SACHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-vo n- Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 617263 Thema: Konfession der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welcher Konfession gehören die verschiedenen Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung jeweils an? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Begründung: Aus der Funktion des Fragerechts ergibt sich eine Beschränkung der Antwortpflicht. Ziel des Fragerechts ist das Verschaffen von lnformationen, die die Abgeordneten zur Erfüllung ihrer Aufgaben (u. a. Kontrolle der Regierung) benötigen. Daraus folgt: Die Staatsregierung muss nur solche Fragen beantworten, die sich auf den eigenen Zuständigkeitsbereich beziehen, für den sie dem LT verantwortlich ist (siehe auch $ 56 Abs. 3 S. 1 GOLT; vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - Vf. 56-lVa-00 -,juris Rn. 34). Der Verantwortungsbereich der Staatsregierung ist sowohl personell als auch sachlich abzugrenzen. Personell erstreckt er sich auf die Mitglieder der Staatsregierung und alle Personen, die der Aufsicht oder Weisungsbefugnis eines Mitglieds der Staatsregierung unterliegen. Sachlich wird jeder politische Bereich erfasst, in dem die Staatsregierung oder eines ihrer Mitglieder in seinem Aufgabenbereich tätig geworden ist oder sich geäußert hat, sowie jeder Bereich, in dem die Regierung oder eines ihrer Mitglieder kraft rechtlicher Vorschriften tätig werden kann (BayVerfGH, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - Vf. 53-lVa-13 -, juris Rn. 34). Die Konfessionszugehörigkeit bzr¡t. -losigkeit. der Mitglieder der Staatsregierung ist - anders als ihre politischen Außerungen - nicht dem sachlichen und personellen Verantwortungsbereich der Staatsregierung, sondern dem nichtdienstlichen und damit dem höchstpersönlichen Bereich eines Regierungsmitglieds zuzuordnen. Nichtdienstliches Verhalten von Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41.50t34t31 19- 201 6/96400 Dresden, 3. Januar 2017 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße I 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI l# FreistaatSACHSEN Regierungsmitgliedern kann nur Gegenstand des Fragerechts sein, wenn und soweit es einen Zusammenhang mit dem Regierungsamt aufweist, etwa wenn sich aus diesem Verhalten Auswirkungen auf die Amtsführung ergeben können oder wenn die Eignung für das Amt infrage steht (BayVerfGH, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - Vf . 53-lVa-13 -, juris Rn. 34). Die pauschale Fragestellung nach der Konfessionszugehörigkeit aller Regierungsmitglieder zeigt keinen Bezug zum Regierungsamt auf. Daher betrifft sie nicht den Verantwortungsbereich der Staatsregierung. Mit freundlichen Grüßen 12.V.¿Å Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2017-01-04T11:05:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes