STAATSM11SI1STER1UM des mmm Freistaat ||| SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/8539 Dresden \4 Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr.: 6/731 Thema: Kontrolibereiche bei Versammlungen und Aufzügen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie häufig, mit welcher Dauer und aufgrund welcher Anordnung wurden seit dem 1. Januar 2013 im Freistaat Sachsen Kontrolibereiche anlässlich welcher durchgeführten oder verbotenen Versammlungen und Aufzüge eingerichtet? (Bitte jeweils Angabe des Versammlungsmottos, des Anmelders, des Datums des Beginns und des Endes der jeweiligen Kontrolibereiche, Tag der Anordnung, anordnende Stelle einschl. Rechtsgrundlage angeben) Seit dem 1. Januar 2013 wurden von den Polizeidirektionen (PD) Chemnitz und Dresden insgesamt sechs Kontrolibereiche im Zusammenhang mit Versammlungen oder Aufzügen eingerichtet. Weitere Erläuterungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Welchen konkreten Raumausschnitt umfassten die Kontrolibereiche jeweils? (Bitte Straßenzüge angeben oder Karte beifügen.) Der Kontrollbereich Nr. 1 wurde einschließlich der folgenden Straßen eingegrenzt: Antonstraße - Marienbrücke - Könneritzstraße - Ammonstraße - Schweizer Straße - Liebigstraße - Bergstraße - Reichenberger Straße - Uhland-straße - Wiener Straße - Franz-Liszt-Straße - Wasastraße - Kreischaer Str. - Altstrehlen - Reicker Straße - Rayskistraße - Wiener Straße - Kar-cherallee - Stübelallee - Comeniusplatz - Fetscherplatz - Fetscherstraße -Rondell Fetscherstraße/Käthe-Kollwitz-Ufer einschließlich östlicher Teil - in Verlängerung der Fetscherstraße zum Elbufer - Fähre Johannstadt - Diakonissenweg - Bautzner Straße - Albertplatz Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Kontrollbereich Nr. 2 umfasste: Heidefriedhof Dresden, eingegrenzt durch einschließlich folgende Straßen (ohne Bundesautobahn 4): Meißner Straße - Forststraße - Sternweg - Am Walde - Moritzburger Landstraße - Neuländer Straße - An der Dürren Heide - Meißner Straße Der Kontrollbereich Nr. 3 wurde einschließlich der folgenden Straßen eingegrenzt: Georgstraße und Carolastraße zwischen Straße der Nationen und Bahnhofstraße, Bahnhofsvorplatz einschließlich Parkflächen, Bahnhofstraße, Zwickauer Straße, Reichsstraße, Annaberger Straße, Treffurthstraße, Altchemnitzer Straße, Querung Bahnschienen, Lutherstraße, Reichenhainer Straße, Augsburger Straße, Wormser Straße, Zschopauer Straße, rechts entlang der Bahnlinie bis Dresdner Platz, Bahnhofsvorplatz Der Kontrollbereich Nr. 4 wurde einschließlich der folgenden Straßen eingegrenzt: Antonstraße - Schlesischer Platz - Hansastraße - Rückseite Neustädter Bahnhof - Antonstraße - Marienbrücke - Ostraufer - Weißeritzstraße - Bauhofstraße - Freiberger Straße - Papiermühlengasse - Rosenstraße - Ammonstraße - Budapester Straße -Schweizer Straße - Hohe Straße - Bayrische Straße - Friedrich-List-Platz - Strehlener Straße - Franklinstraße - Gellertstraße - Lennestraße - Straßburger Platz - Güntzstraße - Güntzplatz - Sachsenallee - Albertbrücke - Rosa-Luxenburg-Platz - Hoyerswerdaer Straße - Bautzner Straße - Albertplatz Der Kontrollbereich Nr. 5 wurde einschließlich der folgenden Straßen eingegrenzt: Zschopauer Straße, Lutherstraße, Reichenhainer Straße, Altchemnitzer Straße, Rößlerstraße, Paul-Gruner-Straße, Johann-Esche-Straße, Kauffahrtei, Heinrich-Lorenz-Straße, Schumannstraße, Händelstraße, Helbersdorfer Straße, Wenzel-Verner-Straße, Friedrich-Hähnel-Straße, Stollberger Straße, Carl-Hamel-Straße, Jaennickestraße, Zwickauer Straße, Schillstraße, Kappelbachgasse, Michaelstraße, Weststraße, Kaßbergauffahrt, Theaterstraße, Falkeplatz, Bahnhofstraße Der Kontrollbereich Nr. 6 wurde einschließlich der folgenden Straßen eingegrenzt: Maxim-Gorki-Straße - Hansastraße/B170 - Lößnitzstraße - Louisenstraße - Prießnitz-straße - Diakonissenweg - natürliche Begrenzung Elbufer unterhalb Elbradweg - Fuß-gänger-/Fahrradbrücke - Leipziger Straße - Schützenhofstraße - Großenhainer Straße Frage 3: Welche polizeiliche Gefahrprognose lag der Entscheidung des Innenministeriums zur Anordnung bzw. Zustimmung zur Anordnung der jeweiligen Kontroilbereiche zugrunde? Der Einrichtung der aufgeführten Kontroilbereiche lag jeweils eine sehr komplexe und vielschichtige Gesamtlage zu Grunde, die im nachfolgenden zusammengefasst dargestellt wird. • Kontroilbereiche Nr. 1 und 2 im Zuständigkeitsbereich der PD Dresden im Zeitraum vom 12. Februar 2013, 21:00 Uhr, bis 14. Februar 2013, 06:00 Uhr: Im fraglichen Zeitraum wurden anlässlich des 68. Jahrestages der alliierten Luftangriffe auf Dresden im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Kundgebungen und Aufzüge unterschiedlicher politischer Spektren angemeldet. Die Einrichtung der Kontroilbereiche zielte auf die Verhinderung von Straftaten nach § 100a StPO und § 28 SächsVersG ab. Bei der angemeldeten Versammlungslage waren Ausschreitungen gewaltbereiter Extremisten zu Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN erwarten. Die Polizei beobachtete unter gewaltbereiten Versammlungsteilnehmern zunehmend die Bereitschaft, bei Auseinandersetzungen Wurfgeschosse bereitzuhalten, mit denen entweder der politische Gegner angegriffen oder Einsatzkräfte der Polizei attackiert wurden, wobei die verwendeten Tatmittel von Steinen über Flaschen bis hin zu selbst gebauten pyrotechnischen Erzeugnissen reichten. • Kontrollbereich Nr. 3 im Zuständigkeitsbereich der PD Chemnitz im Zeitraum vom 5. März 2013, 06:00 Uhr, bis 5. März 2013, 24:00 Uhr: Für den o. g. Zeitraum wurden anlässlich des 68. Jahrestages des folgenschwersten Luftangriffs auf die Stadt Chemnitz im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Kundgebungen und Aufzüge unterschiedlicher politischer Spektren angemeldet. Die Einrichtung des Kontrollbe-reiches zielte auf die Verhinderung von Straftaten nach § 100a StPO und § 28 Sächs-VersG ab. Die Polizei erwartete im Zusammenhang mit den Versammlungen am 5. März 2013 eine Vielzahl gewaltbereiter Teilnehmer mit der Bestrebung, eine gewaltsame Konfrontation mit dem politischen Gegenüber und mit der Polizei zu suchen. Bei der angemeldeten Versammlungslage waren Ausschreitungen gewaltbereiter Extremisten zu erwarten. Die Erfahrungen aus vergangenen Einsätzen, aber auch die infolge vorangegangener Aufrufe zu erwartenden Personen und Aktionen lieferten hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, um die Gefahren von Straftaten i. S. von § 100a StPO und § 28 SächsVersG zu prognostizieren. Die Polizei beobachtete unter gewaltbereiten Versammlungsteilnehmern zunehmend die Bereitschaft, bei Auseinandersetzungen Wurfgeschosse bereitzuhalten, mit denen entweder der politische Gegner angegriffen oder Einsatzkräfte der Polizei attackiert wurden, wobei die verwendeten Tatmittel von Steinen über Flaschen bis hin zu selbst gebauten pyrotechnischen Erzeugnissen reichten. Derartige Gegenstände sind geeignet, lebensgefährliche Verletzungen zu verursachen. • Kontrollbereich Nr. 4 im Zuständigkeitsbereich der PD Dresden im Zeitraum vom 12. Februar 2014, 18:00 Uhr, bis 14. Februar 2014, 06:00 Uhr: Für den fraglichen Zeitraum wurden anlässlich des 69. Jahrestages der alliierten Luftangriffe auf Dresden im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Kundgebungen und Aufzüge unterschiedlicher politischer Spektren angemeldet. Die Einrichtung des Kontrollbereiches zielte auf die Verhinderung von Straftaten nach § 100a StPO und § 28 SächsVersG ab. Bei der angemeldeten Versammlungslage waren Ausschreitungen gewaltbereiter Extremisten zu erwarten. Die Erfahrungen aus vergangenen Einsätzen, aber auch die infolge vorangegangener Aufrufe zu erwartenden Personen und Aktionen lieferten hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, um die Gefahren von Straftaten i. S. von § 100a StPO und § 28 SächsVersG zu prognostizieren. Die Polizei beobachtete unter gewaltbereiten Versammlungsteilnehmern zunehmend die Bereitschaft, bei Auseinandersetzungen Wurfgeschosse bereitzuhalten, mit denen entweder der politische Gegner angegriffen oder Einsatzkräfte der Polizei attackiert wurden, wobei die verwendeten Tatmittel von Steinen über Flaschen bis hin zu selbst gebauten pyrotechnischen Erzeugnissen reichten. Derartige Gegenstände sind geeignet, lebensgefährliche Verletzungen zu verursachen. Zu den Katalogstraftaten des § 100a StPO gehören u. a. auch die Tatbestände der § 315, 315b (gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr bzw. in den Straßenverkehr). Auch insofern ergaben sich aus Aufrufen und tatsächlichen Geschehnissen im Januar 2014 Hinweise für drohende Angriffe auf Verkehrsanlagen/-mittel im Kontext des Versammlungsgeschehens. Seite 3 von 5 STAATSIVIIIMISTERIUIVI DES INNERN Freistaat SACHSEN • Kontrollbereich Nr. 5 im Zuständigkeitsbereich der PD Chemnitz im Zeitraum vom 4. März 2014, 06:00, Uhr bis 5. März 2014, 24:00 Uhr: Für den o. g. Zeitraum wurden anlässlich des 69. Jahrestages des folgenschwersten Luftangriffs auf die Stadt Chemnitz im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Kundgebungen und Aufzüge unterschiedlicher politischer Spektren angemeldet. Die Einrichtung des Kontrollbe-reiches zielte auf die Verhinderung von Straftaten nach § 100a StPO und § 28 Sächs-VersG ab. Die Polizei erwartete im Zusammenhang mit den Versammlungen am 5. März 2014 eine Vielzahl gewaltbereiter Teilnehmer mit der Bestrebung, eine gewaltsame Konfrontation mit dem politischen Gegenüber und mit der Polizei zu suchen. Bei der angemeldeten Versammlungslage waren Ausschreitungen gewaltbereiter Extremisten zu erwarten. Die Erfahrungen aus vergangenen Einsätzen, aber auch die infolge vorangegangener Aufrufe zu erwartenden Personen und Aktionen lieferten hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, um die Gefahren von Straftaten i. S. von § 100a StPO und § 28 SächsVersG zu prognostizieren. Die Polizei beobachtete unter gewaltbereiten Versammlungsteilnehmern zunehmend die Bereitschaft, bei Auseinandersetzungen Wurfgeschosse bereitzuhalten, mit denen entweder der politische Gegner angegriffen oder Einsatzkräfte der Polizei attackiert wurden, wobei die verwendeten Tatmittel von Steinen über Flaschen bis hin zu selbst gebauten pyrotechnischen Erzeugnissen reichten. Derartige Gegenstände sind geeignet, lebensgefährliche Verletzungen zu verursachen. • Kontrollbereich Nr. 6 im Zuständigkeitsbereich der PD Dresden im Zeitraum vom 6. Juni 2014, 18:00 Uhr, bis 8. Juni 2014, 06:00 Uhr: Für den 7. Juni 2014 hatte die die Initiative „Zukunft statt Überfremdung“, welche die sogenannten „Freien Kräfte“ des rechtsextremistischen Spektrums hinter sich versammelt, die Jahresabschlussveranstaltung „Tag der deutschen Zukunft“ (TddZ) angemeldet, was durch diverse angemeldete Gegenveranstaltungen begleitet wurde. Die Einrichtung des Kontrollbereiches zielte auf die Verhinderung von Straftaten nach § 100a StPO und § 28 SächsVersG ab. Die Polizei erwartete im Zusammenhang mit den Versammlungen am 7. Juni 2014 eine Vielzahl gewaltbereiter Teilnehmer mit der Bestrebung, eine gewaltsame Konfrontation mit dem politischen Gegenüber und mit der Polizei zu suchen. Bei der angemeldeten Versammlungslage waren Ausschreitungen gewaltbereiter Extremisten zu erwarten. Die Erfahrungen aus vergangenen Einsätzen, aber auch die infolge vorangegangener Aufrufe zu erwartenden Personen und Aktionen lieferten hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, um die Gefahren von Straftaten i. S. von § 100a StPO und § 28 SächsVersG zu prognostizieren. Die Polizei beobachtete unter gewaltbereiten Versammlungsteilnehmern zunehmend die Bereitschaft, bei Auseinandersetzungen Wurfgeschosse bereitzuhalten, mit denen entweder der politische Gegner angegriffen oder Einsatzkräfte der Polizei attackiert wurden, wobei die verwendeten Tatmittel von Steinen über Flaschen bis hin zu selbst gebauten pyrotechnischen Erzeugnissen reichten. Derartige Gegenstände sind geeignet, lebensgefährliche Verletzungen zu verursachen. Frage 4: Wie viele Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel und unter welchem Motto wurden seit dem 1. Januar 2013 auf welcher Rechtsgrundlage aus welchen Gründen verboten? Seit dem 1. Januar 2013 wurden bis zum Eingang der Kleinen Anfrage im Sächsischen Staatsministerium des Innern am 22. Januar 2015 durch die zuständigen Versammlungsbehörden drei Versammlungen in Form von Aufzügen in den Städten Leipzig und Dresden verboten: Seite 4 von 5 STAATSTVIITMISTERIUM DES INNERN Miä'.'"""I Freistaat ^g| SACHSEIN Datum Ort Motto Rechts- grundlage Gründe 2. März 2013 Leipzig "Freiheit wird erkämpft" § 15 Abs. 1 SächsVersG unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (als Folge der vorsätzlichen Verweigerung einer Anmeldung der Versammlung unter freiem Himmel) 7. Juni 2014 Leipzig "World Naked Bike Ride LE 2014" § 15 Abs. 1 SächsVersG unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§118 OWiG) 5. Juli 2014 Dresden "Naked Bike Ride" § 15 Abs. 1 SächsVersG unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§118 OWiG) Am 19. Januar 2015 wurden ferner mit Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Dresden vom 18. Januar 2015 als zuständige Versammlungsbehörde in Eilzuständigkeit alle Versammlungen unter freiem Himmel verboten. Konkret betroffen von dem Verbot waren die folgenden, bis zum 19. Januar 2015 angezeigten Versammlungen (siehe nachstehende Auflistung). Die Allgemeinverfügung, in der die Gründe für das Verbot benannt sind, ist als Anlage beigefügt. Nach Stand der Versammlungsanzeigen wären nachfolgende Versammlungen betroffen gewesen: Anmelder Motto Natürliche Person „Mahnwache für den Frieden“ Demokratische Montagsaktion Dresden für die Weiterführung der Montagsdemos „Gegen Hartz IV und Agenda 2010. Montag ist Tag des Widerstands“ PEGIDA e. V. „Gewaltfrei gegen Glaubenskriege“ Initiative Dresdner Neujahrsputz, Kulturschaffende und Bürgerinnen aus Dresden „Aufräumen mit Vorurteilen und Rassismus“ (Kehraus nach der PEGIDA- Demonstration ohne direkte Interaktion mit PEGIDA Natürliche Person „Für ein weltoffenes Dresden - gegen PEGIDA“ Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik (MPI-CBG) „Wir wollen's wissen! Forschung in Dresden braucht alle.“ Initiative für Demonstrationsfreiheit „Demonstration für das Recht auf freie Meinungsäußerung und für Demokratie, gegen die Allgemeinverfügung Ein Teil (er Anzeigenden hat ihre Versammlungsanzeigen zurückgezogen. Mit fi idlichen Grüßen Markus Ulbi< Anlagen: 2 Seite 5 von 5 Anlage 1 Zeitraum des Kontrollbereichs Versammiungsmotto Anmelder Datum der Anordnung Anordnende Stelle Rechtsgrund- lage Bemerkung 1 12. Februar 2013, 21:00 Uhr, bis 14. Februar 2013, 06:00 Uhr „Im Gedenken den Opfern des alliierten Bombenangriffs vom 13. Februar 1945“ Privatperson 29. Januar 2013 Polizeidirektion Dresden mit Zustimmung des SMI § 19 Abs. 1 Nr. 6 SächsPolG Kontrollbereich 1 „Täterspuren“ Privatperson „Tu was gegen rechts -Demokratie stärken“ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Dresden „Gedenken an die Luftangriffe auf Dresden am 13. bis 15. Februar 1945“ Privatperson 16. Dresdner Friedenslauf Sachsen-Marathon e. V. „Brücken bauen.- Versöhnung leben“ Gesellschaft zur Förderung der Frauenkirche e. V. 2 12. Februar 2013, 21:00 Uhr, bis 14. Februar 2013, 06:00 Uhr „Gedenken 13. Februar 2013“ Landeshauptstadt Dresden 29. Januar 2013 Polizeidirektion Dresden mit Zustimmung des SMI § 19 Abs. 1 Nr. 6 SächsPolG Kontrollbereich 2 1 Zeitraum des Kontrollbereichs Versammlungsmotto Anmelder Datum der Anordnung Anordnende Stelle Rechtsgrund- lage Bemerkung 3 5. März 2013, 06:00 Uhr, bis 24:00 Uhr „Trauermarsch anlässlich der Bombardierung von Chemnitz 1945“ Interessengemeinschaft Chemnitz 27. Februar 2013 Polizeidirektion Chemnitz mit Zustimmung des § 19 Abs. 1 Nr. 6 SächsPolG Kontrollbereich 3 „5. März-Chemnitzer Friedenstag“ Rosa-Luxemburg- Stiftung SMI „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“ Chemnitzer Bündnis für Frieden und Freiheit „Friedenstag 5. März 2013“ Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Chemnitzer Friedenstag 2013“ Bürgerverein für Chemnitz „Demonstration“ Klinke e. V. „Friedenswege am Friedenstag“ Ev.-Luth. Kirchenbezirk Chemnitz „Zähne zeigen gegen Nazis“ Studentenrat der TU Chemnitz „Protestaktion gegen Rechts“ DGB Region Sudwestsachsen „Kein Frieden mit Nazis -Gegen Geschichtsrevisionismus und Naziaufmarsch“ Alternatives Jugendzentrum e. V. „Gegen Kapitalismus und Krieg“ Privatperson 2 Zeitraum des Kontrollbereichs Versammlungsmotto Anmelder „Den Toten eine Stimme“ Privatperson „Das Ende der NS-Justiz 1945 - Gedenken an die Todesurteile gegen Wi-derstandskämpferjnnen, Antisemitismus an den Hochschulen im 3. Reich“ Studentenrat der TU DD „Täterspuren“ Privatperson „Tu was gegen rechts -Demokratie stärken“ Bündnis 90/ Die Grünen Stadtverband DD „Gedenken an die Luftangriffe auf Dresden am 13. bis 15. Februar 1945“ Privatperson 17. Dresdner Friedenslauf Sachsen -Marathon e. V. „Brücken bauen - Versöhnung leben“ Gesellschaft zur Förderung der Frauenkirche e. V. „Dresden steht zusammen. Wir sind dabei. Friedlicher Protest in Hör- und Sichtweite des rechtsextremen Aufmarsches“ AG Kirche für Demokratie gegen Rechtsextremismus; Evangelische Kirche Dresden, Deutscher Gewerkschaftsbund „Gedenken 13. Februar 2014 Landeshauptstadt Dresden Datum der Anordnung Anordnende Stelle Rechtsgrund-lage Bemerkung 12. Februar 2014, 18:00 Uhr, bis 14.Februar 2014, 06:00 Uhr 31.Januar 2014 Polizeidirektion Dresden mit Zustimmung des SMI § 19 Abs. 1 Nr. 6 SächsPolG Kontrollbereich 4 3 Zeitraum des Kontrollbereichs Versammlungsmotto Anmelder „05. März - Chemnitzer Friedenstag“ Rosa-Luxemburg- Stiftung „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“ Chemnitzer Bündnis für Frieden und Toleranz „Trauermarsch anlässlich der Bombardierung Chemnitz 1945“ Interessengemeinschaft Chemnitz „Friedenstag 05. März 2014“ Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Chemnitzer Friedenstag 2014“ Bürgerverein für Chemnitz e. V. „friedliche und tolerante Lebens-Künstler denken an Tibet“ Privatperson „Friedlicher Protestmarsch gegen Geschichtsrevisionismus“ DIE UNKE Stadtverband Chemnitz „Chemnitz Nazifrei - kein Platz für Nazis“ DIE UNKE Chemnitz „Demonstration“ Klinke e. V. „Zähne zeigen gegen Nazis“ Studentenrat der TU Chemnitz „5. März der Brüh! bleibt bunt“ Bündnis Bunter Brühl Datum der Anordnung Anordnende Stelle Rechtsgrund-lage________ Bemerkung 4. März 2014, 6:00 Uhr, bis 5. März 2014, 24:00 Uhr 27. Februar 2014 Polizeidirektion Chemnitz mit Zustimmung des SMI § 19 Abs. 1 Nr. 6 SächsPolG Kontrollbereich 5 4 Zeitraum des Kontrollbereichs Versamm I u ngsmotto Anmelder Datum der Anordnung Anordnende Stelle Rechtsgrund- lage Bemerkung „Friedenswege am Friedenstag“ Ev.-Luth. Kirchenbezirk „Mahngang Täterspuren“ Projektgruppe Mahngang Täterspuren „Gedenkveranstaltung anlässlich des Chemnitzer Friedenstages“ Städtisches Theater Chemnitz gGmbH „DGB Jugend für Demokratie und Courage“ DGB 6 6. Juni 2014, 18:00 Uhr, bis 8. Juni 2014, 06:00 Uhr „Tag der deutschen Zukunft - Unser Signal gegen Überfremdung -Gemeinsam für eine deutsche Zukunft“ Initiative „Zukunft statt Überfremdung 27. Mai 2014 Polizeidirektion Dresden mit Zustimmung des SMI § 19 Abs. 1 Nr. 6 SächsPolG Kontrollbereich 6 „Tag der Vielfalt und Demokratie“ Ausländerrat Dresden e. V. „Fest der weltoffenen Zukunft“ Ausländerrat Dresden e. V. „Volksfest“ Privatperson „7. Atomsmasher Festival Chemiefabrik GbR Familienfest Open Air Querformat e. V. 5 Anlage 2 P0UZE1D1REKT10N DRESDEN POLIZEI Sachsen FOUZEIDIREKTtON ORESOEM Pöflli!pr8§W#nt Postfach 12 0102 f §1002 Dresden Dieter mm Allgemeinverfügung anlässlich der aktuellen Bedrohungslage internationaler Terrorismus für Versammlungen im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden am 19. Januar 2015 Die Polizeidirektton Dresden als zuständige Versammlungsbehörde gemäß § 32 Abs, 3 Sächsisches Versammlungsgesetz, § 60 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz erlässt folgende Allgemeinverfügung in Eilzuständigkeit: 1. ln der Zeit vom 19. Januar 2015, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, werden alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der Ortsgrenzen der Landeshauptstadt Dresden untersagt. 2. Alle bislang angezeigten und beschiedenen Versammlungen in diesem Raum werden von der unter Ziffer 1. genannten Regelung miterfasst. 3. Für die Ziffern 1. und 2. liegt die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse und wird angeordnet. 4. Diese Aligemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Gründe: Der Polizeidirektion Dresden liegen basierend auf Informationen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Sachsen Erkenntnisse vor, dass im Zusammenhang mit dem wöchentlich stattfindenden Versammlungsgeschehen von „PEGIDA“ eine konkrete Gefahr besteht. Danach wurden Attentäter aufgerufen, sich unter die Protestierenden (PEGIDA-Demonstranten) zu mischen, um zeitnah einen Mord an einer Einzelperson des Organisationsteams der PEGIDA-Demonsirationen zu begehen. Dieser Aufruf ähnelt einem über einen Twitter-Account übermittelten Tweet, in dem auf Arabisch die Demonstrationen PEGIDA als Feindin des Isiam bezeichnet werden. Angaben zum konkreten Vorgehen liegen hierbei nicht vor. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Charakteristik terroristischer Anschläge ist auch mit dem Einsatz gemeingefährlicher Mittel zu rechnen und von einer unmittelbaren Gefährdung von Leib und Leben aller Teilnehmer an Versammlungen auszugehen. Hau$anschrift: PollzeJdirektfon Dresden Schieägasse 7 01007 Oresdeni vAWApolteeL3achsen.de Verkehrsanbindung; vAVW.wo-onHns.cIs Behindertenparkpiatz: Gekennzeichnete Parkplätze "Köln Zugang für elektronisch vyniVi* sowie für vörscNCme'ur e!©kttuni$sc?so Qskumöntö. POU'/.RIDIRliKTlQN ORl-SDI-fs’ Den Sicherheitsbehörden liegen auch keine Hinweise vor, die Ermittlungsansätze für die Identifizierung von potentiellen Tätern bieten, so dass eine solche derzeit unmöglich ist. Insoweit gibt es keine geeigneten polizeilichen Mittel, um die vorliegende Gefahr abzuwehren. Damit sind andere Maßnahmen als das Verbot aller Versammlungen ungeeignet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Dresden am 19. Januar 2015 bei der insgesamt zu erwartenden Anzahl von Versammlungsteilnehmern zu gewährleisten. In Anbetracht der unmittelbaren Gefährdung von Leib und Leben einer Vielzahl von Personen ist die Beschränkung des Versammlungsrechts auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht nur erforderlich, sondern auch verhältnismäßig. Dresden, 18, Januar 2015,12.00 Uhr Dieter Kroll Polizeipräsident F0L1ZI Sachsen Seite 2 von 2 rr i