005 Trunkenheit im Verkehr Fahrt mit PKW am 12.11.2005 mit 1,5 o/oo im öffentlichen Verkehrsraum Geldstrafe (Strafbefehl) 35 Tagessätze 05.03.2007 Betrug Nichtmitteilung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses , um so Leistungen von der Agentur für Arbeit zu erhalten Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 StPO 01.04.2007 Körperverletzung Angabe nicht (mehr) möglich. Die Akte wurde am 17.12.2013 ausgesondert. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 17.05.2007 Körperverletzung Akten bereits ausgesondert, daher keine Angaben möglich. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 02.11.2007 Sachbeschädigung Verfahren wurde bereits ausgesondert: Aussage zur Tathandlung nicht möglich Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Schuldausschließungsgrund 14.03.2008 Gemeinschädliche Sachbeschädigung Eintreten auf eine Werbewand an einer Haltestelle und Bewerfen dieser mit Steinen Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 17.05.2008 Raub Entwenden von Geld bei den Geschädigten durch Anwendung von Gewalt in Form von Schlägen auf einem Autobahnparkplatz Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 21.05.2008 Gefährliche Körperverletzung Verfahren wurde ausgesondert: Aussage zur Tathandlung nicht möglich Einstellung nach § 170 Abs. 1 StPO, Schuldausschließungsgrund 25.06.2008 Bildung krimineller Vereinigungen Mitgliedschaft in der bzw. Unterstützung der Vereinigung "Hooligans Elbflorenz" durch Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten der Vereinigung Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 StPO 16.08.2008 Raub Angeklagter entriss in einem Zug der DB AG im Bahnhof Schwandorf einem mitreisenden Anhänger des FC Bayern München gewaltsam dessen Fanschal Einstellung nach §§ 47 JGG i.V.m. 45 Abs. 3 JGG 11.09.2008 Gefährliche Körperverletzung Verfahren wurde bereits ausgesondert: Aussage zur Tathandlung nicht möglich Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Schuldausschließungsgrund 09.11.2008 Erschleichen von Leistungen Fahrt mit der Bahn von Hof nach Dresden ohne Fahrschein Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 17.11.2008 Erpressung Verfahren wurde ausgesondert: Aussage zur Tathandlung nicht möglich Einstellung § 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme ) 06.12.2008 Störung von Versammlung u. Aufzügen Verurteilter vermummte sich, als er das Stadion in Regensburg nach einem Fußballspiel verließ Maßnahmen/Zuchtmittel, Zahlen einer Geldauflage Anlage 1 zur Drs. 6/7255 2 21.12.2008 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei einem Hallenfußballturnier trug der Beschuldigte Handschuhe mit Quarzsand. Daher wurde er durch Polizeibeamte zur Personalienfeststellung nach draußen gebracht. Dagegen wehrte er sich durch Herauswinden und Wegdrehen. Geldstrafe (Strafbefehl) 25 Tagessätze 08.03.2009 Sachbeschädigung Der Beschuldigte beschädigte in einem Eisenbahnwaggon die Deckenverkleidung. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 30.03.2009 Diebstahl Diebstahl von Zigaretten im Kaufland Dresden Einstellung 154 Abs. 2 StPO 08.04.2009 Diebstahl Verfahren wurde ausgesondert: Aussage zur Tathandlung nicht möglich Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 11.04.2009 Hausfriedensbruch Aufenthalt im Georg-Arnhold-Bad trotz Hausverbotes Anklage und Verbindung mit einer anderen Sache 20.05.2009 Sachbeschädigung Beschädigung eines Außenspiegels PKW in Dresden Einstellung 154 Abs. 2 StPO 03.07.2009 Raub Geschädigter wurde in Dresden durch Schläge gegen den Kopf gezwungen, sein Handy herauszugeben . Urteil Maßnahmen /Zuchtmittel, 40 Arbeitsstunden und Antiaggressionstraining 22.08.2009 Landfriedensbruch Angriff auf Polizisten durch Werfen von Bierbechern und Stühlen, die eine nicht genehmigte, private Veranstaltung auflösen wollten Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 12.09.2009 Sachbeschädigung Beschädigung von zwei Autos in Dresden durch Tritte Urteil: Maßnahmen /Zuchtmittel, psychologische Einzelgespräche 03.10.2009 Gefährliche Körperverletzung Gemeinschaftliches Schlagen mit den Fäusten ins Gesicht des Geschädigten, so dass dieser Prellungen, Abschürfungen, Hämatome und Schmerzen erlitt Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 23.10.2009 Hausfriedensbruch Verstoß gegen ein bundesweites Stadionverbot durch Anwesenheit bei einem Spiel der SG Dynamo Dresden in Ingolstadt Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 06.12.2009 Besonders schwerer Fall des Diebstahls Diebstahl von Waren in einer Tankstelle in Wuppertal Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 22.01.2010 Erschleichen von Leistungen 22.01.2010 bis 23.06.2011: Sechsmal Fahren ohne Fahrschein mit Bus/Straßenbahn in Dresden 170 Abs. 2 StPO Verfahrenshindernis Verjährung 23.01.2010 Gefährliche Körperverletzung Angeklagter soll sich an einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Anhängern der SG Dynamo Dresden und Rapid Wien auf dem Neumarkt in Dresden beteiligt haben. Freispruch 23.01.2010 Raub Angeklagter soll mit weiteren Anhängern der SG Dynamo Dresden mehreren Fans von Rapid Wien in einem Dresdner Pub gewaltsam die Fanschals entrissen haben. Verbindung mit einer anderen Sache 06.05.2010 Diebstahl Wegnahme von Süßigkeiten an einer Autobahnraststätte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 13.05.2010 Gefährliche Körperverletzung Zusammen mit zwei Mittätern Faustschläge im Großen Garten in Dresden zu Lasten des Geschädigten Geldstrafe (Urteil) 80 Tagessätze 13.05.2010 Gefährliche Körperverletzung Tritte gegen den Rücken des Geschädigten im Großen Garten in Dresden Verbindung mit einer anderen Sache 27.05.2010 Diebstahl Wegnahme von Lebensmitteln in einem NETTO- Markt Verbindung mit einer anderen Sache 31.07.2010 Gefährliche Körperverletzung Tritte und Schläge in einer Diskothek in Dresden zusammen mit einem Mittäter zu Lasten von zwei Geschädigten Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 17.10.2010 Erschleichen von Leistungen Fahrt mit einem Regionalexpress von Borsdorf nach Dresden ohne Fahrkarte Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 06.11.2010 Diebstahl gem. § 244 StGB Entwenden von sieben Stangen Zigaretten an einer Autobahnraststätte Verbindung mit einer anderen Sache Anlage 1 zur Drs. 6/7255 3 27.11.2010 Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei der Rückfahrt von einem Fußballspiel mit dem Zug versuchte der Beschuldigte auf einen anderen Fahrgast einzuschlagen. Als Bundespolizisten dazwischen gingen, leistete der Beschuldigte Widerstand, indem er versuchte, sich loszureißen . Dabei verletzte er auch einen Bundespolizisten . Geldstrafe (Strafbefehl) 60 Tagessätze 12.12.2010 Körperverletzung Schlägerei im Zug zwischen Glauchau und Zwickau am 12.12.2010 gegen einen Anhänger des FC Erzgebirge Aue Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 08.01.2011 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Am 08.01.2011 kam der Beschuldigte in der Regionalbahn von Görlitz nach Dresden im Bereich Bautzen den Aufforderungen der den Zug begleitenden Beamten, die Verunreinigung des Zuges zu unterlassen, nicht nach. Außerdem wollte er die Personalienfeststellung eines gesondert Verfolgten verhindern. Deshalb stellte er sich in den Gang des Zugabteils, hielt sich an den Sitzen fest und wollte so auch sein dortiges Entfernen verhindern. Er konnten erst mit einfacher Gewalt durch den Polizeibeamten in den Eingangsbereich des Zugabteils verbracht werden . Im Bereich der I. Klasse versuchte er sich trotz Fesselung ständig vom angewiesenen Sitz zu erheben, um auf die Polizeibeamten einzuwirken . Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 40 Tagessätze 08.01.2011 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Der Fußballfan der SG Dynamo Dresden fuhr am 08.01.2011 mit weiteren ca. 74 Fans in der Regionalbahn von Görlitz nach Dresden. Vor der Fahrkartenkontrolle wurden die Personen über Bordfunk aufgefordert, sich so zu setzten, wie es die Gruppentickets erforderten. Dies ignorierte der Beschuldigte. Er veranstaltete eine Polonaise , verschüttete Bier im Zug und sollte deshalb von den anderen Fans getrennt werden. Dem widersetzte er sich. Er legte sich auf Beine anderer Fans, hielt sich an Haltegriffen der Sitze fest. Das Verbringen zur Identitätsfeststellung gelang nur mit einfacher körperlicher Gewalt. Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 02.04.2011 Körperverletzung Schlag mit der Faust in das Gesicht des Geschädigten an einer Autobahnraststätte Verbindung mit einer anderen Sache 06.04.2011 Umgang mit explosiven Stoffen Beisichführen eines pyrotechnischen Gegenstands , der weder über BAM-Zulassung noch CE-Kennzeichnung verfügte Einstellung § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 09.04.2011 Landfriedensbruch Beteiligung an Ausschreitung am Hauptbahnhof Dresden, bei der es zu Angriff auf Polizisten kam, die verletzt wurden Verbindung mit einer anderen Sache 09.04.2011 Beleidigung Beleidigung von mehreren Polizisten am Dresdner Hbf. Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 16.04.2011 Landfriedensbruch Beteiligung an Ausschreitungen an einer Straßenbahnhaltestelle , wobei auch Ausländer angegriffen wurden (Tritte mit den Fuß und Beleidigung ) Verbindung mit einer anderen Sache 16.04.2011 Landfriedensbruch Beteiligung an Ausschreitungen an einer Straßenbahnhaltestelle , wobei auch Ausländer angegriffen und beleidigt wurden Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 20.04.2011 Hausfriedensbruch Besuch des Fußballspiels zwischen dem FSV Zwickau und Borea Dresden am 20.04.2011 trotz bundesweiten Stadionverbots Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 29.05.2011 Hausfriedensbruch Besuch des Fußballspiels zwischen dem FSV Zwickau und dem 1. FC Magdeburg am 29.05.2011 trotz bundesweiten Stadionverbots Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 29.05.2011 Gefährliche Körperverletzung Jeweils Schläge mit der Faust gegen die Gesichter von zwei Geschädigten in Dresden Verbindung mit einer anderen Sache Anlage 1 zur Drs. 6/7255 4 02.07.2011 Körperverletzung Schlag mit der Faust in das Gesicht des Geschädigten in Dresden Jugendstrafe sechs Monate mit Bewährung 02.07.2011 Sachbeschädigung Tritt gegen die Tür eines Taxis in Dresden Verbindung mit einer anderen Sache 24.07.2011 Verstoß gegen das Vermummungsverbot Vermummung innerhalb eines Fanmarsches anlässlich der Fußballbegegnung Dynamo Dresden gegen Hansa Rostock Verbindung mit einer anderen Sache 24.07.2011 Landfriedensbruch Bewerfen der Fassade des Stadions mit Bitumen- Beuteln mit Kaltanstrich und Steinen sowie eines Streifenwagens mit Steinen aus einer Gruppe von 15 Personen, so dass es zu Sachschäden kam Verbindung mit einer anderen Sache 24.07.2011 Landfriedensbruch Bewerfen der Fassade des Stadions mit Bitumen- Beuteln mit Kaltanstrich und Steinen sowie eines Streifenwagens mit Steinen aus einer Gruppe von 15 Personen, so dass es zu Sachschäden kam Verbindung mit einer anderen Sache 06.11.2011 Fahren ohne Fahrerlaubnis Fahren ohne Fahrerlaubnis auf der Bundesstraße 6 in Wildberg Geldstrafe (Strafbefehl) 40 Tagessätze 23.02.2012 Diebstahl gem. § 244 StGB Entwenden von 57 Flaschen Spirituosen aus einem Supermarkt Verbindung mit einer anderen Sache 23.02.2012 Diebstahl gem. § 244 StGB Entwenden von 57 Flaschen Spirituosen aus einem Supermarkt Verbindung mit einer anderen Sache 29.03.2012 Räuberischer Diebstahl Entwenden von 45 Flaschen Spirituosen und Schubsen und schlagen des Ladenpersonals als diese den Diebstahl bemerkten Verbindung mit einer anderen Sache 17.05.2012 Körperverletzung Schläge gegen Mitarbeiter eines Reporterteams Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 17.05.2012 Gefährliche Körperverletzung Gemeinschaftliches Schlagen und Treten von anderen Gästen des Fährgartens Johannstadt Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 17.05.2012 Gefährliche Körperverletzung Gemeinschaftliches Schlagen und Treten von anderen Gästen des Fährgartens Johannstadt Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 17.05.2012 Landfriedensbruch Beteiligung an Ausschreitungen, bei der mehrere Personen durch Schläge verletzt wurden Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 23.05.2012 Erschleichen von Leistungen Fahren ohne Fahrschein mit Verkehrsmitteln der Dresdner Verkehrsbetriebe Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 05.06.2012 Umgang mit explosiven Stoffen Beisichführen von 3 Stück Feuerwerkskörpern, die weder über BAM-Zulassung noch CE- Kennzeichnung verfügten Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 StPO 05.06.2012 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 3 BtMG Besitz von 0,05 Gramm eines Taback- Marihuana-Gemischs Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 09.06.2012 Falsche Verdächtigung Falsche Behauptung, er sei am 09.06.2012 in der Dresdner Neustadt durch einen PKW angefahren und verletzt worden Urteil Maßnahmen /Zuchtmittel, 60 Arbeitsstunden 09.06.2012 Volksverhetzung Beleidigung einer dunkelhäutigen Person Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 20.09.2012 Diebstahl Diebstahl von Lebensmitteln im Kaufland in Dresden Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 20.10.2012 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Beteiligung an einem Überfall auf Fans von Eintracht Braunschweig, bei dem es zu Sachbeschädigungen an Autos, Verletzungen von Personen und Entwenden von Fanutensilien kam Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 13.02.2013 Landfriedensbruch Beteiligung am sog. Trauermarsch in Dresden, aus denen Schneebälle auf Polizeibeamte und Gegendemonstranten geworfen wurden Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 09.03.2013 Gefährliche Körperverletzung Mit einem weiteren Beschuldigten gemeinschaftliches Schlagen mit der Faust ins Gesicht, Schubsen und Treten mit den Füßen gegen den Geschädigten, sodass dieser aufgeplatzte Lippen und Schmerzen erlitt Maßnahmen/Zuchtmittel, Zahlung 400 € Schadensersatz und Schmerzensgeld an den Geschädigten , Auflage erfüllt 29.06.2013 Sachbeschädigung Werfen von Flaschen auf Lautsprecherboxen, die dadurch beschädigt werden Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 05.08.2013 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG Besitz von 5,7 Gramm Marihuana Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO Anlage 1 zur Drs. 6/7255 5 13.10.2013 Gefährliche Körperverletzung Gemeinsames Schlagen des Geschädigten mit der Faust ins Gesicht, sodass der Geschädigte Schwellungen, Schürfwunden und Schmerzen erlitt Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 15.11.2013 Gefährliche Körperverletzung Gemeinschaftliches Treten mit beschuhten Füßen gegen Kopf und Körper eines Geschädigten, der Platzwunden, Hämatome und Schwellungen erlitt Freispruch 23.02.2014 Landfriedensbruch Angriff auf Café Pawlow, dabei kam es zu Sachbeschädigungshandlungen an den Einrichtungsgegenständen und zu Körperverletzungshandlungen (Treten in den Rücken) an mehreren Gästen Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 14.06.2014 Beleidigung Beschädigung der Scheiben einer Straßenbahnhaltestelle mit zwei Mittätern und Beleidigung von zwei Polizisten Urteil: Maßnahmen /Zuchtmittel 50 Arbeitsstunden 14.06.2014 Sachbeschädigung Beschädigung der Scheiben einer Straßenbahnhaltestelle mit zwei Mittätern Verbindung mit einer anderen Sache 26.07.2014 Hausfriedensbruch Betreten des Stadions in Dresden trotz bestehenden Verbots, welches durch den DFB ausgesprochen wurde Geldstrafe (Strafbefehl) 25 Tagessätze 26.08.2015 Gefährliche Körperverletzung Tritt gegen einen Geschädigten während eines gemeinschaftlichen Übergriffs auf den Ordnungsdienst im Fußballstadion anhängig bei der Staatsanwaltschaft 28.12.2015 Körperverletzung Der Beschuldigte schlug bei einer Geburtstagsparty einem anderen Gast ins Gesicht. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 03.01.2016 Fahren ohne Fahrerlaubnis Fahren eines PKW im Dresdner Stadtgebiet ohne eine Fahrerlaubnis Geldstrafe (Strafbefehl) 50 Tagessätze, Entziehung Fahrerlaubnis 19.03.2016 Landfriedensbruch Beteiligung an einer Drittortauseinandersetzung zwischen Anhängern der SG Dynamo Dresden und des F.C. Hansa Rostock in Dresden anhängig bei der Staatsanwaltschaft 10.07.2016 Gefährliche Körperverletzung Am 10.07.2016 wirkte der Beschuldigte mit einem weiteren Mittäter auf dem Fußweg an einer Straßenbahnendhaltestelle in Dresden auf die erheblich alkoholisierten späteren Geschädigten körperlich ein. Der Beschuldigte selbst schlug dabei einem der Geschädigten mit der rechten flachen Hand ins Gesicht, der dadurch Schmerzen und eine Rötung im Gesicht davontrug. Weitere Folgen traten nicht ein, da die Geschädigten einen weiteren Schlag abwehren und fliehen konnten. Anklage vor dem Strafrichter , anhängig bei Gericht Anlage 2 zur Drs. 6/7255 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 24.07.2011 Bildung krimineller Vereinigungen Landfriedensbruch im Eingangsbereich vor Club „Mensa“ Einstellung gem. § 153 StPO 29.06.2013 Gefährliche Körperverletzung Würfe mit Flaschen und einem Fahrrad auf Besucher einer Party; Schlag gegen den Besucher einer Party hinter das linke Ohr Ermittlungen der StA dauern an 26.07.2015 Sachbeschädigung Werfen von Pflastersteinen in ein Hotel Ermittlungen der StA dauern an 13.08.2015 Sachbeschädigung i.V.m. versuchter gefährlicher Körperverletzung Angriff auf Fanbus von Rot-Weiß-Erfurt als dieser an der roten Ampel stand Ermittlungen der StA dauern an 26.08.2015 Gefährliche Körperverletzung Tatverdächtiger tritt gegen Kopf und Oberkörper des am Boden liegenden Geschädigten Ermittlungen der StA dauern an 23.09.2015 Verstoß gegen § 28 SächsVersG Tragen eines schwarzen Kapuzenshirts im Gesicht und einer Sonnenbrille, so dass nur noch die Nase erkennbar war Strafbefehl rechtskräftig 07.10.2015 Erschleichen von Leistungen Nutzen Verkehrsmittel der DVB AG ohne gültigen Fahrausweis Strafbefehl rechtskräftig 19.10.2015 Verstoß gegen § 22 SächsVersG Tatverdächtiger trägt hochgezogenen Pullover und hat sich damit vermummt Strafbefehl rechtskräftig 17.11.2015 Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln Anonymer Hinweis auf Drogengeruch aus der Wohnung des Tatverdächtigen Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, Tat nicht nachweisbar 21.11.2015 Beleidigung Beleidigung eines Bundespolizisten nach der Erteilung eines Platzverweises durch diesen Strafbefehl rechtskräftig, einbezogen in rechtskräftigen nachträglichen Gesamtstrafenbeschluss 20.12.2015 Gefährliche Körperverletzung Aus einer Personengruppe heraus wird eine zweite Personengruppe angesprochen, dann geschubst und schließlich mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht geschlagen Ermittlungen der StA dauern an 03.01.2016 Sachbeschädigung Beschädigung der Eingangstür einer Wohnung mittels eines Blumenkastens Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, Tat nicht nachweisbar 03.01.2016 Fahren ohne Fahrerlaubnis Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein Strafbefehl rechtskräftig 11.01.2016 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Angriffe in Leipzig-Connewitz Polizeiliche Ermittlungen dauern an 14.01.2016 Gefährliche Körperverletzung Personengruppe schlägt nach einer verbalen Auseinandersetzung dem Geschädigten mit einem flaschenartigen Gegenstand gegen den Kopf Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, Tat nicht nachweisbar Anlage 3 zur Drs. 6/7255 1 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 20.12.2015 Gefährliche Körperverletzung Der Beschuldigte schlägt gemeinsam mit zwei weiteren Tätern vor einer Diskothek in Dresden auf mehrere Geschädigte, die die Angreifer zuvor wegen ihrer abwertenden Äußerungen gegenüber Polizeibeamten zur Rede gestellt hatten, ein. Die Geschädigten erlitten leichte Verletzungen. anhängig bei der Staatsanwaltschaft 05.01.2016 Erschleichen von Leistungen Fahren ohne Fahrschein in Verkehrsmitteln der Dresdner Verkehrsbetriebe, Schaden 4,60 Euro Geldstrafe (Strafbefehl ) 45 Tagessätze 19.03.2016 Landfriedensbruch Beteiligung an einer Drittortauseinandersetzung zwischen Anhängern der SG Dynamo Dresden und des F.C. Hansa Rostock in Dresden anhängig bei der Staatsanwaltschaft 19.03.2016 Landfriedensbruch Beteiligung an einer Drittortauseinandersetzung zwischen Anhängern der SG Dynamo Dresden und des F.C. Hansa Rostock in Dresden anhängig bei der Staatsanwaltschaft 26.03.2016 Gefährliche Körperverletzung Gemeinschaftlicher Übergriff gegen einen auf dem Boden Liegenden durch Tritte und Schläge gegen den Kopf und den Körper an einer Straßenbahnhaltestelle Anklage vor dem Strafrichter, anhängig bei Gericht 05.05.2016 Gefährliche Körperverletzung Der Beschuldigte soll sich am 05.05.2016 mit sieben weiteren Beschuldigten in Zittau einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben, indem gemeinschaftlich auf einen Geschädigten eingetreten und - geschlagen worden sein soll. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 17.05.2016 Betrug Geltendmachung einer unberechtigten Forderung gegenüber der Agentur für Arbeit Halle für eine angebliche Arbeitsvermittlung im Rahmen der Tätigkeit für die vom Beschuldigten betriebene Arbeitsvermittlung anhängig bei der Staatsanwaltschaft 30.05.2016 Erschleichen von Leistungen Fahren ohne Fahrschein in Verkehrsmitteln der Dresdner Verkehrsbetriebe, Schaden 2,30 Euro Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 21.08.2016 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Dem Beschuldigten liegt zur Last, sich während des Stadtfestes in Dresden am 21.08.2016 an Gewalttätigkeiten beteiligt zu haben. anhängig bei der Generalstaatsanwaltschaft 26.08.2016 Gefährliche Körperverletzung Beim Stadtfest in Chemnitz kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Securitymitarbeitern , zu denen der Beschuldigte gehörte , und einem Hotelangestellten. Beide wurden verletzt. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 14.10.2016 Körperverletzung Faustschlag in das Gesicht ohne ersichtliche Verletzungsfolgen Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 20170105114220 KA6-7255_Anl.1 KA6-7255_Anl.2 KA6-7255_Anl.3 2017-01-05T12:44:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes