Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/735 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Thema: Verwaltungskapazitäten und Aufgabenverteilung bei hydrogeologischen Aspekten im Rahmen des Rahmenbetriebsplans Tagebau Nochten sowie dessen Erweiterung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Rahmen des Verfahrens zum Rahmenbetriebsplan "Tagebau Nochten 1994 bis Auslauf- Ergänzung und Abänderung zur Erweiterung des Tagebaus um das Abbaugebiet 2" wird laut den Antragsunterlagen 1. die Verlängerung folgender bestehender Erlaubnisse beantragt: a. Wasserrechtliche Erlaubnis vom 10.03.2000 (Az. 1 000/99), einschließlich seiner Änderung vom 26.03.2007 (Az. 6535/07) für das Entnehmen, Zutagefördern von Grundwasser- und Oberflächenwasser zur Lagerstättenfreihaltung und Einleitung in die Vorflut mit zusätzlichen Einleitstellen, b. Wasserrechtliche Erlaubnis vom 21. Mai 2004 (Az. 8913.1/8-630/03), einschließlich seiner Ergänzung vom 10.03.2014 (Az. 21-8913/8801) für die Einleitung gereinigter Grubenwässer aus der Grubenwasserreinigungsanlage Tzschelln in die Spree mit zusätzlichen Einleitstellen in den Floß- und den Rothwassergraben, c. Wasserrechtliche Erlaubnis vom 19.12.2003 (Az. 1726/03) für die Entnahme von Grundwasser zum Betreiben der Grubenwasserreinigungsanlage Tzschelln, d. Wasserrechtliche Erlaubnis vom 05.03.1998 (Az. 4628/95) einschl. Abänderungen vom Januar 2006 (Az. 21-8913.1/5-25038/05) sowie vom 30.01.2008 (Az. 21-8913.1/5-25038/05) für die Entnahme von Oberflächenwasser aus der Struga :z;ur Brauchwasserversorgung Schwarze Pumpe; Seite 1 von 5 E Freistaat ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/22 Dresden, 1 1. FEB, ~n - ... lertlflkilt ~~!1 mo6 audlt berufundfamiiie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01 097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01 097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinie'1 3. 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch s1gnierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. 2. STAATSMINISTERIUM FÜR WTRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR wird für die wasserrechtliche Erlaubnis vom 10.03.2000 (Az. 1 000/99) für das Entnehmen , Zutagefördern von Grundwasser- und Oberflächenwasser zur Lagerstättenfreihaltung und Einleitung in die Vorflut eine Lageänderung der in der wasserrechtlichen Erlaubnis genehmigten Einleitstelle in die Struga beantragt; und 3. werden für die wasserrechtliche Erlaubnis vom 10.03.2000 (Az. 1 000/99) für das Entnehmen, Zutagefördern von Grundwasser- und Oberflächenwasser zur Lagerstättenfreihaltung und Einleitung in die Vorflut im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis Änderungen der Grundwasserströmungsrichtung infolge Dichtwandherstellung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 WHG beantragt. (vgl. Anlage 13, S. 22 ff. zum bergrechtliehen Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Tagebau Nochten 1994 bis Auslauf- Ergänzung und Abänderung zur Erweiterung des Tagebaus um das Abbaugebiet 2" auf den Gemarkungen Boxberg , Mühlrose, Mulkwitz, Neustadt, Rohne Schleife, Trebendorf und Weißwasser der Städte/Gemeinden Spreetal, Schleife, Trebendorf, Weißwasser und Boxberg im Landkreis Bautzen, Görlitz)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkrete staatliche Stelle hat die Aufgabe, in den in der Eingangsdarstellung beschriebenen Fällen 1 a. bis d., 2. und 3. und auf welcher konkreten einfachgesetzlichen Grundlage (genaue Fundstelle innerhalb der SächsWasserZuVO und weiterer Regelungen) a. jeweils eine Stellungnahme zu den o. g. Sachverhalten abzugeben Die am Verfahren beteiligten Behörden äußern sich gemäß § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) als Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen, soweit sie in ihren Belangen durch die beantragten wasserrechtlichen Entscheidungen betroffen sind. Eine ausdrückliche Regelung hierzu enthält die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft (SächsWasserZuVO ) nicht. und b. jeweils welche der in der Eingangsdarstellung beschriebenen Fälle 1 a. bis d., 2. und 3. zu bescheiden? (Bitte dabei angeben, inwiefern im · Benehmen/ Einvernehmen mit welcher weiteren Behörde beschieden wird; konkrete einfachgesetzliche Grundlage nennen) Für die Bescheidung der genannten Anträge ist das Sächsische Oberbergamt gemäß § 19 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zuständig. Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Die Entscheidung der Bergbehörde ergeht nach § 19 Abs. 3 WHG im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde. Soweit in den in der Anfrage benannten Entscheidungen allein die Benutzung des Grundwassers Verfahrensgegenstand ist, so ist nach § 11 0 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) die örtlich zuständige untere Wasserbehörde, hier das Landratsamt Görlitz, zuständig. Frage 2: Welche staatlichen Stellen sind mit der fachlichen Bewertung der - geohydaulischen Modellrechnungen, der infolge entstandenen Hydroisohypsenpläne, - Hydroisohypsenpläne auch zur vorbergbauliehen Situation, - Unterlagen, die über grundwasserdynamische Verhältnisse Auskunft geben, - Darstellung von Differenzen zwischen vormalig prognostizierten Hydroisohypen mit den monitorierten des Bergbautreibenden - Unterlagen zum Wassermonitoring im Stadtgebiet Weißwasser und "Präzisierung der Teileinzugsgebiete Weißwasser", - Unterlagen, die Auskunft geben über Untersuchungen zu Wasserbilanzen mit der durch den Tagebau verursachten Grundwasserabsenkung , die auf Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tagebau (Wasserrechtliche Erlaubnis gern. §§ 2, 3, 7, 7a und 14 WHG i. V. m. §§ 11 bis 13 SächsWG Grundwasser- und Oberflächenwasser zur Lagerstättenfreihaltung des Tagebaus Nochten zu entnehmen, zu Tage zu fördern und Grund- und Oberflächenwasser in die Vorflut einzuleiten Bergamt Hoyerswerda, 10. März 2000 (Az.: 1000/99)) sowie im Rahmen der "Fortschreibung des Sonderbetriebsplans Grundwasserabsenkung im Vorfeld des Tagebaus Nochten 2012 - 2016" der Vattenfall Europe Mining AG, Cottbus vom Oktober 2011 zugelassen durch das Sächsische Oberbergamtes Freiberg am 30.04.2013 (Az:21-4714-02/8801/9) erstellt werden, befasst? Im Verfahren zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 10. März 2000 wurden folgende staatlichen Stellen als Träger öffentlicher Belange beteiligt: - Stadt Weißwasser, Gemeinden Schleife, Trebendorf, Boxberg, Weißkeißel, - Landestalsperrenverwaltung, Talsperrenmeisterei Spree, - Landratsamt Niederschlesischer Oberlausitzkreis, - Regierungspräsidium Dresden, - Staatliches Umweltfachamt Bautzen, - zusätzlich Stellungnahme durch Abwasserzweckverband "Weißer Schöps". Die Bewertung oblag dem Bergamt Hoyerswerda sowie der für das Einvernehmen zuständigen Wasserbehörde, dem Landratsamt Niederschlesischer Oberlausitzkreis unter fachlicher Beratung des Staatlichen Umweltfachamtes Bautzen sowie dem Regierungspräsidium Dresden. Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WTRTSCHAFT ARBEIT UNO VERKEHR Im Verfahren zur Zulassung des Sonderbetriebsplans "Grundwasserabsenkung im Vorfeld des Tagebau Nochten 2012 bis 2016" wurden als Träger öffentlicher Belange beteiligt : - Stadt Weißwasser, Gemeinden Schleife, Trebendorf, Groß-Düben, - Landratsamt Görlitz, - Landesdirektion Sachsen, - Regionaler Planungsverband, - Staatsbetrieb Sachsenforst, - sowie in Brandenburg die Stadt Spremberg. Die fachliche Bewertung oblag dem Sächsischen Oberbergamt und der für das Einvernehmen zuständigen Wasserbehörde, dem Landratsamt Görlitz sowie der Landesdirektion Sachsen als Umweltfachbehörde. Frage 3: Wie viele Personen jeweils in der Obersten, Oberen und Unteren Wasserbehörde , aus dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie , dem Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung sowie dem Sächsischen Oberbergamt und welchen weiteren Behörden sind mit der Bearbeitung der in den Fragen 1 und 2 genannten Aufgaben jeweils befasst und zuständig? a) ln Bezug auf Frage 1 sind im Sächsischen Oberbergamt sechs Mitarbeiter mit der Bearbeitung befasst bzw. an dieser beteiligt. b) Bezüglich Frage 2 waren im damaligen Bergamt Hoyerswerda drei Mitarbeiter mit der Bearbeitung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 10. März 2000 befasst bzw. an dieser beteiligt. c) Mit der Bearbeitung der Zulassung des Sonderbetriebsplanes "Grundwasserabsenkung im Vorfeld des Tagebau Nochten 2012 bis 2016" waren zwei Mitarbeiter des Oberbergamtes befasst bzw. an dieser peteiligt. Mit der fachlichen Bewertung des wasserwirtschaftliehen Teils der Verfahren sind im Landratsamt Görlitz drei Mitarbeiter temporär befasst. Mit der Bearbeitung der in den Fragen 1 und 2 genannten (grundwasserbezogenen) Wasserbenutzungstatbestände ist die Landesdirektion Sachsen nicht befasst. Gleiches gilt für das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung. Frage 4: Wie stellte sich die Antwort auf die Frage 3 zum Zeitpunkt vor der Verwaltungsreform im Jahr 2008 dar? Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Eine Änderung der Vollzugszuständigkeit für die grundwasserbezogenen Benutzungstatbestände hat sich durch die Verwaltungsreform im Jahr 2008 nicht ergeben. Das Landratsamt Görlitz schätzt, dass zuvor ein Mitarbeiter des Niederschlesischen Oberlausitzkreises mit der EinvernehmenserteilunQ bei wasserrechtlichen Erlaubnissen betraut war. Die Landesdirektion schätzt, dass im Staatlichen Umweltfachamt durchschnittlich drei Beschäftigte an den Verfahren mitgewirkt haben. Im Sächsischen Oberbergamt bzw. der Bergverwaltung haben sich durch die Verwaltungsreform 2008 keine Änderungen ergeben. Frage 5: Wie viele von den in der Antwort auf Frage 3 genannten Personen sind (bitte nach Behörde aufschlüsseln) aufgrund ihrer Ausbildung mit dem Sachverhalt in fachlicher Hinsicht (gemeint ist Wissen über geohydraulische , geochemische, hydrogeologische und hydrogeochemische Zusammenhänge ) vertraut? Im Landratsamt Görlitz sind derzeit zwei Beschäftigte mit dem Sachverhalt in fachlicher Hinsicht vertraut. Für das Sächsische Oberbergamt gilt das Folgende: ln Bezug auf Antwort 3 a) sind es vier Mitarbeiter, auf Antwort 3 b) drei Mitarbeiter und bezogen auf Antwort 3 c) handelt es sich um zwei Mitarbeiter. Mit freundlichen Grüßen Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN 2015-02-23T08:53:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes