STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7271 Thema: Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Vollzug der Energieeinsparverordnung obliegt seit der Änderung vom 18. November 2013, in Kraft getreten am 1. Mai 2014 (im folgenden "EnEV 2014"), den Landesbehörden. Teilweise wurden diese Vollzugspflichten an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin übertragen (§ 30 EnEV 2014). Dies betrifft die Registrierung von Energieausweisen und Inspektionsberichten sowie die automatisierbare erste Stufe der Kontrolle von Energieausweisen (§ 26c bis e). Zahlreiche Pflichten verbleiben jedoch beim Freistaat. Insbesondere die Kontrolle der Registrierung und der Energieausweise für Gebäude, Entscheidung über Befreiungsanträge, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anfertigung von Erfahrungsberichten über die oben genannten Kontrollen an die Bundesregierung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Befreiungsanträge nach § 25 EnEV 2014 wurden seit Inkrafttreten gestellt? Entsprechend der Angaben der um Zuarbeit gebetenen Bauaufsichtsbehörden sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist davon auszugehen, dass seit dem Inkrafttreten der geänderten Energieeinsparverordnung am 1. Mai 2014 bis einschließlich 30. November 2016 mindestens 113 Anträge auf Befreiung gestellt wurden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-1053/10/5 Dresden, Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSIVIINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Energieausweise wurden bezogen auf Sachsen beim DIBt registriert (Unterscheidung Neubau/Altbau)? Nach Angaben des Deutschen Instituts für Bautechnik wurden seit der Einführung der Pflicht am 1. Mai 2014 bis einschließlich 30. November 2016 insgesamt 4.855 Energieausweise für Neubauten sowie 30.181 Energieausweise für Bestandsgebäude bezogen auf Sachsen registriert. Frage 3: Korreliert die Anzahl der ausgestellten Energieausweise im Neubau mit den angezeigten Baufertigstellungen? Die Frage lässt sich aufgrund der Datenlage nicht beantworten. Nach §1 Abs. 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Geltungsbereich der EnEV auf bestimmte Gebäude beschränkt. Zudem sind nach §1 Abs. 3 EnEV bestimmte Gebäude im Geltungsbereich der EnEV von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen. Die Registrierpflicht von Energieausweisen und Inspektionsberichten für Klimaanlagen wurde zum 1. Mai 2014 eingeführt. Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor, so dass nur für das Jahr 2015 derzeit durchgängig Daten zur Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (BIBT) vorhanden sind. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen werden Baufertigstellungen für neue Wohn- und Nichtwohngebäude jährlich erhoben. Eine Erhebung auch nach dem Merkmal Anzahl der für Neubauten ausgestellten Energieausweise erfolgt durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen nicht. Frage 4: Wie viele Inspektionsberichte wurden bezogen auf Sachsen beim DIBt registriert ? Nach Angaben des Deutschen Instituts für Bautechnik wurden seit der Einführung der Pflicht am 1. Mai 2014 bis einschließlich 30. November 2016 insgesamt 344 Inspektionsberichte über Klimaanlagen bezogen auf Sachsen registriert. Frage Erhält der Freistaat vom Bund Geld für die Überwachung des EnEV-Vollzugs und, wenn 'i j a, in -welcher Höhe jährlich? Nein 7 Mit f eundlichen Grüßeni L .N Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-01-04T08:15:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes