STAATSMINISTERIUM DES INNERN 27 -1 Freistaat e.Te SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7270 Thema: Vollzugsquoten der Energieeinsparverordnung (EnEV) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Vollzug der Energieeinsparverordnung obliegt seit der Änderung vom 18. November 2013, in Kraft getreten am 1. Mai 2014 (im folgenden "EnEV 2014"), den Landesbehörden. Teilweise wurden diese Vollzugspflichten an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin übertragen (§ 30 EnEV 2014). Dies betrifft die Registrierung von Energieausweisen und Inspektionsberichten sowie die automatisierbare erste Stufe der Kontrolle von Energieausweisen (§ 26c bis e). Zahlreiche Pflichten verbleiben jedoch beim Freistaat. Insbesondere die Prüfung der Erfüllung von Anforderungen bei der Errichtung, Modernisierung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden, die Überwachung der Nachrüstverpflichtungen , Kontrolle der Registrierung und der Berichte zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen, Kontrolle der Registrierung und der Energieausweise für Gebäude und die Kontrolle der Veröffentlichungspflichten in Immobilienanzeigen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zu den vorangestellten Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) grundsätzlich nur eine allgemeine Überwachungspflicht vorsehen. Konkrete Kontrollpflichten sind lediglich für die Stichprobenkontrollen bei Inspektionsberichten über Klimaanlagen und bei Energieausweisen mit dem Ziel der Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Europäische Union geregelt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-1053/10/4 Dresden, ( Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat '-k.•P-17 SACHSENc i Frage 1: Wie hoch ist die Vollzugsquote (Erfüllung der Pflichten aus der EnEV 2014) im Bereich Vorlage/Übergabe von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung? Frage 2: Wie hoch ist die Vollzugsquote (Erfüllung der Pflichten aus der EnEV 2014) im Bereich Nennung der vorgeschriebenen energetischen Parameter bei Immobilienanzeigen ? Frage 3: Wie hoch ist die Vollzugsquote (Erfüllung der Pflichten aus der EnEV 2014) im Bereich Energetische Inspektion von Klimaanlagen? Frage 4: Wie hoch ist die Vollzugsquote (Erfüllung der Pflichten aus der EnEV 2014) im Bereich korrekte Nachweisführung von EnEV-Anforderungen bei Neubau und Modernisierung? Frage 5: Wie hoch ist die Vollzugsquote (Erfüllung der Pflichten aus der EnEV 2014) im Bereich Beachtung der Zusatzanforderungen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien -Wärmegesetz - EEWärmeG) und zum sommerlichen Wärmeschutz? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: /Der ' griff,einer „Vollzugsquote" ist im Energieeinsparrecht nicht definiert. Es existiert kein ewfrtungsmaßstab für einen bestimmten Grad des Vollzugs. Entsprechende Datefi liegen insoweit nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Mit f eurdlichen Grüßen Ma us Ulbi\g Seite 2 von 2 2017-01-04T08:18:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes